Hallo,
wie muss man vorgehen wenn man als gewerblicher Händler online etwas verkauft und der Kunde sendet den Artikel wegen Falschlieferung beschädigt zurück?
Folgendes ist passiert:
Wir haben ein Elektrokochfeld über Ebay verkauft. Leider ist bei der Bestellbearbeitung ein Fehler passiert und wir haben dem Kunden anstatt ein Elektrokochfeld ein Induktionskochfeld versandt der hochwertiger als die eigentliche Bestellung war. Der Kunde hat den Fehler nach dem Empfang reklamiert weil wir ihm einen falschen Artikel zugesandt hätten und er kritisierte gleichzeitig, dass das Kochfeld zugleich einen Schaden aufweist was er mit Bilder belegt hat.
Wir haben Ihm versichert das wir solche beschädigten Artikel nicht zum Verkauf anbieten geschweige den versenden und ihn auf die Originalbilder des Produkts in Ebay aufmerksam gemacht. Auch ein Transportschaden ist nicht möglich weil das Paket sehr gut verpackt war, auch er ist der Meinung das dieser Schaden nicht auf dem Versandweg entstanden sein kann weil die Ware sehr gut verpackt war. Er beharrte darauf, dass wir ihm einen beschädigten Artikel zugesandt hätten.
Wir haben ihm schließlich ein Rücksendelabel zugesandt damit wir den Schaden vor Ort begutachten können. Letztendlich sind wir zu dem Schluss gekommen, dass der Schaden nach dem Entpacken beim Käufer durch einen Sturz oder durch einen Stoß gegen einen harten Gegenstand zustande gekommen sein muss.
Jetzt sind wir jetzt auf dem Schaden sitzengeblieben weil Ebay wegen Falschlieferung den kompletten Kaufbetrag dem Käufer zurückerstattet hat.
Meine eigentliche Frage wäre welche Möglichkeiten wir haben um den Schaden vom Kunden erstattet zu bekommen?
VG
Käufer schickt Artikel beschädigt zurück
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Re: Käufer schickt Artikel beschädigt zurück
In der Praxis: Nein.
Und man sollte nicht unterschätzen, welchen Belastungen die Sendungen teilweise Ausgesetzt werden.
Auch bei Top Verpackung. Ich würde hier nicht noch gutes Geld dem schlechten Geld hinterherwerfen.
Und man sollte nicht unterschätzen, welchen Belastungen die Sendungen teilweise Ausgesetzt werden.
Auch bei Top Verpackung. Ich würde hier nicht noch gutes Geld dem schlechten Geld hinterherwerfen.
Re: Käufer schickt Artikel beschädigt zurück
Edit: gelöscht
Zuletzt geändert von McFly007 am 20. Jan 2023 22:42, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Käufer schickt Artikel beschädigt zurück
Eine der Ecken des Rahmens ist verbogen und zerkratzt was bei der Verpackung einfach nicht möglich ist. So ein Schadensbild kann nur in ausgepacktem Zustand entstehen.
Verstehe ich nicht.. ???
Re: Käufer schickt Artikel beschädigt zurück
Rechtlich gesehen ist die Lage kompliziert hier steht Aussage gegen Aussage.
ABER
Wir sind hier nicht im Rechtsstaat Deutschland sondern Diktatur eBayland , somit:
Nächstes mal direkt erstatten, jetzt Hotline Nerven damit der Mangel gelöscht wird, manchmal kann man den Preis auch auf Kulanz bekommen (eBay übernimmt die Kosten dann).
ABER
Wir sind hier nicht im Rechtsstaat Deutschland sondern Diktatur eBayland , somit:
Nächstes mal direkt erstatten, jetzt Hotline Nerven damit der Mangel gelöscht wird, manchmal kann man den Preis auch auf Kulanz bekommen (eBay übernimmt die Kosten dann).
Re: Käufer schickt Artikel beschädigt zurück
Weil wir die Rückerstattung nicht selbstständig veranlasst haben hat dies unser Servicestatus in Ebay negativ beeinflusst. Natürlich sprach ich auch mit Ebay Hotline über den Fall und habe die Sache ausführlich geschildert, leider berücksichtigte man in diesem Fall nur die Falschlieferung und nicht den beschädigten Artikel.icstore hat geschrieben: ↑20. Jan 2023 22:46 Rechtlich gesehen ist die Lage kompliziert hier steht Aussage gegen Aussage.
ABER
Wir sind hier nicht im Rechtsstaat Deutschland sondern Diktatur eBayland , somit:
Nächstes mal direkt erstatten, jetzt Hotline Nerven damit der Mangel gelöscht wird, manchmal kann man den Preis auch auf Kulanz bekommen (eBay übernimmt die Kosten dann).
Re: Käufer schickt Artikel beschädigt zurück
Ja, wird man auch nicht berücksichtigen. eBay ist PRO Kunde. Entweder man akzeptiert das und kalkuliert entsprechend die Preise oder macht den eBay Shop zu. Bittere Realität
Re: Käufer schickt Artikel beschädigt zurück
In der Theorie muss der Kunde für den Schaden aufkommen, bzw. ist das ein klassischer Fall für die Privathaftpflichtversicherung.
Aber:
Landet sowas vor Gericht steht erstmal Aussage gegen Aussage und der Richter schlägt dann einen Vergleich vor...
Eine Einigung mit dem potentiellen Käufer scheidet wohl aus, daher würde ich das als Lehrgeld verbuchen.
Aber:
Landet sowas vor Gericht steht erstmal Aussage gegen Aussage und der Richter schlägt dann einen Vergleich vor...
Eine Einigung mit dem potentiellen Käufer scheidet wohl aus, daher würde ich das als Lehrgeld verbuchen.
Re: Käufer schickt Artikel beschädigt zurück
Einen Vergleichsvorschlag des Richter können aber sowohl der Kläger, als auch der Beklagte, ausschlagen. Und dann gibt es ein Urteil.Mächschen hat geschrieben: ↑21. Jan 2023 06:31 In der Theorie muss der Kunde für den Schaden aufkommen, bzw. ist das ein klassischer Fall für die Privathaftpflichtversicherung.
Aber:
Landet sowas vor Gericht steht erstmal Aussage gegen Aussage und der Richter schlägt dann einen Vergleich vor...
Eine Einigung mit dem potentiellen Käufer scheidet wohl aus, daher würde ich das als Lehrgeld verbuchen.
Wenn das einem nicht zusagt gibt es - je nach Streitwert - / oft auch noch folgende Instanzen.
Re: Käufer schickt Artikel beschädigt zurück
Einfache Antwort.
Wenn Du das Verschulden des Kunden belegen kannst, sende dem Kunden eine Rechnung und ziehe es gfs. vor Gericht durch.
Ich hätte es als Transportschaden direkt dem Versanddienstleister gemeldet. Oder war das DHL ?
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