Wenn der Beklagte auf die Ladung des Klägers besteht, trägt er zunächst auch die Kosten - im voraus. Bei entsprechender Entfernung übrigens inkl. Hotel. Darauf weist ein Richter expliziert hin, da diese Verzögerungstaktiken wahrlich nicht unbekannt sind.
Im Zweifel gesteht man dem Beklagten zu, daß er sich Fragen ausdenken darf, dem der Kläger vor seinem eigenen AG einem Richter unter vier Augen beantwortet. Das ist günstiger aber auch nicht für umme.
Das ist aber alles Theorie. Im genannten Fall spricht alles für ein Säumnisurteil. Das reduziert übrigens im Nachgang die Gerichtskosten um zwei Drittel der Ausgangskosten.
Gerichtl. Mahnbescheid--->Widerspruch eingelegt
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Re: Gerichtl. Mahnbescheid--->Widerspruch eingelegt
In Deutschland gilt immer noch die Mündlichkeit als rechtsstaatlich verankertes Prinzip im Zivilprozess, siehe § 128 Abs. 1 ZPO. Von diesem Prinzip der mündlichen Verhandlung kann aus Gründen der Prozessökonomie mit Zustimmung der Prozessparteien in Form eines schriftlichen Verfahrens gemäß § 128 Abs. 2 ZPO zwar abgewichen werden, wenn die Prozessparteien dem Zustimmen, aber die Abkehr vom Grundsatz der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit als hier Verzögerungstaktik darzustellen ist schon ein starkes Stück.
Re: Gerichtl. Mahnbescheid--->Widerspruch eingelegt
siehe § 81 II VwGO, AG Bremen wollte dreifach. Es gibt Gerichte, die brauchen selbst zwei Schriftsätze im Geschäftsgang, manchmal ist das dritte Exemplar bei anwaltlich vertretenen Parteien durchaus gefordert (ein Exemplar für den gegnerischen Anwalt und eines für den Beklagten).
Re: Gerichtl. Mahnbescheid--->Widerspruch eingelegt
Heute hatte ich von der Dame kommentarlos 10 Euro auf dem Konto. Das dürfte kein Zufall sein. Vermutlich hat Sie gestern oder heute ein Schreiben im Briefkasten gehabt, dass ich Klage eingereicht habe. Also zumindest habe ich das Geld ans Gericht überweisen und mir wurde gesagt in dem Moment bekommt Sie ein Schreiben "Der Kläger hat ein streitiges Verfahren angeregt".
Heute die 10 Euro.....ein Trick um irgendwas zu verzögern/verhindern oder hat Sie bloß Schiss bekommen und hat nicht mehr als 10 Euro?
Heute die 10 Euro.....ein Trick um irgendwas zu verzögern/verhindern oder hat Sie bloß Schiss bekommen und hat nicht mehr als 10 Euro?
Re: Gerichtl. Mahnbescheid--->Widerspruch eingelegt
Soeben kam die förmliche Zustellung, dass die Richterin im vereinfachten Verfahren ohne mündliche Verfahren das Ding für mich entschieden hat. Die Angeklagte kann jetzt noch einen Monat Widerspruch einlegen.
Der zusätzlichen Strafanzeige wurde vermutlich auch statt gegeben. Zumindest kam vor einer Woche ein Schreiben von einem Mediator zwecks Täter-/Opfer Gedöns und Einigung. Von Polizei/Staatsanwaltschaft habe ich dazu jedoch nichts gehört.
Der zusätzlichen Strafanzeige wurde vermutlich auch statt gegeben. Zumindest kam vor einer Woche ein Schreiben von einem Mediator zwecks Täter-/Opfer Gedöns und Einigung. Von Polizei/Staatsanwaltschaft habe ich dazu jedoch nichts gehört.
Re: Gerichtl. Mahnbescheid--->Widerspruch eingelegt
Mal so ganz blöd gefragt: warum liefert Ihr überhaupt auf Rechnung ? Der Kunde kann die Ware ja ohnehin zurück geben. Also hat er ja sowieso kein Risiko. Und das Risiko dass Ihr generell nicht liefert ist ja für den Kunden beim deutschen Impressum kaum vorhanden behaupte ich mal.
Re: Gerichtl. Mahnbescheid--->Widerspruch eingelegt
So kannst du aber nicht argumentieren. Dann wären Paypal- Klarna Rechnungskauf etc. vollkommen überflüssig. Dennoch nutzen es sehr sehr viele Kunden.
Re: Gerichtl. Mahnbescheid--->Widerspruch eingelegt
Ich will damit sagen der Kunde hat ja genug Möglichkeiten den Kauf abzusichern warum geht Mann dann über Kauf auf Rechnung das Risiko ein, dass der Kunde gar nicht bezahlt.
Re: Gerichtl. Mahnbescheid--->Widerspruch eingelegt
Weil man deutlich mehr verkauft mit Kauf auf Rechnung. Ich selber biete es nur noch auf eigene Faust an. Neukunden nur per Klarna und Paypal Rechnungskauf.
Re: Gerichtl. Mahnbescheid--->Widerspruch eingelegt
grinsel .... ein deutsches Impressum ist natürlich völlig fälschungssicherMarcoRie hat geschrieben: ↑7. Apr 2020 14:56 Mal so ganz blöd gefragt: warum liefert Ihr überhaupt auf Rechnung ? Der Kunde kann die Ware ja ohnehin zurück geben. Also hat er ja sowieso kein Risiko. Und das Risiko dass Ihr generell nicht liefert ist ja für den Kunden beim deutschen Impressum kaum vorhanden behaupte ich mal.
Re: Gerichtl. Mahnbescheid--->Widerspruch eingelegt
Ist das so? Bischer schreckt uns das ab und die hinter her Rennereidaytrader hat geschrieben:Weil man deutlich mehr verkauft mit Kauf auf Rechnung. Ich selber biete es nur noch auf eigene Faust an. Neukunden nur per Klarna und Paypal Rechnungskauf.
Re: Gerichtl. Mahnbescheid--->Widerspruch eingelegt
Dann nehmt doch Klarna.
Oben Tippfehler. Ich selber biete es nur noch für Stammkunden an. Neukunden über Klarna.
Oben Tippfehler. Ich selber biete es nur noch für Stammkunden an. Neukunden über Klarna.
Re: Gerichtl. Mahnbescheid--->Widerspruch eingelegt
Das kann man wie immer nicht so pauschal beantworten, wir haben uns damals aus genau den Gründen der "hinter her Rennerei" davon getrennt und es nie bereut, unsere Zahlen sind dadurch auch nicht gesunken, ich denke es kommt stark auf die Zielgruppe und die alternativen Zahlungsarten wie z.B. Paypal oder Amazon Pay an. Am Ende geht es darum das der Kunde sich sicher fühlt. Einfach ausprobieren
Re: Gerichtl. Mahnbescheid--->Widerspruch eingelegt
Ich denke es geht nicht nur um die Sicherheit, sondern auch um das Zahlungsziel in 14 Tagen....wenn es wieder der Lohn gab. Bei Paypal und amazon etc. hat man zwar die Sicherheit, aber die Kohle wird sofort abgebucht. Viele die Klamm sind fallen so durch Raster und kaufen woanders.
Natürlich kann das riskant sein bei der Klientel die 0 auf dem Konto hat. Aber ich habe das über 13 Jahre auf eigene Faust auch bei Neukunden (Boniprüfung) gemacht. Es standen gesparte Gebühren im Wert eines Kleinwagens ggü. ein paar Hundert € Ausfall im Jahr. Das ist nicht das Problem
Aber vor ca. 3 Jahren wurde mir das dann auch zuviel und ich habe es abgeschafft. Es sind halt diese nervige Typen die es unter zig Vornamen und neuen Mailadressen immer wieder versuchen und Zeit und Arbeit stehlen. Es sind garnicht die Ausfälle, die mich dazu bewogen haben, es ist die Vorsortiererei (gute Boni, schlechte Boni), die Diskussionen und Rachefeldzüge von denjenigen die man ablehnt.
Ich mache es nur noch bei Stammkunden. Aber auch hier gibt es ein paar Problemchen wie man sieht.
Natürlich kann das riskant sein bei der Klientel die 0 auf dem Konto hat. Aber ich habe das über 13 Jahre auf eigene Faust auch bei Neukunden (Boniprüfung) gemacht. Es standen gesparte Gebühren im Wert eines Kleinwagens ggü. ein paar Hundert € Ausfall im Jahr. Das ist nicht das Problem
Aber vor ca. 3 Jahren wurde mir das dann auch zuviel und ich habe es abgeschafft. Es sind halt diese nervige Typen die es unter zig Vornamen und neuen Mailadressen immer wieder versuchen und Zeit und Arbeit stehlen. Es sind garnicht die Ausfälle, die mich dazu bewogen haben, es ist die Vorsortiererei (gute Boni, schlechte Boni), die Diskussionen und Rachefeldzüge von denjenigen die man ablehnt.
Ich mache es nur noch bei Stammkunden. Aber auch hier gibt es ein paar Problemchen wie man sieht.
Re: Gerichtl. Mahnbescheid--->Widerspruch eingelegt
Habe da einen ähnlichen Fall - gegen den Mahnbescheid wurde Widerspruch eingelegt.koshop hat geschrieben: ↑25. Jan 2020 20:48 Also ich hab schon mehrere Mahnverfahren selbst vor Gericht durchgezogen. Wenn man mal weiss wie es geht ist es nicht so schwierig, ist aber eher was für Leute denen sowas Spass macht. Für mich sind solche Sachen ein bisschen Abwechslung.
Wichtig sind die Anträge die man stellen muss: Antrag auf schriftliches Verfahren, Antrag auf Versäumnisurteil und natürlich den Antrag auf was der Beklagte verurteilt werden soll. Bisher hat sich noch nie einer verteidigt und das ganze wurde mit Versäumnisurteil entschieden. Danach muss man noch eine Antrag auf Kostenfestsetzung stellen, damit auch die Verfahrenskosten zulasten des Beklagten gehen.
Und dann gehts noch los mit Gerichtsvollzieher... Entweder man zahlt eben den Anwalt oder man siehts als sportliche Abwechslung.
Nun habe ich zu deinem Vorgehen oben etwas recherchiert und es mit etwas Aufwand lässt sich das Gerichtsverfahren ja tatsächlich selbst leicht initiieren. Nun muss man erst einmal die knapp 300€ Gerichtskosten vorstrecken.
Liegen in diesem Vorgehen weitere finanzielle Risiken? Was passiert im Falle einer Niederlage? Können dann Kosten des gegnerischen Anwalts bzw. weitere Verfahrenskosten verlangt werden?
Was geschieht wenn der Beklagte nicht auf ein schriftliches Verfahren eingeht? Müsste ich dann von Frankfurt aus nach Berlin fahren für die mündliche Verhandlung?
Danke für die Hilfe!
Re: Gerichtl. Mahnbescheid--->Widerspruch eingelegt
Bei einer Niederlage trägst Du die Kosten des Verfahrens inkl. des gegnerischen Anwalts. Das weiß man aber vorher und kann man auch googeln. Stichwort: Prozeßkostenrechner
Wenn Du als Kläger auf den eigenen Anwalt verzichtest, mußt Du natürlich bei einem mündlichen Verfahren auch vor Ort sein. Das mündl. Verfahren muß von einer Seite beantragt werden. Der Richter entscheidet dann.
Wenn Du als Kläger auf den eigenen Anwalt verzichtest, mußt Du natürlich bei einem mündlichen Verfahren auch vor Ort sein. Das mündl. Verfahren muß von einer Seite beantragt werden. Der Richter entscheidet dann.
Re: Gerichtl. Mahnbescheid--->Widerspruch eingelegt
Ich hab es mal gerechnet.
Die sind so hoch dass es sich nur lohnt wenn du dir der Sache zu 99% sicher bist.
Die sind so hoch dass es sich nur lohnt wenn du dir der Sache zu 99% sicher bist.
Re: Gerichtl. Mahnbescheid--->Widerspruch eingelegt
Hat der Beklagte denn irgend einen Grund den er vor Gericht vorbringen könnte, weshalb er meint nicht zahlen zu müssen? Die meisten sind nur hinter der Tastatur mutig und vermeiden dann echte Treffen. So war es auch in meinem Fall. Ich bin Risiko gefahren, da ich es a) einmal durchziehen wollte wegen der Erfahrung (noch nie gemacht) und ich b) echt nicht wüßte wie die vor Gericht argumentieren will, warum sie meint die erhaltene Ware nicht bezahlen zu müssen!?
In meinem Fall war es eine erfolgte Warenlieferung die nachweislich zugestellt wurde und wo nichts zurück gesendet wurde, es keine Reklamation, keine Reaktion auf Mahnung etc. gab. Sie hat dann auf meine eingereichte Klage nicht mehr reagiert und wurde so schriftlich zur Zahlung und Übernahme aller Kosten verurteilt.
Re: Gerichtl. Mahnbescheid--->Widerspruch eingelegt
Was soll der Richter denn entscheiden? Ein Richter, der gegen das in Deutschland übliche Mündlichkeitsprinzip entscheidet arbeitet rechtsfehlerhaft (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%BCnd ... sgrundsatz). Bei kleinen Streitwerten kommt § 495a ZPO zum Zuge, und auch dort ist Satz 2 ist eindeutig.
Das ist auch Prozesstaktik: Als Beklagter hatte ich privat schon deswegen das mündliche Verfahren beantragt, um die Gegenseite nicht billig oder gar anonym davonkommen zu lassen und der im Gerichtssaal anwesenden Lokalpresse Gelegenheit zu geben, dem öffentlichen Vortrag im Gerichtssaal zu lauschen.
(Exkurs: Es ging damals um eine zivilrechtliche Auseinandersetzung mit einem Call-By-Call-Abzocker, der mit seiner Briefkastenfirma nebst falschem Impressum ein Telefongespräch nicht zum Minutenpreises von 3,72 Cent, sondern mit einem Preisanstieg von 5.000 % abgerechnet hat. Ich habe das Ding beim AG übrigens verloren: Nach Bewertung durch den Richter ist das gewählte Vorgehen weder Wucher noch arglistige Täuschung noch ist es sittenwidrig. Sämtliche Verstöße gegen das TKG hat die BNetzA nicht interessiert, von Staatsanwaltschaft habe ich auf meine Strafanzeige wegen Betrugs nie wieder etwas gehört. Einzig die Inkassobude hat von der Aufsichtsbehörde einen auf den Deckel gekriegt, weil der Schufa-Hinweis unzulässig war. Ich habe das zivilrechtliche Ding übrigens auch in der zweiten Runde beim LG verloren , ach ja Herr Call-by-Call-Abzocker hat jetzt die Branche gewechselt und macht nun Stromverträge - ist auch so ein tolles Business und hat ja auch was mit massenhaftem Telefonieren zu tun.)
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