Wettbewerbsverstöße sind in der Praxis keine Seltenheit.
Im Fall eines Wettbewerbsverstoßes ist mit einer Abmahnung zu rechnen; dies gilt auch dann, wenn der Verstoß nur aus Unwissenheit begangen wurde oder es sich nur um einen scheinbar kleinen Fehler z. B. bei gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten handelt.
Mit dem am 2. Dezember 2020 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs hat der Gesetzgeber auf zunehmende Missstände bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen reagiert und ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Bekämpfung missbräuchlicher Abmahnungen in Kraft gesetzt.
Das Merkblatt der IHK Hannover fasst die an Abmahnungen zu stellenden Voraussetzungen zusammen und gibt Tipps zum richtigen Verhalten im Fall einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung.
Zum pdf-Download > https://www.hannover.ihk.de/fileadmin/u ... n_2021.pdf
Neues IHK-Merkblatt: Abmahnung – was nun?
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Neues IHK-Merkblatt: Abmahnung – was nun?
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Re: Neues IHK-Merkblatt: Abmahnung – was nun?
Die IHK Hannover empfiehlt doch tatsächlich bei korrekten Abmahnungen die vorliegende UE zu unterschreiben. Unfassbar !
Die empfehlen ihren Mitgliedern sich im Zweifel zu ruinieren. Was Corona nicht schafft ........
Ach klar, natürlich. Ich habs. Die IHK geht davon aus, daß nur böse Onliner Abmahnungen bekommen und empfiehlt daher den größtmöglichen Unsinn.
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Ach klar, natürlich. Ich habs. Die IHK geht davon aus, daß nur böse Onliner Abmahnungen bekommen und empfiehlt daher den größtmöglichen Unsinn.
Re: Neues IHK-Merkblatt: Abmahnung – was nun?
Da hat sich der Schnarchnasenverein von IHK mal wieder so richtig blamiert. Eine vom Abmahner formulierte UE zu unterschreiben ist wirklich blöde, man kann fast immer eine eigen formulierte abgeben, die einen im Zweifelsfall nicht so ruiniert.
Ich kämpfe seit Jahren gegen diesen Erpresserverband mit den Kammerjägern, eines Tages wird deren Zeit dann vorbei sein!
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