Fremder Käufer verlangt Gewährleistung

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daytrader
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Re: Fremder Käufer verlangt Gewährleistung

Hersteller hat abgelehnt , ich dies der Kundin freundlich erklärt. Erwartungsgemäß 0 Einsicht.
Guten Tag,
Dieser war ja schon bei Ankunft gebrochen gewesen.
Ich hatte ihn dann selbst geklebt. Leider hat dies nicht lange gehalten.
Wer soll das glauben? Wer kauft ein mehrere hundert Euro Gerät, empfängt dieses defekt und klebt dann selbst, anstatt zu reklamieren? Niemals!

Und das hat sie dann so defekt weiterverkauft? Hat sie das so beim Verkauf angegeben? Oder ist das untereinander so abgesprochen und es ist beim neuen Käufer kaputt gegangen. Ich werde es wohl nie erfahren.


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langohr
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Re: Fremder Käufer verlangt Gewährleistung

Der Weiterverkauf war dann ja mit einem offensichtlichen Mangel, oder?
Andre (KM)
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Re: Fremder Käufer verlangt Gewährleistung

Und was hast Du jetzt drauf geantwortet?
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daytrader
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Re: Fremder Käufer verlangt Gewährleistung

Habe das mit dem offenen Mangel von Mietzekatze angeführt und das dieser hätte sofort reklamiert werden müssen. Dass es mir leid tut etc.

Sehe dem jetzt gelassen entgegen. Habe ja nun schriftlich:

Käufer A: "war bereits bei Lieferung defekt"
Käufer B. "einfach so abgefallen (nach ca. 5 Monaten)....mangelhafte Qualität"

Hersteller "kann nicht einfach so brechen."

Kann sich der Richter dann aussuchen welche Version stimmt, wenn sie es denn drauf ankommen lassen wollen.

Außerdem hat Käufer A mich gebeten den Artikel an eine 3. Person zu senden, die ich überhaupt nicht zuordnen kann. Diese wohnt hunderte km entfernt von Käufer A und hat einen anderen Namen als Käufer B. Vermutlich hängt dieser irgendwie mit Käufer B (kenne Wohnort nicht)zusammen. Jedenfalls ist das nicht der Name der sich bei mir gemeldet hat und als neuer Besitzer ausgegeben hat und mir mit Anwalt gedroht hat.

Vielleicht ist das Ding beim Versand von A zu B beschädigt worden und deshalb arbeiten die jetzt so zusammen.
Schreiber Ling
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Re: Fremder Käufer verlangt Gewährleistung

Es klingt zwar alles abenteuerlich, ja :D aber ausgeschlossen ist das ja alles nicht, also auch das mit dem Selbst-kleben nicht. Ich finde es okay, dem nach wie vor nicht zu glauben^^ Aber "Kann sich der Richter dann aussuchen welche Version stimmt" impliziert ja einen Widerspruch, und den sehe ich in der Geschichte erst mal nicht. A habe geklebt, bei B sei es dann abgefallen. Vielleicht sogar beim Versand, das ist doch gar nicht mal so unplausibel beziehungsweise würde in die Geschichte sogar rein passen.
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daytrader
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Re: Fremder Käufer verlangt Gewährleistung

Schreiber Ling hat geschrieben: 23. Feb 2021 12:36 A habe geklebt, bei B sei es dann abgefallen. Vielleicht sogar beim Versand, das ist doch gar nicht mal so unplausibel beziehungsweise würde in die Geschichte sogar rein passen.
Der Richter wird wohl als allererstes erkennen, sofern man der abenteuerlichen Version Glauben schenken sollte, dass der Mangel offensichtlich war und man diesen nicht ( vor allem bei einem Gerät der Preisklasse) selbst repariert, sondern gleich anzeigt. Damit wären alle Probleme gelöst gewesen. Für den Käufer wäre es eindeutig und der Verkäufer hätte eine reelle Chance das ganze über die Transportversicherung oder dem Hersteller zu regulieren.

Wie es sich in dieser speziellen Kombination verhält, wenn einen Artikel mit einem Mangel der angeblich bereits bei Übergabe vorlegen haben soll und man davon seit Monaten weiß(!) weiter verkauft, um dann den Nachfolger diesen offensichtlichen Mangel (der neue Käufer war ja gar nicht bei der Übergabe dabei....Käufer A kann ja viel behaupten) reklamieren zu lassen, steht noch auf einem ganz anderen Blatt.

Vielleicht kann die Forensik erkennen wie alt der Kleber ist :-y
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hkhk
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Re: Fremder Käufer verlangt Gewährleistung

mich würde mal interessieren, wie dein Originalkäufer den Artikel weiterverkauft hat. Über eBay? Dann könnte man ja mal die Angebotsseite überprüfen, ob da was von geklebten Teil weil abgebrochen die Rede ist. Wenn nein, dann war da auch nichts, denn selbstverständlich hat ein ehrlicher Verkäufer alle Mängel anzugeben.
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
Schreiber Ling
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Re: Fremder Käufer verlangt Gewährleistung

Wenn der Richter anerkennt, dass man den offensichtlichen Mangel gleich anzeigt und nicht selbst klebt, dann hat er vor allem erst mal eines anerkannt: Nämlich, dass die Sache also mangelhaft war. Natürlich besteht aber Hoffnung, dass er der Geschichte insgesamt nicht glaubt.

Alles was danach kommt, mag auf die Glaubhaftigkeit der Geschichte, Glaubwürdigkeit der Beteiligten noch Einfluss haben. logo :D Aber für sich genommen ist es für die Frage, ob die Sache von Anfang an mangelhaft war, irrelevant, wie genau die Sache weiterverkauft wurde. Vielleicht, wie gesagt, ist es ja wirklich beim Transport an den neuen Käufer kaputtgegangen; kann doch sein? Passt doch super zu der Version, dass es geklebt wurde.

(PS: Auch wenn ich nicht unbedingt davon ausgehen würde, dass es überhaupt so weit kommt ^^ Gut möglich, dass die nicht mal selbst so richtig wissen, wie die Lage rechtlich aussieht.)
Roemer
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Re: Fremder Käufer verlangt Gewährleistung

Wie kann man sich überhaupt mit so etwas beschäftigen. Wenn ich das Wort Anwalt lese, schweige ich ohnehin nur noch. Soll sich doch die Gegenpartei um Kopf und Kragen tippeln. :-)

Mach es wie Baam schrieb und Ende Gelände.
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