MwSt Zeug EU ab 01.07.21

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Re: MwSt Zeug EU ab 01.07.21

20% da Du der Auftraggeber bist.


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Re: MwSt Zeug EU ab 01.07.21

Die einzige Möglichkeit aus dieser Steuersache raus zu kommen ist Lieferung durch Empfänger direkt an ein Inlandsadresse oder der Empfänger in AT beauftrag selbst eine Spedition / Kurier die das bei dir abholen. Anders herum wenn Du den selben Kurier beauftrags sind es wieder die 20%, egal wo ansässig die Firma ist.
roman
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Re: MwSt Zeug EU ab 01.07.21

fonprofi hat geschrieben: 29. Jun 2021 17:04 Wenn ich über Logoix ein Paket nach AT sende an einen Verbraucher, wäre das 19 oder 20%?
Kunde mit Lieferadresse in AT bestellt:
Ob der Händler das Paket auf direktem Wege, z.B. per DPD, nach Österreich sendet, oder ob der Händler (z.B. aus Ersparnisgründen) den Versand auf 2 oder 3 oder 4 Versand- und Handlingsdienstleister bricht, spielt meines Erachtens keine Rolle (der bestellte und beauftrafte Versand endet in Österreich).
Daher österr. USt.

Kunde mit Lieferadresse in DE (z.B. Depotdienst wie Logoix) bestellt:
Versand endet in Deutschland, daher deutsche USt etc.
Denn was der Kunde im Nachgang mit dem Umleitungsdienst vereinbart hat (ob er es dort abholt und in Eigenregie nach AT bringt, oder er es vom Weiterleitungsdienst weiter nach AT senden läßt, ob es vielleicht in DE verbleibt), ist nicht mehr im Einflußbereich des Verkäufers
fonprofi hat geschrieben: 29. Jun 2021 17:04 Muss ich mich weiter bei Reclay-AT anmelden wenn ja Logo der österreichische Inverkehrbringer ist?

Logo speist das Paket in Salzburg taggleich ein mit Absender Logoix und Empfänger den ich angegeben habe.
Das hat mit dem Steuerthema überhaupt nix zu tun.

Müsstest Du Dir die einschlägigen Gesetze und Verordnungen durchlesen. Aber es scheint unwahrscheinlich dass Logoix, nur weil es auf den Weiterleitungspaketen seine Adresse als Absender angibt, deswegen gleich zu einem Inverkehrbringer wird.
vbc
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Re: MwSt Zeug EU ab 01.07.21

Und wenn wir schon dabei sind, denn es wird jetzt ja sehr transparent, hier eine gute Übersicht, was in den einzelnen Ländern bzgl. der Verpackungsverordnung zu beachten ist: https://verpackungslizenz24.de/verpackungslizenz-eu/
(soll kein Werbelink sein, ist nur die Übersicht, die ich bisher am besten fand)

Das kann man das auch noch mit einbeziehen, ob man in die Länder weiter versenden will. Auch wenn das ja eigentlich ein "alter Hut" sein sollte.
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SchneiderMusik
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Re: MwSt Zeug EU ab 01.07.21

roman
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Re: MwSt Zeug EU ab 01.07.21

@SchneiderMusik

Wo siehst Du hier ein Reihengeschäft im umsatzsteuerlichen Sinne?
Stanley
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Re: MwSt Zeug EU ab 01.07.21

Katzenglück hat geschrieben: 29. Jun 2021 13:14 Also ich habe mich jetzt über Elster (da mache ich eh meine normale UstVoranmeldung) registriert.
Nun werde ich ab Donnerstag wenn es Lieferungen ins EU Land gibt, die MwSt manuell ändern auf das jeweilige Land (die finde ich ja sicher im Netz).
Die dann extern in meinen Umsätzen auflisten und über Elster am Ende des Quartals angeben? Werde ich dann ja noch sehen wie die Schnittstelle dort aussieht, muss ich für jedes Land den jeweiligen Betrag angeben? Die Bürokratie wird Europa irgendwann vernichten. Es scheinen schon wieder Grenzen in der EU gezogen zu werden, das ist ja schlimmer als ne Zollerklärung zu erstellen.

Und USA weiter deutsche 19 % MwSt?

EDIT: Finde bei Elster nichts wo ich diese EU Umsatzsteuer melden soll.
Du musst aber auch die richtige Umsatzsteuer auf den Rechnungen an deine Kunden ausweisen....
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SchneiderMusik
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Re: MwSt Zeug EU ab 01.07.21

roman hat geschrieben: 30. Jun 2021 09:24 Wo siehst Du hier ein Reihengeschäft im umsatzsteuerlichen Sinne?
Sorry, war bezogen auf den Post von koshop weiter vorn.
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SchneiderMusik
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Re: MwSt Zeug EU ab 01.07.21

Was auch noch passieren kann, aber wahrscheinlich eher selten, dass ein nicht-deutscher Geschäftskunde ohne UID in seinem Land bei euch die Lieferschwelle seines Landes überschreitet. Dann muss man sich nämlich doch wieder in dessen Land umsatzsteuerlich registrieren, da greift dann OSS nicht mehr.
roman
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Re: MwSt Zeug EU ab 01.07.21

SchneiderMusik hat geschrieben: 30. Jun 2021 13:18Sorry, war bezogen auf den Post von koshop weiter vorn.
Das war mir schon klar dass es um diese Diskussion ging, aber ich kann nicht erkennen wo hier ein Reihengeschäft im umsatzsteuerlichen Sinne vorliegt.
Nur weil an einem Versand mehrere Versanddienstleister beteiligt sind ist es noch kein Reihengeschäft.
SchneiderMusik hat geschrieben: 30. Jun 2021 13:20 ...dass ein nicht-deutscher Geschäftskunde ohne UID in seinem Land bei euch die Lieferschwelle seines Landes überschreitet. Dann muss man sich nämlich doch wieder in dessen Land umsatzsteuerlich registrieren, da greift dann OSS nicht mehr
Kannst Du das genauer erklären worum es geht?

Meinst Du mit der Lieferschwelle evtl. die Erwerbeschwelle?
Wenn der Käufer diese nicht überschreitet (Halbunternehmer bzw. Schwellenerwerber), hat er keine UST-ID die er dem Verkäufers nennen könnte, und ist daher faktisch Privatkunde, daher OSS.
Überschreitet er aber die Lieferschwelle, kann er eine UST-ID haben, und somit die Möglichkeit dem Verkäufer gegenüber mit dieser aufzutreten (=Möglichkeit zur steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung).

Aber das sind eigentlich alles Probleme des Käufers.
Für den Verkäufer hat das keine Relevanz wie der Käufer mit seiner Erwerbsschwelle zurechtkommt oder auch nicht zurechtkommt.
Das ganze ist aus Käufersicht interessant, aber aus Verkäufersicht gibt es hier meiner Meinung nach nichts anders zu beachten wie bei jeder anderen (OSS-)Transaktion.

Oder habe ich da etwas grundlegendes in Deiner Hypothese übersehen?
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Re: MwSt Zeug EU ab 01.07.21

vbc hat geschrieben: 29. Jun 2021 17:27 Und wenn wir schon dabei sind, denn es wird jetzt ja sehr transparent, hier eine gute Übersicht, was in den einzelnen Ländern bzgl. der Verpackungsverordnung zu beachten ist: https://verpackungslizenz24.de/verpackungslizenz-eu/
(soll kein Werbelink sein, ist nur die Übersicht, die ich bisher am besten fand)

Das kann man das auch noch mit einbeziehen, ob man in die Länder weiter versenden will. Auch wenn das ja eigentlich ein "alter Hut" sein sollte.
Hat jemand auch Links in Bezug auf die Batterieentsorgung und Elektrogeräteversorgung?
Katzenglück
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Re: MwSt Zeug EU ab 01.07.21

Stanley hat geschrieben: 30. Jun 2021 12:13
Katzenglück hat geschrieben: 29. Jun 2021 13:14 Also ich habe mich jetzt über Elster (da mache ich eh meine normale UstVoranmeldung) registriert.
Nun werde ich ab Donnerstag wenn es Lieferungen ins EU Land gibt, die MwSt manuell ändern auf das jeweilige Land (die finde ich ja sicher im Netz).
Die dann extern in meinen Umsätzen auflisten und über Elster am Ende des Quartals angeben? Werde ich dann ja noch sehen wie die Schnittstelle dort aussieht, muss ich für jedes Land den jeweiligen Betrag angeben? Die Bürokratie wird Europa irgendwann vernichten. Es scheinen schon wieder Grenzen in der EU gezogen zu werden, das ist ja schlimmer als ne Zollerklärung zu erstellen.

Und USA weiter deutsche 19 % MwSt?

EDIT: Finde bei Elster nichts wo ich diese EU Umsatzsteuer melden soll.
Du musst aber auch die richtige Umsatzsteuer auf den Rechnungen an deine Kunden ausweisen....

ich ändere die mwst natürlich um bevor die rechnung zum kunden geht.
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Re: MwSt Zeug EU ab 01.07.21

roman hat geschrieben: 30. Jun 2021 13:44 Das war mir schon klar dass es um diese Diskussion ging, aber ich kann nicht erkennen wo hier ein Reihengeschäft im umsatzsteuerlichen Sinne vorliegt.
Nur weil an einem Versand mehrere Versanddienstleister beteiligt sind ist es noch kein Reihengeschäft.
Das habe ich dann falsch verstanden, ich dachte er berechnet auch die Waren an sich dem ersten Dienstleister.
roman hat geschrieben: 30. Jun 2021 13:44 Kannst Du das genauer erklären worum es geht?
Meinst Du mit der Lieferschwelle evtl. die Erwerbeschwelle?
Ja, ich meine die Erwerbsschwelle.
Hier wurde mir im Seminar eben erklärt, dass wenn der Kunde denn die Erwerbsschwelle seines Landes überschreitet und keine UID hat, er als Regelunternehmer gilt und nicht mehr am OSS teilnehmen darf.
Dann muss ich als Lieferant ihm 19% deutsche Umsatzsteuer berechnen.
Da ich aber nur die Umsätze des Kunden bei mir und nicht bei anderen Lieferanten kenne, gilt das eben erst, nachdem er bei mir diese Schwelle überschritten hat.
Auch, wenn er das in Summe eventuell bei mehreren anderen Lieferanten schon viel früher erreicht hat.

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Re: MwSt Zeug EU ab 01.07.21

SchneiderMusik hat geschrieben: 30. Jun 2021 15:50 Das habe ich dann falsch verstanden, ich dachte er berechnet auch die Waren an sich dem ersten Dienstleister.
Wenn er die Waren an den LUX-Dienstleister versendet (und auch an diesen berechnet), und dieser dann weiterversendet (und auch weiterberechnet) dann wäre es auch kein Reihengeschäft. Sondern es wären 2 voneinander unabhängige Einzeltransaktionen.
SchneiderMusik hat geschrieben: 30. Jun 2021 15:50 Hier wurde mir im Seminar eben erklärt, dass wenn der Kunde denn die Erwerbsschwelle seines Landes überschreitet und keine UID hat, er als Regelunternehmer gilt und nicht mehr am OSS teilnehmen darf.
Dann muss ich als Lieferant ihm 19% deutsche Umsatzsteuer berechnen.
Wenn der Erwerber die Erwerbsschwelle in seinem Land überschritten hat, kann er bzw. sollte er dort eine UST-ID beantragen. Und weist er sich mittels UST-ID beim Verkäufer aus, sollte es dann kein OSS-Umsatz werden, sondern eine steuerfr. innergem. Lieferung.

Und wenn er keine UST-ID vorweist, gilt er für den Verkäufer faktisch als Privatperson, daher OSS.

Von daher sollte es das angesprochene Szenario (keine UST-ID aber trotzdem hohe Einkaufsumsätze) eigentlich gar nicht geben.

Das von Dir gepostete Dokument ist interessant, doch frage ich mich:
Wie soll ich in der Praxis erkennen dass ein Kunde zur Gruppe der "besonderen Unternehmer" gehört?
Wenn jetzt der "Horst Maier aus Luxemburg" einkauft, kann ich daraus nicht ableiten ob er zu dieser seltenen Personengruppe gehört oder nicht und ob er tatsächlich in dieser Eigenschaft einkauft.
Daher würde ich hier eindeutig zu OSS tendieren.

Siehe auch:
https://www.ihk-muenchen.de/ihk/documen ... r-2020.pdf (siehe Seite 3)
https://www.wko.at/service/steuern/faq- ... andel.html (Siehe Punkt 7)

Es wäre interessant, auf welche Grundlage hier "Dein" Dokumentersteller meint, dass Pflichten die eigentlich nur den Käufer betreffen, hier auf den Verkäufer übergehen sollten.

Die Frage ist zwar in der Praxis weitgehend unbedeutend aber ich finde Sie trotzdem interessant ;-)
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Re: MwSt Zeug EU ab 01.07.21

roman hat geschrieben: 30. Jun 2021 16:21 Die Frage ist zwar in der Praxis weitgehend unbedeutend aber ich finde Sie trotzdem interessant ;-)
Ich frage mal den Herrn Prof. Dr. Dr. ob ich den gesamten Abschnitt hier posten darf.
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Re: MwSt Zeug EU ab 01.07.21

roman hat geschrieben: 30. Jun 2021 16:21 https://www.ihk-muenchen.de/ihk/documen ... r-2020.pdf (siehe Seite 3)
Aber das deckt sich doch mit meiner Aussage:
Überschreitet einer der vorgenannten Halbunternehmer die maßgebliche Erwerbsschwelle, gelten
hierfür grundsätzlich dieselben Regelungen wie für Lieferungen zwischen voll
vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern.
Was ja IMHO bedeutet > kein OSS, dafür aber IGL.
IGL geht aber nicht, da keine UID, also bleibt ja nur 19% deutsche Steuer.

Ich habe da schon einige Kunden z.Bsp. in IT und ES, die partout keine UID haben (wollen/können).
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Re: MwSt Zeug EU ab 01.07.21

SchneiderMusik hat geschrieben: 30. Jun 2021 16:57 Aber das deckt sich doch mit meiner Aussage:
Ja, das deckt sich mit Deiner Aussage. Nur ist die regelmäßige Konsequenz dass der Erwerber dann mit UID-Nummer auftritt und somit eine innergemeinschaftliche Lieferung durchgewunken werden kann.
Das steht auch so in der Interpretation der IHK München: Wenn keine UID-Nummern, dann Behandlung als Privatperson. Wenn UID-Nummer, dann erwerbssteuerpflichtig.

Dass ein ausländischer Käufer außerhalb der Erwerbsschwelle operiert, das ganz ohne UID-Nummer tut, aber vom Verkäufer anders behandelt werden soll als jeder andere ausl. Käufer ohne UID-Nummer, erschließt sich mir nicht.

Ich interpretiere es so: Kein UID-Nummer = Behandlung wie Privatkunde = OSS

Wäre interessant worauf der Herr Professor Dr.Dr., der sich da ja sicherlich etwas dabei dachte, seine Interpretation stützt dass die (mal ganz salopp ausgedrückt) persönliche Angelegenheit des Kunden hier die OSS-Pflicht overruled.
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Re: MwSt Zeug EU ab 01.07.21

Ist hier zufällig noch wer unterwegs mit hauptsächlich differenzbesteuerten Umsätzen, die auf die Freigrenze von 10.000€ angerechnet werden, so dass im Grunde alles beim Alten bleibt?

Falls ja, wie habt ihr es mit Ebay geregelt? Mehrere Anrufe bei Ebay haben natürlich nichts gebracht, da man dort nichts von der entsprechenden Ausnahmereglung bleibt. Ich gehe jetzt also davon aus, dass meine Angebote für EU-Käufer gesperrt werden (bzw. es bereits sind, da seit paar Tage schon keine Bestellungen reinkamen).

Überlege mich nun doch einfach für den OSS zu registrieren und dort keine Umsätze zu melden. Gute, unkomplizierte Lösung oder eher eine Schnapsidee, die weiteren bürokratischen Aufwand nach sich zieht?
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fonprofi
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Re: MwSt Zeug EU ab 01.07.21

Es wird geschrieben, man muss Nullmeldungen machen.
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Re: MwSt Zeug EU ab 01.07.21

Mago hat geschrieben: 1. Jul 2021 10:56 Ist hier zufällig noch wer unterwegs mit hauptsächlich differenzbesteuerten Umsätzen, die auf die Freigrenze von 10.000€ angerechnet werden, so dass im Grunde alles beim Alten bleibt?

Falls ja, wie habt ihr es mit Ebay geregelt? Mehrere Anrufe bei Ebay haben natürlich nichts gebracht, da man dort nichts von der entsprechenden Ausnahmereglung bleibt. Ich gehe jetzt also davon aus, dass meine Angebote für EU-Käufer gesperrt werden (bzw. es bereits sind, da seit paar Tage schon keine Bestellungen reinkamen).

Überlege mich nun doch einfach für den OSS zu registrieren und dort keine Umsätze zu melden. Gute, unkomplizierte Lösung oder eher eine Schnapsidee, die weiteren bürokratischen Aufwand nach sich zieht?
Ja ich, und ich weiß nicht wie ich dir noch nicht aufgefallen bin, da ich praktisch in jedem Thread hierzu schreibe.

Leistungsort bleibt bei Diff. das Land in dem Du sitzt (Deutschland vermutlich). Die 10000 € gelten für Leistungsort Ausland in der EU (oder generell Regelsteuer- und reduzierter Steuersatz).

Ich habe gefühlt 5 mal hier geschrieben, dass auf dem bekannten Link bei ebay´s Übersichtseite ein "+" ist, mit dem man alle Regelungen für die neue Mwst-Regelung findet "Die Änderungen in der EU auf einen Blick"

Dann erscheint

Übersicht: Wann eBay für die EU-Mehrwertsteuer verantwortlich ist
Standort des Verkäufers /Wert der Warensendung /Artikelstandort zum Zeitpunkt des Verkaufs / eBay zieht die Mehrwertsteuer ein

Innerhalb der EU / Beliebiger Wert / Innerhalb der EU / Nein

ALSO EBAY ZIEHT KEINE MWST BEI VERKÄUFEN AUF DER PLATTFORM AN EU KUNDEN VON DIR EIN !

Da Du scheinbar noch eegelversteuerte Umsätze unter 10000 € hast denke ich gilt folgendes :

- OSS gilt für dich nicht da unter 10000 € zu versteuernder Umsatz innerhalb EU (exkl. D) - eine Anmeldung ist wohl nicht notwendig (zumindest vorerst). Sofern Du dich anmelden möchtest kannst Du das tun, und gibst dann "0"-Anmeldungen ab, bzw. solche die dich von EU-Mwst befreien (sofern zutreffend)

- Ebay wird dich nicht für Verkäufe innerhalb der EU sperren (vermute ich im Moment stark) - Du kommst offensichtlich deinen steuerlichen Verpflichtungen nach und sitzt in der EU

- Von meinem Umsatz sind ca 50 % EU Ausland. Ich hatte erst diese Bedenken die Du auch bezüglich EU-Ausland hast, aber bei sind alle Artikel noch auf allen europäischen Seiten von ebay gelistet - ich denke auch das bleibt so.

- Bizarrerweise listet ebay in der von mir zitierten Übersicht explizit "Differenzbesteuerung" als "nicht mehr anwendbar" auf sofern ebay die Mwst einzieht, versteckt aber den Hinweis, dass Sie für EU-Händler mit EU-Standort nicht die Mwst einziehen. ALSO MAXIMALE VERWIRRUNG OHNE SINN DAHINTER !

- Die Frist zur Anmeldung beim OSS ist auf den 10.08.2021 verlängert worden. Hiermit kann man sich rückwirkend anmelden zum 01.07.2021 (sofern es nötig wird bzw. Du das möchest).

Much ado about nothing...
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