Namenänderung - Einzelunternehmer - Aufwand - Fristen

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Schützer
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Registriert: 28. Feb 2017 09:01

Namenänderung - Einzelunternehmer - Aufwand - Fristen

Hallo,

Ich möchte gerne Nachnahme von meine Frau nehmen. Firma (noch Einzelunternehmer) und natürlich alle Ebay und Amazon Konten laufen auf mein Namen.
Meine Frage: wie schnell (seit dem ich neuen Ausweiß) bekomme muss ich alles Ändern? Gibt es bestimmte fristen? Wie sieht es Steuerrechtlich aus, z.B wenn ich immer noch nach Namenänderung paar Monate Eingangsrechnungen auf alten Namen bekommen werde? Weil alles kann man es sicherlich nicht berücksichtigen und etwas wird 100% Übersehen.
Ist der Aufwand Hoch es überall zu ändern oder hält er sich in Grenzen?

VG


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Wolkenspiel
Beiträge: 10879
Registriert: 21. Sep 2011 07:13

Re: Namenänderung - Einzelunternehmer - Aufwand - Fristen

Ich habe das auch gerade durch und es ist - kompliziert. Aber nur deswegen, weil es keiner rafft.
1. Gewerbe musst Du ändern, das geht ja schnell. Die Urkunde für die Namensänderung (bei mir war es die Eheurkunde) zeigst Du dem Gewerbeamt und dann bekommt Du einen neuen Gewerbenachweis.
Dann gehts los. Du musst Deinen Personalausweis ändern lassen, das dauert natürlich ein paar Wochen. In der Zwischenzeit sollten aber schon mal die Banken den Namen ändern. Und die stellen sich gern quer und möchten erst den Personalausweis sehen. Sie stellen also die Beweiskraft des Personalausweises über die der Eheurkunde. Das ist völliger Unfug, weil der Personalausweis ja auch nur gegen Vorlage der Eheurkunde geändert wird. Also ist die Eheurkunde das wichtige Dokument.
Ich habe mit allen Banken gekämpft, weil es bei mir wegen gleichzeitigem Wohnortwechsel extra lang gedauert hat mit dem Ausweis. Aber steter Tropfen höhlt den Stein und irgendwann haben es dann alle geändert.
Die Lieferanten verstehen es natürlich zu allerletzt. Hier bekomme ich heute noch falsche Rechnungen, die wir dann zwar korrigieren lassen, ich denke aber, dass das vom FA nicht einfach abgewehrt werden kann, wenn hier mal ein alter Name draufsteht. Die Rechnung gibt es, das Geld ist geflossen, das würde ich ausfechten. Aber es gibt ja zwei Gewerbeanmeldungen, eine mit altem, eine mit neuem Namen. Von daher ist der alte Name auf der Rechnung nicht persé falsch.
Viel Erfolg!
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Schützer
Beiträge: 621
Registriert: 28. Feb 2017 09:01

Re: Namenänderung - Einzelunternehmer - Aufwand - Fristen

Wo ich sorgen mache, das sind die Stammkunden die sich schon bei Zahlungsempfänger den alten Namen bei sich gespeichert haben und dies kann dazu führen, dass die Zahlung ggf. zurück kommt Falsches Empfänger oder so... Aber es gibt bestimmt 40-80 Organisationen wo ich dies alles anstoßen muss...
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koshop
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Registriert: 4. Sep 2012 13:23

Re: Namenänderung - Einzelunternehmer - Aufwand - Fristen

Der Name hat bei Sepa Überweisungen keine Relevanz mehr, die Kunden können bei Zahlungsempfänger "Osterhase" eintragen. Solange die IBAN stimmt geht die Zahlung durch.
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fossi
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Land: Deutschland
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Re: Namenänderung - Einzelunternehmer - Aufwand - Fristen

@koshop: Richtig. Zum Namen bei Überweisungen gab es früher eine Prüfpflicht, aber die wurde vor Jahren abgeschafft und inzwischen ist es eher eine optionale Deko-Angabe...
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Schützer
Beiträge: 621
Registriert: 28. Feb 2017 09:01

Re: Namenänderung - Einzelunternehmer - Aufwand - Fristen

Cool, wüsste ich nicht! Eine Sorge weniger
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