Ich habe einen Lieferanten, der mir vor ein paar Monaten wohl eine ganze Charge von nicht einwandfreien Artikeln geschickt hat. Geliefert wurden die bereits im Mai diesen Jahres, aufgefallen ist es erst jetzt, da ein Exemplar zurückkam und ich auf der Suche nach einem einwandfreien Ersatzexemplar auf mehrere gleichartig beschädigte Artikel gestoßen bin. Jetzt weiß ich natürlich nicht, ob das die gesamte Lieferung betroffen hat oder nur einen Teil aber dass ein Teil der Lieferung nicht einwandfrei ist, ist ohne Zweifel.
Darauf angesprochen meinte der Lieferant, dass ich als Kunde verpflichtet bin, Beschädigungen, die nicht sofort sichtbar sind, innerhalb von 7 Tagen zu melden – was ich natürlich nicht getan habe. Steht so in seinen Geschäftsbedingungen, soweit ok. Aber wie soll man sowas bitte in der Praxis machen? Die Artikel sind mehrfach(!) verpackt (Folie, Transportbox, LupoFolie, Umkarton). Das Aus- und wieder Einpacken sowie die Begutachtung dürfte pro Artikel rund 10 Minuten dauern. Das kann ich doch nicht mit allen Artikeln machen!
Wie macht Ihr das? Was ist da gängige Praxis? Was kann ich gegenüber dem Lieferanten fordern bei zukünftigen Beschädigungen?
Ich würde vom Gefühl her sagen, ich muss Stichproben machen. Sollten dennoch Beschädigungen zu Tage treten, erwarte ich ehrlich gesagt eine gewisse Kulanz von Seiten des Lieferanten.
Nicht sofort sichtbare Mängel an Waren vom Lieferanten
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- Wolkenspiel
- Beiträge: 10879
- Registriert: 21. Sep 2011 07:13
Re: Nicht sofort sichtbare Mängel an Waren vom Lieferanten
Ich habe nur Lieferanten, die in so einem Falle natürlich kulant handeln. Selbstverständlich packen wir nicht alle Paletten oder Pakete sofort aus, um alle Produkte zu prüfen, das ist ja lächerlich und gar nicht machbar. Wer sich dann auf seine AGB zurück zieht und Ersatz verweigert, fliegt sofort aus meinem Sortiment. Fast jeder ist ersetzbar.
- Mankra
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Re: Nicht sofort sichtbare Mängel an Waren vom Lieferanten
Die meisten Lieferanten/Hersteller sind an eine langfristige Zusammenarbeit interessiert und handeln praxisgerecht.
Re: Nicht sofort sichtbare Mängel an Waren vom Lieferanten
OK, vielen Dank für Eure Antworten. Ich habe jetzt mal den Vertriebsleiter angesprochen, mit dem ich eigentlich ein sehr gutes Verhältnis habe. Bin gespannt wie er antwortet. Ich wollte nur mal wissen, was so gängige Praxis ist, damit ich die Angelegenheit realistisch einschätzen kann.
Re: Nicht sofort sichtbare Mängel an Waren vom Lieferanten
In den AGB haben in der Regel alle Lieferanten sowas, nur in der Praxis wird es normalerweise nicht exekutiert.
Ebenso dass Ware die am Transportweg verloren geht oder beschädigt wird den Lieferanten nix angeht, aber sowas kann man halt nicht durchziehen.
Ebenso dass Ware die am Transportweg verloren geht oder beschädigt wird den Lieferanten nix angeht, aber sowas kann man halt nicht durchziehen.
- Scienceticker
- Beiträge: 3931
- Registriert: 29. Aug 2011 00:34
Re: Nicht sofort sichtbare Mängel an Waren vom Lieferanten
Solche Probleme sind hier auch mehr oder weniger normal. Ich habe sehr viele Lieferanten und eigentlich entzieht sich keiner der Verantwortung.
Viele "leiten" die Ware nur aus China durch und wissen selbst nicht, daß Mängel existieren.
Viele "leiten" die Ware nur aus China durch und wissen selbst nicht, daß Mängel existieren.
- dance
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Re: Nicht sofort sichtbare Mängel an Waren vom Lieferanten
Das ist ein Thema für das Unterforum "Recht" ---> deshalb dorthin verschoben.
Klar hat man die Pflicht, den Wareneingang zu prüfen, aber ich prüfe auch nicht jedes Paar der 1.500 Ballettschuhe, die zum Schuljahresanfang hier eintrudeln, sonden nur stichprobenartig.
Du hast auf jeden Fall einen Anspruch auf mangelfreie Ware (Gewährleistungsanspruch).
Ich weiß nicht, ob eine Prüfung innerhalb 7 Tagen rechtmäßig ist, vor allem, wenn Mängel nicht sichtbar sind (Wasserbehälter einer Kaffeemaschine leckt o.ä.).
Und natürlich erwarte ich von meinem Lieferanten, dass er in solch einem Fall sehr kulant ist. Er hat den Mist ja geschickt.
Klar hat man die Pflicht, den Wareneingang zu prüfen, aber ich prüfe auch nicht jedes Paar der 1.500 Ballettschuhe, die zum Schuljahresanfang hier eintrudeln, sonden nur stichprobenartig.
Du hast auf jeden Fall einen Anspruch auf mangelfreie Ware (Gewährleistungsanspruch).
Ich weiß nicht, ob eine Prüfung innerhalb 7 Tagen rechtmäßig ist, vor allem, wenn Mängel nicht sichtbar sind (Wasserbehälter einer Kaffeemaschine leckt o.ä.).
Und natürlich erwarte ich von meinem Lieferanten, dass er in solch einem Fall sehr kulant ist. Er hat den Mist ja geschickt.
2001 - 2021 Onlinehändler u. Unternehmensberater - jetzt Privatier u. begeisterter RC-Regatta Segler
Re: Nicht sofort sichtbare Mängel an Waren vom Lieferanten
Zweiseitiger Handelskauf mit verdecktem Mangel?
Rügefrist zwei Jahre und anzuzeigen unverzüglich nach Entdeckung des Mangels.
Oder verstehe ich gerade etwas total falsch?
Rügefrist zwei Jahre und anzuzeigen unverzüglich nach Entdeckung des Mangels.
Oder verstehe ich gerade etwas total falsch?
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