Minijob und freiwilliger Rentenbeitrag -> nicht bei laufenden Minijobs?

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knoge
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Minijob und freiwilliger Rentenbeitrag -> nicht bei laufenden Minijobs?

Hallo,

ich habe mal eine Frage. Aktuell haben wir eine Lohnsteuerprüfung und da wird vom Prüfer der freiwillige Rentenbeitrag eines Minijobbers bemängelt.

Die Dame arbeitet seit 2015 bei uns, seit 2017 zahlt sie den freiwilligen Rentenbeitrag. Bis 2017 hat sie bei uns nur für 250 EUR /Monat gearbeitet und hatte noch einen zweiten Minijob. Diesen hatte sie schon viele Jahre (war ihr Ausbildungsbetrieb und nach Babypausen ging sie dort für wenige Stunden arbeiten) ab 2017 ist sie nur noch bei uns (450 EUR monatlich)

Jetzt bemängelt der Prüfer das sie den freiwilligen Rentenbeitrag zahlt. Das wäre nur möglich wenn wir das Arbeitsverhältnis im Jahr 2017 für zwei Monate unterbrochen hätten. Ich wusste zwar das man wenn man den Rentenbeitrag einmal bezahlt nicht mehr so einfach verzichten kann, das dies andersherum ebenso ist, ist mir aber neu.

Beim Steuerberater wo auch die Lohnbuchhaltung gemacht wird stellt man sich diesbezüglich mal wieder dumm, davon hätten Sie nichts gewusst.

Optionen laut Lohnbuchhaltung:
-> Erstattung der Beitrag für 3 Jahre und rückwirkende Abmeldung von der freiwilligen Rentenversicherung ab 2017 -> Ob das so einfach geht?
-> Nachträgliche Zahlung der Versicherungsbeträge ab Arbeitsbeginn 2015. Hier haben wir das Problem mit dem zweiten Minijob den Sie bis 2017 hatte, die entsprechende Firma existiert nicht mehr.

Mir geht es jetzt nicht um die paar EUR, ich finde es nur blöd wenn meine Mitarbeiterin jetzt 3 Einzahljahre in die RV verliert auch wenn es nicht viel ist.

Mir kommt das alles ein wenig Suspekt vor, Hattet ihr so einen Fall schon mal?


Lou mi sa.
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AndreM93
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Re: Minijob und freiwilliger Rentenbeitrag -> nicht bei laufenden Minijobs?

§ 6 Abs. 1b SGB VI: Personen, die eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 oder § 8a in Verbindung mit § 8 Absatz 1 Nummer 1 des Vierten Buches ausüben, werden auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit. Der schriftliche Befreiungsantrag ist dem Arbeitgeber zu übergeben. § 8 Absatz 2 des Vierten Buches ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass eine Zusammenrechnung mit einer nicht geringfügigen Beschäftigung nur erfolgt, wenn diese versicherungspflichtig ist. Der Antrag kann bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen nur einheitlich gestellt werden und ist für die Dauer der Beschäftigungen bindend.

Die Einzahlungen sind ja nicht weg. Sie bekommt dann nur Anteilig einen Rentenanspruch. Wenn natürlich die Wartejahre gebraucht werden sieht das anders aus.
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knoge
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Re: Minijob und freiwilliger Rentenbeitrag -> nicht bei laufenden Minijobs?

Danke.

Mittlerweile habe ich auch mit jemanden von der Minijobzentrale gesprochen die das so bestätigt hat. Einmal verzichtet kannst du im gleichen Arbeitsverhältnis nicht mehr zum freiwilligen Rentenbeitrag wechseln. Dafür brauchst du Abmeldung, Pause, neue Anmeldung.

Finde ich zwar dumm aber ist so.
Lou mi sa.
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Wolkenspiel
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Re: Minijob und freiwilliger Rentenbeitrag -> nicht bei laufenden Minijobs?

Unglaublich! Kannste dir nicht ausdenken.
gesund
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Re: Minijob und freiwilliger Rentenbeitrag -> nicht bei laufenden Minijobs?

Hab ich auch schon durch. Ich glaube 3 Monate Pause braucht es.
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Rex
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Re: Minijob und freiwilliger Rentenbeitrag -> nicht bei laufenden Minijobs?

Was ist mit dem Passus:
AndreM93 hat geschrieben: 19. Nov 2020 08:29 § 6 Abs. 1b SGB VI: [...] Der Antrag kann bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen nur einheitlich gestellt werden und ist für die Dauer der Beschäftigungen bindend.
Der wurde ja scheinbar nicht für beide damalige geringfügige Beschäftigungen einheitlich gestellt. Kann man evtl. so argumentieren, dass der gestellte Antrag damit komplett hinfällig war?
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knoge
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Re: Minijob und freiwilliger Rentenbeitrag -> nicht bei laufenden Minijobs?

Vielleicht interessiert es noch jemanden wie der Fall ausgegangen ist.

Steuerberater und Prüferin haben Übereinkunft geschlossen. Die Minijobberin wurde rückwirkend ab 2015 mit dem Rentenbeitrag angemeldet und zahlt die zwei Jahre nach (Mit Mitarbeiterin so abgesprochen) hat für sie den Vorteil das Sie so zwei zusätzliche Beitragsjahre hat.
Säumniszuschläge für die Nachzahlung wurden gekürzt und werden vom Stb übernommen.
Lou mi sa.
Wollomo
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Re: Minijob und freiwilliger Rentenbeitrag -> nicht bei laufenden Minijobs?

Wir haben auch gerade diesen Fall. Die Mitarbeiterin möchte in die freiwillige Einzahlung wechseln, der Steuerberater hat genau auf das Problem hingewiesen. Eine Pause kann sich die Mitarbeiterin aber leider finanziell nicht leisten..... Mal sehen wie es nach Corona weiter geht.
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