Mitarbeitern unternehmensfremde Aufgaben zuteilen?

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aDarkGod
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Re: Mitarbeitern unternehmensfremde Aufgaben zuteilen?

Ach hat geschrieben: 27. Feb 2023 16:18 ... verdeckte Entnahme/verdeckte Einlage ...
Besten Dank dir!
Das ist genau das, wonach ich gesucht habe.


3 Monate gratis Händlerbund
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Ach
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Re: Mitarbeitern unternehmensfremde Aufgaben zuteilen?

Ist ein Scheißthema, war für uns sehr teuer. In der Konsequenz haben wir zwei GmbHs verschmolzen.

Wir hatten Rechnungen zwischen den Firmen geschrieben, aber der Prüfer hat den Verrechnungspreis verworfen. Das hinterhältige ist: Der Prüfer kann wahlweise argumentieren, der Preis sei zu hoch oder der Preis sei zu niedrig. Er kann auch mitten in der Diskussion die Richtung wechseln, deine vorherige Argumentation nehmen und jetzt behaupten, der Preis sei in die andere Richtung falsch.
Wir haben in der Konsequenz zwei GmbHs verschmolzen.

Ich vermute, wenn wir gar nicht erst Rechnungen geschrieben hätten, hätte der Prüfer den Großteil der internen Leistungserbringung gar nicht bemerkt. Aber sowas macht ja keiner.
Andre (KM)
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Re: Mitarbeitern unternehmensfremde Aufgaben zuteilen?

Ach hat geschrieben: 28. Feb 2023 07:11 Ist ein Scheißthema, war für uns sehr teuer. In der Konsequenz haben wir zwei GmbHs verschmolzen.

Wir hatten Rechnungen zwischen den Firmen geschrieben, aber der Prüfer hat den Verrechnungspreis verworfen. Das hinterhältige ist: Der Prüfer kann wahlweise argumentieren, der Preis sei zu hoch oder der Preis sei zu niedrig. Er kann auch mitten in der Diskussion die Richtung wechseln, deine vorherige Argumentation nehmen und jetzt behaupten, der Preis sei in die andere Richtung falsch.
Wir haben in der Konsequenz zwei GmbHs verschmolzen.
Ohne mich da jetzt rechtlich auszukennen: ein Prüfer ist ja auch kein "Gott" der machen kann, was er will. Und wenn er willkürrlich entscheidet, dass der Himmel nun rot anstatt blau ist, wird man da ja auch sicherlich rechtlich gegenvor gehen können (bis fähige Personen ein neutrales Urteil fällen)? :gruebel:
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Ach
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Re: Mitarbeitern unternehmensfremde Aufgaben zuteilen?

Nicht Gott, aber kurz davor.
Schonmal gegen das Finanzamt geklagt?
Als ich noch in der StB tätig war, berichtete ein Partner mir von einem Härtefall. Da hatte der Betriebsprüfer gesagt, dass sein Mandant sicher klagen könne und auch gute Chancen hätte, zu gewinnen. Er würde das aber nicht empfehlen, denn das Finanzamt würde das bis in höchste Instanz schleppen. Alternativ bot er einen Kuhhandel an.

Bei uns lief es ähnlich:
Der Prüfer hat uns eine Rechnung mit einem hohen fünfstelligen Betrag vorgelegt.
In der Verhandlung kam, auch unter Androhung einer Klage, ein Kompromiss mit einem deutlich niedrigeren fünfstelligen Betrag zusammen. Im Gegenzug haben wir auf die Klage verzichtet.
Olikun
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Re: Mitarbeitern unternehmensfremde Aufgaben zuteilen?

Ach hat geschrieben: 28. Feb 2023 10:00 Der Prüfer hat uns eine Rechnung mit einem hohen fünfstelligen Betrag vorgelegt.
In der Verhandlung kam, auch unter Androhung einer Klage, ein Kompromiss mit einem deutlich niedrigeren fünfstelligen Betrag zusammen. Im Gegenzug haben wir auf die Klage verzichtet.
Was soll das genau bedeuten? Ihr solltest also eine Strafe in höhe eines fünfstelligen Betrages zahlen? oder was meinst du mit "Der Prüfer hat uns eine Rechnung ... vorgelegt"?
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Ach
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Re: Mitarbeitern unternehmensfremde Aufgaben zuteilen?

Wir hätten nicht als Strafe (es stand weder Steuerhinterziehung noch Steuerkürzung als Vorwurf im Raum), sondern als Nachzahlung einen hohen fünfstelligen Betrag zahlen sollen.

Das war ein Zwischenergebnis der BP, danach ging es in die Verhandlung.

Als wir versucht haben, diesen Betrag - auch unter dem Hinweis auf eine mögliche Klage von unser Seite - wegzudiskutieren, kamen wir zum Kuhhandel, dass wir einen niedrigeren fünfstelligen Betrag nachzahlen und nicht dagegen klagen würden.
Mächschen
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Re: Mitarbeitern unternehmensfremde Aufgaben zuteilen?

Mal zum Thema zurück:
Wenn man nur zwei Unternehmen hat, lohnt sich das nicht wirklich, aber man könnte ein weiteres Unternehmen (C) gründen, welches Dienstleistungen für (A) und (B) erledigt und dort die entsprechenden Mitarbeiter beschäftigen.

So machen es die größeren fast alle.
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