Moin,
Gerät ist angeblich defekt. Ich habe es zum Hersteller zur Nachbesserung eingesendet. Der Kunde verlangt nun die Zahlung auszusetzen. In dem Fall läuft das über Klarna. Dort kann man die Reservierungszeit verlängern, ist aber kostenpflichtig.
Jetzt stelle ich mir die Frage, ob er dazu überhaupt ein Anrecht hat? Ich projeziere das gerade auf andere Zahlarten...hat schon jemand mal während der Abwicklung eines Gewährleistungfalles die Paypalzahlung erstattet und dann wieder kassiert?
Dass dem Kunden bei einem bestätigtem Mangel, keine Schuld trifft steht außer Frage. Aber die Forderung ist doch etwas außergewöhnlich, oder?
Gewährleistung | Käufer verlangt Zahlung auszusetzen
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Re: Gewährleistung | Käufer verlangt Zahlung auszusetzen
Ich würde da ein wenig Differenzieren. Der Kunde hat mit Dir einen Vertrag über Produkt A abgeschlossen und vermutlich mit Klarna einen eigenen Vertrag über die Ratenzahlung, oder?
Dann tangiert es Dich ja eh weniger. Es ist ja so, als wenn Du ein Auto bei BMW kaufst, die Sparkasse das finanziert und dann soll die Sparkasse die Raten aussetzen, weil das Auto in der Werkstatt ist.
Dann tangiert es Dich ja eh weniger. Es ist ja so, als wenn Du ein Auto bei BMW kaufst, die Sparkasse das finanziert und dann soll die Sparkasse die Raten aussetzen, weil das Auto in der Werkstatt ist.
Re: Gewährleistung | Käufer verlangt Zahlung auszusetzen
Gerade mal nachgeschaut....Klarna Rechnung.
Ich verstehe das Anliegen des Käufers schon. Er hat im Moment keine Ware und möchte dafür nicht bezahlen. Er hat ja auf Rechnung gekauft und will erst nach Erhalt der Ware zahlen. Aber die Ware war ja schon ausgeliefert, daher der Betrag zurecht eingezogen. Käufer sieht das halt anders. Hin und Her während der Nachbesserungsphase sind doch ein bisschen viel verlangt. Bezahlen möchte ich dafür auch nicht.
Ich nehme an er hat auch kein Recht darauf!?
Ich verstehe das Anliegen des Käufers schon. Er hat im Moment keine Ware und möchte dafür nicht bezahlen. Er hat ja auf Rechnung gekauft und will erst nach Erhalt der Ware zahlen. Aber die Ware war ja schon ausgeliefert, daher der Betrag zurecht eingezogen. Käufer sieht das halt anders. Hin und Her während der Nachbesserungsphase sind doch ein bisschen viel verlangt. Bezahlen möchte ich dafür auch nicht.
Ich nehme an er hat auch kein Recht darauf!?
Re: Gewährleistung | Käufer verlangt Zahlung auszusetzen
Der Unterschied ist, er hat nicht bei dir auf Rechnung gekauft, sondern Klarna - Quasi wie das Beispiel mit dem Auto und Sparkasse.
Er kann das ja gerne selber mit Klarna so vereinbaren, du als Händler hast aber (auch bei defekter Ware, die umgetauscht wird) erstmal Anspruch auf Zahlung, da das ja ein Gewährleistungsfall ist, daher bleibt der Vertrag davon ja unberührt.
Er kann das ja gerne selber mit Klarna so vereinbaren, du als Händler hast aber (auch bei defekter Ware, die umgetauscht wird) erstmal Anspruch auf Zahlung, da das ja ein Gewährleistungsfall ist, daher bleibt der Vertrag davon ja unberührt.
Re: Gewährleistung | Käufer verlangt Zahlung auszusetzen
Wenn er nicht zahlt oder Lastschrift platzen läßt, rückt ihm Klarna auf die Pelle. Kann Dir wumpe sein. Und diskutiere mit dem nicht ewig rum.
- silent-invest
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Re: Gewährleistung | Käufer verlangt Zahlung auszusetzen
Ich habe das als Käufer mal ähnlich gehabt. Ich habe bei ecoflow etwas gekauft - vierstellig. Mit Klara auf Rechnung - ich bezahle immer sofort, wenn die Ware da ist. Erst nach dem Kauf hat sich herausgestellt, dass die Waren mind. 8 Wochen braucht. Also habe ich erstmal nicht gezahlt. Klarna fing dann an zu nerven. Ich konnte bei Klarna einmal verschieben, weil die Waren nicht angekommen ist. Aber nach zwei Wochen kamen dann Verzugsgebühren.
Als Käufer war ich in einer dummen Lage, Klarna bietet keine Möglichkeit einfache Möglichkeit eine Art Fall zu eröffnen - denen ist alles egal, die wollen nur ihre Kohle. Und der Verkäufer konnte auch nix machen ausser die Rechnung anzupassen, Rabatt oder sowas. Oder den Auftrag komplett stornieren.
Ansonsten sehe ich das wie AndreKM - der Kunde muss sich mit Klarna auseinandersetzten. Du kannst dich ja nicht die Geldgeschäfte deiner Kunden regeln - wie hoch die Raten oder wann diese gezahlt werden sollen. Man kann den Kunden wohl nur helfen, die richtige Stelle bei Klara zu finden, wo er Kontakt aufnehmen kann.
Als Käufer war ich in einer dummen Lage, Klarna bietet keine Möglichkeit einfache Möglichkeit eine Art Fall zu eröffnen - denen ist alles egal, die wollen nur ihre Kohle. Und der Verkäufer konnte auch nix machen ausser die Rechnung anzupassen, Rabatt oder sowas. Oder den Auftrag komplett stornieren.
Ansonsten sehe ich das wie AndreKM - der Kunde muss sich mit Klarna auseinandersetzten. Du kannst dich ja nicht die Geldgeschäfte deiner Kunden regeln - wie hoch die Raten oder wann diese gezahlt werden sollen. Man kann den Kunden wohl nur helfen, die richtige Stelle bei Klara zu finden, wo er Kontakt aufnehmen kann.
Re: Gewährleistung | Käufer verlangt Zahlung auszusetzen
Sowas verstehe ich als Verkäufer nicht. Ich ziehe die Beträge bei Klarna erst ein, wenn ich die Ware versendet habe, damit so etwas eben nicht passiert.silent-invest hat geschrieben: ↑16. Jan 2023 13:24 Ich habe das als Käufer mal ähnlich gehabt. Ich habe bei ecoflow etwas gekauft - vierstellig. Mit Klara auf Rechnung - ich bezahle immer sofort, wenn die Ware da ist. Erst nach dem Kauf hat sich herausgestellt, dass die Waren mind. 8 Wochen braucht. Also habe ich erstmal nicht gezahlt. Klarna fing dann an zu nerven. Ich konnte bei Klarna einmal verschieben, weil die Waren nicht angekommen ist. Aber nach zwei Wochen kamen dann Verzugsgebühren.
Wo ist der Sinn von Kauf auf Rechnung (Ware nach Erhalt zahlen), wenn das Zahlungsziel 30 Tage beträgt und die Ware erst nach 2 Monaten lieferbar ist!?
Zurück zum Fall. Da ich nicht "kooperativ" bin, hat er jetzt bei Klarna eine Retoure gemeldet, mir aber geschrieben, dass es sich nicht um einen Widerruf handelt Keine Ahnung, ob ich die Ware jetzt zurücksenden kann, nachdem ich sie zurück habe oder Gefahr laufe, dass Klarna für den Kunden entscheidet, wenn er eine Trackingnummer nachweisen kann.
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Re: Gewährleistung | Käufer verlangt Zahlung auszusetzen
Klarna ist auch so ein Produkt direkt aus der Hölle (insbesondere für Käufer, aber anscheinend auch Verkäufer ).
Re: Gewährleistung | Käufer verlangt Zahlung auszusetzen
Der Händler bezieht die Ware bestimmt im Hintergrund irgendwo, und da fände ich das bei einem hohen Betrag auch ganz nett, da nicht in Vorkasse gehen zu müssen...daytrader hat geschrieben: ↑16. Jan 2023 13:39 Sowas verstehe ich als Verkäufer nicht. Ich ziehe die Beträge bei Klarna erst ein, wenn ich die Ware versendet habe, damit so etwas eben nicht passiert.
Wo ist der Sinn von Kauf auf Rechnung (Ware nach Erhalt zahlen), wenn das Zahlungsziel 30 Tage beträgt und die Ware erst nach 2 Monaten lieferbar ist!?
Eventuell ist das auch einfach falsch im Shopsystem konfiguriert, kann man nur spekulieren..
Als Käufer nutze ich das gelegentlich, funktioniert eigentlich super. Aber nur für kleine Summen, würde da nichts für mehrere Tausend einkaufen, sowas geht dann auf eine Kreditkarte, die hat Chargeback/Zahlungsauschub/Ratenzahlung im BedarfsfallAndre (KM) hat geschrieben: ↑16. Jan 2023 13:41 Klarna ist auch so ein Produkt direkt aus der Hölle (insbesondere für Käufer, aber anscheinend auch Verkäufer ).
Re: Gewährleistung | Käufer verlangt Zahlung auszusetzen
Bei mir seit neustem auch eine Onlineshopping-Versicherung
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Re: Gewährleistung | Käufer verlangt Zahlung auszusetzen
Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass wenn man nicht pünktlich zahlt, sofort eine Schufa-Meldung erfolgen soll. Wenn das stimmt, habe ich wohl einen Dämpfer im Score.Andre (KM) hat geschrieben: ↑16. Jan 2023 13:41 Klarna ist auch so ein Produkt direkt aus der Hölle (insbesondere für Käufer, aber anscheinend auch Verkäufer ).
Re: Gewährleistung | Käufer verlangt Zahlung auszusetzen
Ich habe mal irgendwo gelesen, daß man standrechtlich erschossen wird, wenn man nicht ......
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Re: Gewährleistung | Käufer verlangt Zahlung auszusetzen
Was bist du eigentlich für ein ekelhafter Wadenbeisser?
Re: Gewährleistung | Käufer verlangt Zahlung auszusetzen
Das mag bei Ratenzahlung mit Klarna in bestimmten Konstellationen so sein. Andere Stimmen (… ein Angebot des SWR) behaupten sogar, dass ein jeder Klarna-Rechnungskauf einem Schufa-eingemeldeten Kleinkredit gleichkäme, siehe https://www.dasding.de/newszone/klarna- ... e-100.html. Das wiederum glaube ich weniger. Ich habe bei der Schufa ein kostenpflichtiges Produkt abonniert und werde über jede Schufa-Meldung auf meinem Profil informiert. Klarna war in all den Jahren weder bei Rechnungskauf noch bei 1. Mahnungen Schufa-technisch dabei.silent-invest hat geschrieben: ↑16. Jan 2023 16:30 Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass wenn man nicht pünktlich zahlt, sofort eine Schufa-Meldung erfolgen soll. Wenn das stimmt, habe ich wohl einen Dämpfer im Score.
Re: Gewährleistung | Käufer verlangt Zahlung auszusetzen
Ich habe ganz aktuell bei der Schufa für mich und meine Frau einen Schufa-Auszug erhalten. Sowohl bei ihr als auch bei mir sind Klarna Vermerke eingetragen. Grund für uns, Klarna in Zukunft nicht mehr zu nutzen.TugAlk hat geschrieben: ↑16. Jan 2023 18:34 Andere Stimmen (… ein Angebot des SWR) behaupten sogar, dass ein jeder Klarna-Rechnungskauf einem Schufa-eingemeldeten Kleinkredit gleichkäme, siehe https://www.dasding.de/newszone/klarna- ... e-100.html. Das wiederum glaube ich weniger. Ich habe bei der Schufa ein kostenpflichtiges Produkt abonniert und werde über jede Schufa-Meldung auf meinem Profil informiert. Klarna war in all den Jahren weder bei Rechnungskauf noch bei 1. Mahnungen Schufa-technisch dabei.
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Re: Gewährleistung | Käufer verlangt Zahlung auszusetzen
Bei dem Anliegen des Kunden handelt es sich um ein sogenanntes "Zurückbehaltungsrecht". Das greift grundsätzlich immer dann, wenn man nicht vorzuleisten verpflichtet ist und der andere noch nicht geleistet hat. Niemand soll gezwungen sein, beispielsweise seinen Teil des Vertrags zu erfüllen, obwohl der andere es nicht ebenfalls tut.
Im Fall eines Sachmangels, auch wenn das immer wieder gern unter den Tisch gekehrt wird , hat der Verkäufer eben noch immer keine vertragsgemäße Leistung erbracht. Schon klar, dass die tatsächlichen Umstände im Moment noch aufzuklären sind; aber das ist mal der Grundsatz, wenn man von einem Mangel ausgeht. Deshalb ist auch hierbei möglich, die Gegenleistung zurückzubehalten – mit der Folge, dass man nicht in Verzug gerät, was der eigentliche Schlüssel dabei ist, da viele Folgen, die man sich bei säumigen Schuldnern ausmalen möchte (Schadensersatz, Rückforderungen, …), den Eintritt des Verzugs voraussetzen.
Im Fall eines Sachmangels, auch wenn das immer wieder gern unter den Tisch gekehrt wird , hat der Verkäufer eben noch immer keine vertragsgemäße Leistung erbracht. Schon klar, dass die tatsächlichen Umstände im Moment noch aufzuklären sind; aber das ist mal der Grundsatz, wenn man von einem Mangel ausgeht. Deshalb ist auch hierbei möglich, die Gegenleistung zurückzubehalten – mit der Folge, dass man nicht in Verzug gerät, was der eigentliche Schlüssel dabei ist, da viele Folgen, die man sich bei säumigen Schuldnern ausmalen möchte (Schadensersatz, Rückforderungen, …), den Eintritt des Verzugs voraussetzen.
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