Kunde schickt falsch zugestellte Ware nicht zurück

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Larik
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Registriert: 6. Mär 2019 09:16
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Kunde schickt falsch zugestellte Ware nicht zurück

Hallo zusammen,

einem unserer neuen Mitarbeiter ist ein Fehler unterlaufen und er hat einem Kunden einen falschen Artikel zugeschickt. Der Kunde hat den falschen Artikel reklamiert und wir haben ihn gleich den richtigen rausgeschickt + Retoure Label für den falsch zugeschickten mit der Bitte um Rücksendung. Die Rücksendung hat auch nach 3 Wochen noch nicht stattgefunden. Eine Rückmeldung seitens Kunde erfolgt nicht.

Welche Möglichkeiten haben wir hier?


3 Monate gratis Händlerbund
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aaha
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Re: Kunde schickt falsch zugestellte Ware nicht zurück

Freundliche Erinnerung rausschicken mit freundlicher Fristsetzung für die Rücksendung.

Danach - ggf. - Rechnung mir Anmerkung im Anschreiben: "Wir freuen und bedanken uns, dass Sie sich entschlossen haben, die ursprünglich falsch versandte Ware nun ebenfalls zu behalten. Daher erlauben wir uns, Ihnen hiermit die Rechnung dafür zu übersenden und bitten um Ausgleich bis ..."

Kommt dann immer noch nichts (Ware oder Geld), normaler Mahnlauf inkl. Inkasso.
Mächschen
Beiträge: 666
Registriert: 9. Sep 2022 20:13
Land: Deutschland

Re: Kunde schickt falsch zugestellte Ware nicht zurück

Kann man so machen, aber der Kunde hat im juristischen Sinne nur den Beschaffungswert (Einkaufspreis) und nicht den Verkaufspreis des falsch erhaltenen Artikel zu ersetzen, weil das viel mehr eine Schadenersatzforderung als ein zweiseitiges Rechtsgeschäft ist...

Schreibst Du ne normale Rechnung und der Kunde zahlt, wird durch konkludentes Handeln ein Vertrag geschlossen.

Ansonsten kann es passieren, dass Dich ein Gericht verurteilt, einen Teil der Kosten zu tragen...
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koshop
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Registriert: 4. Sep 2012 13:23

Re: Kunde schickt falsch zugestellte Ware nicht zurück

Kann man so machen, aber der Kunde hat im juristischen Sinne nur den Beschaffungswert (Einkaufspreis) und nicht den Verkaufspreis des falsch erhaltenen Artikel zu ersetzen, weil das viel mehr eine Schadenersatzforderung als ein zweiseitiges Rechtsgeschäft ist...
Würde ich nicht so sehen. Würde der Kunde die Ware zurücksenden, könnte man sie anderweitig verkaufen. D.h. man hat zusätzlich zum Schaden aus dem Einkaufswert auch den Schaden aus entgangenem Gewinn. Also kann man meiner Meinung nach auch aus dem Gesichtspunkt "Schadenersatz" den vollen VK Preis verlangen.
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aaha
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Registriert: 9. Mär 2012 14:29

Re: Kunde schickt falsch zugestellte Ware nicht zurück

Es kann ja bei Bedarf dazu geschrieben werden: "Da der ursprüngliche Fehler auf unserer Seite entstanden ist, kommen wir Ihnen beim Preis selbstverständlich gern entgegen."
Ansonsten sehe ich aber wie @koshop.

Im Prinzip kann der Kunde ja auch verlangen, dass die falsch zugesandte Ware durch den Verkäufer wieder abgeholt wird, da dem Kunden hier von Rechts wegen keine weiteren unzumutbaren Anstrengungen auferlegt werden dürfen. Jedoch dazu, was er als selbst als unzumutbar empfindet, müsste sich der Kunde eben schon irgendwie erklären.

Letztlich soll es ja auch nur darum gehen, den Kunden "anzustupsen" und ihm klar zu machen, dass es hier noch Ver-/Handlungsbedarf gibt und sich die Angelegenheit nicht durch Aussitzen erledigen wird.
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