Formulierung Ausschluss der Gewährleistung bei Privatverkauf

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regalboy
Beiträge: 10027
Registriert: 23. Feb 2008 18:30

Formulierung Ausschluss der Gewährleistung bei Privatverkauf

Hallo,
kennt jemand die Formulierung, die man beim Privatverkauf für den bestmöglichen Ausschluss der Gewährleistung nutzen kann?
Denn pauschal die Gewährleistung ausschließen darf man doch als Privatperson nicht?
Vielen Dank
Johannes


3 Monate gratis Händlerbund
regalboy
Beiträge: 10027
Registriert: 23. Feb 2008 18:30

Re: Formulierung Ausschluss der Gewährleistung bei Privatverkauf

Ist es so wie Stiftung Warentest schreibt?
https://www.test.de/Verkauf-im-Internet ... 4533698-0/

„Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sach­mangelhaftung.“

Und wenn man regelmäßig / mindestens 3 mal verkauft hinzufügen:
„Die Haftung auf Schaden­ersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahr­lässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt davon unbe­rührt.“

Aber in welcher Zeitspanne dürfen 3 Angebote liegen, so dass man die Ergänzung nicht braucht?
(beim wirklich nur "ab und an" Verkäufer)
Händlerbund
Beiträge: 66
Registriert: 5. Sep 2016 10:00

Re: Formulierung Ausschluss der Gewährleistung bei Privatverkauf

Hallo,

ein kompletter Ausschluss der Gewährleistung, in dem Sinne, dass du für nicht mehr haften musst, ist nicht möglich. Schließlich geht es beim Gewährleistungsanspruch darum, dass du als Verkäufer den Vertrag einhältst und die Leistung wie versprochen erbringst. Beispielsweise wäre es ja auch ein Mangel, wenn der Käufer einen Hammer bei dir erwirbt und du einen Schraubenzieher lieferst.

Bei so einer Formulierung handelt es sich außerdem regelmäßig um eine AGB. In den AGB kannst du die Haftung nur in einem gewissen Maß begrenzen. Die Formulierung „Keine Gewährleistung“ ist also unwirksam und sorgt dafür, dass du wie im Gesetz vorgesehen haftest.

Was du aber tun kannst, ist die Haftung begrenzen. Du kannst die Gewährleistung aber so beschränken, dass du nur für Schäden haftest, die du grob fahrlässig oder vorsätzlich zu verschulden hast.

Analog zum Gesetz kannst du also festhalten, dass keine Gewährleistung besteht. Der Ausschluss gilt nicht für „Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen”. Der Ausschluss gilt außerdem nicht nicht für „Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen.”
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