Lieferzeiten B2B

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daytrader
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Lieferzeiten B2B

Mahlzeit,

in meiner Branche herrscht die Meinung, wenn der dumme Händler einmal bestellt, dann hat man Auftrag im Sack.....Lieferung kann irgendwann Open End erfolgen, wenn man mal Bock hat.


Aktueller Fall. Käufer bestellt bei mir Lampe für 1800 €. Da es bei diesem Hersteller immer starke Schwankungen gibt, gebe ich großzüge 3 Wochen Lieferzeit an. Da es meist nur 1-2 Wochen dauert, sind mir die 3 Wochen eigentlich schon ein Dorn im Auge, da der Kunde dann in der Regel lieber woanders bestellt, wo es vermeintlich schneller geht. Aber ich gebe lieber etwas Puffer mit an.

Nach 5 Wochen frage ich an, wann denn der Liefertermin ist, da der Käufer drängt....."wird noch ca. 2-3 Wochen dauern". Auch auf Nachfrage kein verbindlicher Termin. " so etwas gibt es bei uns nicht.".


Stornieren lässt man mich nicht da angeblich Sonderfarbe. Es gibt eine Standardfarbe und 3 Farben zur Auswahl als Sonderfarbe. Inzwischen hat der Käufer storniert, da hm das verständlicherweise zu blöd wird. Ich habe das Teil nun mal wieder am Lager stehen. Muss man das als Händler hinnehmen oder hat man da auch Anrechte auf zu nennende Lieferzeiten? Irgendwie muss man ja auch planen und nicht nur Geld versenken.


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Rex
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Re: Lieferzeiten B2B

Kommt drauf an. Was steht denn in den Lieferanten AGBs? :gruebel:
Du kannst im B2B sogut wie alles vereinbaren.

Die meisten B2B AGBs enthalten Klauseln wie:
"Aufträge werden erst verbindlich durch unsere Auftragsbestätigung"
"Lieferzeit beginnt nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen"
"genannte Lieferfrist kann in der Regel eingehalten werden"

Meist alles sehr vage und unverbindlich formuliert.

In der Regel bekommst du ja nach deiner Bestellung eine Auftragsbestätigung und dort ist dann eine voraussichtliche Lieferzeit angegeben, wenn überhaupt hast du rechtlich nur eine Chance, wenn diese deutlich überschritten wird.

Oft hat der Lieferant aber auch dafür vorgesorgt mit "höhere Gewalt" Klauseln, in denen dann drinsteht:
"Höhere Gewalt entbindet den Lieferer für die Dauer des Ereignisses von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist...bei Andauern Rücktrittsrecht des Lieferers ohne Schadensersatz"
"Höhere Gewalt gelten auch Unfälle, sonstige Ursachen wie Materialmangel, Transportschwierigkeiten, Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder im Betrieb der Zulieferer"

Also kurz gesagt Nein, du kannst nicht viel machen.
Außer du hast Vereinbarungen mit deinem Lieferanten getroffen.

Bist du 1 großer Kunde? Dann vielleicht mal mit dem Lieferangen verhandeln, ob du dir diese Ware auf Kommisionsbasis selbst ans Lager legen kannst. Oder halt gar nicht mehr bei dem Lieferanten bestellen wenn er dich wie Dreck behandelt.
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daytrader
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Re: Lieferzeiten B2B

Die voraussichtliche Lieferfrist ist im jeweiligen Angebot angegeben. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
In den Angeboten ist widersprüchlicherweise aber garnichts angegeben. Also nicht nur bei der besagten Lampe, sondern bei allen Artikeln die er führt. Es gibt lediglich ein Ampelsystem grün sofort lieferbar, gelb begrenzt lieferbar, rot nicht am lager. Die Lampe hatte rot. Rot bedeutet aus der Erfahrung der letzten Jahre....wird bestellt und dann automatisch geliefert, sobald eingetroffen. Schriftlich dokumentiert ist diese Vorgehensweise aber nirgends.

Rot bedeutet in Bezug auf die Lieferzeiten zu oben zitierten § also was :gruebel: Für ihn bedeutet das open End.....ob das rechtlich so ok ist?

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt bei Bestellung per Telefon sofort oder spätestens innerhalb von 5 Tagen durch Bestätigung in Textform (z.B. E-Mail), in welcher Ihnen die Ausführung der Bestellung oder Auslieferung der Ware bestätigt wird (Auftragsbestätigung).
Sollten Sie innerhalb dieser Frist keine entsprechende Nachricht erhalten haben, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.
Es kam lediglich die automatische Bestellbestätigung im Moment der Bestellung, keine separate Auftragsbestätigung. In der Bestellbestätigung findet sich unten folgender Satz:
Bitte beachten Sie das erst von uns die Verfügbarkeit der bestellten Waren geprüft werden muss. Sie erhalten bei entsprechender Verfügbarkeit eine gesonderte Auftragsbestätigung.Eine vertragliche Bindung unsererseits kommt erst mit dieser Auftragsbestätigung zustande.
Er ist also vertraglich nicht gebunden, sieht mich wiederum aber gebunden. :durchdreh:

Aufgrund seines eigenen §2 sehe ich mich jedoch nicht gebunden.
welpe
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Re: Lieferzeiten B2B

Wäre es möglich die ganze AGB zu kopieren?
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Rex
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Re: Lieferzeiten B2B

Seh ich auch so. Du hast nur die automatische Bestellbestätigung, dass du halt etwas bestellt hast, bekommen.

Es kommt natürlich auf den Wortlauf dieser Bestellbestätigung an, aber wenn dort keine Ausführung der Bestellung oder Auslieferung der Ware bestätigt wird, dann wird niemand diese automatische Bestellbestätigung als Auftragsbestätigung auffassen können.

Zumal der weitere Text mit erst Verfügbarkeitsprüfung der Ware und bei entsprechender Verfügbarkeit separate Auftragsbestätigung eigentlich ausschließt, dass die automatische Bestellbestätigung schon die Auftragsbestätigung war.
Da diese Auftragsbestätigung nicht innerhalb von 5 Tagen kam, siehe §2, bist nicht mehr dran gebunden.

Hast du denn schon etwas bezahlt/angezahlt? Dann besser irgendwas Einvernehmliches anbieten.
Nicht das du am Ende noch deinem bereits gezahlten Geld hinterher läufst.
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daytrader
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Re: Lieferzeiten B2B

Habe bedenken, dass er dann gefunden wird, wenn ich ihn ganz kopiere.

Aber im Prinzip sind die anderen Stellen nicht relevant zu der Sache.
(3) Sie können ein verbindliches Vertragsangebot (Bestellung) telefonisch, per E-Mail, per Fax, per Post oder über das Online-Warenkorbsystem abgeben.
Insgesamt stellt sich das irgendwie so dar....mit meiner Bestellung (über den Shop) habe ich sofort ein verbindliches Kaufangebot abgegeben (seiner Meinung nach Open End). Er wiederum ist aber bis heute noch nicht gebunden, da er noch keine Auftragsbestätigung versendet hat. Ich hänge also seit 6 Wochen oder so in der Luft und warte auf seine Annahme meines Kaufangebotes. Er wird es annehmen sobald die Ware versandfertig hat. Ich finde das nicht ok. So kann ich nicht arbeiten.

@ Rex

Das mit den 5 Tagen aus § 2 bezieht sich scheinbar nur auf die telefonische Bestellung, so verstehe ich es jedenfalls nach nochmaligen lesen. Also scheinbar hängt man wirklich unter Umständen mehrere Monate in der Luft bis das Angebot angenommen wird!? Irgendwie ist man da ziemlich ausgeliefert. Ob das rechtlich so ok ist, keine Ahnung.
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koshop
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Re: Lieferzeiten B2B

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__147.html
§ 147 Annahmefrist(...)
(2) Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.
Wann das ist hat er ja sogar in seinen AGB definiert:

Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt bei Bestellung per Telefon sofort oder spätestens innerhalb von 5 Tagen durch Bestätigung in Textform (z.B. E-Mail), in welcher Ihnen die Ausführung der Bestellung oder Auslieferung der Ware bestätigt wird (Auftragsbestätigung).

D.h. nach 5 Tagen bist du nicht mehr gebunden.

Theoretisch kannst du ihn also auflaufen lassen. Du bestellt. Er reagiert nicht. Der Kunde storniert nach 10 Tagen. Dann kannst du deinem Lieferanten eine E-mail schicken und ihm mitteilen das aufgrund des Verstreichens der Annahmefrist dein Antrag hinfällig ist.

Das sich seine AGB nur auf telefonische Bestellungen beziehen würde ich als irrelevant betrachten. Den dann greift ja wieder §147 BGB und es stellt sich die Frage wann du den Eingang der Antwort erwarten durftest - und da würde im Streitfall vor Gericht ja der AGB Paragraph für telefonische Bestellungen herangezogen. Ggf. noch ein Aufschlag von ein paar Tagen für Postlaufzeit oder Postbearbeitung.
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daytrader
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Re: Lieferzeiten B2B

Das wird wieder was größeres. Gerade wieder eine Mail bekommen
Hallo Herr xxxxx,

da es sich um eine Sonderlackierung handelt ist eine Stornierung nicht möglich.

Lampe wird nächste Woche geliefert.
Scheinbar geht es nun plötzlich nach dem Stornowunsch schneller. Zuletzt hieß es noch 2-3 Wochen. Jetzt brauch ich die Lampe nicht mehr und will sie auch nicht mehr nächste Woche geliefert bekommen. Jetzt darf man sich im W-Geschäft noch mit seinen Lieferanten streiten. Alternative die Lampe an s Lager stellen und wieder Monate stehen haben und unter EK vertickern bis sich jemand findet der dieses seltene Stück will.
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Rex
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Re: Lieferzeiten B2B

Also ich stimme koshop grundsätzlich schon zu.

Es gibt allerdings auch verbindliche Angebote die länger als 5 Tage gültig sind.
Das ist ja gerade der Sinn eines verbindlichen Angebotes im Gegenzug zu einem unverbindlichen oder freibleibenden.
Nur versieht man das verbindliche Angebot dann i.d.R. mit dem Zusatz: "Verbindliches Angebot, bei Annahme bis TT.MM.JJJJ"

Das ist in seinen AGBs nicht erwähnt, wie lange dein verbindliches Angebot gültig ist.
Inwieweit dies rechtlich zulässig ist kann ich nicht beurteilen.
Aber gerade bei Bauvorhaben oder Dachdeckerarbeiten, Solarinstallation sind auch durchaus schonmal mehrere Monate üblich.
Wird dann aber halt i.d.R. wie gesagt mit dem Zusatz Versehen wie lange das Angebot verbindlich ist.

Solltest du bei zukünftigen Bestellungen vielleicht auch irgendwo in die Bestellung schreiben, dass dein Verbindliches Angebot nur bei Annahme bis zum TT.MM.JJJJ gilt.

Wahrscheinlich wird die Lampe erst morgen lackiert, damit es auch eine nicht stornierbare Sonderanfertigung ist wegrenn
welpe
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Re: Lieferzeiten B2B

Die Bestellung ist nichtig da keine Auftragsbestätigung vorhanden ist.

Ist die Lampe bereits bezahlt?
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koshop
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Re: Lieferzeiten B2B

Scheinbar geht es nun plötzlich nach dem Stornowunsch schneller. Zuletzt hieß es noch 2-3 Wochen. Jetzt brauch ich die Lampe nicht mehr und will sie auch nicht mehr nächste Woche geliefert bekommen. Jetzt darf man sich im W-Geschäft noch mit seinen Lieferanten streiten. Alternative die Lampe an s Lager stellen und wieder Monate stehen haben und unter EK vertickern bis sich jemand findet der dieses seltene Stück will.
Du hättest schreiben sollen: Sehr geehrter Firma X, da Sie den Kaufvertrag nicht innerhalb der in Ihren AGB festgelegten Frist bestätigt haben, betrachten Sie mein Angebot vom X.X.2018 als hinfällig. Ein Kaufvertrag ist somit nicht zustandegekommen.

Ende der Durchsage.

Du hast da jetzt was von Stonierung geschrieben, was ja eigentlich einen bestehenden Vertrag voraussetzt, das kompliziert jetzt natürlich die ganze Angelegenheit. Wenn du aus der Nummer rauskommen willst ohne die Lampe abzunehmen, dann leg die gesamte Korrespondenz einem Anwalt vor und lass dich beraten.
Letzendlich ist die rechtliche Lage aber ggf. für beide Seiten unsicher, d.h. vielleicht kannst du zumindest einen günstigeren Preis im Rahmen eines Vergleichs rausschlagen - dein Vertragspartner kann bei dieser unklaren Sachlage auch froh sein wenn er mit 0 rauskommt.
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daytrader
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Re: Lieferzeiten B2B

Nervig. Alles wegen angeblichen Sonderfarben. Auf die AGB geht er garnicht ein. Er beharrt auf Sonderfarbe=Sonderanfertigung.

Wenn man aus allen RAL Farben wählen könnte, würde ich das Theater verstehen. Logisch dass sich eine Lampe in einer abartigen Farbe schwer wieder anderweitig verkaufen lässt. Aber von gerade einmal 5 gängigen Farben 2 als Standard und 3 als Sonderanfertigung zu deklarieren, dient wohl auch mehr dem Zwecke Widerruf/Rücknahmen/Stornos auszuschließen. Der Hersteller hätte sicher kein Problem diese Lampe anderweitig zu verkaufen.
welpe
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Re: Lieferzeiten B2B

Ist doch egal ob es Sonderanfertigung ist oder nicht.

Kein Vertrag = Keine Sonderanfertigung.

Ist doch nicht dein Problem wenn er die Lampe ohne Vertrag herstellen lässt oder sonst was.
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daytrader
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Re: Lieferzeiten B2B

welpe hat geschrieben: 6. Dez 2018 21:30

Ist doch nicht dein Problem wenn er die Lampe ohne Vertrag herstellen lässt oder sonst was.
Streng genommen hast du Recht. Aber wenn man auf sein Recht pocht, verspielt man es sich mit einem Lieferanten mit dem man schon länger zusammenarbeitet.

Ach was soll das geheule.....ich habe ihm geschildert, dass der Kunde aufgrund der langen und weiterhin ungewissen Lieferung abgesprungen ist und ich so eine Lampe alle 5 Jahre mal verkaufe. Hat ihn alles nicht interessiert, kein Mitleid. Er bleibt hart, also kann ihn die jahrelange Zusammenarbeit nicht so viel wert sein wie ich glaubte. Also brauche ich da auch keine Rücksicht nehmen.
welpe
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Re: Lieferzeiten B2B

Naja. Der Lieferant legt nicht wirklich wert auf die Zusammenarbeit wenn er sich nicht an seine eigene AGB hält.

Von dem her.
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