Guten Morgen in die Runde!
Da fallen mir echt die Haare raus.. folgendes ist passiert:
Wir haben von einem Kollegen aufgrund von Sortimentswechsel ein paar refurbished Smartphones übernommen. Mir war schon bewusst, dass es da bei alte Geräten nicht selten mal zu Retouren kommt oder ähnlichem.
Jedoch hat ein Kunde gestern, genau 1 Tag vor Ablauf des Wiederrufes bei eBay die Rückgabe gestartet und in den Grund geschrieben: Wird nicht mehr gebraucht. Habe mein Handy aus der Reparatur zurückbekommen. Bitte Geld zurück.
Ist das jetzt in Ordnung, muss ich mir das gefallen lassen? Die Geräte werden komplett aufbereitet, auch mit neuem Akku, bei 30 Tage Nutzung wird dieser mit Sicherheit auch entsprechend nicht mehr bei 100% Kapazität sein.
Gibt's da da eine Möglichkeit auf Wertminderung, wenn z.B. Akku nicht mehr bei neuer Volllast?
Werden immer dreister die Leute.
LG
Gebrauchthandy - Kunde schickt Gerät zurück, da seines aus der Werkstatt kam und er es nun nicht mehr braucht
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Re: Gebrauchthandy - Kunde schickt Gerät zurück, da seines aus der Werkstatt kam und er es nun nicht mehr braucht
Nach 30 Tagen wird der Akku sicherlich noch weiterhin bei 100% sein, sofern kein Schrott verbaut wurde.
Prüf lieber auf Kratzer, Abschürfungen etc., das dient eher als Begründung für eine eventuelle Wertminderung.
Ansonsten hast du eher schlechte Chancen, Widerruf ist eben Widerruf sofern er Rechtzeitig ist. Ohne seine Begründung wäre der Widerruf ja eh durchgegangen...
Prüf lieber auf Kratzer, Abschürfungen etc., das dient eher als Begründung für eine eventuelle Wertminderung.
Ansonsten hast du eher schlechte Chancen, Widerruf ist eben Widerruf sofern er Rechtzeitig ist. Ohne seine Begründung wäre der Widerruf ja eh durchgegangen...
Re: Gebrauchthandy - Kunde schickt Gerät zurück, da seines aus der Werkstatt kam und er es nun nicht mehr braucht
Gibt ein BGH Urtei von 2016:
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi- ... os=0&anz=1
Das Problem ist, dass der Käufer einfach nur irgendeine Ausrede nachschieben muss: "Dachte das Gerät sei nicht reparierbar, dann hat sich herausgestellt geht doch noch." oder Ähnliches. D.h. der Nachweis ist äußerst schwierig.
D.h. aber nicht, dass man gegenüber dem Kunden nicht so argumentieren kann und abwartet, ob er klagt. Aber bei Marktplätzen ist das oft schwierig, weil die da auch noch mitmischen.
Man kann es auch so machen, dass man dem Kunden mitteilt, dass man aufgrund seiner Bemerkung von einem "arglistigen" Verhalten gemäß obigem Urteil ausgeht und er kein Widerrufsrecht hat, man aber bereit ist, das Gerät kulanzhalber doch zurückzunehmen gegen ein Nutzungsentgelt bzw. Wideraufbereitungsgebühr.
Dann liegt der Ball im Feld des Kunden, ob er wegen eines kleineren Euro Betrag dann klagt, oder ob er nicht eigentlich selbst weiß, dass das nicht in Ordnung war und das so hinnimmt. Senkt auch das Prozesskostenrisiko.
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi- ... os=0&anz=1
Wenn man von vorneherein keine Kaufabsicht hat und das Gerät nur zur Überbrückung einer Reparatur bestellt, dann könnte das schon unter "Arglist" fallen.a) Es ist dem freien Willen des Verbrauchers überlassen, ob und aus welchen Gründen er von einem bei einem Fernabsatzgeschäft bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch macht.
b) Ein Ausschluss des Widerrufsrechts wegen Rechtsmissbrauchs oder unzulässiger Rechtsausübung (§ 242 BGB) kommt nur ausnahmsweise - unter dem Gesichtspunkt besonderer Schutzbedürftigkeit des Unternehmers - etwa bei arglistigem oder schikanösem Verhalten des Verbrauchers in Betracht (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 25. November 2009 - VIII ZR 318/08, BGHZ 183, 235 Rn. 17, 20).
Das Problem ist, dass der Käufer einfach nur irgendeine Ausrede nachschieben muss: "Dachte das Gerät sei nicht reparierbar, dann hat sich herausgestellt geht doch noch." oder Ähnliches. D.h. der Nachweis ist äußerst schwierig.
D.h. aber nicht, dass man gegenüber dem Kunden nicht so argumentieren kann und abwartet, ob er klagt. Aber bei Marktplätzen ist das oft schwierig, weil die da auch noch mitmischen.
Man kann es auch so machen, dass man dem Kunden mitteilt, dass man aufgrund seiner Bemerkung von einem "arglistigen" Verhalten gemäß obigem Urteil ausgeht und er kein Widerrufsrecht hat, man aber bereit ist, das Gerät kulanzhalber doch zurückzunehmen gegen ein Nutzungsentgelt bzw. Wideraufbereitungsgebühr.
Dann liegt der Ball im Feld des Kunden, ob er wegen eines kleineren Euro Betrag dann klagt, oder ob er nicht eigentlich selbst weiß, dass das nicht in Ordnung war und das so hinnimmt. Senkt auch das Prozesskostenrisiko.
Zuletzt geändert von koshop am 20. Sep 2022 10:51, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Gebrauchthandy - Kunde schickt Gerät zurück, da seines aus der Werkstatt kam und er es nun nicht mehr braucht
Allein deswegen kannst du alles rechtliche ignorieren, Kunde darf zurücksenden (wenn du nicht irgendwann von der Plattform fliegen willst - Recht bekommt der Kunde sowieso von denen)
Re: Gebrauchthandy - Kunde schickt Gerät zurück, da seines aus der Werkstatt kam und er es nun nicht mehr braucht
Interessantes Urteil - kannte ich gar nicht.
Bei Arglist muß natürlich der Vorsatz bei Kauf nachgewiesen werden. Wie schon die Kollegen schrieben - schwierig.
Das geht nur, wenn Du ihn zum Schreiben bringst und er sich halt um Kopf und Kragen formuliert.
Bei Arglist muß natürlich der Vorsatz bei Kauf nachgewiesen werden. Wie schon die Kollegen schrieben - schwierig.
Das geht nur, wenn Du ihn zum Schreiben bringst und er sich halt um Kopf und Kragen formuliert.
Re: Gebrauchthandy - Kunde schickt Gerät zurück, da seines aus der Werkstatt kam und er es nun nicht mehr braucht
Nachweisen musst du aber erst vor Gericht. Letztendlich besteht bei jeder Rechtsauffassung die Möglichkeit, dass ein Richter das anders sieht. Man kann sie aber trotzdem zunächst mal gegenüber dem Kunden vertreten.Bei Arglist muß natürlich der Vorsatz bei Kauf nachgewiesen werden. Wie schon die Kollegen schrieben - schwierig.
Dann ist der Kunde zunächst am Zug und muss sich entscheiden. Wenn man das ganze noch mit einem Kulanzangebot verbindet, dann ist die Wahrscheinlichkeit gar nicht so gering, dass sich der Kunde drauf einlässt.
Aber bei ebay und Amazon ist das ganze eh schwierig, sowas ist dann eher was für den eigenen Shop.
Re: Gebrauchthandy - Kunde schickt Gerät zurück, da seines aus der Werkstatt kam und er es nun nicht mehr braucht
So ist es. Ich mache das nun seit 16 Jahren, ab und an kam dann mal ein Brief von einem RA mit Androhung weiterer Schritte, es ist aber nie danach noch irgendwas passiert.
Ich versuche Shopkunden immer genauso gut/besser zu stellen. Man kann das aber natürlich auch so sehen das man aktiv dazu beiträgt das der Kunde lernt immer bei ebay/amz zu kaufen, niemals in einem Shop.
Re: Gebrauchthandy - Kunde schickt Gerät zurück, da seines aus der Werkstatt kam und er es nun nicht mehr braucht
Mahlzeit!
Gerät kam heute zurück.
Wurde wohl viel verwendet, Diagnose zeigt 64 volle Ladezyklen in nichtmal 30 Tagen an.
Gebrauchsspuren keine neuen erkennbar. Kapazität des Akkus 99%.
Werden den Kunden mal nett darauf hinweisen und schauen, was sich ergibt.
Danke an alle!
Gerät kam heute zurück.
Wurde wohl viel verwendet, Diagnose zeigt 64 volle Ladezyklen in nichtmal 30 Tagen an.
Gebrauchsspuren keine neuen erkennbar. Kapazität des Akkus 99%.
Werden den Kunden mal nett darauf hinweisen und schauen, was sich ergibt.
Danke an alle!
Re: Gebrauchthandy - Kunde schickt Gerät zurück, da seines aus der Werkstatt kam und er es nun nicht mehr braucht
Genau. Sende ihm doch mal folgenden Satz aus der WRB:
"Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist."
und stelle die 64 Ladezyklen in 30 Tagen gegenüber.
"Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist."
und stelle die 64 Ladezyklen in 30 Tagen gegenüber.
Re: Gebrauchthandy - Kunde schickt Gerät zurück, da seines aus der Werkstatt kam und er es nun nicht mehr braucht
wenn dein Kunde in 30 Tagen tatsächlich 60 volle Ladehübe geschafft hat, dann verkaufst du aber ziemlichen schrott. Oder meinst du es war 60 mal angesteckt?
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof.
Re: Gebrauchthandy - Kunde schickt Gerät zurück, da seines aus der Werkstatt kam und er es nun nicht mehr braucht
Dein Handy schafft 24h Gaming oder youtube mit einem Akku? Gratulation
Meins macht schon nach 6 h GPS-Streckenaufzeichung mit dem Fahrrad schlapp.
Wer Sarkasmus findet......
Re: Gebrauchthandy - Kunde schickt Gerät zurück, da seines aus der Werkstatt kam und er es nun nicht mehr braucht
Danke, mehr muss da nicht gesagt werden.
Mein Samsung hielt zu Beginn an keine 24 Stunden mit einem Akku. Wenn du vielleicht jede 30 Minuten mal draufschaust, klappt das, aber paar Videos, Mails, telefonieren und zack ist das Ding leer.
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