Gerichtl. Mahnbescheid--->Widerspruch eingelegt

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daytrader
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Gerichtl. Mahnbescheid--->Widerspruch eingelegt

Ich habe eine Kundin, die die Ware bekommen hat und nicht bezahlt hat. Sie hat auf keine Mahnung reagiert und bei meinen anschließenden Anrufen wurde sie patzig. Also Inkasso übergeben---->Inkasso hat Wattebällchen geworfen---->keine Reaktion---->Inkasso hat aufgegeben.

Beim anschließenden gerichtl. Mahnbescheid hat sie Widerspruch eingelegt (ohne Begründung).

Ich kenne mich nicht aus, weiß jemand was Ihre Taktik ist? Nur hinauszögern und Kosten verursachen oder kann mir irgendwas das Genick brechen? Ich muss nun ins strittige Verfahren, habe aber keine Ahnung warum sie das macht!? In meinen Augen ist der Fall klar. Die Ware hat sie erhalten, Zustellbeleg liegt vor, Reklamation/Rücksendung gab es keine. Wo ist der Haken :gruebel:


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lallekalle
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Re: Gerichtl. Mahnbescheid--->Widerspruch eingelegt

Hast Du bei der Kundin mal eine Boniprüfung machen lassen?
Wahrscheinlich gibt es bei der nichts zu holen und mit dem Widerspruch will Sie erreichen, dass Du nicht ins Verfahren gehst, und die Sache im Sand verläuft... weil die meisten Händler scheuen sich davor, ins Gerichtsverfahren zu ziehen - und sie hat eventuell eh nichts zu verlieren.
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daytrader
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Re: Gerichtl. Mahnbescheid--->Widerspruch eingelegt

Inkasso ist mittelprächtig, gibt noch einen weiteren Eintrag vor mir (war aber letzten Sommer noch nicht sichtbar). Aber keine weltbewegende Summe, keine EV, Insolvenz etc.
Sie ist 19 und kann noch viele Jahre an Geld kommen. Ich möchte das nicht durchgehen lassen. Was mich halt wundert ist, dass sie vor meiner Stammkunden Rechnung mehrfach per Klarna Rechnung gekauft und dort auch bezahlt hat.

Ich habe schon vermutet, dass es nur ums hinauszögern und pokern geht, wie weit der Händler geht. Aber irgendwie ist das doch auch dumm. Wird doch jetzt noch teurer. Gut vielleicht ist es auch dumm von mir da weiter Geld zu investieren....hinterher ist man schlauer.
wurzel64
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Re: Gerichtl. Mahnbescheid--->Widerspruch eingelegt

ich würde es jetzt kommentarlos zum anwalt geben und klage einreichen lassen. versäumnisurteil, kosten an den beklagten, teuer. macht die dann aber vielleicht zukünftig auch nie wieder. ich denke, die spekulieren darauf, dass bei kleinen summen der händler keine bock hat, das zu verfolgen.

hab hier auch grad so einen b2b kandidaten mit 120 EUR :durchdreh: ich zieh das jedes mal bis zum ende durch. 30 jahre sind eine lange zeit und besser verzinst bekommst du dein geld nirgendwo :kaffeesmily
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Baam
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Re: Gerichtl. Mahnbescheid--->Widerspruch eingelegt

Wir hatten das auch ein paar mal mir 200-500€. Wird dann vor Gericht im Schriftlichen Verfahren entschieden und fertig. IdR mit Versäumnisurteil. Macht bei uns die an das Inkasso angeschlossene Kanzlei.
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daytrader
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Re: Gerichtl. Mahnbescheid--->Widerspruch eingelegt

Bei einem an die mediafinanz angeschlossenen Anwalt habe ich schlechte Erfahrungen gemacht. Titel zwar bekommen, aber kein Geld seit 2 Jahren und auch keine Info. Anfangs kam ein Kleckerbetrag, ein halbes Jahr später habe ich angerufen und gefragt wie es weiter geht. Aber mir kamen die RA Gehilfen von oben herab, wie ich nur so blöde Fragen stellen können (ich wusste halt nicht wie das abläuft) und man meldet sich schon wenn es was neues gibt etc. Habe ich der Mediafinanz gemeldet, es kam dann auch eine Entschuldigung vom einen Anwalt selbst, aber ich habe immer noch kein Geld, weiß nicht wie es weiter geht, wie oft der GV nachschaut, ob Geld da ist etc. Bislang war das jedenfalls ein reines Verlustgeschäft.

Nach dieser Erfahrung habe beim nächsten ein gerichtliches Mahnverfahren selbst eingeleitet, es gab keinen Widerspruch und der GV hat das Geld gleich beim ersten Besuch eintreiben können. Der Typ bestellt komischerweise heute noch ab und an bei mir, allerdings nicht mehr per Rechnung.

Nun halt der erste Widerspruch.....müsste jetzt 70 € zahlen, wenn ich es selber weiter auf eigene Faust mache.
Baam
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Re: Gerichtl. Mahnbescheid--->Widerspruch eingelegt

Lass das mit dem selber machen vor Gericht. Da gibt es zu viele Stolpersteine & es ist nicht gerne gesehen.
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daytrader
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Re: Gerichtl. Mahnbescheid--->Widerspruch eingelegt

Hmm was könnten das für Stolpersteine sein, wenn man jemanden beliefert hat und dieser nachweislich nicht zahlt und auch das Inkasso hat leer ausgehen lassen? Ich weiß Recht haben und Recht bekommen sind 2 verschieden Paar Schuhe, aber hier hätte ich es für eindeutig gehalten.
kreien
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Re: Gerichtl. Mahnbescheid--->Widerspruch eingelegt

Der Widerspruch beim gerichtlichen Mahnbescheid ist lediglich ein Ankreuzfeld auf der Rückseite. Da wird nichts erklärt, das ist auch gar nicht im Formular bzw. in diesem automatisierten Verfahren vorgesehen. Durch das Kreuzchen der Schuldnerin ist das Mahnverfahren beendet und alles Pulver erst mal verschossen - deswegen bauen Inkassoanbieter ja immer so eine tolle Kulisse auf und drohen recht lange mit dem äußersten Mittel, nämlich dem gerichtlichen Mahnbescheid, der dann mit einem einzigen Kreuzchen verpufft.

Hast du beim Antrag angekreuzt, dass im Widerspruchsfall das Ganze dem zuständigen Amtsgericht überstellt wird?

Zurück zur eigentlichen Frage:

Problem 1: Viele Mahnverfahren enden nach einem Widerspruch, da die Prozesskosten bei kleinen Streitwerten in keinem Verhältnis zum Aufwand und Risiko stehen. Viele Anwälte haben keinen Bock Streitwerte unter 2.000 € nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) i.H.v. 35 € abzurechnen und machen solche Kleinmandate nur auf Basis einer gesonderten Vergütungsvereinbarung. Selbst, wenn du obsiegst, besteht der Kostenerstattungsanspruch aber nur bezüglich der gesetzlichen Anwaltsgebühren und nicht den tatsächlich gezahlten.

Problem 2: Geht die Beklagte in die Insolvenz, führt das für den Kläger in einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung zu einer misslichen Situation.

Problem 3: Man kann jeden Kläger durch ständige Umzüge oder fehlende Namensschilder an der Klingel in den Wahnsinn treiben. Das war bei mir so, wenn der Beklagte dauernd umzieht, kommen die förmlichen Zustellungen (gelben Briefe) zurück und das Gericht bittet den Kläger jedes Mal um Nennung der korrekten ladungsfähigen Anschrift. Wenn der Beklagte alle zwei Monate umzieht, korreliert dies nicht mit den Zeithorizonten der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Problem 4: Ich habe noch nie(!) einen Titel vom GV erfolgreich vollstrecken lassen können. Die Leute tauchen ab, lassen sich verleugnen (im Protokoll steht dann sinngemäß, dass die Mutter des Schuldners dem GV gesagt hat, dass ihr Sohn zwar in Straße xyz gemeldet, aber unbekannt verzogen sei) oder haben schlichtweg keine Kohle.

Kann natürlich auch alles klappen, viel Erfolg, bei der Abwägung des Prozessrisikos.
Zuletzt geändert von kreien am 25. Jan 2020 18:07, insgesamt 1-mal geändert.
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daytrader
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Re: Gerichtl. Mahnbescheid--->Widerspruch eingelegt

kreien hat geschrieben: 25. Jan 2020 17:46
Hast du beim Antrag angekreuzt, dass im Widerspruchsfall das Ganze dem zuständigen Amtsgericht überstellt wird?
Kann ich dir jetzt garnicht beantworten wurden. Wurde online gemacht und ich habe nur den Ausdruck da, da steht das scheinbar nicht mit drauf.

Heute kam jedenfalls das Schreiben vom Amtsgericht, dass Einspruch eingelegt wurde und ich jetzt 70 € für strittige Verfahren überweisen müsste. Schlussfolgere daher, dass ich es nicht angekreuzt hatte.

Gut deine aufgezeichneten Szenarien bauen jetzt nicht gerade auf, aber kann ich zum Teil bestätigen. 3-stellige Beträge an den Anwalt und Gerichte gezahlt und selber noch nichts gesehen, trotz Titel. Anwalt auch nicht sonderlich kommunikativ....wohl zu wenig Kohle, wie du schon sagtest.
kreien
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Re: Gerichtl. Mahnbescheid--->Widerspruch eingelegt

daytrader hat geschrieben: 25. Jan 2020 18:05 Heute kam jedenfalls das Schreiben vom Amtsgericht, dass Einspruch eingelegt wurde und ich jetzt 70 € für strittige Verfahren überweisen müsste. Schlussfolgere daher, dass ich es nicht angekreuzt hatte.
Gerichtskosten laufen auf Vorschussbasis. Ohne Vorabzahlung der Gebühren kommt das Verfahren nicht in Gang. Für das Mahnverfahren wäre ohne Vorabzahlung gar kein Mahnbescheid rausgegangen, wahrscheinlich 32 €. Ich glaube schon, dass du das Kreuzchen, dass das streitige Verfahren ans zuständige Gericht abgegeben wird, gemacht hast, denn das Schreiben vom Amtsgericht klingt nach einem Vorschuss auf die Gerichtskosten, den der Kläger zu zahlen hat.

Mahnverfahren werden hoch automatisiert von einem für das Bundesland zuständigen zentralen Mahngericht erledigt. In Hessen z. B. AG Hünfeld. Das Schreiben, das du vom Amtsgericht im Nachgang bekommen hast, wird ein anderes Amtsgericht sein, nämlich das für den Wohnort der Schuldnerin zuständige.
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koshop
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Re: Gerichtl. Mahnbescheid--->Widerspruch eingelegt

Also ich hab schon mehrere Mahnverfahren selbst vor Gericht durchgezogen. Wenn man mal weiss wie es geht ist es nicht so schwierig, ist aber eher was für Leute denen sowas Spass macht. Für mich sind solche Sachen ein bisschen Abwechslung.

Wichtig sind die Anträge die man stellen muss: Antrag auf schriftliches Verfahren, Antrag auf Versäumnisurteil und natürlich den Antrag auf was der Beklagte verurteilt werden soll. Bisher hat sich noch nie einer verteidigt und das ganze wurde mit Versäumnisurteil entschieden. Danach muss man noch eine Antrag auf Kostenfestsetzung stellen, damit auch die Verfahrenskosten zulasten des Beklagten gehen.

Und dann gehts noch los mit Gerichtsvollzieher... Entweder man zahlt eben den Anwalt oder man siehts als sportliche Abwechslung.
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daytrader
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Re: Gerichtl. Mahnbescheid--->Widerspruch eingelegt

GV hab ich schon selbst beauftragt. Aber man weiß dann wenigstens wo der Frosch die Locken hat. Bei dem Mediafianz Partner Anwalt lässt man mich dumm sterben. Es kam anfangs mehrere Zahlungsaufforderungen für verschiedenen Dinge, das wars. Nachfragen sind nicht gerne gesehen.

Gerichtskosten laufen auf Vorschussbasis. Ohne Vorabzahlung der Gebühren kommt das Verfahren nicht in Gang. Für das Mahnverfahren wäre ohne Vorabzahlung gar kein Mahnbescheid rausgegangen, wahrscheinlich 32 €. Ich glaube schon, dass du das Kreuzchen, dass das streitige Verfahren ans zuständige Gericht abgegeben wird, gemacht hast, denn das Schreiben vom Amtsgericht klingt nach einem Vorschuss auf die Gerichtskosten, den der Kläger zu zahlen hat.
Also die 32 € habe ich gezahlt, darauf kam das ganze erst ins Rollen. Ich bin der Meinung, dass ich das Kreuzchen nicht gemacht., sonst wäre es doch automatisch ins strittige Verfahren oder? Jetzt habe ich die Wahl zwischen sein lassen oder ins strittige Verfahren zu gehen. Aber ich kann falsch liegen,war mein erstes Mal.
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Re: Gerichtl. Mahnbescheid--->Widerspruch eingelegt

So eine Klage sind 3 Zeilen. Würde ich selber machen, da Anwälte darauf keinen Bock haben. Die kriegen kaum Kohle, brauchen daher ewig für die 3 Zeilen und befürchten ein mündliches Verfahren und das inkludierte Inkasso. :-)
Eine besondere Form ist zweitrangig. Amtsgerichte sind da eher gutmütig.

Im Falle eines mündlichen Verfahrens darfst Du Dir - wenn Du ohne Anwalt klagst - als Selbstständiger noch Entschädigung €21/Std. + Fahrtkosten in die Kostenfestsetzung schreiben. Lohnt sich natürlich nur bei Verfahren vor Ort und zahlungsfähigen "Verlierer". Also € 42 Euronen plus Fahrtkosten werden immer abgenickt :-)
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Re: Gerichtl. Mahnbescheid--->Widerspruch eingelegt

daytrader hat geschrieben: 26. Jan 2020 09:46 Also die 32 € habe ich gezahlt, darauf kam das ganze erst ins Rollen. Ich bin der Meinung, dass ich das Kreuzchen nicht gemacht., sonst wäre es doch automatisch ins strittige Verfahren oder? Jetzt habe ich die Wahl zwischen sein lassen oder ins strittige Verfahren zu gehen. Aber ich kann falsch liegen,war mein erstes Mal.
Wir können hier nur spekulieren und eine Rechtsberatung findet hier natürlich nicht statt, aber ich glaube schon, dass du mittels Kreuzchen die Durchführung des streitigen Verfahrens beim zuständigen Amtsgericht beantragst hast und dich bereits im strittigen Verfahren außerhalb des zentralen Mahngerichts befindest oder es ist ein Fehler passiert. Das solltest du unbedingt prüfen, die Geschäftsstelle des betroffenen Amtsgerichts kann da gut Auskunft zu geben, die 70 € Gerichtskosten musst du auf jeden Fall zahlen, sonst kriegst du als Kläger unangenehme Post.

Einerseits verliert es sich ohne Rechtsanwalt bei geringen Streitwerten natürlich günstiger und das Kostenrisiko ist überschaubar, andererseits gibt es auf der Gegenseite eine Klientel, die durch Beratungsscheine anwaltlich gut vertreten ist. Auch ist es so, dass man sich in jeden noch so eindeutigen Streitfall zum zweiten Sieger erklären kann, indem man vergisst, Anträge zu stellen oder diese ungeschickt formuliert, selbst nach Obsiegen kann man noch versäumen einen Kostenfestsetzungsantrag zu stellen - funktioniert super, habe ich alles schon ausprobiert :-}.

Ist wie mit der privaten Steuererklärung, wenn das Thema jetzt nicht unbedingt dein Hobby ist, dann lass das Ganze doch besser von einem RA professionell begleiten.
Roemer
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Re: Gerichtl. Mahnbescheid--->Widerspruch eingelegt

kreien hat geschrieben: 26. Jan 2020 11:48 Ist wie mit der privaten Steuererklärung, wenn das Thema jetzt nicht unbedingt dein Hobby ist, dann lass das Ganze doch besser von einem RA professionell begleiten.
Genau, mit einer Steuererklärung zum Rechtsanwalt. Super Tipp ! :-)
kreien
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Re: Gerichtl. Mahnbescheid--->Widerspruch eingelegt

Roemer hat geschrieben: 26. Jan 2020 11:30 So eine Klage sind 3 Zeilen.
Die Klageerhebung vielleicht, aber bestimmt nicht der nachfolgende Schriftsatz. Die Zahl drei spielt bei solchen Sachen in der Tat eine besondere Rolle, eine Klageschrift im Zivilprozess besteht als Schriftsatz an das Gericht meist aus dreifacher Abschrift. Und in der Tat gibt es in der Klageschrift drei Abschnitte: Rubrum, Anträge, Begründung. Die Kosten sind auch mind. dreistellig.
Roemer hat geschrieben: 26. Jan 2020 11:30 Im Falle eines mündlichen Verfahrens darfst Du Dir - wenn Du ohne Anwalt klagst - als Selbstständiger noch Entschädigung €21/Std. + Fahrtkosten in die Kostenfestsetzung schreiben.
Diese Kosten dürfen aber nicht die eines Korrespondenzanwalts übersteigen. Die sind bei geringen Streitwerten im zweistelligen Bereich nicht so toll, s. a. Prozesskostenrechner unter https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de ... tenrechner
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Re: Gerichtl. Mahnbescheid--->Widerspruch eingelegt

Roemer hat geschrieben: 26. Jan 2020 12:24
kreien hat geschrieben: 26. Jan 2020 11:48 Ist wie mit der privaten Steuererklärung, wenn das Thema jetzt nicht unbedingt dein Hobby ist, dann lass das Ganze doch besser von einem RA professionell begleiten.
Genau, mit einer Steuererklärung zum Rechtsanwalt. Super Tipp ! :-)
Das habe ich so nicht geschrieben! Es handelt sich um ein Analogon, die Abkürzung "RA" steht für Rechtsanwalt. Die Sache ist zu ernst, um diesen Thread mit lustigen Sprüchen zu verwässern.
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Re: Gerichtl. Mahnbescheid--->Widerspruch eingelegt

Alles was ans Gericht geht, muß in doppelter Ausführung sein - nicht dreifach. Wenn man es selber macht, kostet es nichts - weder Klageschrift noch etwaige Schriftsätze.. Einen Schriftsatz kann man verfassen wie man will. Es gibt Konventionen unter Juristen, vor einem AG ist es aber wumpe. Anders beim LG. Daher auch dort der Anwaltszwang.
Im konkreten Fall erwarte ich nicht wirklich einen Schriftsatzkrieg. :-) Das wird schon der Richter verhindern.
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DINa3
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Re: Gerichtl. Mahnbescheid--->Widerspruch eingelegt

ich mach das nicht mehr selber, sondern zum Anwalt
würde jetzt den nächsten Schritt gehen und sehen welche Klageerwiederung sie bringt
Noch ein ganz mieser Fakt:
in der Regel kreuzt du an, Verhandlung ohne deine Ladung - aber der Beklagte darf auf eine Ladung bestehen - dann kommt es drauf an wie weit ihr auseinander wohnt ..... und das kann dann nur von den Fahrtkosten teuer werden
parallel würde ich schnell mal noch Strafanzeige stellen - dann bekommst du graitis die Meldeadresse !
um wieviel Geld geht es eigentlich?
als Anwalt, der auch die kleinen Fälle macht: RA Carl, Schwäbisch Gemünd
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