Vor 14 Monaten hat mein Vermieter meiner gemieteten Lagerhalle, das Grundstück + Halle verkauft.
Ich habe somit einen neue Vermieter und bin immer noch in der gleichen Halle.
Der alte Vermieter hatte aber noch eine Kaution von 1950€ von mir.
Ich habe nach ca. 5 Monaten eine 1. Mahnung an den Vermieter geschickt (Einschreiben). Das Einschreiben kam nach Lagerfristablauf (Post) wieder an mich zurück.
Dann hatte ich die 1. Mahnung noch per Mail geschickt.
Nach vielen Anrufen an meinem alten Vermieter hat er mir mal 1000€ der Kaution zurück überwiesen.
Aber auch das ist jetzt wieder ca. 7 Monate her.
Offen sind noch 950€.
Ich bin da jetzt auch nicht mehr hinterher gewesen, weil noch eine Betriebskostenrechnung (wo ich nachzahlen werden müssen) offen ist. Wollte ich damit gegenrechnen.
Aber der alte Vermieter kommt nicht aus den Puschen.
Ich will da jetzt mal wieder Dampf machen.
Bei einer GmbH (Vermieter), wie mache ich das am besten?
1. Mahnung ist jetzt ca. 6 Monate her. Dann hat der Vermieter ja eine Teilzahlung von 1000€ gemacht.
Kann ich jetzt trotzdem noch nach 6 Monaten die 2. Mahnung rausschicken?
Oder muss ich jetzt auf den Restbetrag von 950€ wieder mit einer 1. Mahnung anfangen?
Was mach ich nach einer 2. Mahnung? Amtsgericht oder Insolvenzantrag stellen?
Ich habe echt kein Plan was Mahnungen angeht.
Bitte keine Antworten wie der neue Vermieter müsse auch die Kaution vom alten Vermieter übernehmen.
Auch der neue Vermieter hat Probleme mit dem alten Vermieter. Zumal ja auch eine Teilauszahlung der Kaution vom alten Vermieter kam, würde ich mich jetzt weiterhin beim alten Vermieter halten.
Mahnung gegen ehemaligen Vermieter (Lager)
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- lallekalle
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- Beiträge: 2438
- Registriert: 14. Jun 2014 12:50
- Land: Deutschland
Re: Mahnung gegen ehemaligen Vermieter (Lager)
Wenn die Rechtslage klar ist und du es selbst machen möchtest:
1) Mahnbescheid beantragen
2) Vollstreckungsbescheid beantragen
3) Gerichtsvollzieher beauftragen.
1) Mahnbescheid beantragen
2) Vollstreckungsbescheid beantragen
3) Gerichtsvollzieher beauftragen.
Re: Mahnung gegen ehemaligen Vermieter (Lager)
So lange noch eine Betriebskostenabrechnung offen ist, darf der Vermieter einen Teil der Kaution zurück behalten. Die Höhe orientiert sich an der zu erwartenden Nachzahlung.
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- PLUS-Mitglied
- Beiträge: 777
- Registriert: 13. Okt 2007 17:14
Re: Mahnung gegen ehemaligen Vermieter (Lager)
Der Vermieter muss spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode die Betriebskostenabrechungn erstellen. Also hätte er die Abrechung für 2016 spätestens am 31.12.2017 erstellen müssen. Somit ist er diesbezüglich in Verzug. Jedoch ist mit diesem Verzug nicht wie bei privaten Wohnungsvermietungen ein Auschluss einer Naczahlung verbunden.
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