Offener Betrag aus A-Z Antrag

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koshop
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Re: Offener Betrag aus A-Z Antrag

Ich denke letztendlich kommt es darauf an, welchem Vertragsverhältnis die fehlerhafte Rückbuchung - wenn sie denn existiert - zuzurechnen ist. Dem zwischen Amazon und dir oder zwischen Amazon und dem Kunden. Man könnte für beides gute Argumente finden und je nachdem wäre dann entweder Amazon oder der Kunde der rechtlich korrekte Ansprechpartner.

Rein praktisch gesehen wäre der Kunde erstmal der einfachere Gegner. Zum einen beweisen die vorgelegten Screenshots nichts. Nur weil in seinem Amazon Kundenkonto der Bestellstatus nicht geändert wurde heißt das noch lange nicht, dass er kein Geld zurückerhalten hat. Außerdem ist sein Verhalten mehr als komisch. Die meisten meiner Kunden wären daran interessiert das ganze zu klären. Allerdings schallts aus dem Wald heraus wie man hereinruft. Keine Ahnung wie der Kundenkontakt von deiner Seite aus verlaufen ist.


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kreien
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Re: Offener Betrag aus A-Z Antrag

H.Bothur hat geschrieben: 13. Mai 2021 09:41 1) "Fuer mich liest sich das so als würde der kunde nur die überragende konsumentenfreundlichkeit von amazon ausnutzen um geld zu sparen.moralisch verwerflich, aber weit weg von tatsächlichen betrug." -> Wenn der Kunde wirklich das Geld für beide Teile hat und sich weigert zu zahlen dann IST das Betrug - was denn sonst ?
Zum Beispiel Unterschlagung, weil der Kunde im Rahmen einer Zueignungshandlung etwas ableugnet, die strafrechtlichen Anforderungen bei Betrug setzen schon eine detaillierte Planung und Vorsatz voraus, der bei einem Strafantrag auch gut begründet werden sollte. Es gibt so juristisch professionell begleitete Spaßvögel, die neigen bei einem schlechten Vortrag zur Gegenanzeige [1].
2) "Und wieso der händler gesperrt werden könnte sollte auf der hand liegen, wenn der händler einen kunden rechtlich belangt weil er findet dass der Marktplatz (also amazon) ihm fälschlicherweise geld erstattet hat." und auch das verstehe ich nicht - denn wie gesagt, in meinen Augen ist AMA in dem Fall der Zahlungsdienstleister des Kunden.
Hier wird sicherlich eher ein Kollateralschaden aufgezeigt: Es gibt im Rahmen der Geschäftsbeziehung (Amazon-Konto des Online-Händlers) auch ein Vertragsverhältnis zwischen Amazon und dem Online-Händler, das jederzeit ohne Angabe von Gründen einseitig beendet werden kann. Im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung erwartet Amazon, dass sich der Händler den Entscheidungen "der Amazon-Gerichtsbarkeit" vollends unterwirft. Ist doch bei PayPal nicht anders, natürlich ist das deutsche Recht auf der Seite des Online-Händlers, wie das BGH-Urteil zeigt, aber es gibt bei den großen Portalen keinen Kontrahierungszwang, die marktbeherrschende Stellung wurde in der Vergangenheit leider verneint.

Laber laber, zurück zum Thema
Das bringt jetzt aber den Threadersteller im konkreten Fall überhaupt nicht weiter. Die Sache ist komplex und gehört in die Hände eines Juristen – weil, wer den Falschen verklagt oder sich irrtümlich Forderungen berühmt, die gar nicht bestehen, der legt drauf. Bei diesem Streitwert ist es evtl. sinnvoll – je nach Bundesland – eine außergerichtliche Streitschlichtung zu versuchen, vgl. https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hes ... chlichtung. Die Kosten beim Schiedsamt sind ausgesprochen niedrig, Schiedsleute haben einen neutraleren kommunikativen Zugang zum strittigen Kunden.

[1] Anekdote am Rande: Der Abmahnanwalt F. v. Gravenreuth († 2010), der mir als Jugendlicher in den 1990er-Jahren damals mehrfach so nette "Tanja-Briefe" als Lockmittel hat zukommen lassen (siehe Twitter-Link ganz unten), hat das damals so praktiziert, bis er endlich seinen Meister gefunden hatte:
https://taz.de/Verurteilter-Abmahnanwalt/!5195109/
https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 36776.html
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daytrader
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Re: Offener Betrag aus A-Z Antrag

koshop hat geschrieben: 13. Mai 2021 10:55 Außerdem ist sein Verhalten mehr als komisch. Die meisten meiner Kunden wären daran interessiert das ganze zu klären. Allerdings schallts aus dem Wald heraus wie man hereinruft. Keine Ahnung wie der Kundenkontakt von deiner Seite aus verlaufen ist.
Ja das stimmt schon. Mit dem Kunden hatte ich wie geschrieben schonmal Probleme. Auch wieder Amazon A-Z. Angeblich Paket nicht erhalten, obwohl in seiner Firma zugestellt. Ob Zufall oder nicht, weiß ich nicht. Er ist selber Verkäufer, kennt sich mit Amazon also gut aus....vermutlich besser als ich.

Ich würde es auch nicht auf mir sitzen lassen wollen, dass jemand bei meinen Einkäufen leer ausgeht. Ich würde mir auch keinen Zacken aus der Krone brechen den Kundenservice zu kontaktieren, warum dem VK beide Beträge eingezogen worden sind, mir aber nur einer erstattet worden ist. oder generell die Geschichte klarstellen, dass ich nur einen Artikel zurückgeben möchte und daher die Erstattung beider Beträge falsch ist. Aber nichts zu machen, keine Mitarbeit.
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Re: Offener Betrag aus A-Z Antrag

Zufälle gibt´s....tzzz. Kaum hat man Anzeige erstattet und dies dem Käufer mitgeteilt, bekommt man folgende Nachricht:
Guten Tag,

der Käufer der Bestellung xxxx hat bestätigt, dass die Angelegenheit geklärt wurde und eine Erstattung nicht mehr erforderlich ist. Da die Erstattung für diese Bestellung bereits von Ihrem Konto belastet wurde, werden wir auf Ihrem Konto in Kürze x EUR gutschreiben. Diese Gutschrift sollte innerhalb von 72 Stunden auf Ihrem Konto zu sehen sein.
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