Hier die Firmenadresse der betreffenden Firma: Da sehen die OLG Richter kein Problem. Man kann die Firma ja "erreichen".§ 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG verlangt die Anschrift, an dem der Diensteanbieter niedergelassen ist. Dass es sich hierbei um eine physische Niederlassung handeln muss, also eine „auf gewisse Dauer angelegte Geschäftsstelle, die mit ausreichenden Räumlichkeiten sowie einer solchen persönlich-sachlichen Ausstattung versehen ist, dass von dort aus die Angelegenheiten des Diensteanbieters tatsächlich verwaltet und geregelt werden können“, kann man der Vorschrift nicht entnehmen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Informationspflichten des § 5 TMG (nur) eine Kontaktaufnahme mit dem Diensteanbieter ermöglichen sollen. Anders als dies § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG zur Vermeidung einer Irrführung durch Unterlassen fordert (vgl. dazu Köhler/Bornkamm UWG, § 5a Rn 4.34), bedeutet das nicht, dass damit eine physische Präsenz im Sinne eines Geschäftslokals an einem bestimmten Ort verbunden sein muss.
OLG Frankfurt: Briefkastenadresse im Impressum offenbar ausreichend
- Diskussionsforum -
Das E-Commerce Juraforum für einen fairen Handel. Hier helfen sich Händler kostenlos untereinander - ohne teuren Anwalt.
Themen und Hilfe rund um eBay und Amazon Abmahnungen, Muster und Vorlagen für Widerrufsrecht Impressum AGB, Beratung zu DSGVO UWG Preisangabenverordnung, Erstellung und Pflichtangaben im Impressum für eBay Amazon oder Facebook sowie weitere Rechtsthemen z.B. aus dem Wettbewerbsrecht.
Keine Rechtsberatung - Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird von sellerforum.de nicht übernommen.
Das E-Commerce Juraforum für einen fairen Handel. Hier helfen sich Händler kostenlos untereinander - ohne teuren Anwalt.
Themen und Hilfe rund um eBay und Amazon Abmahnungen, Muster und Vorlagen für Widerrufsrecht Impressum AGB, Beratung zu DSGVO UWG Preisangabenverordnung, Erstellung und Pflichtangaben im Impressum für eBay Amazon oder Facebook sowie weitere Rechtsthemen z.B. aus dem Wettbewerbsrecht.
Keine Rechtsberatung - Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird von sellerforum.de nicht übernommen.
-
- Beiträge: 8
- Registriert: 5. Feb 2012 19:17
- Land: Deutschland
- Kontaktdaten:
OLG Frankfurt: Briefkastenadresse im Impressum offenbar ausreichend
Eine interessante Entscheidung findet sich im Urteil zu 6 U 150/19 (OLG Frankfurt):
Re: OLG Frankfurt: Briefkastenadresse im Impressum offenbar ausreichend
Dann ändert sich ja nichts. Im Impressum mußte schon immer eine zustellfähige Adresse sein - also mindestens ein Briefkasten.
Re: OLG Frankfurt: Briefkastenadresse im Impressum offenbar ausreichend
Der kurze zitierte Ausschnitt gibt auch gleich die Rechtsgrundlage, die dem Titel des Threads widerspricht.
-
- Information
-
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 75 Gäste