Gewährleistung bei Elektronikplatinen

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nebulein
Beiträge: 14
Registriert: 19. Feb 2016 09:39

Gewährleistung bei Elektronikplatinen

Hallo,

ich bin hier eigentlich eher stiller Mitleser, aber die Infos hier haben mir schon oft echt super weitergeholfen. Jetzt habe ich aber einen Fall, wo googlen, recherchieren etc. einfach kein passendes Ergebnis liefert. Ich habe eine Frage bezüglich eines Gewährleistungsfalls, bei dem ich mir einfach nicht sicher wegen der Haftung bin bzw. wer in der Haftung ist.

Ich habe im Juni 2020 ein Steuergerät von einem deutschen Großhändler gekauft und an einen Endkunden weiterverkauft. Der Hersteller sitzt in den USA, der Großhändler ist der offizielle Deutschlandpartner & Support, sprich man kann die Steuergeräte nur über ihn beziehen. Das Steuergerät lief tadellos bis vor kurzem und laut Kunde kann er jetzt nicht mehr darauf zugreifen. Es handelt sich um einen Onlineverkauf. Der Verkauf hat auch im Juni 2020 statt gefunden, sprich wir sind hier nah an der Gewährleistungsfrist von 2 Jahren.

Da mir die technischen Mittel fehlen, um das Steuergerät zu prüfen, fragte ich den Großhändler ob der Kunde sich bei ihm melden darf. Nach einer positiven Rückmeldung, habe ich dann den Kunden gebeten, sich direkt dort zu melden und den Kontakt hergestellt. Das Ergebnis war, dass die Platine kaputt ist und diese für ca. 200 € ausgetauscht werden müsste. Soweit so gut. Was dann aber passierte, fand ich etwas seltsam. Der Großhändler ging hin und schrieb dem Kunden, dass er sich bei mir melden soll wegen den Regressansprüchen. Ich bin aber der Meinung, dass ich da gar nicht für zuständig bin, da ich den importierten Artikel des Großhändlers nur weiterverkauft habe und so ein Steuergerät durch zig Ursachen ja defekt sein kann. Vor allem bei einem Bauteil, dass auch Witterung und Feuchtigkeit ausgesetzt ist. Zudem gilt hier ja noch die Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

Aufgrund der geringen Summe, will ich jetzt kein riesen Fass daraus machen und der Vorgang nimmt jetzt schon mehr Zeit in Anspruch, als überhaupt notwendig wäre. Ich hab deshalb aus Kulanz dem Kunden angeboten die Hälfte der Kosten zu übernehmen, sprich ca. 100 € um das Problem schnell aus der Welt zu schaffen. Darauf ließ sich der Kunde bis dato nicht ein.

Das soll keine Rechtsberatung werden, ich will einfach nur mal wissen ob ich hier komplett auf dem Holzweg bin oder mein Angebot fair ist, da ich solch einen Sachverhalt noch nie hatte, weil in der Regel die Hersteller, die ich verkaufe, in Deutschland sitzen und man dann direkt an den Hersteller gehen kann.

PS Schöne Ostertage


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fonprofi
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Re: Gewährleistung bei Elektronikplatinen

Zuletzt geändert von fonprofi am 15. Apr 2022 13:51, insgesamt 1-mal geändert.
Schreiber Ling
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Re: Gewährleistung bei Elektronikplatinen

Hallo, und schöne Feiertage zurück juhu

Nur kurzer Eindruck nach, zugegeben, grobem Überfliegen, da sich das vielleicht doch relativ einfach in Wohlgefallen auflösen lässt:

Kann es sein, dass dein Verkäufer das lediglich "sauber" abwickeln möchte? Damit meine ich, eventuell musst du dir gar keine Sorgen machen, nur weil dein Käufer sich zwecks Regressansprüchen an dich wenden soll. Denn genau genommen ist das ja richtig: Der Käufer hat Anspruch gegen dich als Vertragspartner. Und unter "Regress" versteht man in diesem Zusammenhang tatsächlich genau den Anspruch, den wiederum du gegen deinen Verkäufer hast ("Regress" –> "Rückgriff"). Heißt, wenn er auch selber diesen Begriff verwendet, zieht er womöglich ohnehin bereits in Betracht, danach Ersatz an dich zu leisten.

Jetzt müsste man nur noch schauen, ob mit deinem eigenen Verkäufer Absprachen bestehen, die diesen Regress im Einzelfall durch Pauschalen, zum Beispiel günstigere Preise, ausschließen. Man spricht aber davon, dass es sich um "wirtschaftlich zwingende" Vorschriften handelt. Das heißt, in letzter Instanz darfst du nicht schlechter stehen. Die Klauseln müssten dann zum Beispiel so was vorsehen wie "wir gucken uns Jahr für Jahr an, wie viele Einzelfälle vorkamen, um den pauschalen Ausgleich anpassen zu können". Im Detail kenne ich mich damit nicht aus. Allerdings läuft es darauf hinaus: A, man müsste schauen, ob so eine Klausel vereinbart wurde, und, B, wäre aber auch dann noch nicht aller Tage Abend, weil die Klausel möglicherweise trotzdem unwirksam ist.
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