Nicht aufgeblasene, universelle AGB und Datenschutzerklärung

Rechtliches im E-Commerce wie AGB, Abmahnungen, DSGVO, Anbieterkennzeichnung, Wettbewerbsrecht
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THC
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Nicht aufgeblasene, universelle AGB und Datenschutzerklärung

Hallo zusammen,

es gibt ja hier im Forum kurz und knapp gehaltene und gleichzeitig ausreichende AGB für eBay. Habt ihr bzw. gibt es Empfehlung für universelle AGB+Datenschutz für einen Online-Shop?

Danke und Gruß,
Artur


3 Monate gratis Händlerbund
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RA Peter Kraus
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Re: Nicht aufgeblasene, universelle AGB und Datenschutzerklä

Nein. Das liegt daran, dass bei eBay der Bestellvorgang und die Shopumgebung universell sind. Also kann man dort universelle AGB riskieren.

Bei Shops hingegen gibt es viele verschiedene Systeme mit noch mehr Abwandlungen und auch sehr viel Selbstgestricktes. Deshalb gibt es keine universellen AGB, die auch nur annähernd für jeden Shop passen würden.

Entsprechendes gilt für Datenschutzerklärungen.
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harryzwo
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Re: Nicht aufgeblasene, universelle AGB und Datenschutzerklä

RA Peter Kraus hat geschrieben:Nein. Das liegt daran, dass bei eBay der Bestellvorgang und die Shopumgebung universell sind. Also kann man dort universelle AGB riskieren.

Bei Shops hingegen gibt es viele verschiedene Systeme mit noch mehr Abwandlungen und auch sehr viel Selbstgestricktes. Deshalb gibt es keine universellen AGB, die auch nur annähernd für jeden Shop passen würden.

Entsprechendes gilt für Datenschutzerklärungen.
Heißt das als Anwalt müssen Sie bei jedem shop intensiv nachschauen,
was dort so im Einzelnen programmiert wurde und dann können Sie erst
entsprechende AGBs aufsetzen (bzw. fertige Textbausteine verwenden?)
... und bei jeder Änderung im (selbstprogrammierten) shop müsste man nachfragen,
ob dies u.U. rechtlich relevant wäre? Und wer haftet dann für u.U. doch entstandene
Fehler?
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Gardenandmore
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Re: Nicht aufgeblasene, universelle AGB und Datenschutzerklä

Haften tut immer der Unternehmer selber.

Es geht nicht um die Programmierung an sich, aber was durchaus überall unterschiedlich sein kann, bei ebay aber immer gleich ist:

Wie und vor allem wann kommt der Vertrag zustande,
wie können Fehler in der eingabe ausgebessert werden?
Versendet der Shop eine Auftragsbestätigung?
Verwendet man ein Trackingtool? - oder sogar einen Drittanbieter fürs Tracking?
Werden Cookies verwendet?

Und das sind nur ein paar Beispiele für die gängigsten Unterscheidungen.
Euer Gärtner Michael
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fossi
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Re: Nicht aufgeblasene, universelle AGB und Datenschutzerklä

Wobei sowas wie Trackingtool, Cookies usw nicht zwingend in die AGB muss.
In Shops legt man dafür i.d.R. eine separate Seite namens "Datenschutz" an... :wink:

Ansonsten richtig: für eBay gibts "einfache Muster", für Shops hingegen ist das nicht so ohne Weiteres möglich, da das Zustandekommen des Vertrages durch verschiedene Checkoutsysteme stark variieren kann.

Zudem gibt es immer Punkte, die auf jeden einzelnen Shop zurecht geschnitten werden müssen.
Wer z.B. auf Rechnung versendet, sollte auf jeden Fall einen Eigentumsvorbehalt in die AGB mit aufnehmen. Wer hingegen nur nach Paypal, Vorkasse usw versendet, kann darauf verzichten.


Als Anhang mal meine eigenen nicht-aufgeblasenen Minimal-Shop-AGB (für Shops, nicht eBay!),
mit der ausdrücklichen Warnung, die nicht 1 zu 1 zu kopieren, sondern diese bei Bedarf erst auf den eigenen Verkauf anzupassen (z.B. Eigentumsvorbehalt bei Versand auf Rechnung).

Code: Alles auswählen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
vom Versandhandel ....

Einzelheiten zum Vertrag
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten und durch Anklicken des Buttons "kostenpflichtig bestellen" im abschließenden Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Einganges der Bestellung erfolgt unmittelbar nach Eingang der Bestellung bei uns. Mit dieser Bestellbestätigung kommt noch kein Kaufvertrag zustande. Der Kaufvertrag kommt erst mit unserer ausdrücklichen Bestätigung zustande.

Fehler bei der Bestelleingabe können Sie korrigieren, indem Sie auf die „zurück“ Taste des Browsers klicken und dann die fehlerhafte Eingabe korrigieren.

Die Vertragsdaten werden mindestens 90 Tage bei uns gespeichert und sind auf Anfrage für Sie abrufbar. Für eine längerfristige Datenspeicherung ist der Käufer selbst verantwortlich.

Die Vertragssprache ist deutsch.

Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung.
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THC
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Re: Nicht aufgeblasene, universelle AGB und Datenschutzerklä

Ja genau, so habe ich das gemeint: nachgelagerter Vertragsschluss, Korrektur mit "Zurück"-Button usw. So wird meistens gehandhabt. Versand auf Rechnung will ich auch nicht haben.

Ok, ich schaue dann, wie ich das kurz und knapp schreiben kann.

Weitere Tipps/Beispiele sind natürlich willkommen.
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Vegas
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Re: Nicht aufgeblasene, universelle AGB und Datenschutzerklä

Tu Dir den Gefallen, lass das einen Anwalt machen. Weise einmalige Investition, wenn Dir das nur einmal richtig Ärger erspart, haben sich die Kosten schon mehr als amortisiert.
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fossi
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Re: Nicht aufgeblasene, universelle AGB und Datenschutzerklä

Eine anwaltliche Beratung ist nie verkehrt, aber das mit den "einmaligen Kosten" stimmt leider nicht ganz. Je mehr die AGB aufgeblasen sind (Anwaltskanzleien blasen diese gerne mit nicht verlangten Ausschmückungen aus), umso öfter müssen diese wegen irgendwelchen Änderungen aktualisiert werden, wo dann wieder "einmalige Kosten" anfallen.

Entweder man macht sich also selber schlau und verwendet ein möglichst minimalistische AGB mit den reinen Pflichtangaben, oder man greift zu einem sauberen Mietmuster, wie z.B. die eBay-AGB für 9,99€ im Monat von http://www.it-recht-kanzlei.de/Service/ ... tner_id=86 .


Dazu aber noch der obligatorische Hinweis:
eine einwandfreie WRB und AGB schützen nicht 100% vor Abmahnungen und eine anwaltliche Haftungsübernahme betrifft nur die Muster selber, wenn man sie unverändert und tagesaktuell übernimmt.

Die meisten Abmahnfallen stecken aber im Detail, wie z.B. fehlende Angaben nach Preisangabeverordnung, Markenrecht, Bildrecht etc!
In dem Punkt muss der Händler wieder aktiv werden, oder aber vom Anwalt jeden Artikel überprüfen lassen, was schnell einen 3-4stelligen Betrag je nach Shopgröße kosten kann.
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imwebsein
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Re: Nicht aufgeblasene, universelle AGB und Datenschutzerklä

Ich weiß viele mögen ihn nicht, aber gerade für kleine Shops ist der Händlerbund doch gut, da er ja die Kosten bei Abmahnungen usw übernimmt? Als ich meinen Shop hatte war ich da auch und zufrieden.
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Eigenes Projekt: www.papa.de / Facebook 200.000+ Fans / Papa Gruppe auf Facebook 50.000+ Member
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fossi
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Re: Nicht aufgeblasene, universelle AGB und Datenschutzerklä

imwebsein hat geschrieben:Ich weiß viele mögen ihn nicht, aber gerade für kleine Shops ist der Händlerbund doch gut, da er ja die Kosten bei Abmahnungen usw übernimmt? Als ich meinen Shop hatte war ich da auch und zufrieden.
Jaein - es ist eine trügerische Pseudo-Sicherheit! :)
Je nach Paket übernimmt der Händlerbund die Verteidigung ihrer eigenen Rechtstexte und das nur dann, wenn sie wirklich tagesaktuell und 1:1 übernommen wurden.
Beim teuren Paket übernehmen die zusätzlich sonstige Abmahn-Verteidigung, aber die Erfahrungen mit dem Händlerbund in der Sache sind nett ausgedrückt "sehr bescheiden". Da gibts einige Leute und Kanzleien im Foren-Hintergrund, die stapelweise Abmahnfälle (z.T. auch mit Händlerbund-Kunden als Gegner) im Archiv haben. :roll:


Ganz wichtig: Einen 100%igen Schutz gibt es selbst bei gemieteten Kanzleitexten nicht, egal woher.
Viele Abmahnungen betreffen keine Mustertexte, sondern ganz andere Dinge in z.B. den Musterbeschreibungen.
Im Endeffekt muss man sich also trotz Miettexte noch selber mit den rechtlichen Problematiken seiner Artikel befassen!
Die z.B. 39,90€ im Monat legt man dann besser auf Seite und beauftragt im seltenen Abmahnfall eine Fachkanzlei, die sich bemüht und nicht nur Standardbriefe rausjagt.
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terrenal (RIP)
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Re: Nicht aufgeblasene, universelle AGB und Datenschutzerklä

neu übrigens ist, dass es bei trusted Shops was umsonst gibt (gefunden bei wortfilter)
nämlich einen Generator für Rechtstexte

http://shop.trustedshops.com/de/rechtstexte/

ABER:
es ist oft nicht der Rechts-Text an sich sondern auch Teile von Artikelbeschreibungen oder Plazierung im Layout. (solche Fragen wie "wo und wie muss der Grundpreis irgendwo stehen"? oder "welche Wirkungen bei Nahrungsergänzungsmitteln darf ich versprechen?" "gibt es Socken aus Bambus?" )

Da dürfte ein allgemeiner Generator oft auch nicht helfen und dann einen falsche Sicherheit vorspielen.
Roemer
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Re: Nicht aufgeblasene, universelle AGB und Datenschutzerklärung

Zumindest die AGB kann man auch einfach weglassen.
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fossi
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Re: Nicht aufgeblasene, universelle AGB und Datenschutzerklärung

Jaein. Wenn woanders über Dinge wie Vertragsschluss belehrt wird, könnte man es weglassen, aber praktischer ist alles an einem Ort, quasi als kurze AGB.
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Ach
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Re: Nicht aufgeblasene, universelle AGB und Datenschutzerklärung

THC hat geschrieben: 15. Dez 2014 15:32 Hallo zusammen,

es gibt ja hier im Forum kurz und knapp gehaltene und gleichzeitig ausreichende AGB für eBay. Habt ihr bzw. gibt es Empfehlung für universelle AGB+Datenschutz für einen Online-Shop?

Danke und Gruß,
Artur
Gibt es diese AGB für eBay noch irgendwo? Ich konnte nichts finden.
bcksbx
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Re: Nicht aufgeblasene, universelle AGB und Datenschutzerklärung

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