Garantie (3 Jahre) über Händler oder Hersteller abwickeln?

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koshop
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Re: Garantie (3 Jahre) über Händler oder Hersteller abwickeln?

Das Thema scheint Marek75 ja nicht mehr zu interessieren...
Ist doch Wurst. Ist eine spannende Frage und ein bisschen eine Denksportaufgabe.


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Roemer
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Re: Garantie (3 Jahre) über Händler oder Hersteller abwickeln?

Also ich lege mich fest :-)

Im Grundsatz hat der Käufer den Garantieanspruch gegen den Hersteller. Dabei ist es egal, wie viel Zwischenhändler es noch gab oder das Teil 5 Jahre in einem Lager war. Es ist Sache des Herstellers etwaige einschränkende Bedingungen transparent zu regeln.
Der Käufer muß natürlich den (Neu)Kauf belegen können. Ob gfs. eine Bestätigungsmail von ebay reicht, da bin ich mir unsicher. Für solche Deals werden eher selten ordentliche Rechnungen ausgestellt.

In der Praxis wird aber alles vermutlich nix nutzen, da der Hersteller die Verschleiß- oder unsachgemäße Handhabungs-Karte ziehen wird.
Da wird auch kein Gutachter beauftragt :-)
clarius
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Re: Garantie (3 Jahre) über Händler oder Hersteller abwickeln?

Roemer hat geschrieben: 16. Sep 2020 11:59 Es ist völlig wumpe wo der Käufer den Artikel gekauft hat. Es ist eine Herstellergarantie. Und da steht auch eine Adresse dabei oder lag im Karton.
Richtig ist, der Kunde weiß in diesem konkreten Fall nicht, ab wann die Uhr tickt. Die 3 Jahre würde ich übrigens anzweifeln.
https://www.grizzly.biz/Service/Garantie
Es wäre zu klären, wer die Garantie versprochen hat. Das muss nicht zwangsläufig der Hersteller sein.

Beispiele kenne ich aus dem IT-Bereich, wo z.B. bei Komponenten die erwartete Defektanzahl während der Garantiezeit kostenlos auf die Liefermenge aufgeschlagen wird. Damit ist das Thema Garantie dann zwischen Hersteller und Großhändler bzw. Großkunden abgegolten. Wenn da ein Kunde Garantieleistungen einfordert, verweist der Hersteller auch auf den Händler bzw. Großhändler.
roman
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Re: Garantie (3 Jahre) über Händler oder Hersteller abwickeln?

hkhk hat geschrieben: 16. Sep 2020 11:55 Das Thema scheint Marek75 ja nicht mehr zu interessieren...
Wenn wir uns ehrlich sind, gab es hier ja nur Mutmaßungen und Meinungen (auch von mir), daran würde auch eine weitere Beteiligung des TE nichts ändern.
Und wenn man eine haltbare Antwort braucht, nützt ein Diskussionskreis, so nett er auch ist, nur beschränkt.

Wobei es möglicherweise sein könnte dass es tatsächlich keine rechtlich abschließend geklärte Antwort auf die Eingangsfrage gibt.
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hkhk
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Re: Garantie (3 Jahre) über Händler oder Hersteller abwickeln?

nun ja, entscheidend ist schon, wie die Garantiebedingungen denn nun genau lauten und was genau defekt ist.
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
Marek75
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Re: Garantie (3 Jahre) über Händler oder Hersteller abwickeln?

Das Thema interessiert mich natürlich immer noch, da ich dem Kunden mit 50% Rabatt eine Rücksendung verkauft habe, aber nicht mehr so brennend.
Dieses Angebot hat er dankbar angenommen.

Er vermutete wohl, daß seine Garantieforderung gegenüber mich sehr „schwach aufgestellt“ ist.

Leider ist in dieser Rücksendung keine Garantiekarte, bzw. Anleitung mehr drin, so kann man die Garantiebedingungen nicht mehr nachlesen :(
roman
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Re: Garantie (3 Jahre) über Händler oder Hersteller abwickeln?

hkhk hat geschrieben: 16. Sep 2020 14:12 nun ja, entscheidend ist schon, wie die Garantiebedingungen denn nun genau lauten und was genau defekt ist.
Na, dann nehmen wir mal hypothetisch an dass der Defekt prinzipiell vom Umfang der Garantiebedingungen abgedeckt wäre.
(Denn wenn das nicht der Fall ist, dann kann sich der Kunde seine Forderung sowieso in die Haare schmieren, egal ob er nun beim Vertragshändler [Lidl] oder Grauhändler gekauft hätte)

Wenn also der Defekt von den Garantiebedingungen abgedeckt wäre, bleibt die Frage ob der Händler für die Garantie, die er gar nie versprochen/beworben hat (sondern die der Kunde bloß nachträglich durch eine Aufschrift auf der Verpackung wahrgenommen hat), tatsächlich aufkommen muß.

Ich hätte mal "nein" gesagt.
Händlerbund
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Re: Garantie (3 Jahre) über Händler oder Hersteller abwickeln?

Marek75 hat geschrieben: 15. Sep 2020 12:43 Hallo, ich bin nur ein „Wohnzimmerverkäufer“ – bitte nicht steinigen :)

Vor ca. 5 Jahren habe ich im Rahmen eines Lidl Sonderverkaufs mehrere Garten-geräte gekauft und nun will ein Kunde, welcher vor 34 Monaten über Ebay gekauft hat die Garantie in Anspruch nehmen.

Ich selber haben nirgends eine Garantie beworben, aber auf dem Karton hat der Kunde irgendwo „3 Jahre Garantie“ entdeckt.

Der vom Kunden angeschriebene Hersteller Grizzly Tools verweist auf den Händler. Wie geht’s weiter?
Hallo Marek75,

auch als Wohnzimmerverkäufer gehen wir erstmal davon aus, dass du gewerblich handelst. Dann musst du natürlich ein gesetzliches Gewährleistungsrecht gewähren. Da das bereits verstrichen ist, weil es nach 24 Monaten endet, bleibt dem Kunden nur diese gesonderte “Lidl”-Garantie.

Wir können leider nicht sagen, was Inhalt der Garantie war und wer sie gegeben hat. Wenn der Hersteller den Fall ablehnt, könnte vielleicht tatsächlich Lidl diese Garantie gewährt haben? Auch der Hersteller verweist ja an den Händler, der ja ehemals Lidl war. Ich würde es also erstmal über Lidl versuchen bzw. den Kunden dahin verweisen.

Wir hoffen, wir konnten damit schon ein Stück weit helfen. Beste Grüße und bleib gesund!

Yvonne vom Händlerbund
marcibet
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Re: Garantie (3 Jahre) über Händler oder Hersteller abwickeln?

Händlerbund hat geschrieben: 16. Sep 2020 16:18 Ich würde es also erstmal über Lidl versuchen bzw. den Kunden dahin verweisen.

Wir hoffen, wir konnten damit schon ein Stück weit helfen. Beste Grüße und bleib gesund!
juhu juhu juhu juhu juhu juhu juhu juhu juhu juhu juhu juhu juhu juhu juhu juhu juhu juhu
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
roman
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Re: Garantie (3 Jahre) über Händler oder Hersteller abwickeln?

Händlerbund hat geschrieben: 16. Sep 2020 16:18 Wir hoffen, wir konnten damit schon ein Stück weit helfen.

Ähm...
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Re: Garantie (3 Jahre) über Händler oder Hersteller abwickeln?

Roemer hat geschrieben: 16. Sep 2020 11:23 Es ist simpel. Der Karton ist vom Hersteller. Also handelt es sich um eine Herstellergarantie. Lidl würde dem Käufer auch nichts anderes mitteilen und sich auch nicht kümmern.
So ist es. Also ablehnen weil die Sache bei Übergabe mangelfrei war. Und wenn nicht, auch ablehnen weil Gewährleistungsfristen vorbei sind :durchdreh:
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