Hallo zusammen,
ich habe leider ein größeres, wenn auch selbstverschuldetes Problem:
Ich habe seit Jahren einen Kunden, der immer wieder verspätet zahlt. Inzwischen ist die Summe der ausstehenden Beträge auf einen mittleren fünfstelligen Betrag angewachsen (innerhalb der letzten drei Monate). Da ich den GF persönlich kenne und schon sehr lange mit ihm zusammen arbeite, natürlich nicht versichert. Natürlich habe ich schon persönlich mit ihm gesprochen, er versichert mir jedes mal, dass ich auf der Prio-Liste ganz oben stünde.
Jetzt habe ich von diversen Kündigungen im Unternehmen und den weg gebrochenen Kunden gehört und habe Angst, dass ich meine Rechnungen nicht mehr bezahlt bekomme. Großteil der Summe ist Ware, die von ihm weiterveräußert wird. In meinen Rechnungen ist ein verlängerter EVB (... Der Verkäufer behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät) enthalten, allerdings bin ich mir nicht sicher, was im Falle einer Insolvenz passiert. Zudem stehen die Zahlungen recht lange aus und ich möchte auch nicht, dass er einen Gesichtsverlust hat.
Hat jemand von euch einen Rat für mich?
Kunde zaht nicht, Vermutung einer angehenden Insolvenz
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- dance
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Re: Kunde zaht nicht, Vermutung einer angehenden Insolvenz
Gescihtsverlust hin oder her. Bei diesen Summen hört die "Freundschaft" letztlich auf.
Ruf ihn an und besteh auf ein sofortigen (Teil-)Zahlung, wenn nicht sofort Mahnbescheid.
Evtl. spreche mit einem Anwalt wegen. evtl. Insolvenzverschleppung.
Und hole die noch vorhandene Ware zurück (Eigentumsvorbehalt)
Ruf ihn an und besteh auf ein sofortigen (Teil-)Zahlung, wenn nicht sofort Mahnbescheid.
Evtl. spreche mit einem Anwalt wegen. evtl. Insolvenzverschleppung.
Und hole die noch vorhandene Ware zurück (Eigentumsvorbehalt)
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Re: Kunde zaht nicht, Vermutung einer angehenden Insolvenz
Vom Thema Insolvenzverschleppung&Co lässt man als Lieferant schön die Finger, das schwächt möglicherweise entscheidend deine Position. Mahnbescheid&Co kannst du bei vermuteten Zahlungsschwierigkeiten auch erstmal hintenanstellen, der bringt dir absolut nichts.
Ruf ihn an oder fahr hin und frag offen, was Sache ist. Zieh dir vorher ne Crefo-Auskunft.
Wenn er nicht zahlen kann, hol die Ware zurück, die du noch zurückholen kannst. Wenn sich nachhaltige Zahlungsschwierigkeiten bewahrheiten, würde ich die Geschäftsbeziehung auf jeden Fall beenden.
Hangel dich auf keinen Fall weiter von Lieferung zu Lieferung, das kann dir in einiger Zeit furchtbar um die Ohren fliegen.
Ruf ihn an oder fahr hin und frag offen, was Sache ist. Zieh dir vorher ne Crefo-Auskunft.
Wenn er nicht zahlen kann, hol die Ware zurück, die du noch zurückholen kannst. Wenn sich nachhaltige Zahlungsschwierigkeiten bewahrheiten, würde ich die Geschäftsbeziehung auf jeden Fall beenden.
Hangel dich auf keinen Fall weiter von Lieferung zu Lieferung, das kann dir in einiger Zeit furchtbar um die Ohren fliegen.
Re: Kunde zaht nicht, Vermutung einer angehenden Insolvenz
Du hast leider ggf. ein viel größeres Problem, als du denkst.
http://www.deutscheranwaltspiegel.de/ei ... esschwert/
Bei Insolvenz und erfolgreicher Vorsatzanfechtung durch den Insolvenzverwalter, verlierst du nicht nur deine Aussenstände, sondern läufst auch Gefahr erhaltene Zahlungen rausrücken zu müssen - und das 10 Jahre rückwirkend.
Such dir schnellstmöglich einen guten Fachanwalt für Insolvenzrecht, wäre mein Rat.
Viel Glück!
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Viel Glück!
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Re: Kunde zaht nicht, Vermutung einer angehenden Insolvenz
Ich habe neulich auf 3Sat eine Doku gesehen, da ging es darum, dass eine Firma einen größeren Kunden hatten. Dieser Kunde zahlte erst schleppend und dann gar nicht mehr. Offene Forderung sechsstellig. Dann ging der Kunde in Insolvenz. Und jetzt der Knaller: Der Insolvenzverwalter forderte nochmal sechsstellige Zahlungen nach von Rechnugen, die der insolvente Kunde in den letzten Jahren gezahlt hat. Begründung: Die Firma wußte oder hätte wissen müssen, dass Insolvenz droht. Somit waren die Zahlungen quasi aus der Insolvenzmasse gezahlt. So oder so ähnlich. Es gibt da mittlereweile zahlreiche Fälle. Die Insolvenzordnung soll irgendwann modifiziert werden, aber natürlich nicht vor den Wahlen und Altfälle sind natürlich nicht geschützt, da Gesetze nicht rückwirkend geändert werden können.
Das heißt, selbst wenn Dein Kunde nun zahlt, hast Du das Risiko, bei einer Insolvenz das Gekd zurückzahlen zu müssen. Und slebst das Geld, das Du bis dato schon erhalten hast, kann zurückgefordert werden.
Ich habe den Beitrag leider nicht in der Mediathek gefunden.
Das heißt, selbst wenn Dein Kunde nun zahlt, hast Du das Risiko, bei einer Insolvenz das Gekd zurückzahlen zu müssen. Und slebst das Geld, das Du bis dato schon erhalten hast, kann zurückgefordert werden.
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https://www.rechnungspapier.de
Rechnungspapier mit integriertem Etikett - spart Zeit für jeden Versender!
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Re: Kunde zaht nicht, Vermutung einer angehenden Insolvenz
Genau das wollte ich andeuten. Deswegen nicht von Zahlung zu Zahlung hangeln.
Re: Kunde zaht nicht, Vermutung einer angehenden Insolvenz
Es macht ja immer mehr Spaß in D selbstständig zu sein
- gelbfiaßler
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Re: Kunde zaht nicht, Vermutung einer angehenden Insolvenz
Wahrscheinlich dieser: Unverschuldet pleite? - Wie ein Gesetz gesunde Betriebe ruiniertrechnungspapier hat geschrieben:Ich habe neulich auf 3Sat eine Doku gesehen, .......
Ich habe den Beitrag leider nicht in der Mediathek gefunden.
auch Thema bei quer
Re: Kunde zaht nicht, Vermutung einer angehenden Insolvenz
Nicht falsch verstehen: den Fachanwalt für Insolvenzrecht nicht, weil ich dich schon Pleite sehe, sondern weil der dich am besten dahingehend beraten kann, wie du es ggf. einem Insolvenzverwalter so schwer wie möglich machst mit einer Anfechtungsklage gegen dich zu gewinnen.a-m-w hat geschrieben:
Such dir schnellstmöglich einen guten Fachanwalt für Insolvenzrecht, wäre mein Rat.
Da kann man als Laie viel falsch machen und da ist auch ein normaler Feld-Wald-und-Wiesen-Anwalt mehr als überfordert.
Gruß
Re: Kunde zaht nicht, Vermutung einer angehenden Insolvenz
Dieser Paragraph soll eigentlich verhindern, dass vor Insolvenzen Geld aus den Firmen gezogen und in dunkle Kanäle oder die Familie umgeleitet wird, so wie dies öfter bei Insolvenzen passiert, beliebt z.B. bei Bauträgern. Dass jetzt die Insolvenzverwalter diese Regelung missbrauchen, weil sie damit höhere Gebühren abrechnen können, war vom Gesetzgeber so nicht geplant.martin_82 hat geschrieben:Es macht ja immer mehr Spaß in D selbstständig zu sein
Es scheint aber nicht so einfach zu sein diese Regelung so zu formulieren, dass sie nicht mehr missbraucht werden kann. (Das ist eines der Probleme. Das andere Problem scheint mehr SPD-intern zu sein, dort bekommt man anscheinend für eine Neuregelung nicht genügend Stimmen zusammen, weil wir ja alle wissen: Unternehmer sind alles Schmarotzer!)
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Re: Kunde zaht nicht, Vermutung einer angehenden Insolvenz
Genau das meine ich!gelbfiaßler hat geschrieben:Wahrscheinlich dieser: Unverschuldet pleite? - Wie ein Gesetz gesunde Betriebe ruiniertrechnungspapier hat geschrieben:Ich habe neulich auf 3Sat eine Doku gesehen, .......
Ich habe den Beitrag leider nicht in der Mediathek gefunden.
auch Thema bei quer
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Re: Kunde zaht nicht, Vermutung einer angehenden Insolvenz
Also nochmal: Dein primäres Interesse sollte jetzt erstmal nicht sein, dass der Kunde zügig zahlt. Wenn er in die pleite geht, zahlst du das Geld eh wieder an den Insolvenzverwalter zurück. Geschäftsbeziehung für die Zukunft beenden, Ware zurückholen und dann über die Begleichung der Rückstände reden. So würde ich das sehen. Alles andere wird dich m.E. möglicherweise irgendwann ruinieren. Aber ja, lass dich ganz schnell fachkundig beraten. Wenn das schon eine Weile so geht, bist du vielleicht in eine Situation geraten, deren Tragweite du nicht ansatzweise überblickst und die so ernst ist, dass es nichts ist, was über Laientipps in einem Forum gelöst werden kann.
Re: Kunde zaht nicht, Vermutung einer angehenden Insolvenz
Vielen Dank erstmal für eure Beiträge. Dann sieht die Lage ja noch schlimmer aus als befürchtet. Habe heute noch - nach dem gestrigen Telefonat mit der Buchhaltung - 5000€ erhalten, aber das ist leider nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Trau mich schon gar nicht, mir das empfohlene Video anzusehen. Naja, vielleicht sind dort ja hilfreiche Tipps enthalten.
Die Waren sind von ihm an seinen Kunden verkauft worden und dieser hat diese an seine Endkunden (ebenfalls B2B) weiterveräußert, somit ist die Ware - wenn ich richtig informiert bin - auch schon außerhalb meiner Reichweite. Zudem sinkt der Warenwert alleine schon durchs öffnen, der Zeitfaktor spielt da auch eine Rolle.
Wird wohl Zeit für eine Verwaltungsgesellschaft, um mein Eigentum vor Nachforderungen zu schützen... Ärgere mich tierisch, dass ausgerechnet dieser Kunde über das Einzelunternehmen läuft.
Hat jemand hier eine Empfehlung für einen guten Anwalt in dieser Angelegenheit? Gerne auch per PN, falls ihr das hier nicht "öffentlich" stehen soll. Danke
Die Waren sind von ihm an seinen Kunden verkauft worden und dieser hat diese an seine Endkunden (ebenfalls B2B) weiterveräußert, somit ist die Ware - wenn ich richtig informiert bin - auch schon außerhalb meiner Reichweite. Zudem sinkt der Warenwert alleine schon durchs öffnen, der Zeitfaktor spielt da auch eine Rolle.
Wird wohl Zeit für eine Verwaltungsgesellschaft, um mein Eigentum vor Nachforderungen zu schützen... Ärgere mich tierisch, dass ausgerechnet dieser Kunde über das Einzelunternehmen läuft.
Hat jemand hier eine Empfehlung für einen guten Anwalt in dieser Angelegenheit? Gerne auch per PN, falls ihr das hier nicht "öffentlich" stehen soll. Danke
Re: Kunde zaht nicht, Vermutung einer angehenden Insolvenz
Vielleicht kann dir dieser hochspezialiserte InsolvenzAnwalt in BerlinAEHagen hat geschrieben: Hat jemand hier eine Empfehlung für einen guten Anwalt in dieser Angelegenheit? Gerne auch per PN, falls ihr das hier nicht "öffentlich" stehen soll. Danke
(aus Sicht der anderen Seite) schnell weiterhelfen? Eine unverbindliche Anfrage kostet ja nichts.
https://www.ra-franzke.de/
Re: Kunde zaht nicht, Vermutung einer angehenden Insolvenz
Lass Dich von diesem Kunden nur noch bar bezahlen.
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