Gewährleistungsfall nach Weiterverkauf

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daytrader
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Gewährleistungsfall nach Weiterverkauf

Hallo,

mir hat eine Dame eine 22 Monate alte Bestellbestätigungs Email eines anderen Kunden weitergeleitet mit dem Text ich solle ihr das Geld (400 €)erstatten, da sie den Artikel von dem Kunden abgekauft hat und der Artikel nun defekt sei. Sie vermerkt gleich, dass der Mangel von Anfang an bestanden hätte und somit Gewährleistung besteht. Sie kennt die Problematik Beweisumlastkehr also.

Ich finde weder von der Dame, noch von den ursprünglichen Käufer eine Email aus der Vergangenheit, welche darauf hindeutet, dass ein Mangel bestand.

1. Hätte ich überhaupt eine Pflicht dieser Dame gegenüber? Ich habe einen Vertrag mit einem anderen Käufer. Klar kann man Artikel auch privat wieder verkaufen. Aber da reicht doch nicht eine weitergeleitete Bestellbestätigung als Nachweis, die man sonst woher geklaut haben könnte!? Da könnte man ja auch gleich in einem Forum fremde Leute fragen, ob mal jemand zufällig eine Bestellbestätigung über diesen Artikel hat, da man Geld wieder will.

2. Zu behaupten "Mangel bestand von Anfang an" ist doch kein fundierter Nachweis darüber, dass der Mangel tatsächlich bereits von Anfang an bestand, oder?

PS: Ist das bei Amazon so, dass man Bestell-Bestätigungen von anderen Kunden weiterleitet und Amazon dann an fremde Personen hunderte Euro erstattet oder wie kommt die Dame darauf, dass das so easy läuft :gruebel:


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foot

Re: Gewährleistungsfall nach Weiterverkauf

Sie hätte es sicherlich nicht abgekauft, bei offensichtlichen Defekt.
Also feucht abwischen und fertig .
Was gehen dich die Verkäufe von Privatpersonen untereinander an ?
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koshop
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Re: Gewährleistungsfall nach Weiterverkauf

Grundsätzlich hast du zwar nur einen Vertrag mit dem ursprünglichen Käufer, also im Prinzip müsste sich die Dame an diesen wenden und der dann an dich. Der ursprüngliche Käufer kann aber natürlich seinen Gewärleistungsanspruch an die andere Person abtreten. Ob das hier wirksam geschehen ist müsste die Dame nachweisen, eine Kopie der Bestellbestätigung reicht da natürlich nicht. Da müsste schon ein Kaufvertrag her, mit einer entsprechenden Klausel oder ähnliches. Einen Automatismus gibts da nicht.

Also im Prinzip müsste die Dame den Erwerb nachweisen und die Übetragung des Gewährleistungsanspruchs.

Ansonsten ist die Beweislastumkehr inzwischen weggefallen, d.h. sie muss jetzt beweisen das der Mangel von Anfang an Bestand. Das ginge im Prinzip nur durch ein Gutachten oder ähnlichem.
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daytrader
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Re: Gewährleistungsfall nach Weiterverkauf

foot hat geschrieben: 8. Aug 2018 13:53 Sie hätte es sicherlich nicht abgekauft, bei offensichtlichen Defekt.
Gutes Argument. Mal schauen was von der Dame noch kommt.
d.h. sie muss jetzt beweisen das der Mangel von Anfang an Bestand. Das ginge im Prinzip nur durch ein Gutachten oder ähnlichem.
Eventl. hat sie noch einen Reparaturbeleg aus der Anfangszeit als Trumpf in der Hinterhand, von dem ich nichts weiß. Theoretisch wäre es möglich, dass es einen Mangel gab und sich der Käufer direkt an den Hersteller gewendet hat. Bei mir hat sich jedenfalls niemand dazu gemeldet.

Ein Kaufvertrag unter Privatleuten ist bei solchen Artikeln eher unwahrscheinlich. Vermutlich ist nur Geld von Konta A auf Konto B geflossen. Würde dies für die Übertragung eines Gewährleistungsanspruches reichen?....da drängt sich mir schon die nächste Frage auf. Sie hat den gebrauchten Artikel ja niemals zum vollen Preis gekauft. Sie hat also bspw. 200 € an den ursprünglichen Käufer gezahlt, verlangt von mir aber 400 €?
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daytrader
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Re: Gewährleistungsfall nach Weiterverkauf

Hallo Frau xxxx,

hier liegt kein Irrtum vor. Sie können dies jedoch nicht wissen.
Der Käufer Herr xxxx hat mir dies heute mitgeteilt.

Freundlich grüßt
Nun bin ich also zur Frau mutiert z-)

Sie steht also mit dem Käufer in Kontakt. Sie werden also höchstwahrscheinlich nachträglich einen Kaufvertrag aufsetzen, diesen rückdatieren und schon hat man übertragene Gewährleistungsrechte. (-S
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hkhk
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Re: Gewährleistungsfall nach Weiterverkauf

Du hast der Lady doch nicht hoffentlich deine Erkenntnisse aus dem bisherigen Thread hier mitgeteilt? Also nichts gesagt von Übertragung der Gewährleistungsansprüche etc.

Aber nach wie vor soll sie dir einen Nachweis des von Anfang an bestandenen Mangels zukommen lassen.
Nachweis. Nicht nur Behauptung.
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daytrader
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Re: Gewährleistungsfall nach Weiterverkauf

hkhk hat geschrieben: 8. Aug 2018 14:24 Du hast der Lady doch nicht hoffentlich deine Erkenntnisse aus dem bisherigen Thread hier mitgeteilt? Also nichts gesagt von Übertragung der Gewährleistungsansprüche etc.

Aber nach wie vor soll sie dir einen Nachweis des von Anfang an bestandenen Mangels zukommen lassen.
Nachweis. Nicht nur Behauptung.
Nein, ich habe nur abgelehnt mit der Begründung, dass ich einen Kaufvertrag mit Kunde A habe und dass der Mangel wohl nicht von Beginn an vorgelegen hat, da ich in meinen Unterlagen keinerlei Hinweise dazu finde und weder von Ihr und dem Käufer je ein Schriftverkehr stattgefunden hat.

Nun schiebt Sie noch nach:
Hallo Herr xxxx,

verstehe ich das richtig, das wenn ich ein Produkt bei Ihnen kaufe und es meinem Bruder zum
Geburtstag beispielsweise schenke, dass er dann keine Gewährleistung hat?

Freundlich grüßt
Interessante Frage. Man kann natürlich auch techn. Geräte zum Geburtstag verschenken. Da macht man ja auch üblicherweise keine Verträge :gruebel:

Mir ist die Konstellation hier nicht klar. Sollte der Käufer Ihr Bruder sein und ihr das Ding zum Geburtstag geschenkt haben? Oder war das nur als Beispiel angeführt. Wohl nur ein Beispiel, da sie ja vorher schrieb, dass ihr de Käufer ihr heute mitgeteilt hat, dass der Mangel von Anfang an bestanden hat. Wäre sie die beschenkte, wüsste ja der Schenker nichts vom Mangel. Man verschenkt ja keine offensichtlich defekten Sachen.
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hkhk
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Re: Gewährleistungsfall nach Weiterverkauf

Ich würde nun die Kommunikation einstellen mit einem letzten Hinweis auf das bereits Mitgeteilte.
Und solange sie keinen Gewährleistungsübertrag von sich aus nachweist, ist einzig der ursprüngliche Käufer dein Vertragspartner.
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fussel
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Re: Gewährleistungsfall nach Weiterverkauf

Meine Empfehlung: Stell die Kommunikation ein.
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Re: Gewährleistungsfall nach Weiterverkauf

fussel hat geschrieben: 8. Aug 2018 14:39 Meine Empfehlung: Stell die Kommunikation ein.
Mit dem Hinweis das die Sache bei Übergabe mangelfrei war. Machen wir auch so, manche schreiben dann noch das es zum Anwal"d" geht, manchmal kam sogar ein Brief vom RA. Das war bisher das schlimmste was in 14j passiert ist :popcorn:
Viele Grüße,
Christian
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koshop
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Re: Gewährleistungsfall nach Weiterverkauf

Interessante Frage. Man kann natürlich auch techn. Geräte zum Geburtstag verschenken. Da macht man ja auch üblicherweise keine Verträge
Stimmt schon. Sollte aber auch kein Problem sein einen Dreizeiler zu schreiben indem man dem anderen kurz bestätigt das das Produkt ein Geschenk war und hiermit die Gewährleistung übertragen wird.

Ansonsten gilt natürlich auch noch §346 BGB und folgende. D.h. wenn du keine Nachlieferung machst und der Kunde tritt zurück, dann besteht eine Wertersatzpflicht für die 22 Monate Nutzung, d.h. den vollen Betrag wirst du so oder so nicht erstatten müssen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__346.html

Mehr Infos auch noch hier:
https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/g ... e=5#sect_3
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Kaluna
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Re: Gewährleistungsfall nach Weiterverkauf

Interessante Frage. Man kann natürlich auch techn. Geräte zum Geburtstag verschenken. Da macht man ja auch üblicherweise keine Verträge :gruebel:
In einem solchen Fall wäre es im Normalfall auch nicht das Problem, dass der ursprüngliche Käufer sich wegen der Gewährleistung an den Verkäufer wendet. Dass das Teil verschenkt wurde, ist dann ja völlig irrelevant.

Wenn das Gerät die ganze Zeit bereits defekt war, stellt sich ja auch die Frage, warum der Käufer das nicht gemeldet sondern es defekt verkauft hat - da kann ja irgendwas nicht stimmen, das ist doch kein normales Verhalten.
regalboy
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Re: Gewährleistungsfall nach Weiterverkauf

Da der Artikel vor 22 Monaten gekauft wurde greift die Beweislastumkehr doch gar nicht mehr, also müsste man dir gegenüber nachweisen, dass der Schaden schon von Anfang an bestanden hätte...
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daytrader
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Re: Gewährleistungsfall nach Weiterverkauf

Ja sage ich ja. Aber die kennt sich halt mit der Thematik aus. Es dürfte kein Zufall sein, dass Sie gleich in der ersten Mail erwähnt, dass der Mangel bereits seit Übergabe besteht. Mehr wollte ich damit nicht sagen.

Habe erstmal die Kommunikation eingestellt. Sachen gibt´s....hat vielleicht noch jemand eine Bestellbestätigung von einem teuren TV Gerät die er mir weiterleiten kann? :-y
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Re: Gewährleistungsfall nach Weiterverkauf

Kaluna hat geschrieben: 8. Aug 2018 16:50 Wenn das Gerät die ganze Zeit bereits defekt war, stellt sich ja auch die Frage, warum der Käufer das nicht gemeldet sondern es defekt verkauft hat - da kann ja irgendwas nicht stimmen, das ist doch kein normales Verhalten.
Naja, es ist doch normal das der Kunde erstmal behauptet es war von anfang an kaputt/mist/Sachmangel und was auch immer. Normal, der Käufer will den Schaden ja ersetzt haben, so Leute gibt es doch immer wieder. Ich habe auch Leute die dann nach 30 ... 40 Monaten sich melden das bei einem Qualitätsprodukt usw.usf. das ja alles nicht sein kann und man erwartet schon eine "kulante" Lösung. Probieren kann man es ja auch.
Viele Grüße,
Christian
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