Ab April gibt es neue Vorschriften zur Angabe des Ursprungslandes oder Herkunftsorts der primären Zutat eines Lebensmittels:
https://shopbetreiber-blog.de/2020/03/2 ... -1-4-2020/Nach der LMIV ist gem. Art. 26 Abs. 2 die Angabe des Ursprungslandes oder des Herkunftsorts in folgenden Fällen verpflichtend:
a) falls ohne diese Angabe eine Irreführung der Verbraucher über das tatsächliche Ursprungsland oder den tatsächlichen Herkunftsort des Lebensmittels möglich wäre, insbesondere wenn die dem Lebensmittel beigefügten Informationen oder das Etikett insgesamt sonst den Eindruck erwecken würden, das Lebensmittel komme aus einem anderen Ursprungsland oder Herkunftsort;
b) bei Fleisch, das in die Codes der Kombinierten Nomenklatur (KN) fällt, die in Anhang XI aufgeführt sind. Für die Anwendung dieses Buchstabens müssen zuvor die Durchführungsbestimmungen gemäß Absatz 8 erlassen worden sein.