(Miet)Transporter und die FPersV

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AndreM93
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(Miet)Transporter und die FPersV

Guten Morgen liebe Sellerkollegen,

setzt jemand von euch (Miet)Transporter zwischen 2,8t und 3,5t ein und kennt sich deswegen mit der Fahrpersonalverordnung (FPersV) aus? :gruebel:

Ich stelle mir die Frage, ob § 1 Abs. 2 Nr. 3 (Fahrzeuge, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, verwendet werden, soweit das Lenken des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt) in folgenden Fällen greift, oder eine Aufzeichnung Pflicht ist.

1) Abholung von Waren beim Hersteller/Verkäufer
2) Lieferung von Waren an Kunden
3) Fahrten zwischen eigenen Lagerstätten
4) Fahrten zu Messen oder Verkaufsveranstaltungen/Märkten

Ist dies nun eine Beförderung von Material die ich zur Ausübung meiner Tätigkeit (Verkauf der Waren) benötige?

Vielen Dank im Voraus!


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Tony
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Re: (Miet)Transporter und die FPersV

Ohne diese Verordnung zu kennen, finde ich, dass "Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen" eben nicht die Beförderung von Waren meint.
Ebenso "benötigt" der Fahrer die Waren ja nicht "zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit".
Also ich denke das greift hier nicht.

Wenn es Dir um die Aufzeichnungspflichten geht, also das Tageskontrollblatt, so hatte meine Recherche (als ich unseren Transporter gekauft habe) ergeben, dass dies eigentlich immer ausgefüllt werden muß, ausser man ist privat mit dem Fahrzeug unterwegs.
AndreM93
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Re: (Miet)Transporter und die FPersV

Danke dir schonmal, das hatte ich so schon fast vermutet. Dann kommt aber der nächster Punkt:

Gemäß § 20 FPersV muss bei Tagen ohne Lenkzeiten je ein Nachweis über "Vortage ohne Arbeitszeitnachweis" erstellt werden, damit die vorangegangenen 28 Kalendertage abgedeckt sind. Dieser Nachweis muss vom Unternehmer maschinenschriftlich erstellt werden und darf nicht vom Fahrer selber erstellt werden, außer er ist der Unternehmer selber.

Demnach müsste ich mir jedes Mal bevor ich mich ans Steuer setze vorher diese Bescheinigung ausdrucken und unterschreiben.
Nehmen wir mal an, ich fahre nicht selber, sondern ein Mitarbeiter, oder bei mir eher Aushilfe / Familienmitglied / etc.
Dann muss ja zwingend meine Unterschrift drunter sein, gibt bei mir sonst keine Angestellten die ich bevollmächtigen könnte.
Wenn ich dann also in Urlaub, oder sonstwie abwesend bin, darf niemand mit dem Fahrzeug fahren, weil er die Bescheinigung nicht von mir bekommen kann?

Das scheint irgendwie alles ein Faß ohne Boden zu sein. Dann nehme ich mir ja lieber ein Fahrzeug unter 2,8t und fahre öfters.
Tony
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Re: (Miet)Transporter und die FPersV

Das ist halt wieder so eine typisch deutsche Überregulierung. Die Idee dahinter ist ja sicher, dass kein LKW Fahrer nach 10 Stunden Fahrt in ein Stauende kracht. Soweit so sinnvoll.
Aber als Kollateralschaden aus einer entsprechenden Regelung muß ich jetzt jede Kurzstreckenfahrt umfangreich und bürokratisch dokumentieren.

Ich spekuliere jetzt mal, dass dies nicht kontrolliert wird so lange man sich in einem gewissen Umkreis um seinen Standort (Kennzeichen) aufhält. Wenn man nur eine Stunde von zu Hause weg ist, wird man ja wohl kaum seine Lenkzeiten überschritten haben.

Ich fülle den Mist auch nicht aus. Wenn mich einer fragt, bin ich halt privat unterwegs.

Aber klar, wenn Mitarbeiter von Dir weitere Strecken fahren, solltest Du die Zettel parat haben.
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H.Bothur
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Re: (Miet)Transporter und die FPersV

Tony hat geschrieben: 29. Sep 2019 16:22Ich spekuliere jetzt mal, dass dies nicht kontrolliert wird so lange man sich in einem gewissen Umkreis um seinen Standort (Kennzeichen) aufhält. Wenn man nur eine Stunde von zu Hause weg ist, wird man ja wohl kaum seine Lenkzeiten überschritten haben.
Das ist leider ein Irrtum - wir liefern mit unseren Fahrzeugen (HH-Kennzeichen) auch nur in Hamburg aus - und sind mal mitten im Stadtgebiet kontrolliert worden. Bussgeld für mich 135,00 und für den Fahrer 35,00. Und nur deswegen so wenig weil ich mich einsichtig gezeigt habe.

Hans
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Re: (Miet)Transporter und die FPersV

"Die wichtigste Grundlage: Handwerker, die ihr Fahrzeug zum Transport von Materialien zur Ausübung ihres Berufs nutzen, können dies innerhalb eines Radius von 100 Kilometern ohne Fahrtenschreiber tun. Das gilt für Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen. Die Regelungen, die vor März 2015 galten, sahen einen Radius von 50 Kilometern vor. Das Fahren darf nicht die Hauptbeschäftigung des Fahrers sein. "
Quelle:
https://www.deutsche-handwerks-zeitung. ... 097/217988

Die von Dir im Eingangspost genannte Ausnahme aus § 1 Abs 2, Art. 3 trifft für Dich zu (m.M.n.)
https://www.gesetze-im-internet.de/fpersv/__1.html
"Fahrzeuge, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, verwendet werden, soweit das Lenken des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt-"


Im Umkreis von 100km und auch darüber hast du nichts zu befürchten. Begründung:

Ausschlaggebend ist für mich:
1. Warum sollten Händler nicht Handwerkern gleichgestellt sein? (siehe Artikel der deutsche-handwerks-zeitung)
Das transportierte Material des Handwerkers wird für seine Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit genutzt,
genauso ist die Ware des Händlers Material, dass er zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit braucht (um Handel zu treiben)

Die Abgrenzung zum "Güterverkehr" ist hier in beiden Fällen deutlich:
Es findet kein "Verkauf" der Leistung eines Transportes von A nach B statt, was einem Transportwesen entsprechen würde.
Dies ist nicht erfüllt. Du hast keinen Auftraggeber, für den Du fährst.
Gewerblich bezieht sich hier auf Verdienst durch den "Transport der Güter" und nicht auf Transport von Deinen Sachen,
die Du für dein Unternehmen brauchst (wie der Handwerker eben auch)

Dann wurde noch die Ausnahme gemacht: Haupttätigkeit des Fahrers, also der Fahrer der für Dich fährt ist Berufskraftfahrer.
Das bist aber weder Du noch ein Mitarbeiter deines Unternehmens.

100km Regel: Solange Du nicht über 3,5t kommst, greift die 100km Regel nicht.
Erst zwischen 3,5t und 7,5t wärst Du ab 100km Umkreis aufzeichnungspflichtig,
also dann, sobald Du eine AHK hast und einen Anhänger (egal wie groß), anhängst.
"2,8 bis 3,5 Tonnen: In dieser Gewichtsklasse sind Fahrzeuge von der Nachweispflicht freigestellt, die nur Güter transportieren, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufs verwendet, die im Betrieb handwerklich oder in Kleinserie hergestellt oder repariert wurden, soweit das Fahrzeuglenken nicht die Hauptbeschäftigung des Fahrers darstellt. Falls die Fahrt nicht unter diese Ausnahmeregelung fällt, finden Sie die weiteren Vorschriften hier. Die Begrenzung der Ausnahme auf einen Radius von 50 Kilometern wurde – in dieser nationalen Regelung – für Fahrzeuge bis 3,5 t schon 2008 aufgehoben: Unter 3,5 t gilt keine Kilometerbegrenzung bei Fahrten mehr."
Quelle:
https://www.handwerksblatt.de/themen-sp ... rung-kommt


Kontrolliert wird diese Regelung der Tachographen-Aufzeichnung vorwiegend vom Zoll und auf Autobahnen.
Im Visier sind dabei LKW ab 7,5t und Kurierfahrer mit 3,5t (Berufskraftfahrer am Steuer)
Falls Du doch einmal von einer normalen Verkehrsstreife mit dieser EU-Vorschrift konfrontiert wirst,
bleib ganz gelassen. Sag dann folgendes: Du bist als Unternehmer eines Handels selbst am Steuer
und fährst nicht für einen Auftrag eines Warentransportes.
Du brauchst das Wort privat dabei gar nicht erwähnen.
Oft wissen Verkehrspolizisten nicht so genau Bescheid, die machen dann manchmal auf "streng"
ein Anschreiben dann einfach widerrufen.

Noch als Info:
Wenn Du einen Anhänger an Deinen 3,5er Transporter hängst, egal wie groß, muss das Gespann von Sonntag 00 Uhr bis Sonntag 22 Uhr stehenbleiben. (Ausnahme: Wohnwagen oder eindeutige Freizeitgespanne)
Das Sonntagsfahrverbot wird sehr streng kontrolliert (nicht unbedingt auf Landstraßen)
> auch wenn evt. der 3,5t nicht in den Papieren als LKW geführt wird, kannst Du von "besorgten" Polizisten festgehalten werden.
Hier wurde der Fall recherchiert:
https://www.portatio.com/?blogId=1704261438099489
ohne Anhänger kannst Du mit 3,5t auch Sonntags fahren, selbst wenn er als LKW zugelassen ist.
roman
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Re: (Miet)Transporter und die FPersV

@AndreM93
Wir sind nicht aus DE, sondern es findet bloß ein minimaler Teil unserer Fahrten überhaupt auf bundesdeutschen Straßen statt.

Vor Jahren hatte ich mich daher in das Thema eingelesen und ich stellte mir auch die Frage ob wir davon betroffen sind oder ob die existierenden Ausnahmen nicht irgendwie auf unsere Tätigkeit angewendet werden kann.
Ohne jetzt ganz genau zu wissen was Du tust, würde ich vermuten dass Du dokumentationspflichtig bist.

Betrachtet man die Handwerkerausnahme ganz nüchtern:
Transportiert der Installateur eine WC-Schüssel zum Kunden um sie dort einzubauen, scheint die Ausnahme zuzutreffen.
Liefert ein Fahrer, vor allem wenn er im Unternehmen hauptsächlich nur solche Tätigkeiten macht, die WC-Schlüssel zum Kunden, scheint die Ausnahme nicht zuzutreffen.
Dass es sich beim Fahrer um keinen Berufskraftfahrer handelt, hilft meiner Meinung nicht weiter (sind sie bei uns auch nicht, sondern nur fallweise beschäftigte Aushilfen). Ebenso dass man nicht gewerblichen Güterverkehr anbiete, sondern bloß eigene Güter transportiert.

Wobei die Dokumentationspflicht jetzt echt keine so große Sache ist.
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Re: (Miet)Transporter und die FPersV

@roman

https://www.stuttgart.ihk24.de/Branchen ... ten/682612

Der Threadersteller muss nichts aufzeichnen - das wird jeder erkennen, der sich diesen Artikel durchgelesen hat.

Zusammenfassung dieses Artikels:
bis 3,5t im Falle des Threaderstellers keine Dokumentationspflicht
sogar bis 7,5t innerhalb 100km keine Dokumentationspflicht



Im Artikel werden Theorie und Praxis angeführt.
Auch wird aufgezeigt, wie es zu der Grauzone für Händler kam, die plötzlich nach einer Änderung
der Gesetze (theoretisch) aufzeichnungspflichtig wurden (durch eine Verschiebung von Gesetzen)
In dieser Grauzone wird sogar mit "Auslegungsleitfäden" hantiert, bzw. versucht.


Tipp: diesen Artikel ausdrucken und mitführen.
Unwissende Polizeibeamte sind dann in Kenntniss gesetzt, dass Du weißt was Du tust und versuchen erst gar nicht,
ihre Meinung durchzusetzen.
Ihnen klarmachen, dass Du auf jeden Fall widerrufen wirst,
und das nicht zum ersten Mal getan hast.
Da verlieren sie die Lust.
Mit Stimmungsentscheidungen von Beamten kann niemand ein Geschäft führen.
Willkür darf es nicht geben.

Wenn 100 Unwissende sagen, dass Du dokumentieren musst,
wird das irgendwann zur "Wahrheit."

Genau wie es für den Durschnittsbürger zur "Wahrheit" geworden ist,
dass er seinen Reifen nach 6-8 Jahren wegwerfen muss, erst recht nach 10 Jahren,
oder sich strafbar macht, weil der Reifen schon 12 Jahre alt ist,
und das ihm auch noch bestätigt wird, weil der TÜV-Prüfer die Reifen aufgrund des Alters moniert hat.
Ständige Aussagen in Zeitschriften, dass ein Reifen nach 6-8 Jahren ausgetauscht gehört,
haben diese "Wahrheit" geschaffen. Diese Aussagen sind von der Reifenindustrie gestreut,
die dann "unabhängige" Stellen wie der ADAC durchreichen.
Diese Artikel werden formuliert, als wären es Vorschriften, aber defacto sind es "Empfehlungen".
Fakt ist: Es gibt keine Auflage in der STVO für das Reifenalter,
einzig ein Anhänger mit 100kmh-Zulassung muss Reifen haben, die mind. 6 Jahre alt sind.

Der Reifen darf keine sehr tiefen Alterrungsrisse haben und muss mit 70% der Lauffläche
über der Verschleißmarkierung sein.
Er darf somit meinetwegen 20 Jahre alt sein und auch eine Flanke kann abgefahren sein.

Dieser Ausflug in ein anderes Thema war nicht unbedingt off-topic,
sondern zeigt nur, wie "Wahrheiten" entstehen.

Nein - kein Fahrtenschreiber und keine Dokumentationspflicht.
regalboy
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Re: (Miet)Transporter und die FPersV

Da wir gerade schon off topic sind:
Wie sieht es mit dem Verbandskasten aus?
Dürfen die Sterilprodukte abgelaufen sein?
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Re: (Miet)Transporter und die FPersV

@regalboy

In der STVZO § 35h
https://www.gesetze-im-internet.de/stvz ... __35h.html
ist eine Mitführpflicht geregelt und der Inhalt muss der DIN 13 164 :2014 entsprechen.
Die DIN 13164 zählt aber nur die einzelnen Gegenstände auf, nimmt aber keinen Bezug auf
das Alter der Gegenstände.
Wie bei einem abgelaufenen Verbandskasten zu verfahren ist, wird nicht erwähnt.

Alle Ergebnisseiten, die ich bisher fand, geben keine Gesetzesbezüge an,
warum ein abgelaufener Verbandskasten gegen die STVZO verstösst,
sprechen aber davon, ihn auszutauschen,
um "auf der sicheren Seite zu sein".
Oder um einer "möglichen" Strafe (5 Euro) bei Kontrollen zu entgehen.
Wieder ein klassischer Fall von Schaffung einer Grauzone für "Ermessensspielraum",
ist immer schön, wenn TÜV und Beamte ihrer Tageslaune gerecht werden können :- )

Ich recherchiere aber noch etwas - interessiert mich.

Update - gefunden im Netz:
"Der Ablauf des Haltbarkeitsdatums ändert nichts an der Konformität mit DIN 13164 und das weitere Verwenden des Verbandkastens stellt keine Ordnungswidrigkeit i.S.v. § 35h Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 StVG; 206.2 BKat dar"
https://www.motor-talk.de/forum/ablaufd ... 75108.html

Also die DIN 13164 regelt das Ablaufdatum wie vermutet nicht.

Was/Wer regelt es dann? Ökonomische Lobbyisten? Verschwörungstheorie OFF

Es geht ja jetzt rein um die juristischen Bezüge für die Entscheidung von Beamten,
nicht um ethische oder moralische Fragen, ob ein Verbandskasten noch ok ist.

Wer Zeit und Muse hat, kann sich hier auf die Suche nach einem gesetzlichen Bezug machen
(viel Spass)
https://www.din13164.de/
https://www.bussgeldkatalog.net/verbandskasten/
https://verbandskasten-ratgeber.com/ver ... bgelaufen/
https://www.bussgeldkatalog.de/verbandskasten/
https://de.wikipedia.org/wiki/Verbandkasten

https://de.lmgtfy.com/?q=abgelaufener+v ... uto+strafe
Zuletzt geändert von 321alurad_de am 30. Sep 2019 10:40, insgesamt 1-mal geändert.
roman
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Re: (Miet)Transporter und die FPersV

321alurad_de hat geschrieben: 30. Sep 2019 03:16 Der Threadersteller muss nichts aufzeichnen - das wird jeder erkennen, der sich diesen Artikel durchgelesen hat.
Ich kann den Ausnahmebestand in diesem Artikel nicht erkennen.
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Re: (Miet)Transporter und die FPersV

Der Artikel der IHK Stuttgart
https://www.juraforum.de/forum/t/fahrte ... ss.534313/
beschreibt keinen konkreten Ausnahmebestand,
sondern zeigt auf, was in der Praxis überhaupt noch prüffähig ist und geprüft wird.

In dieser spitzfindigen Antwort ist die "Praxis" auch enthalten:
https://www.juraforum.de/forum/t/fahrte ... ss.534313/

> in den meisten Fällen wird bei einer Verkehrskontrolle allein nach zulässigem Gesamtgewicht geprüft,
und daraus die Regeln abgeleitet
Es stellt sich doch kein Verkehrsbeamter hin und fängt (in der Praxis) mit dem Fahrer an zu diskutieren,
welche Art von Ware er da in seinen Kartons verpackt hat, die in seinem Laderaum gestapelt sind,
womöglich noch gemischt mit privaten Dingen.
Bzw. noch zu unterscheiden, was er womöglich als Händler selbst produziert hat.
Wenn ich einen Reifen und eine Felge zusammenmontiere, ist das keine Ware mehr, sondern schon ein Produkt,
dass ich selbst hergestellt habe. Könnte also sogar Künstler sein, wenn ich es in "kunstvoller" Form mache.
Ich hoffe Du siehst worauf ich hinaus will. Es ist einfach praxisfern, dieses Gesetz
mit Gewalt über diese Leute zu stülpen, für die es gar nicht gedacht ist.
Es ist gedacht für Berufskraftfahrer, die zu lange Haltezeiten produzieren,
weil ihnen der Disponent im Nacken hängt.

Und wie hier schon erwähnt, es kann sich immer auch um eine "private" Fahrt handeln,
die mit dem gewerblichen Fahrzeug durchgeführt wird, besonders wenn der Chef selbst
am Steuer sitzt.
es geht ja um "gewerblich motivierte Güterbeförderungen"
und nicht darum, dass der Chef sein Fahrzeug nie privat nutzen könnte;
egal was gerade im Laderaum ist.
roman
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Re: (Miet)Transporter und die FPersV

@321alurad_de
Prinzipiell stehe ich ja durchaus auf quick&dirty, wenn es einigermaßen argumentierbar erscheint.
Hier kann ich Dir jedoch nicht wirklich folgen.
Wenn Du Deinen Fuhrpark so organisierst, ist das freilich Deine Entscheidung.
Aber aufgrund dieser Argumentationen eine so weit gefasst Ausnahme von der Dokumentationspflicht zu konstruieren halte ich für gewagt.
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