Käufer schickt Artikel beschädigt zurück

Rechtliches im E-Commerce wie AGB, Abmahnungen, DSGVO, Anbieterkennzeichnung, Wettbewerbsrecht
- Diskussionsforum -
Das E-Commerce Juraforum für einen fairen Handel. Hier helfen sich Händler kostenlos untereinander - ohne teuren Anwalt.

Themen und Hilfe rund um eBay und Amazon Abmahnungen, Muster und Vorlagen für Widerrufsrecht Impressum AGB, Beratung zu DSGVO UWG Preisangabenverordnung, Erstellung und Pflichtangaben im Impressum für eBay Amazon oder Facebook sowie weitere Rechtsthemen z.B. aus dem Wettbewerbsrecht.

Keine Rechtsberatung - Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird von sellerforum.de nicht übernommen.
Antworten
McFly007
Beiträge: 21
Registriert: 16. Aug 2022 14:42
Land: Deutschland
Firmenname: CK-Trading

Käufer schickt Artikel beschädigt zurück

Hallo,

wie muss man vorgehen wenn man als gewerblicher Händler online etwas verkauft und der Kunde sendet den Artikel wegen Falschlieferung beschädigt zurück?

Folgendes ist passiert:

Wir haben ein Elektrokochfeld über Ebay verkauft. Leider ist bei der Bestellbearbeitung ein Fehler passiert und wir haben dem Kunden anstatt ein Elektrokochfeld ein Induktionskochfeld versandt der hochwertiger als die eigentliche Bestellung war. Der Kunde hat den Fehler nach dem Empfang reklamiert weil wir ihm einen falschen Artikel zugesandt hätten und er kritisierte gleichzeitig, dass das Kochfeld zugleich einen Schaden aufweist was er mit Bilder belegt hat.

Wir haben Ihm versichert das wir solche beschädigten Artikel nicht zum Verkauf anbieten geschweige den versenden und ihn auf die Originalbilder des Produkts in Ebay aufmerksam gemacht. Auch ein Transportschaden ist nicht möglich weil das Paket sehr gut verpackt war, auch er ist der Meinung das dieser Schaden nicht auf dem Versandweg entstanden sein kann weil die Ware sehr gut verpackt war. Er beharrte darauf, dass wir ihm einen beschädigten Artikel zugesandt hätten.

Wir haben ihm schließlich ein Rücksendelabel zugesandt damit wir den Schaden vor Ort begutachten können. Letztendlich sind wir zu dem Schluss gekommen, dass der Schaden nach dem Entpacken beim Käufer durch einen Sturz oder durch einen Stoß gegen einen harten Gegenstand zustande gekommen sein muss.

Jetzt sind wir jetzt auf dem Schaden sitzengeblieben weil Ebay wegen Falschlieferung den kompletten Kaufbetrag dem Käufer zurückerstattet hat.

Meine eigentliche Frage wäre welche Möglichkeiten wir haben um den Schaden vom Kunden erstattet zu bekommen?

VG


3 Monate gratis Händlerbund
Baam
Beiträge: 1510
Registriert: 13. Sep 2012 17:12

Re: Käufer schickt Artikel beschädigt zurück

In der Praxis: Nein.

Und man sollte nicht unterschätzen, welchen Belastungen die Sendungen teilweise Ausgesetzt werden.
Auch bei Top Verpackung. Ich würde hier nicht noch gutes Geld dem schlechten Geld hinterherwerfen.
McFly007
Beiträge: 21
Registriert: 16. Aug 2022 14:42
Land: Deutschland
Firmenname: CK-Trading

Re: Käufer schickt Artikel beschädigt zurück

Edit: gelöscht
Zuletzt geändert von McFly007 am 20. Jan 2023 22:42, insgesamt 1-mal geändert.
McFly007
Beiträge: 21
Registriert: 16. Aug 2022 14:42
Land: Deutschland
Firmenname: CK-Trading

Re: Käufer schickt Artikel beschädigt zurück

Eine der Ecken des Rahmens ist verbogen und zerkratzt was bei der Verpackung einfach nicht möglich ist. So ein Schadensbild kann nur in ausgepacktem Zustand entstehen.
Baam hat geschrieben: 20. Jan 2023 22:17 Ich würde hier nicht noch gutes Geld dem schlechten Geld hinterherwerfen.
Verstehe ich nicht.. ???
icstore
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 926
Registriert: 17. Jun 2017 21:23

Re: Käufer schickt Artikel beschädigt zurück

Rechtlich gesehen ist die Lage kompliziert hier steht Aussage gegen Aussage.

ABER

Wir sind hier nicht im Rechtsstaat Deutschland sondern Diktatur eBayland :-} , somit:

Nächstes mal direkt erstatten, jetzt Hotline Nerven damit der Mangel gelöscht wird, manchmal kann man den Preis auch auf Kulanz bekommen (eBay übernimmt die Kosten dann).
McFly007
Beiträge: 21
Registriert: 16. Aug 2022 14:42
Land: Deutschland
Firmenname: CK-Trading

Re: Käufer schickt Artikel beschädigt zurück

icstore hat geschrieben: 20. Jan 2023 22:46 Rechtlich gesehen ist die Lage kompliziert hier steht Aussage gegen Aussage.

ABER

Wir sind hier nicht im Rechtsstaat Deutschland sondern Diktatur eBayland :-} , somit:

Nächstes mal direkt erstatten, jetzt Hotline Nerven damit der Mangel gelöscht wird, manchmal kann man den Preis auch auf Kulanz bekommen (eBay übernimmt die Kosten dann).
Weil wir die Rückerstattung nicht selbstständig veranlasst haben hat dies unser Servicestatus in Ebay negativ beeinflusst. Natürlich sprach ich auch mit Ebay Hotline über den Fall und habe die Sache ausführlich geschildert, leider berücksichtigte man in diesem Fall nur die Falschlieferung und nicht den beschädigten Artikel.
icstore
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 926
Registriert: 17. Jun 2017 21:23

Re: Käufer schickt Artikel beschädigt zurück

Ja, wird man auch nicht berücksichtigen. eBay ist PRO Kunde. Entweder man akzeptiert das und kalkuliert entsprechend die Preise oder macht den eBay Shop zu. Bittere Realität
Mächschen
Beiträge: 644
Registriert: 9. Sep 2022 20:13
Land: Deutschland

Re: Käufer schickt Artikel beschädigt zurück

In der Theorie muss der Kunde für den Schaden aufkommen, bzw. ist das ein klassischer Fall für die Privathaftpflichtversicherung.

Aber:
Landet sowas vor Gericht steht erstmal Aussage gegen Aussage und der Richter schlägt dann einen Vergleich vor...

Eine Einigung mit dem potentiellen Käufer scheidet wohl aus, daher würde ich das als Lehrgeld verbuchen.
regalboy
Beiträge: 9993
Registriert: 23. Feb 2008 18:30

Re: Käufer schickt Artikel beschädigt zurück

Mächschen hat geschrieben: 21. Jan 2023 06:31 In der Theorie muss der Kunde für den Schaden aufkommen, bzw. ist das ein klassischer Fall für die Privathaftpflichtversicherung.

Aber:
Landet sowas vor Gericht steht erstmal Aussage gegen Aussage und der Richter schlägt dann einen Vergleich vor...

Eine Einigung mit dem potentiellen Käufer scheidet wohl aus, daher würde ich das als Lehrgeld verbuchen.
Einen Vergleichsvorschlag des Richter können aber sowohl der Kläger, als auch der Beklagte, ausschlagen. Und dann gibt es ein Urteil.

Wenn das einem nicht zusagt gibt es - je nach Streitwert - / oft auch noch folgende Instanzen.
Roemer
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 2688
Registriert: 21. Jan 2009 13:21
Land: Deutschland

Re: Käufer schickt Artikel beschädigt zurück

McFly007 hat geschrieben: 20. Jan 2023 22:08
wie muss man vorgehen wenn man als gewerblicher Händler online etwas verkauft und der Kunde sendet den Artikel wegen Falschlieferung beschädigt zurück?
Einfache Antwort.
Wenn Du das Verschulden des Kunden belegen kannst, sende dem Kunden eine Rechnung und ziehe es gfs. vor Gericht durch.

Ich hätte es als Transportschaden direkt dem Versanddienstleister gemeldet. Oder war das DHL ? :popcorn:
Antworten

Zurück zu „Recht & Gesetz“

  • Information