Lanzgzeitverträge bei GmbH - Beendigung ohne Insolvenz möglich?

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regalboy
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Lanzgzeitverträge bei GmbH - Beendigung ohne Insolvenz möglich?

Hallo,

wenn eine GmbH Langzeitverträge hat, wie z. B. die Miete eines Gebäude:

Gibt es ein Art "Sonderkündigungsrecht" bei regulärer Geschäftsauflösung / Beendigung der GmbH?
(ich meine NICHT das den Laden vor die Wand fahren / insolvent gehen)

Vielen Dank

Johannes


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Slater
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Re: Lanzgzeitverträge bei GmbH - Beendigung ohne Insolvenz möglich?

Wenn ich das hier lese:

https://gmbh-probleme24.de/liquidation- ... ertraegen/

würde ich sagen, dass Du spätestens während der Liquidationsphase den Vermieter darüber informieren musst, bzw. den Vertrag ordentlich kündigen musst. Der Vermieter würde dann sicherlich verlangen, dass Du den Rest bis zum Ende der Laufzeit an Ihn bezahlst, außer er findet bereits vorher einen Nachmieter.

Da Du aber eine Liquidation sowieso über einen Notar anmelden mußt, kannst Du den auch vorab fragen welche Möglichkeiten du hast.
Wollomo
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Re: Lanzgzeitverträge bei GmbH - Beendigung ohne Insolvenz möglich?

Ich habe den elterlichen Betrieb, Einzelunternehmen, übernommen. Eigentlich dachte ich, die alten Verträge laufen einfach weiter. Weit gefehlt. Fast jeder wollte einen neuen Vertragsabschluss haben. Bei allen hätte ich aber auch einfach wechseln können.
Andre (KM)
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Re: Lanzgzeitverträge bei GmbH - Beendigung ohne Insolvenz möglich?

Zumindest bei Einzelunternehmen gibt es das nicht, musste 1-2 Anbieter bis zum Ende bezahlen, als ich mein Einzelunternehmen abgemeldet hatte. Hatte dann gegoogelt und Ergebnis war leider: schließen schützt vor Vertragslaufzeit nicht.

Denke bei GmbH wird es ähnlich sein.
Wollomo
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Re: Lanzgzeitverträge bei GmbH - Beendigung ohne Insolvenz möglich?

Echt? Die waren alle, auch bei den typischen von denen man es nicht unbedingt denken würde, sehr erpicht darauf die Verträge zu beenden und neu zu schreiben. Aber grundsätzlich stand erst einmal die Vertragsauflösung im Raum. Einen Neuabschluss hätte ich eigentlich nicht machen müssen.
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