"Firmenname" auf Rechnung ohne HRG-EIntrag?

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welpe
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Re: "Firmenname" auf Rechnung ohne HRG-EIntrag?

regenbogen hat geschrieben: 25. Mai 2020 03:28
welpe hat geschrieben: 22. Mai 2020 22:30
Ich gebe ja den Fantasienamen nur an damit ich weiß für welches meiner Einzelunternehmen die Rechnung ist.
Was welpe damit meint, wird er sich und uns sicherlich verraten.

Genau das was Techno geschrieben hat.

Man kann ja mehrere Einzelunternehmen haben. Also kann man ja auf die Rechnung den Firmennamen mit angeben als persönliche Übersicht damit man weiß für welches Einzelunternehmen es ist.

Steuerlich spielt es in Summe sowie keine Rolle. Am Ende wird ja sowieso alles bei mehreren Einzelunternehmen zusammengezählt.


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Ach
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Re: "Firmenname" auf Rechnung ohne HRG-EIntrag?

marcibet hat geschrieben: 24. Mai 2020 21:07 Natürlich kann man mehrere Einzelunternehmen betreiben, aber wie ich oben schon geschrieben habe nur inhaltlich verschiedene. Aber doch kein Onlinehändler der einmal Schuhe und einmal T-Shirts verkauft, das wäre nicht zulässig das in zwei unabhängige Einzelunternehmen aufzuteilen und würde zu Sanktionen führen.
Veto:
Wir hatten zwei Einzelunternehmen, die beide im gleichen Gebäude saßen. kaufte der Kunde an Kasse 1, dann kaufte er bei Unternehmen 1. Kaufte er an Kasse 2 oder 3, dann kaufte er bei Unternehmen 2.

Beide hatten jeweils noch andere Geschäftstätigkeiten.

So kamen wir dahin: Abteilungsweise GBR, um Mitarbeiter am Erfolg zu beteiligen. Die anderen Gesellschafter verließen die Gesellschaft mit Austritt aus dem Betrieb. Es blieben zwei getrennte Einzelunternehmen.

Welche Sanktionen stellst Du Dir da denn vor?
marcibet
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Re: "Firmenname" auf Rechnung ohne HRG-EIntrag?

Ach hat geschrieben: 25. Mai 2020 18:07
marcibet hat geschrieben: 24. Mai 2020 21:07 Natürlich kann man mehrere Einzelunternehmen betreiben, aber wie ich oben schon geschrieben habe nur inhaltlich verschiedene. Aber doch kein Onlinehändler der einmal Schuhe und einmal T-Shirts verkauft, das wäre nicht zulässig das in zwei unabhängige Einzelunternehmen aufzuteilen und würde zu Sanktionen führen.
Veto:
Wir hatten zwei Einzelunternehmen, die beide im gleichen Gebäude saßen. kaufte der Kunde an Kasse 1, dann kaufte er bei Unternehmen 1. Kaufte er an Kasse 2 oder 3, dann kaufte er bei Unternehmen 2.

Beide hatten jeweils noch andere Geschäftstätigkeiten.

So kamen wir dahin: Abteilungsweise GBR, um Mitarbeiter am Erfolg zu beteiligen. Die anderen Gesellschafter verließen die Gesellschaft mit Austritt aus dem Betrieb. Es blieben zwei getrennte Einzelunternehmen.

Welche Sanktionen stellst Du Dir da denn vor?
Bei einer Steuerprüfung der betroffenen Jahre wären eventuelle durch diese unzulässige Konstellation erschlichen Steuervorteile rückzuzahlen, inkl aller "netten Nebeneffekte" (Sozialversicherungsnachzahlung, strafrechtliche Konsequenzen,...).

Witzig finde ich dass du mit so einer doch sehr üblichen Konstellation um die Ecke kommst und dadurch ein Veto gegen meine sachlich völlig korrekte Aussage rechtfertigst. In dem Fall bin ich raus.
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
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Ach
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Re: "Firmenname" auf Rechnung ohne HRG-EIntrag?

Die Steuerprüfungen hat das überhaupt nicht gestört. Steuerlich haben wir das als ein Unternehmen behandelt und gemeldet. Nur handelsrechtlich haben wir es getrennt.
regalboy
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Registriert: 23. Feb 2008 18:30

Re: "Firmenname" auf Rechnung ohne HRG-EIntrag?

Ach hat geschrieben: 25. Mai 2020 20:34 Die Steuerprüfungen hat das überhaupt nicht gestört. Steuerlich haben wir das als ein Unternehmen behandelt und gemeldet. Nur handelsrechtlich haben wir es getrennt.
Du schreibst gerade, dass ihr es ja DOCH zusammen veranlagt habt.

Und die "handelsrechtliche Trennung" - wo kein Kläger, da kein Richter...
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