IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.

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koshop
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IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.

Der IDO ist nicht auf der Liste der "qualifizierten Wirtschaftsverbände" beim Bundesamt für Justiz eingetragen und darf deshalb ab 01.12.21 nicht mehr abmahnen:
https://shopbetreiber-blog.de/2021/11/1 ... -abmahnen/

Berechtigt sind zukünftig nur noch:

- Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels e.V.
- Mitteldeutscher Verein zur Förderung des lauteren Wettbewerbs und des Energiekundenschutzes e.V. (Mitteldeutsche WettbewerbsAllianz – MWA)
- Schutzverband Deutscher Wein e.V.
- Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
- Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V.
- Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V.


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Wolkenspiel
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Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.

Hab ich auch gelesen, aber es wird nur eine Frage der Zeit sein, bis der IDO seine Voraussetzungen nachbessert. Interessant ist eigentlich mehr, was passiert mit den UE, die vor dem Urteil dem IDO gegenüber abgegeben wurden, wenn es wirklich dabei bleibt, dass der IDO raus ist (was ich für illusorisch halte, denn das Ganze Konstrukt ist eine riesengroße Geldmaschine und man wird schon dafür sorgen, dass es weiter geht).
Auch interessant: die Wettbewerbszentrale ist auch nicht mehr dabei, hier stellt sich dieselbe Frage wie für die UE des IDO. Bleibt spannend.
bcksbx
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Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V. ist die Wettbewerbszentrale.
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Wolkenspiel
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Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.

Stimmt, du hast Recht. Schade.
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aaha
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Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.

koshop hat geschrieben: 22. Nov 2021 10:08 Der IDO ist nicht auf der Liste der "qualifizierten Wirtschaftsverbände" beim Bundesamt für Justiz eingetragen und darf deshalb ab 01.12.21 nicht mehr abmahnen:
https://shopbetreiber-blog.de/2021/11/1 ... -abmahnen/

Berechtigt sind zukünftig nur noch:

- Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels e.V.
- Mitteldeutscher Verein zur Förderung des lauteren Wettbewerbs und des Energiekundenschutzes e.V. (Mitteldeutsche WettbewerbsAllianz – MWA)
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koshop
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Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.

Interessant ist eigentlich mehr, was passiert mit den UE, die vor dem Urteil dem IDO gegenüber abgegeben wurden, wenn es wirklich dabei bleibt, dass der IDO raus ist
Einen Automatismus wirds da wohl nicht geben, aber es wäre zumindest ein zusätzliches Argument, um bestehende Unterlassungserklärungen zu kündigen.
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Wolkenspiel
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Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.

koshop hat geschrieben: 22. Nov 2021 11:03 Einen Automatismus wirds da wohl nicht geben
Nein, aber es wird eine Rechtssprechung geben. Irgendwann.
remen67
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Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.

Das hat aber viel zu lange gedauert.

Für solche Fälle müsste es in D eine staatliche Stelle geben, die das - nach Prüfung - sofort unterbinden kann, kann ja nicht sein, dass der IDO zig tausend Kunden rechtswidrig in Anspruch nimmt
jessikaxxl
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Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.

...aus der Tatsache, dass IDO noch nicht eingetragen ist, können - jedenfalls derzeit - noch keine Schlussfolgerungen gezogen werden.

Die Bescheinigung für den "Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels e.V." wurde zusammen mit 5 weiteren Bescheiden am 16.11.2021 erteilt und am 17.11.2021 wurden 6 Verbände in die Liste eingetragen.

Die Bescheinigung für den "Bundesverband des Deutschen Briefmarkenhandels - Allgemeiner Postwertzeichen-Händler-Verband e.V." (APHV) datiert vom 23.11.2021. Die Liste wird voraussichtlich morgen, am 24.11.2021 aktualisiert werden.

Wenn IDO dann allerdings noch immer nicht dabei ist, könnte es eng werden.
roman
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Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.

du auch noch da :winken:
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Wolkenspiel
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Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.

jessicaxxl - es lebt! juhu
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fonprofi
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Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.

Ui… nach über 2 Jahren wieder da…


Kann der Ido bei erreichen der Voraussetzungen sich nicht noch nachträglich anmelden?

Ich hab nämlich die Überlegung das der Verein nur nachlädt. Die werden sich doch nicht die Butter vom Brot nehmen lassen?
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Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.

Es gibt im Bezug IDO und "Rechtsmißbrauch" ein paar nette Urteile. Sofern der IDO tatsächlich in diese Liste aufgenommen wird, wird es für uns langsam Zeit das Weite zu suchen, da dieses Gesetz offensichtlich ver - beeeeep- ung ist.
Doppel
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Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.

Ich denke nicht, dass er aufgenommen wird. Die "netten" Urteile gegen den IDO wiegen schon schwer bei so was.
Selbst aber wenn er aufgenommen würde, dann dürfte er eigene Mitgleider wohl auch nicht mehr schützen, wenn die gegen die ein oder andere Regel verstoßen. Wie will dann dieser IDO noch dies seinen Mitgleidern sauber verkaufen ?

Wir können nur hoffen, dass er weiter ausgesperrt bleibt :)
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jessikaxxl
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Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.

...sollte IDO bis 1.12.2021 nicht eingetragen sein, kann er natürlich weiter versuchen, eine Eintragung zu erwirken.

Hier kann man die Eintragungen selbst recherchieren:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Theme ... _node.html
jessikaxxl
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Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.

...auch in der aktualisierten Liste des Bundesamtes für Justiz per 24.11.2021 ist IDO nicht eingetragen:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Share ... onFile&v=3
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fossi
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Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.

Sehr schön. Sollte der IDO wirklich wegfallen, dürfte die Zahl an Abmahnungen massiv sinken.
Ich trau dem Braten aber noch nicht. Dafür waren die einfach "zu dick im Geschäft".
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Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.

Jetzt müssen wir nur noch beten dass dem Gernot aus Berlin die Zulassung endlich entzogen wird.
jessikaxxl
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Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.

...ich nehme an, Du meinst Gereon :gruebel:

Wer nimmt Sandhage-Abmahnungen denn ernst? juhu
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Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.

Ja, der Gereon. Doch Einige nehmen dass ernst. Vermute mal stark dass die kleinen, neuen Händler gerne mal zahlen, sonst würde sich dass ja wohl nicht lohnen.
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