Zum 28.05.2022 tritt eine neue Informationspflicht für Online-Händler in Kraft, die Produktbewertungen von Verbrauchern auf ihren Webseiten anzeigen. Fortan müssen Händler darüber informieren, ob und gegebenenfalls wie sie sicherstellen, dass die Bewertungen nur von solchen Verbrauchern stammen, die die bewerteten Produkte auch tatsächlich erworben haben.
Neue Informationspflicht für Bewertungen ab 28.05.22
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- Wolkenspiel
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Neue Informationspflicht für Bewertungen ab 28.05.22
Detailliert nachzulesen bei IT-Recht-Kanzlei
Re: Neue Informationspflicht für Bewertungen ab 28.05.22
Mal wieder ein schönes Geschenk von AmazonWolkenspiel hat geschrieben: ↑10. Mai 2022 16:41 Fortan müssen Händler darüber informieren, ob und gegebenenfalls wie sie sicherstellen, dass die Bewertungen nur von solchen Verbrauchern stammen, die die bewerteten Produkte auch tatsächlich erworben haben.
Wir sammeln nun seit vielen Jahren Produktbewertungen von Kunden direkt in unserem Shop. Die meisten sind begeistert von den Produkten und haben Ihre Freude geteilt.
Jetzt müssen wir alle Bewertungen löschen, da wir nicht nachweisen können, wer der Käufer ist, da sich Kunden mit Spitznamen, Vornamen oder Initialien eingetragen haben. Emailadressen können wir nicht sehen.
Das ist mehr als ärgerlich, bzw. geschäftsschädigend!
Re: Neue Informationspflicht für Bewertungen ab 28.05.22
Weil ich die Kunden nicht nachweisen kann. Ist wahrscheinlich perfekt für Abmahnungen.
Re: Neue Informationspflicht für Bewertungen ab 28.05.22
Musst du doch nicht. Ist eine Infopflicht, ob du das prüfst und wenn ja, wie. Nicht mehr, nicht weniger.
- hissenit
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Re: Neue Informationspflicht für Bewertungen ab 28.05.22
Vermutlich ist das Problem "Emailadressen können wir nicht sehen", so dass keine Verbindung zum Kauf hergestellt werden kann? Auch nicht intern?
PaketConnector und InvoiceCreator: Lösungen für kleine und mittelständische Unternehmen https://hissenit.com/pcic
Re: Neue Informationspflicht für Bewertungen ab 28.05.22
Wir nutzen Shopware 5 und da muss der Kunde keine Emailadresse bei Abgabe einer Bewertung angeben.
Re: Neue Informationspflicht für Bewertungen ab 28.05.22
Dann würde ich das genauso reinschreiben ... also sinngemäß (ggf. etwas ausführlicher): "Wir prüfen es nicht."
Nachteil könnte sein, dass die Konkurrenz das ja dann ebenso lesen und - wenn sie es dann tatsächlich spitzkriegt - es natürlich auch ausnutzen kann.
Nachteil könnte sein, dass die Konkurrenz das ja dann ebenso lesen und - wenn sie es dann tatsächlich spitzkriegt - es natürlich auch ausnutzen kann.
- Wolkenspiel
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Re: Neue Informationspflicht für Bewertungen ab 28.05.22
Oh Mann. Niemand muss etwas löschen. Es gibt sogar von der IT Rechtkanzlei zwei Formulierungsvorschläge. Einmal für den Fall, dass man die Bewertungen prüft und einmal für den anderen Fall, dass man sie eben nicht prüft. Beides ist möglich. Es besteht lediglich die Informationspflicht, wie man genau damit umgeht. Mehr nicht.
Re: Neue Informationspflicht für Bewertungen ab 28.05.22
Wie du es ja auch bereits in deinem Eröffnungsbeitrag vorbildlich verlinkt hast:
Kann die Panik daher überhaupt nicht nachvollziehen.
..., die allerdings nur für Mandant:innen einsehbar sind.Wolkenspiel hat geschrieben: ↑18. Mai 2022 08:18 Es gibt sogar von der IT Rechtkanzlei zwei Formulierungsvorschläge.
Ich bin allerdings relativ sicher, dass es ähnliches vom HB und von anderen Rechtstexte-Anbietern auch geben wird. Und falls noch nicht, dann bestimmt demnächst.
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