IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.

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jessikaxxl
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Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.

Hier die aktualisierte Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände gemäß § 8b UWG des Bundesamtes für Justiz:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Share ... onFile&v=7

IDO ist nicht in der Liste aufgeführt!

Auf der Seite von IDO ist bis heute die Aktivlegitimation beschrieben:

https://www.ido-verband.com/aktivlegitimation/

Ab morgen ist das jedoch Makulatur.
Zuletzt geändert von jessikaxxl am 30. Nov 2021 17:57, insgesamt 1-mal geändert.


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fossi
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Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.

Sehr schön. :daumenhoch:
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bcksbx
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Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.

was wäre eigentlich, wenn die das morgen noch online haben ....
jessikaxxl
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Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.

IDO kann natürlich - wie jeder andere Verband auch - auch künftig noch eingetragen werden.

Allerdings halte ich persönlich das aus mehreren Gründen für unwahrscheinlich.

IDO erfüllt insbesondere nicht die Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 UWG i.V.m. § 8b Abs. 2 Nr. 3 b) und Nr. 4 UWG:

"Ein rechtsfähiger Verband, zu dessen satzungsmäßigen Aufgaben es gehört, gewerbliche oder selbstständige berufliche Interessen zu verfolgen und zu fördern sowie zu Fragen des lauteren Wettbewerbs zu beraten und zu informieren, wird auf seinen Antrag in die Liste eingetragen, wenn

[...]

b) seine Ansprüche nicht vorwiegend geltend machen wird, um für sich Einnahmen aus Abmahnungen oder Vertragsstrafen zu erzielen,

4. seinen Mitgliedern keine Zuwendungen aus dem Verbandsvermögen gewährt werden und Personen, die für den Verband tätig sind, nicht durch unangemessen hohe Vergütungen oder andere Zuwendungen begünstigt werden."


IDO ist ein Familienunternehmen und die einzelnen Mitgliedfer das Familie beziehen fürstliche Vergütungen.
shoppy39
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Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.

Offtopic
Ich habe ein Vöglein trällern hören, das die "Besitzer" vom IDO, 2 arabische Frauen sein sollen, und die ganze Familie wegen Morddrohungen, von den Hells Angels als Personenschutz, 24 Stunden am Tag beschützt wird. Also die Hells Angels sind die Bodyguards vom IDO.

Das kann man kaum glauben, aber ich habe das schon 2 mal gehört.

Hat das von euch auch schon mal jemand gehört?

Die Morddrohungen glaub ich natürlich auf jeden Fall. Bleibt ja nicht aus wenn man zehntausende Händler verärgert.
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koshop
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Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.

Also das halte ich jetzt für Räuberpistolen. Ich glaube eher, daß da die Anwälte die Strippenzieher sind. Ein bisschen was zur Struktur kann man hier nachlesen:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/ido-v ... 85411.html
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Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.

Klingt interessant, aber es ist nicht unbedingt so, dass man in Deutschland "umgepustet" wird, weil man irgendjemanden 300 € oder ähnlich gekostet hat.

Die Sache mit den netten Voll...juristen ist dass was ich gehört habe, und auch glaubwürdiger.
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fossi
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Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.

Die IT-Recht Kanzlei hat einen Artikel zum Thema erneuert und ein klares Fazit.

"Beim bisher immensen Abmahndruck seitens des IDO dürfte mangels Listeneintrag des Verbands seit dem 01.12.2021 erst einmal die Luft raus sein."

Quelle: Update: Ist eine IDO-Mitgliedschaft zum Schutz vor IDO-Abmahnungen noch sinnvoll?
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koshop
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Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.

Dann kann man nur hoffen, das möglichst viele ihre Mitgliedschaft beim IDO beenden, dann schaft er es mangels Mitglieder auf jeden Fall nicht mehr auf die Liste.
jessikaxxl
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Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.

koshop hat geschrieben: 4. Dez 2021 14:14 Dann kann man nur hoffen, das möglichst viele ihre Mitgliedschaft beim IDO beenden, dann schaft er es mangels Mitglieder auf jeden Fall nicht mehr auf die Liste.
Die Anzahl der Mitglieder ist eher unerheblich. Die für eine Eintragung in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände erforderliche Mindestmitgliederzahl von 75 wird für IDO nicht das Problem sein.

Der zentrale Punkt bei IDO ist vielmehr, dass es sich um einen rein wirtschaftlich orientierten Club handelt, der seine Organe und damit verbundene Personen fürstlich entlohnt. So bekommt Frau Hannane Spayou, zuständig für die Mitgliederbetreuung, nach eigenen Angaben auf freiberuflicher Basis ein Jahressalär in Höhe von 185.000,00 bis 250.000,00 Euro netto! (30-40 Wochenstunden á 120,00 Euro netto)

Ich wiederhole auszugsweise § 8b UWG, in dem es heißt:

"Ein rechtsfähiger Verband, zu dessen satzungsmäßigen Aufgaben es gehört, gewerbliche oder selbstständige berufliche Interessen zu verfolgen und zu fördern sowie zu Fragen des lauteren Wettbewerbs zu beraten und zu informieren, wird auf seinen Antrag in die Liste eingetragen, wenn

[…]

seine Ansprüche nicht vorwiegend geltend machen wird, um für sich Einnahmen aus Abmahnungen oder Vertragsstrafen zu erzielen,

[…]

seinen Mitgliedern keine Zuwendungen aus dem Verbandsvermögen gewährt werden und Personen, die für den Verband tätig sind, nicht durch unangemessen hohe Vergütungen oder andere Zuwendungen begünstigt werden."
jessikaxxl
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Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.

"IDO Verband verfügt über die Aktivlegitimation"

Diese Überschrift auf der Internetseite von IDO ist irreführend – jedenfalls derzeit (Stand 8.12.2021).

https://www.ido-verband.com/aktivlegitimation/

Denn ohne Eintragung in die Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände beim Bundesamt für Justiz ist IDO definitiv nicht klagebefugt (aktivlegitimiert).

Mit dieser irreführenden Information verstößt IDO damit gegen die Regeln des lauteren Wettbewerbs.

Das wäre doch mal eine Aufgabe für die Wettbewerbszentrale :konfuzius:
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Wolkenspiel
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Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.

Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
jessikaxxl
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Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.

Wolkenspiel hat geschrieben: 8. Dez 2021 22:30 Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
...dann kennst Du die WBZ nicht (gut genug) :konfuzius:
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Wolkenspiel
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Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.

Insgesamt einfach eine erbärmliche und widerliche Branche.
jessikaxxl
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Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.

...die Liste ist eben aktualisiert worden und ist jetzt auf dem Stand 13.12.2021.

Jetzt 17 Verbände gelistet - IDO ist erwartungsgemäß nicht dabei:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Share ... onFile&v=7
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Wolkenspiel
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Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.

Ich würde da jetzt gerne mal Mäuschen spielen. Denen muss doch jetzt der Schweiß ausbrechen. Die ganze Existenzgrundlage ist zerstört. Keine Einnahmen mehr, alles könnte wegbrechen. Was macht man da? Entweder alle Hebel in Bewegung setzen, dass es wieder läuft oder ein anderes Geschäftsmodell bauen.
Was machen die ganzen Mitglieder? Kündigen? Damit wird die Legitimation weiter verhindert, eine Spirale.

Sensationell.
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fossi
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Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.

Ganz kampflos sind sie nicht.

Anliegend ein Auszug von IDO aus einem Schriftsatz vom 2.11.2021 an das Landgericht Mühlhausen.

IDO hat Antrag gestellt.png
(zur Vergrößerung auf die Grafik klicken)
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Wolkenspiel
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Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.

Irre. Wie offensichtlich kann man denn noch kundtun, dass man nicht das Wohl des Wettbewerbs zum Ziel hat.
jessikaxxl
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Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.

Ido hat gestern seine Beschreibung der Aktivlegitimation von der Internetseite entfernt :kaffeesmily

https://www.ido-verband.com/aktivlegitimation/

Im Pulldown Menü unter "VERBAND" ist die Verlinkung "Aktivlegitimation" ebenfalls seit gestern verschwunden wegrenn

Ich vermute mal, dass Ido gestern den Ablehnungsbescheid vom Bundesamt für Justiz erhalten hat :konfuzius:
Zuletzt geändert von jessikaxxl am 2. Feb 2022 18:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.

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