Frage zu Schuldner der EV / Vermögensauskunft abgegeben hat

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marcibet
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Frage zu Schuldner der EV / Vermögensauskunft abgegeben hat

Hallo,

Wir haben (weil Stammkunde) vor 2 Jahren einem Kunden eine größere Order im Wert von EUR 2.000 EUR auf Rechnung geschickt. Machen wir normal nicht, bei diesem Kunden dachte ich mir gar nichts (Immobilienbüro, verheiratet, wirkte sehr solvent).

Leider brach direkt nach Versand jeglicher Kontakt ab, er meldete sich nicht mehr und ignorierte alle Mails/Anrufe. Die Zahlung blieb natürlich aus. Wir haben dann mit dem Inkassodienst "Inkassodirekt" versucht dir Kosten einzutreiben. Das war ein Zeitfresser, und irgendwie kam nix heraus. Irgendwann kontaktierte mich Inkassodirekt nach ca 9 Monaten dass sie leider keine Zahlung erwirken konnten, und es bliebe mir nur mehr der gerichtliche Mahnbescheid. Dafür müsste ich 210 EUR überweisen.

Hier der Text der Mail von Inkassodirekt:

in obigem Inkassofall war es uns leider bislang trotz mehrfacher Interventionsversuche nicht möglich,
die offene Forderung vorgerichtlich einzubringen. Nun besteht die Möglichkeit Mahnbescheid und im
Anschluss einen Vollstreckungsbescheid zu erwirken.
Falls Sie mit dem Vorschlag einverstanden sind, die gerichtliche Beitreibung einzuleiten, bitten wir Sie
uns beiliegende Vollmacht unterfertigt im Original zurückzusenden. Zudem ersuchen wir Sie um
Überweisung eines Vorschusses für Gerichtskosten (Mahn- u. Vollstreckungsbescheid,
Gerichtsvollzieherkosten) in Höhe von EUR 210,00 .
Im Falle der Uneinbringlichkeit berechtigter Forderungen fallen lediglich die angefallenen
Gerichtskosten an (ausgenommen Vergleiche, Storno, Direktzahlungen, Prozessverlust).
Den obigen Gerichtskostenvorschuss werden wir Ihnen bei vollständiger Einbringung Ihrer offenen
Forderung wieder zurückerstatten.


Aus Mangel an Alternativen habe ich diese Kosten am 19.4.2018 überwiesen, und war gespannt wies weiter geht. Der Kunde hat wohl den Termin des Mahnbescheids verstreichen lassen, hat sämtliche Einspruchsfristen abgewartet, und hat dann offensichtlich den Termin der Pfändung auc noch ignoriert.

Nachdem mich das INkassobüro immer wieder vertröstet hat es göbe nichts neues, stand plötzlich im Raum, dass der Schuldner einen Termin zur Vermögensauskunft hat. Dieser Termin wäre am 5.2.2019 gewesen. Nachdem ich Ende März immer noch keine Nachricht von Inkasssodirekt hatte, fragte ich erneut nach, und bekam gestern folgende Auskunft:

=====
in obiger Angelegenheit übermittelte uns unsere Partnerkanzlei den aktuellen Status.
Demnach ist der Schuldner zum Termin der Vermögensauskunft am 05.02.2019 nicht erschienen, und hat aber mittlerweile in anderer Sache die Vermögensauskunft geleistet.

Die Gerichtsvollzieherung wird uns in Kürze eine Abschrift übersenden.
Sobald uns eine Abschrift vorliegt, werden wir Ihnen diese übermitteln.
=====

Was bedeutet das nun genau für mich? Bekomme wohl dann nix, und die 210 EUR sind auch weg, richtig?
Ärgerlich ist, dass das Immobilienbüro weiterhin scheinbar gut läut, allerdings mittlerweile laut Impressum auf seine Frau (wobei deren Adresse natürlich gleich ist).

Hat hier jemand Erfahrung? Was kann ich machen? Wie stehen die Chancen doch noch mal was zu kriegen? Wie kann das sein, dass seine Frau seinen Betrieb scheinbar erfolgreich weiterführt, und er offiziell keinen Cent hat?!


Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
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Boo
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Re: Frage zu Schuldner der EV / Vermögensauskunft abgegeben hat

Der wird noch irgendwelche Fristen abwarten und dann Insolvenz anmelden.
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sendiX
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Re: Frage zu Schuldner der EV / Vermögensauskunft abgegeben hat

Nur mal so ein Gedanke: muss nur der Inhaber oder auch jeder, der als Makler arbeitet, seine Zuverlässigkeit (auch und gerade in finanzieller Hinsicht) nachweisen? Vielleicht wäre das ein Punkt, an dem man ansetzen könnte, in welcher Richtung jetzt auch immer...
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koshop
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Re: Frage zu Schuldner der EV / Vermögensauskunft abgegeben hat

Du bekommst jetzt eine Abschrift der Vermögensauskunft und wenn da Vermögen drinsteht kannst du das pfänden. Ansonsten wenn er keins hat und auch kein Einkommen, dann hat er ggf.einen Taschengeldanspruch gegenüber seiner Frau den du unter Umständen pfänden lassen kannst.
Andy79
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Re: Frage zu Schuldner der EV / Vermögensauskunft abgegeben hat

Hallo,

"drohe" mit Anzeige wegen Warenkreditbetruges. Diese kannst du dann Online durchführen und musst dann die Unterlagen (RE, Mahnungen, Inkasso) ggf. persönlich bei der Polizei abgeben.
Die Anzeige kann genauso im Sande verlaufen wie alles andere.
Aber aus meiner Erfahrung (wir haben früher auch mit Mahnbescheid und auch Gerichtsv. gearbeitet) wirst du nicht mehr an dein Geld kommen wenn der Verlauf so wie beschrieben ist.

Meine Erfahrung mit Schuldnern:

Die erste Sorte säumiger Kunden zahlt nach der Androhung eines Inkasso (wegen höherer Kosten, Bonitätsabstufung)
die zweite Sorte nach dem ersten Inkassoschreiben
die dritte Sorte nach Androhung einer Anzeige wegen Betruges
die vierte Sorte nach Verpflichtung durch eine Staatsanwaltschaft

Wir haben aktuell einen Fall wo die Staatsanwaltschaft eine Rechnung über 15 Euro bereits 3 x zur Zahlung angefordert hat und die Schulderin dennoch nicht bezahlt.
Die meisten Rechnung die wir ins Inkasso geben sind bei uns unter 100 Euro und dennoch zahlen viele nicht.

Sowas kann ich echt nicht verstehen...
wolle
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Re: Frage zu Schuldner der EV / Vermögensauskunft abgegeben hat

Hak das Geld ab, das ist weg. Du hast den Titel, das ist schon das schärfste Schwert. Bei dem zeitlichen Ablauf sind sämtliche Verdächtigungen in Richtung Vorsatz abwegig.
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Re: Frage zu Schuldner der EV / Vermögensauskunft abgegeben hat

wolle hat geschrieben: 9. Apr 2019 12:48 Hak das Geld ab, das ist weg. Du hast den Titel, das ist schon das schärfste Schwert. Bei dem zeitlichen Ablauf sind sämtliche Verdächtigungen in Richtung Vorsatz abwegig.
Da würde ich auch von ausgehen, aber bei DER bereits geleisteten Arbeit durchaus mal das Thema Warenkreditbetrug jetzt nach all den Jahren auch noch angehen. Und wenn es nur darum geht, es einfach mal durchgespielt zu haben für potentielle weitere Fälle.

Wir haben einzelne Kunden vor Jahren mal angezeigt wegen Eingehungsbetrug
https://de.wikipedia.org/wiki/Eingehungsbetrug - erstmal nur ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft seines Wohnsitzes aufgesetzt und ihm zukommenlasse "als bereits verschickt und für ihn zur Info". Keine Ahnung ob das juritische erlaubt und haltbar ist, aber einzelne Personen haben dann noch gezahlt.
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wolle
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Re: Frage zu Schuldner der EV / Vermögensauskunft abgegeben hat

Eingehungsbetrug, Warenkreditbetrug, das sind alles schöne Wörter. In der Realität muss dem Mann nachgewiesen werden, dass er mit Vorsatz gehandelt hat. Das ist selbst in wesentlich schlimmeren Fällen so gut wie unmöglich. Den Überblick verlieren ist nicht strafbar, sich verschätzen ist nicht strafbar.

Ich entwickele ja auch einiges an Kreativität, um Leute ihrer gerechten Bestrafung zuzuführen, wenn sie mich beschissen oder beklaut haben. Klappt auch gerne mal ganz gut. Aber wilde Theorien, die nicht beweisbar sind, bringen da halt nix, da liest der Staatsanwalt nichtmal bis zum Ende durch.
buysellonline
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Re: Frage zu Schuldner der EV / Vermögensauskunft abgegeben hat

Ob einem das den Aufwand wert ist, sollte der Ersteller entscheiden.
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koshop
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Re: Frage zu Schuldner der EV / Vermögensauskunft abgegeben hat

Einen Betrug könnte man z.B. dann nachweisen wenn der Kunde schon vor der Bestellung die Vermögensauskunft abgegeben hätte. Alleine die Tatsache das es fast zwei Jahre dauert, bis nach dem Bestellzeitpunkt ein Gläubiger die Abgabe einer Vermögensauskunft bewirkt spricht schon gegen den Betrug.
marcibet
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Re: Frage zu Schuldner der EV / Vermögensauskunft abgegeben hat

Ich wart jetzt mal ab was in dieser Vermögensauskunft drinnen steht. Ich finds halt einfach mies dass er einen laufenden Solventen Betrieb einfach an seine Ehefrau übergeben kann, und sich dann selber sämtlicher privaten Schulden entledigt weil er ja "kein Geld mehr hat".... Was sind dass denn für Methoden? :/
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regalboy
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Re: Frage zu Schuldner der EV / Vermögensauskunft abgegeben hat

koshop hat geschrieben: 9. Apr 2019 14:54 ..... Alleine die Tatsache das es fast zwei Jahre dauert, bis nach dem Bestellzeitpunkt ein Gläubiger die Abgabe einer Vermögensauskunft bewirkt spricht schon gegen den Betrug.
Warum das?
wolle
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Re: Frage zu Schuldner der EV / Vermögensauskunft abgegeben hat

regalboy hat geschrieben: 9. Apr 2019 16:04
koshop hat geschrieben: 9. Apr 2019 14:54 ..... Alleine die Tatsache das es fast zwei Jahre dauert, bis nach dem Bestellzeitpunkt ein Gläubiger die Abgabe einer Vermögensauskunft bewirkt spricht schon gegen den Betrug.
Warum das?
Weil das dagegen spricht, dass der Schuldner zu diesem Zeitpunkt bereits vorsätzlich bestellt hat in dem Wissen, dass er es nicht mehr wird bezahlen können. Verbraucher sind dumm und müssen nicht denken, so zumindest die Hypothese im Strafrecht. Wenn er Makler ist, kann er vorbringen, dass ihm ein sicher geglaubter Abschluss durch die Lappen gegangen ist und schon ist der Vorsatz weg.
Roemer
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Re: Frage zu Schuldner der EV / Vermögensauskunft abgegeben hat

Hätte man den gerichtlichen Mahnbescheid selber auf den Wege gebracht, hätte man den Vollstreckungstitel nach Ablauf aller Fristen nach 2 Monaten und nicht nach 2 Jahren gehabt. Dann hätte gfs. eine Kontopfändung noch etwas gebracht, sofern man ein Konto kennt.
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koshop
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Re: Frage zu Schuldner der EV / Vermögensauskunft abgegeben hat

Gerade bei höheren Beträgen würde ich auch aufs Inkasso verzichten und direkt selbst einen Mahnbescheid beantragen. So ein Antrag ist in 5 Minuten ausgefüllt und kostet nicht die Welt.

Inkasso ist meiner Meinung nach nur für Kleinbeträge gut, wo man wegen einer 60 EUR Forderung nicht gleich Geld für einen Mahnbescheid investieren will.
marcibet
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Re: Frage zu Schuldner der EV / Vermögensauskunft abgegeben hat

So, es gibt Neuigkeiten von diesen Fall, und somit weitere Fragen. Ich habe die unten kommenden Aussagen etwas verändert und somit anonymisiert, dass keine Rückschlüsse auf die Persön möglich ist.

In der Vermögensauskunft gibt er an Arbeitslos zu sein, Familienstand "verheiratet", mit der Frau auf die nun sein Immobilienbüro läuft. Interessanterweise gibt er an, seine Lebensgefährtin verfüge über ein selbstvtändiges Jahreseinkommen von 42.000, allerdings in der Ergotherapie (???). Er gibt an sein ganzes Vermögen seien "70 EUR in bar", die sich "in seiner Hosentasche" befänden. Keine Wertpapiere, Wohnungseinrichtung und Kleidung nur "im Rahmen bescheidener Lebensführung", keine Kunstgegenstände, kein Schmuck / Uhren, keine Fahrzeuge, keinerlei Einkünfte, Kein Arbeitslosengeld, mit einem Rentenanspruch von "140 EUR", der vorraussichtliche Beginn des Rentenanspruches wäre nicht absehbar. Das Kindergeld für die beiden Kinder kriegt die Ehefrau, und er hat ausdrücklich keinerlei einkommen.

Das ganze hat er dem Gerichtsvollzieher so unterschrieben.

Jetzt das ganze wo es lustig wird: Die Website läuft zwar im Impressum auf seine Frau, aber sämtlche Bilder und Kontaktdaten laufen noch auf seinen Namen und seine Telefonnummer. Als Immobilienbüro inseriert er ja auf diversen anderen Plattformen, und auch da überall seine Kontaktdaten (Name und Handynummer). Weiters gibt es überall im Netz diverse Rezensionen (auch aktuelle aus 2019, sogar nach der Vermögensauskunft!), überall (egal ob Positiv oder Negativ) ist von genau diesem Herrn "Max Mustermann" die Rede. "Max Mustermann ist ein netter Berater", "Vielen Dank Max Mustermann", "Max Mustermann ist schwer zu erreichen" usw. Überall ist die Rede von ihm, obwohl das ganze ja angeblich seine Frau betreibt und er weder Anstellung noch Einkommen hat.

Dem ganzen nicht genug, ist Max Mustermann auch noch auf deren Website unter "Team" als aller erstes gelistet, mit exakt dieser Handynummer die auch sonst überall steht, mit einem Foto im schicken Anzug. Daneben als zweites seine Frau mit anderer Nummer. Diese Nummer wird sonst meiner Recherche nach nirgendswo verwendet...

Das stinkt doch zum Himmel hoch drei, das ist Betrug im ganz großen Stil. Wie kann ich am besten dagegen vorgehen? Offensichtliche falschausfüllung der Vermögensauskunft, Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung usw, da gäbe es wohl eine Menge Angriffspunkte. Echt unglich. Und das Immobilienbüro brumt laut Rezensionen und laut der Objektdatenbank dieser Firma....
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Re: Frage zu Schuldner der EV / Vermögensauskunft abgegeben hat

Ich hätte da ja (unabhängig vom anderen Vorgehen) vor 2 Jahren schon Strafanzeige gestellt.
kreien
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Re: Frage zu Schuldner der EV / Vermögensauskunft abgegeben hat

Ich habe eine ganze Kollektion an vollstreckbaren Titeln. Ich kann mich nicht an eine erfolgreiche Vollstreckung eines Titels erinnern. Für gewöhnlich taucht der Schuldner ab, geht in die Insolvenz oder zieht in monatlichen Zyklen schneller um, als die Justiz bzw. der Gerichtsvollzieher arbeitet oder es meldet sich ein Schuldnerberater und schlägt einen flexiblen Nullplan vor.

Und dann gibt es noch die Reichsbürger und Bauernschlauen, die einen in den Wahnsinn treiben, weil sie nämlich je nach Situation der Lage ein Namensschild am Hoheitsgebiet/Briefkasten/Klingelschild haben oder auch nicht. Da spricht der Gerichtsvollzieher in meinem Auftrag an der Meldeadresse des Schuldners vor und im Protokoll steht dann sinngemäß, die Mutter des Schuldners hätte die Tür geöffnet und mitgeteilt, dass ihr Sohn nicht da sei und sie wisse auch nicht wo er wohnt. Ende der Vollstreckung, nice :).

Vor allem, wenn ihr Vollstreckungsaufträge selbst ausfüllt, passt bloß auf mit den Kreuzchen auf dem Formular, was die Vermögensauskunft und Haftbefehle angeht. Wenn die Knalltüte (Schuldner) sich weigert die Vermögensauskunft abzugeben oder nicht erscheint und im Formular ist leichtfertig ein Kreuzchen bei "Erlass des Haftbefehls nach § 802g ZPO" oder falls schon vom Gericht ausgestellt "Verhaftung des Schuldners (§ 802g Absatz 2 ZPO)" (musste ich in Baden-Württemberg selbst bei Gericht beantragen), ... dann ... kann es worst-case passieren, dass der Schuldner mit Absicht bis zu sechs Monaten als Gast bei der "BRD GmbH" einfährt (zivilrechtliche Erzwingungshaft) und der Gläubiger das Ganze bezahlt. Ist nämlich Zivilrecht und der Tagessatz in der JVA beträgt je nach Bundesland so an die 140 €, macht bei 30 Tagen/Monat auf sechs Monate einen Schaden von 25.200 €, die dem Gläubiger in Rechnung gestellt werden.

Kommt normal nicht vor, aber jeder findet irgendwann einen Großmeister in angewandter Systemkritik.
marcibet
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Re: Frage zu Schuldner der EV / Vermögensauskunft abgegeben hat

Mir ist nicht ganz klar was du mir mit diesem langen Text sagen möchtest. Es geht mir ja darum, dass hier offensichtlich eine Vermögensauskunft vorsätzlich falsch ausgefüllt worden ist, und der Schuldner sehr wohl liquide ist. Das ganze ist so schlecht verschleiert dass es selbst ein Blinder erkennen würde.

Wohin muss ich mich hier konkret wenden um da entsprechende Schritte anzustoßen?
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Roemer
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Re: Frage zu Schuldner der EV / Vermögensauskunft abgegeben hat

Hast Du Dich denn um eine Kontopfändung gekümmert in den letzten 6 Monaten ? Vielleicht hat "er" ja noch ein Geschäftskonnto auf seinen Namen. So etwas vergessen diese Kandidaten regelmäßig.
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