Kosten Abmahnung

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Markus E.
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Kosten Abmahnung

Hallo!
In google gibt es viel über Abmahnungen und damit verbundenen Kosten zu lesen. Dennoch ist mir nicht wirklich klar geworden, womit in meinem speziellen Fall zu rechnen wäre.
Dies würde mich aber sehr interessieren, da ich abwägen möchte wie hoch die Risikobereitschaft sein soll die ich an den Tag legen will.
Ich habe nämlich auf eBay und Amazon je 3 oder 4 Angebote die gegen die Grundpreisverordnung verstoßen. Nicht weil ich Kunden irreführen will, sondern weil eBay und Amazon systemseitig nicht die Möglichkeit bieten, mich hier rechtskonform zu verhalten.
In den Angeboten kann man die Länge sowie die Stückzahl von bestimmten Metallwaren auswählen.
Die Angebote sind sehr beliebt und moralisch gesehen finde ich es absolut nicht verwerflich, dass keine Grundpreise angegeben sind.
Ich habe sogar überlegt, ob ich die Grundpreise weiter unten auflisten soll - für Rechtskonformität müssten sie aber leider auch noch in unmittelbarer Nähe des Preises sein, was technisch nicht umsetzbar ist.
Rechtsanwälte empfehlen auf derartige Variantenangebote zu verzichten.
Ein Großteil meines Umsatz und damit als Selbstständiger auch meines Einkommens hängt jedoch damit zusammen. Ich befürchte dass ein massiver Einbruch kommt wenn ich die Darbietungsform ändere.
Deshalb würde ich gerne wissen, mit welchen Kosten im Abmahnfall zu rechnen wären.
Ich habe an verschiedenen Stellen gelesen, dass pro verstößigem Angebot ein Brief bezahlt werden muss, andernorts habe ich gelesen dass es unzulässig sei 6-8 Briefe zu schicken und für jeden den vollen Preis zu verlangen.
Ich würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen.
Liebe Grüße
Markus


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COD
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Re: Kosten Abmahnung

Die Kosten sind im Fall der Fälle nicht dein Problem, sondern die Unterlassungserklärung bzw. die gerichtliche einstweilige Verfügung, die dich zwingen werden, die scheinbar erfolgskritische rechtsverletzende "Darbietungsform" doch rechtskonform zu gestalten.
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fossi
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Re: Kosten Abmahnung

So sieht es aus.

Es gibt nicht "die Abmahnkosten", sondern es ist abhängig davon, wer die Abmahnung ausspricht, was wirklich genau vorgeworfen wird und wie hoch der Streitwert vom Anwalt angesetzt wird.
Im günstigsten Fall bist du mit ab 250€ bei einer Vereinsabmahnung z.B. der Wettbewerbszentrale dabei; über eine Kanzlei sind wir schnell beim Tausender.

Spätestens wenn die Abmahnung reinflattert, wirds kniffelig.
Unterlassungserklärung unterschreiben und zahlen: dann darfst du entweder alle Artikel entfernen und es von da an richtig machen, ansonsten Fallen im Wiederholungsfall Vertragsstrafen von mehreren tausend Euro an.
Andere Möglichkeit: Abmahnung nicht zahlen, keine UE unterschreiben und klagen lassen. Das kommt dich i.d.R. deutlich teurer wie die Abmahnung, aber du riskierst keine Vertragsstrafen bei dem Abmahner. Dann kommt aber sicher der Nächste und das Spiel geht von Neuem los.

Mein Tipp: Mach es direkt richtig. Alles Andere kann nur teuer werden.
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COD
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Re: Kosten Abmahnung

"Klagen lassen" hört sich aufwendiger an, als es ist. Und genau genommen ist es keine Klage, sondern eine Form des vorläufigen Rechtsschutzes als einstweilige Verfügung, die bei einigermaßen klarem Verstoß - der hier ja zugegeben wird - vom Richter innerhalb weniger Tage erlassen wird und die sofort nach Zustellung unter durchaus massiver Strafandrohung zu beachten ist.

Das passiert in klaren Fällen wie diesem gerne mal ohne große Anhörung und Du bekommst das erst bei Zustellung durch den Gerichtsvollzieher mit. Dagegen wehren kannst Du Dich dann natürlich schon, allerdings ändert das nichts daran, dass Du Dich erst mal genau dran halten musst. Die explodierenden Kosten sind dann immer noch Dein kleineres Problem.

Wenn dein Einkommen wirklich davon abhängig ist -- mach was anderes.
Markus E.
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Re: Kosten Abmahnung

Danke erstmal für die aufschlussreichen Antworten, die allerdings auf einen wichtigen Fragepunkt leider nicht eingegangen sind: Wenn ich denselben Verstoß auf 2 Marktplätzen in je 4 Angeboten mache, sind dann mit 2x4 = 8x 250 bzw. 1.000€ (>2.000 bzw. 8.000€) für die Abmahnung zu rechnen, oder nur mit 1x 250 bzw. 1.000€?

Wenn es wirklich bei niedrigen Abmahnkosten (250-1.000 oder 1.500€) bleibt, stellt sich für mich die Frage warum ich es nicht so lange beibehalten sollte bis ich mal so eine im Verhältnis verkraftbare Summe aufwenden muss und (erst) dann auf eine andere Darbietungsform überwechsle.

Damit würde ich ja den Vertragsstrafen aus dem Weg gehen und würde erst dann vor dem resultierenden Umsatzeinbruch stehen.

Oder mache ich da einen Denkfehler?

Ich würde natürlich auch besser schlafen wenn ich wüsste dass meine Angebote alle rechtlich integer sind. Aber wenn ich die Wahl habe zwischen etwas schlechter schlafen und einem großen Umsatzeinbruch, dann doch bis auf weiteres lieber schlechter schlafen.
COD
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Re: Kosten Abmahnung

Denkfehler.

Du gehst keinen Vertragsstrafen aus dem Weg, sondern hast innerhalb von zwei bis drei Wochen ein gerichtliches Schreiben auf dem Tisch, das wie folgt beginnt:
In dem Rechtsstreit XYZ gegen Michael E. wegen einstweiliger Verfügung erlässt das Landgericht Musterstadt durch die Richterin Musterfrau am sounsovielten ohne mündliche Verhandlung wegen Dringlichkeit folgenden

Beschluss

1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten wegen jeder Zuwiederhandlung untersagt:

a) das was Du ja weißt und bewusst machen willst
regenbogen
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Re: Kosten Abmahnung

Du hast den Thread zwei Wochen zu früh eröffnet.
Markus E.
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Re: Kosten Abmahnung

@regenbogen:
Warum?
Markus E.
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Re: Kosten Abmahnung

@COD:
Ich bin mir jetzt nicht sicher ob du mich richtig verstanden hast.
Der Plan wäre ja nicht, nach dem eventuellen Erhalt einer Abmahnung das Verhalten beizubehalten, sondern dann die angemahnten Angebote zu löschen.
Ich hatte es jetzt so verstanden:
Abmahnung (250-1.500€) mit Androhung der Strafgeldzahlung (z.B. 5.000€) bei Nicht-Änderung der angemahnten Gegenstände. Also Strafgeldzahlung wäre NUR bei Nicht-Änderung der angemahnten Gegenstände fällig.
Das bedeutet für mich soviel wie: Das bis zum eventuellen Erhalt einer Abmahnung zu betreiben kostet überschaubares Geld. (NUR!) Es danach noch weiter zu betreiben kostet viel Geld.
Wenn meine Folgerung nicht doch einen Fehler enthält, wäre es sicherlich wirtschaftlich sinnvoller bis zum eventuellen Zeitpunkt einer Abmahnung weiterzumachen.
Bisher ging es mehrere Jahre gut, wenn es nochmal mehrere Jahre gutgeht und dann mit der Zahlung eines überschaubaren Betrags (250-1.500€) enden muss, dann wäre es halt so.
Vielleicht würde ich ja auch tatsächlich in der Zwischenzeit auf eine bessere Geschäftsidee kommen.
COD
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Re: Kosten Abmahnung

Ich hab dich schon verstanden. Du weißt seit nicht allzu langer Zeit, dass du dich nicht korrekt verhältst, sondern wettbewerbswidrig. Jetzt hast du ein schlechtes Gefühl und möchtest dir das schönrechnen, damit du vor dir rechtfertigen kannst, weiter wettbewerbswidrig zu handeln. Dabei hättest Du gern Unterstützung.

Wir machen auch was mit Metall. Poste doch mal nen Link zu deinen Angeboten...
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koshop
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Re: Kosten Abmahnung

Ich habe sogar überlegt, ob ich die Grundpreise weiter unten auflisten soll - für Rechtskonformität müssten sie aber leider auch noch in unmittelbarer Nähe des Preises sein, was technisch nicht umsetzbar ist.
Das ist überholt:
Die Verpflichtung, bei grundpreispflichtigen Produkten den Grundpreis anzugeben, besteht nach wie vor. Eine unmittelbare Nähe zwischen Grundpreis und Gesamtpreis kann in eurorechtskonformer Auslegung dagegen nicht gefordert werden. Das bedeutet allerdings auch nicht, dass der Grundpreis an beliebiger Stelle platziert werden kann. Eine unmissverständliche, klar erkennbare und gut lesbare Angabe des Grund- und Gesamtpreises genügt jedoch.
https://shopbetreiber-blog.de/2021/01/0 ... orderlich/

D.h. wenn du Varianten hast, liste einfach unten in der Artikelbeschreibung in einer Tabelle oder so für die Varianten den Grundpreis auf. Das sollte eigentlich genügen. Im Zweifel lass nochmal nen Anwalt drüber schauen.
Markus E.
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Re: Kosten Abmahnung

@koshop:
Herzlichsten Dank!
Das löst die Sache auf!
Bin sehr erleichtert.
COD
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Re: Kosten Abmahnung

Nicht wirklich, denn er muss weiterhin „auf einen Blick“ mit dem Gesamtpreis erfasst werden können (siehe ITRK). Wie Du das bei eBay und Az wohl hin bekommst? Dein Tiefschlaf bleibt gefährdet.
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koshop
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Re: Kosten Abmahnung

Nicht wirklich, denn er muss weiterhin „auf einen Blick“ mit dem Gesamtpreis erfasst werden können (siehe ITRK).
Würde ich nach dem Urteil des OLG anders sehen. Der Passus mit der unmittelbaren Nähe ist ungültig, damit hat der Grundpreis im Prinzip den selben Status wie jede andere Pflichtangabe. Muss da sein, muss lesbar sein, darf nicht versteckt sein, aber es gibt keine verpflichtende Positionsangabe. Natürlich kann man den Grundpreis jetzt nicht irgendwo in der Artikelbeschreibung im Fließtext verstecken wo ihn keiner vermutet oder ähnliches. Aber gut sichtbar z.B. ganz oben in der Artikelbeschreibung dürfte so kein Problem mehr sein.

Und auf einem Blick mit dem Gesampreis erfassbar hieße im Zweifelsfall auch nur, dass es bei einem normalen Display auf der gleichen Seite auftaucht.

Auf jeden Fall ist das Abmahnrisiko deutlich geringer.
COD
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Re: Kosten Abmahnung

Das ist ja das schöne an juristischen Meinungen - und auch ein OLG Urteil ist nur eine davon - man wird nicht wirklich klüger dadurch und schnell mal ohne Kenntnis des konkreten Falles zu Interpretationen verleitet, die dann doch mit Karacho in die Hose gehen können. Oder wie die ITRK wo schön schreibt:
Wie weit entfernt der Grundpreis platziert werden darf, werden die Gerichte in weiteren Entscheidungen klarstellen müssen.
Hätte ich den TE auf dem Kieker, wäre das ein Mitnahmethema, bei dem er sich entscheiden müsste, ob wir das gemeinsam gerichtlich klarstellen lassen. Oder halt vernünftig machen, wie es viele andere ja auch können.
aes
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Re: Kosten Abmahnung

Was ich mich im Zusammenhang mit der Grundpreisverordnung frage:
Wenn jemand z.B. 2 Stck Gardinenstangen je 1,5m Länge, sagen wir mal ohne weiteres Zubehör, verkauft.

Hier war ich bislang der Meinung, dass als Ware "2 Stck Gardinenstangen" angeboten werden und die Länge lediglich eine beschreibende Eigenschaft des Artikels darstellt. Also nicht 3m Stange verkauft werden. Somit nicht grundpreisangabenpflichtig, da nicht nach Länge verkauft wird.

Allerdings habe ich in letzter Zeit häufiger in Ebay bei solchen Artikeln Grundpreisangaben gesehen. Ist das vorauseilender Gehorsam oder doch grundpreispflichtig?
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fossi
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Re: Kosten Abmahnung

Das steht in der PAngV, §2 Grundpreis.
(1) Wer Verbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder wer ihnen regelmäßig in sonstiger Weise Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet, hat neben dem Gesamtpreis auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises gemäß Absatz 3 Satz 1, 2, 4 oder 5 anzugeben. Dies gilt auch für denjenigen, der als Anbieter dieser Waren gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt. etc.
Komplett hier: https://www.gesetze-im-internet.de/pangv/__2.html

Wenn diese Gardinenstangen also ohne weiteres Zubehör in verschiedenen Längen angeboten werden, ist der Grundpreis anzugeben. Man könnte ja auch eine längere Stange kaufe, statt 2 kurze Stücke, wenn das billiger ist und genau für diesen Vergleich gibt es den Grundpreis. Genauso zählt der bei Dachlatten, Gardinenleisten, Rohre: halt kürzbare Artikel in verschiedenen Längen.

Werden die Gardinenstangen aber als Set mit Endstücken, Halterungen und Dübeln angeboten, ist es keine "vergleichbare Meterware" mehr und der Grundpreis fällt weg.
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sendiX
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Re: Kosten Abmahnung

aber genau das passiert doch immer wieder - Grundpreis/Meter bei Gardinenstangen ist mMn fast so albern wie bei Kabeltrommeln (mit Adaptern etc) oder Möbelregalen - bei Lebensmitteln oder losem Kabel mag es sinnvoll sein, aber es wird auch arg übertrieben...

Gern getrickst wird ja auch bei ,nur 44c je 100g' vs. ,1 EUR je kg' - oh, nur 44c Vergleichspreis, ist ja guenstig... Nein.
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Re: Kosten Abmahnung

Viele kommen einfach nicht klar, oder haben sich die PAngV nie durchgelesen.
Durch Unwissenheit kommt dann schnell so Blödsinn wie ein Grundpreis bei einer Kabeltrommel raus.

Was die Tricksereien angeht, da könnte ich an der Fleischtheke meines Stamm-Supermarktes jedes Mal fluchen. Beim Hackfleisch gibt's Kilo Preis, aber das Filet daneben bezieht sich auf 100Gramm, Schnitzel dann doch wieder auf 1kg usw. Nervig...
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Markus E.
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Re: Kosten Abmahnung

Davon ausgehend dass die Frage ob der Grundpreis in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis stehen muss nicht letztendlich geklärt ist wiederhole ich noch einmal meine Fragen:

1.) Ist es richtig, dass ich bei dem eventuellen Erhalt einer Abmahnung die Möglichkeit habe durch sofortigen Löschung der rechtswidrigen Angebote höhere Kosten als die der Abmahnung zu vermeiden?

2.) Wenn ich auf 2 Marktplätzen jeweils 4 solcher möglicherweise rechtswidrigen Variantenangebote habe, multiplizieren sich dann die Abmahnkosten mit dem Faktor 8 oder bleibt es beim Faktor 1?

Was die moralische Fragwürdigkeit angeht habe ich Produkte wo ich die Angabe von Grundpreisen aus Sicht des Verbrauchers absolut unsinnig finde, ähnlich wie bei Kabeltrommeln, und welche wo ich es tatsächlich sinnvoll finde.

Bei beiden werde ich gerne Grundpreistabellen einfügen. Ich als Verbraucher würde mich nicht gelinkt fühlen, wenn etwas weiter unten Grundpreise stehen. Wenn eBay und Amazon eben keine Möglichkeit bieten. Die Beliebtheit dieser Variantenangebote lässt für mich den Schluss zu, dass die Verbraucher froh sind dass es die gibt. So müssen sie nicht ewig und 3 Tag alles durchklamüsern. Dagegen gibt es ja leider keine Verordnungen.
Zuletzt geändert von Markus E. am 14. Mär 2021 01:39, insgesamt 1-mal geändert.
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