Löschen von Google Bewertungen weil "Kein Kunde"

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marcibet
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Löschen von Google Bewertungen weil "Kein Kunde"

Hallo,

Ich hatte bei einer Familienfeier gestern ein interessantes Gespräch mit meiner Nichte. Sie hat ein Maklerbüro vor Jahren auf Google schlecht bewertet (1* ohne Kommentar), und wollte mich dazu befragen weil ich ja beruflich "mit sowas zu tun habe".

Hintergrund war dass sie eine Wohnung gesucht hat, und in diesem Zuge in erwähnten Maklerbüro angerufen hat um sich nach einer Wohnung zu erkundigen. Die Dame am anderen Ende des Telefons war (laut Aussage der Nichte) aber derart frech und pampig dass das Gespräch zu keinem Ergebnis geführt hat. Aufgrund dieses Telefonat dann eben die erwähnte Bewertung mit 1*.

Nun hat sie vor einigen Wochen - allerdings 3 Jahre nach diesem Vorfall(!!) - folgende Mail direkt von Google erhalten:
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir erhielten eine Beschwerde im Hinblick auf den folgenden von Ihnen verfassten Inhalt auf Google und bitten Sie um Ihre Mithilfe.
(~~hier daten des immibilienbüro sowie ein bild der 1* bewertung~~)

Der Beschwerdeführer behauptet, dieser Erfahrungsbericht verletze ihn in seinen Rechten. Einen Auszug aus der Beschwerde fügen wir dieser Nachricht als PDF bei bzw. unter dieser Nachricht an.

Wir bitten Sie nun innerhalb von sieben (7) Kalendertagen darzulegen, inwiefern die vom Beschwerdeführer behauptete Rechtsverletzung nicht vorliegt.

Google begrüßt ehrliche und unvoreingenommene Erfahrungsberichte. Bitte beachten Sie, dass Google aber als Dienstanbieter die Hintergründe des Inhalts nicht kennt. Wir bitten Sie daher freundlich, die Angaben Ihrer Erfahrungsberichts sowie die Hintergründe wie insbesondere den Zeitraum, in dem Sie die beschriebenen Erfahrungen gemacht haben, möglichst konkret darzulegen. Bitte gehen Sie dabei auch explizit auf die einzelnen Punkte des Beschwerdeführers ein und schicken Sie uns Nachweise. Dies können je nach Leistung z.B. Rechnungen, Lieferscheine, Terminkarten, Eintragungen auf Bonuskarten, Rezepte oder ähnliche Nachweise sein. Es steht Ihnen dabei frei, bestimmte Informationen zu schwärzen, bevor Sie uns diese Dokumente senden. Die zur Verfügung gestellten Informationen werden wir dann gegebenenfalls an den Beschwerdeführer übermitteln, damit dieser dazu Stellung nehmen kann.

Bitten antworten Sie auf diese Email, damit wir den Fall weiter prüfen können.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Weiterführende Hinweise:

Sofern der Beschwerdeführer behauptet, Sie seien nie Kunde, Patient etc. gewesen bzw. ihm nicht bekannt, möchten wir Sie bitten, uns Ihren richtigen Namen mitzuteilen und uns ggf. Nachweise für die tatsächlichen Hintergründe Ihres Erfahrungsberichts zu übermitteln, soweit solche vorliegen (vgl. BGH, Urt. 01.03.2016, VI ZR 34/15).

Mit der Übermittlung Ihrer Stellungnahme an uns willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Stellungnahme einschließlich ggf. überlassenen Nachweise ohne weitere Bearbeitung an den Beschwerdeführer übermitteln. Soweit die Informationen, die Sie an uns übermitteln, sensible Informationen wie zum Beispiel Angaben über Ihre Gesundheit enthalten, umfasst Ihre Einwilligung auch die Weitergabe dieser Informationen an den Beschwerdeführer.

Sofern Sie eine Stellungnahme nicht abgeben möchten, können Sie den von Ihnen verfassten Inhalt auch entsprechend editieren oder entfernen.

Sollten wir innerhalb von sieben (7) Kalendertagen keine Antwort von Ihnen erhalten, Sie keine konkreten Hintergründe für Ihren Erfahrungsbericht mitteilen bzw. keine Nachweise überlassen oder einer Weiterleitung Ihrer Stellungnahme und ggf. überlassener Nachweise widersprechen, werden wir Ihren Erfahrungsbericht unter Umständen leider entfernen müssen (vgl. BGH, Urt. 25.10.2011, VI ZR 93/10 und Urt. 01.03.2016, VI ZR 34/15). Wir sind daher auf Ihre geschätzte Mithilfe angewiesen.

Bei rechtlichen Fragen zu dieser Benachrichtigung können Sie sich an Ihren Rechtsbeistand wenden.

***********************Beschwerde*****************************

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind Bevollmächtigte in dieser Angelegenheit.
Unser Kunde hat eine negative Bewertung erhalten, unser Kunde teilte uns mit, dass der Verfasser sowie der Inhalt der Bewertung unbekannt ist. Es besteht keine Geschäftsbeziehung mit den Google-Nutzern.
Der Inhalt der Bewertung konnte keine Informationen auf die Echtheit des Bewerters geben. Es besteht auch kein anderweitiger Berührungspunkt,
durch den sich die Bewerter eine Meinung über MAXMUSTERMANNIMMOBILIEN seit GRÜNDUNGSJAHR gebildet haben könnten.
Somit können die Bewertungen nur unwahre Tatsachenbehauptungen darstellen.

Wir bitten Sie das Prüfverfahren einzuleiten.
Bei Vorlage eines Nachweises fordere ich Sie auf diese an mich weiterzuleiten. Eine Stellungnahme wird dann erfolgen.

Laut Urteil des LG Lübeck vom 16.06.2018; Az. I O 59/17 und des LG Hamburg vom 12.01.2018, Az. 324 O 63/17 sind diese Bewertungen rechtswidrig und aus diesem Grunde zu löschen.
Die bewertenden Nutzer sind keine Kunden und können nicht in der Kundenkartei gefunden werden. Wir bitten Sie die entsprechenden User zu kontaktieren und einen Nachweis über die Geschäftsbeziehungen oder die Grundlage
ihrer Bewertung anzufordern (vgl. BGH, Urt. 25.10.2011, VI ZR 93/10 und Urt. 01.03.2016, VI ZR 34/15).
Erfolgt dieser Nachweis nicht, fordern wir die Entfernung. Die hier dargestellte Äußerung beeinträchtigt die Ausübung des unterhaltenen Gewerbes nachhaltig negativ und wirkt sich unmittelbar auf den befriedeten Geschäftsablauf aus.
Im vorliegenden Fall überwiegt das Schutzinteresse des Bewerteten die Meinungsfreiheit des Bewertenden, weshalb wir sie dazu auffordern, diese rechtsgutsverletzende Bewertung zu löschen.
Ein Unterlassungsbegehren aus §§ 1004 I, 823 Abs. 1 BGB oder Art. 2 I GG wird derzeit gegen Sie noch nicht geltend gemacht. Wir behalten allerdings juristische Schritte vor.
Sollte aber eine Entfernung unter der vorstehenden Frist nicht erfolgen, behalten wir uns vor, Sie als Störer auf Unterlassung und Auskunftserteilung über die Ihnen vorliegenden Daten des Verfassers in Anspruch zu nehmen.
Die Entfernung ist innerhalb von 14 Tagen vorzunehmen. Eine längere Bearbeitungszeit ist gem. dem Urteil des LG Köln vom 18.08.2020 (AZ. 28 O 279/20) unzumutbar.
*****************************************************************

Viele Grüße
Ihr Google-Team
Was ist denn davon zu halten? Ist es tatsächlich nur realen Kunden die Nachweislich schon Kunde waren Bewertungen abzugeben!? Das wäre ja ein Freibrief zum löschen, die wenigsten Kunden würden sich hier die Umstände antun und irgendwas nachweisen, geschweige denn Kosten gegenüber dieser Kanzlei riskieren!?

Ich war immer der Meinung, es wäre sehr schwer negative Google Kritiken entfernen zu lassen, liest sich hier anders.


3 Monate gratis Händlerbund
regalboy
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Re: Löschen von Google Bewertungen weil "Kein Kunde"

Ich vermute, dass die Löschungsfirma hier den Trick versucht, das ganze als "Kundenbewertung" durchlaufen zulassen, obwohl es ja wohl eine ausdrückliche Nicht-Kunden-Bewertung ist.
beat
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Re: Löschen von Google Bewertungen weil "Kein Kunde"

Das ist nicht echt.
Mount7
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Re: Löschen von Google Bewertungen weil "Kein Kunde"

Danke fürs Teilen, hab hier auch ein Mitbewerber, der so gegen alte 1 Sterne Bewertungen vorgeht.

Hat Sie eine Rechtsschutzversicherung?

Wenn ja, dann:

Schreiben aufsetzen:

Ich, Max Muster, wohnhaft etc. bestätige, dass ich im Monat_Jahr mit dem Unternehmen telefonischen Kontakt wegen xyz hatte.

Die Mitarbeiterin des Unternehmens war am Telefon extrem unfreundlich....

Daraufhin habe ich meine Onlinebewertung abgegeben, welche meine persönliche Erfahrung mit dem Unternehmen zum Ausdruckt bringt.
Ich bestätige das diese Bewertung meiner persönlichen Erfahrung entspricht.

Freundliche Grüße,
Max Muster


Und dann in die Google Bewertung vermerken, dass man eine Aufforderung zum Löschen erhalten hat.


Und dann würde ich das aussitzen.
Ich kann mir vorstellen, dass ein Gericht die Bewertung sogar als Gesprächsnotiz anerkennt.
Roemer
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Re: Löschen von Google Bewertungen weil "Kein Kunde"

Korrekte Reaktion gegen die Nichte !
Andre (KM)
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Re: Löschen von Google Bewertungen weil "Kein Kunde"

Roemer hat geschrieben: 24. Aug 2022 17:55 Korrekte Reaktion gegen die Nichte !
Wieso? Sie hat eine negative Erfahrung gemacht und das bewertet. Genau dafür ist es da.
marcibet
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Re: Löschen von Google Bewertungen weil "Kein Kunde"

BSW hat geschrieben: 24. Aug 2022 17:08 Danke fürs Teilen, hab hier auch ein Mitbewerber, der so gegen alte 1 Sterne Bewertungen vorgeht.

Hat Sie eine Rechtsschutzversicherung?

Wenn ja, dann:

Schreiben aufsetzen:

Ich, Max Muster, wohnhaft etc. bestätige, dass ich im Monat_Jahr mit dem Unternehmen telefonischen Kontakt wegen xyz hatte.

Die Mitarbeiterin des Unternehmens war am Telefon extrem unfreundlich....

Daraufhin habe ich meine Onlinebewertung abgegeben, welche meine persönliche Erfahrung mit dem Unternehmen zum Ausdruckt bringt.
Ich bestätige das diese Bewertung meiner persönlichen Erfahrung entspricht.

Freundliche Grüße,
Max Muster


Und dann in die Google Bewertung vermerken, dass man eine Aufforderung zum Löschen erhalten hat.


Und dann würde ich das aussitzen.
Ich kann mir vorstellen, dass ein Gericht die Bewertung sogar als Gesprächsnotiz anerkennt.
Haben das nun genau so gemacht. Ich bin gespannt ob da noch was retour kommt, oder ob die Bewertung einfach gelöscht wird.

Ich melde mich hier wenn ich was neues habe.

Danke schonmal.

Und zum schreiber das wäre nicht echt: Es ist echt.
Roemer
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Re: Löschen von Google Bewertungen weil "Kein Kunde"

Andre (KM) hat geschrieben: 24. Aug 2022 21:33
Roemer hat geschrieben: 24. Aug 2022 17:55 Korrekte Reaktion gegen die Nichte !
Wieso? Sie hat eine negative Erfahrung gemacht und das bewertet. Genau dafür ist es da.
Kühne These. Eine negative Erfahrung gemacht zu haben, wird nur behauptet. So kann jeder (mit Google-Registrierung) wahllos negative Bewertungen in die Welt setzen. Auch über Dich.
Es sollte zumindest eine Geschäftsbeziehung (hier Mandat) gegeben haben. Dann wäre es in Ordnung sofern die Bewertung im Rahmen der freien Meinungsäusserung bleibt.
regalboy
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Re: Löschen von Google Bewertungen weil "Kein Kunde"

Roemer hat geschrieben: 25. Aug 2022 15:25
Andre (KM) hat geschrieben: 24. Aug 2022 21:33

Wieso? Sie hat eine negative Erfahrung gemacht und das bewertet. Genau dafür ist es da.
Kühne These. Eine negative Erfahrung gemacht zu haben, wird nur behauptet. So kann jeder (mit Google-Registrierung) wahllos negative Bewertungen in die Welt setzen. Auch über Dich.
Es sollte zumindest eine Geschäftsbeziehung (hier Mandat) gegeben haben. Dann wäre es in Ordnung sofern die Bewertung im Rahmen der freien Meinungsäusserung bleibt.
Und was ändert es, wenn man Kunde ist und dann genau so lügen könnte?
Zumal subjektive Meinungsäußerungen ja auch erlaubt und halt subjektiv sind.
welpe
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Re: Löschen von Google Bewertungen weil "Kein Kunde"

Roemer hat geschrieben: 25. Aug 2022 15:25
Andre (KM) hat geschrieben: 24. Aug 2022 21:33

Wieso? Sie hat eine negative Erfahrung gemacht und das bewertet. Genau dafür ist es da.
Kühne These. Eine negative Erfahrung gemacht zu haben, wird nur behauptet. So kann jeder (mit Google-Registrierung) wahllos negative Bewertungen in die Welt setzen. Auch über Dich.
Es sollte zumindest eine Geschäftsbeziehung (hier Mandat) gegeben haben. Dann wäre es in Ordnung sofern die Bewertung im Rahmen der freien Meinungsäusserung bleibt.
Wenn man doch anruft und dann dumm angemacht wird dann kann man doch eine Beziehung aufgebaut.
Roemer
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Re: Löschen von Google Bewertungen weil "Kein Kunde"

Einfach mal die angegebenen LG-Urteile lesen.
Wollomo
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Re: Löschen von Google Bewertungen weil "Kein Kunde"

Den "Kunden" nachweisen funktioniert vielleicht bei Dingen wie Makler, Banken, Onlineshop und Co. aber wie soll das beim Discounter, Wolkenseife, Supermarkt, Bäcker oder Restaurant nebenan funktionieren? Hier hat man selten einen Kaufbeleg, auch wenn dieser ausgehändigt wird. Bleibt dann also nur die Aussage "ich habe bei XY gekauft und war nicht mit dem Service/Produkt zufrieden".
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Re: Löschen von Google Bewertungen weil "Kein Kunde"

Wollomo hat geschrieben: 26. Aug 2022 09:16 Den "Kunden" nachweisen funktioniert vielleicht bei Dingen wie Makler, Banken, Onlineshop und Co. aber wie soll das beim Discounter, Wolkenseife, Supermarkt, Bäcker oder Restaurant nebenan funktionieren? Hier hat man selten einen Kaufbeleg, auch wenn dieser ausgehändigt wird. Bleibt dann also nur die Aussage "ich habe bei XY gekauft und war nicht mit dem Service/Produkt zufrieden".
Richtig, und das haben entsprechende Händler/Restaurants auch gemerkt und gehen deshalb jetzt immer öfter diesen Weg.
boden-piloten
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Re: Löschen von Google Bewertungen weil "Kein Kunde"

Ich habe auch schon meine Bewertungen löschen lassen, waren allesamt nicht richtig. Warum soll man sich sowas bieten lassen?!
Wollomo
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Re: Löschen von Google Bewertungen weil "Kein Kunde"

miezekatze hat geschrieben: 26. Aug 2022 09:33
Richtig, und das haben entsprechende Händler/Restaurants auch gemerkt und gehen deshalb jetzt immer öfter diesen Weg.
Bedeutet ohne Beweis keine Bewertung?
miezekatze
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Re: Löschen von Google Bewertungen weil "Kein Kunde"

Wollomo hat geschrieben: 26. Aug 2022 11:01
miezekatze hat geschrieben: 26. Aug 2022 09:33
Richtig, und das haben entsprechende Händler/Restaurants auch gemerkt und gehen deshalb jetzt immer öfter diesen Weg.
Bedeutet ohne Beweis keine Bewertung?
https://prinz.law/bewertungen/#Bewertun ... der+Kunden
regalboy
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Re: Löschen von Google Bewertungen weil "Kein Kunde"

Wie sieht es beim "echten" Kunden aus, der alles vertragsgemäß 100% in Ordnung geliefert bekommen hat und dann z. B. negativ bewertet:

"Bin schwer enttäuscht, hätte erwartet, dass mir die Ware von einer Pferdekutsche mit 4 weißen Schimmeln gebracht wird."
boden-piloten
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Re: Löschen von Google Bewertungen weil "Kein Kunde"

regalboy hat geschrieben: 26. Aug 2022 11:49 Wie sieht es beim "echten" Kunden aus, der alles vertragsgemäß 100% in Ordnung geliefert bekommen hat und dann z. B. negativ bewertet:

"Bin schwer enttäuscht, hätte erwartet, dass mir die Ware von einer Pferdekutsche mit 4 weißen Schimmeln gebracht wird."
Normalerweise lässt man gleich alle Bewertungen löschen, welche man für unpassend hält. Insofern bleibt am Ende wenig bzw. gar nix hängen. Sich über einzelne Bewertungen Gedanken zu machen, ist dann imho Zeitverschwendung.
marcibet
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Re: Löschen von Google Bewertungen weil "Kein Kunde"

boden-piloten hat geschrieben: 26. Aug 2022 10:34 Ich habe auch schon meine Bewertungen löschen lassen, waren allesamt nicht richtig. Warum soll man sich sowas bieten lassen?!
Woher willst du denn wissen ob die Bewertung "richtig" war, wenn einfach nur 1* ohne Text hinterlassen worden ist?!?

Achja - kurzes Update:
removals@google.com

Do., 25. Aug., 15:03 (vor 21 Stunden)

an mich

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben Ihre Antwort bezüglich Ihres Erfahrungsberichts erhalten.

Sie wurde an den Beschwerdeführer zu dessen Kenntnis weitergeleitet. Dieser hat jetzt die Gelegenheit, auf Ihre Antwort zu reagieren. Wenn er dies nicht tut, wird die Angelegenheit von uns nicht weiter verfolgt.

Bis dahin bedanken wir uns für Ihre Geduld.

Viele Grüße

Ihr Google-Team
Roemer
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Re: Löschen von Google Bewertungen weil "Kein Kunde"

Immerhin akzeptiert Google heutzutage keine anonymen Bewertungen mehr, sofern sich der betroffene Händler wehrt.
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