Feiertagsbezahlung Minijobber?

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rechnungspapier
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Feiertagsbezahlung Minijobber?

Hallo zusammen,

eine Mitarbeiterin (Minijobberin) sagt, sie hätte gelesen, dass Minijobber auch dann zu bezahlen sind, wenn der regelmäßige Arbeitstag auf einen Feiertag fällt. Sie arbeitet bei mir montags und mittwochs, Stundenlohn 10 Euro. 45 Stunden im Monat. Wenn montags oder mittwochs ein Feiertag sind, dann arbeitet sie nicht und eine andere Mitarbeiterin, die Dienstags und Donnerstags arbeitet, arbeitet dann eben mehr und wird für diese Stunden ja auch bezahlt. Ich denke, diese Feiertagsregelung gilt nur, wenn Zahlung per Monat erfolgt, aber nicht bei Stundenabrechnung. was meint Ihr?

Gruß Gerald


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knoge
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Re: Feiertagsbezahlung Minijobber?

Du schreibst ja die kommt fest Montag und Mittwoch. Fällt auf diese Tage ein Feiertag wird dieser wie bei den anderen Arbeitnehmern ganz normal bezahlt. Ist schon immer so. Minijob ist trotz Sonderregelgen bei den Abgaben ein ganz normales Arbeitsverhältnis.

kurz googeln:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_m ... epage.html
Zuletzt geändert von knoge am 7. Nov 2018 11:34, insgesamt 1-mal geändert.
Lou mi sa.
rechnungspapier
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Re: Feiertagsbezahlung Minijobber?

Ja, aber sie wird nach Stunden bezahlt. 45 Stunden im Monat, 10 Euro die Stunde. Wenn 45 Stunden erreicht sind, bleibt sie zu Hause. Auch einen normalen Arbeitnehmer kann ich ja auch nach Stunden bezahlen und nicht einen festen Monatslohn.
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theobro
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Re: Feiertagsbezahlung Minijobber?

Auch ein normaler Arbeitnehmer hat an einem Feiertag frei und bekommt trotzdem das Geld dafür, wenn der Feiertag ein Tag ist, an dem er normalerweise gearbeitet hätte. Wie Knoge schon schreibt ist da kein Unterschied zu normalen Arbeitnehmern. Genauso wie Minijobber normalen Anspruch auf bezahlten Urlaub haben. Anders wäre das höchstens wenn ein Minijobber unregelmäßig an verschiedenen Tagen Arbeitet.
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Re: Feiertagsbezahlung Minijobber?

Macht Ihr das alle so? Die Arbeitszeiten sind unterschiedlich je nach Arbeitsanfall? Muss ich dann an einem Montag z.B. fiktive durchschnittliche 6 Stunden vergüten?
Das müsste ich nicht, wenn ich meine Minijobber auf Abruf und unregelmäßig beschäftigen würde? Laut Arbeitsvertrag ist das ja eigentlich so, aber es hat sich eingespielt, dass jeder seine festen Tage hat in der Praxis. Laut Arbeitsvertrag gibt es auch keine festen 45 Stunden, sondern maximal 45 Stunden und auch keine festen Arbeitstage und Zeiten.
Es geht mir nicht ums Geld, natürlich bekommen die Minijobber Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Feiertagsbezahlung geht mir jedoch gegen den Strich. Wie läuft das technisch? Muss die Steuerberaterin jeden Monat die entsprechenden Feiertage berücksichtigen? Und ich kann meine Minijobber nicht mehr 45 Stunden pro Monat beschäftigen, sondern je nach Feiertagen weniger? 39 Stunden, mal 33 Stunden usw. Macht Ihr das wirklich so?
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Rex
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Re: Feiertagsbezahlung Minijobber?

Kommt auf die Ausgestaltung des Arbeitsvertrages, sowie den gewöhnlichen Ablauf an.

A) Arbeitsvertrag feste Arbeitstage Mo + Mi vereinbart -> Feiertag muss bezahlt werden
B) Arbeitsvertrag umfasst irgendwelche Klauseln bzgl, Anforderung bei Bedarf, Abrechnung auf Stundenbasis, aber Sie hat gewöhnlich über längeren Zeitraum immer Mo + Mi gearbeitet -> Feiertag muss bezahlt werden
C) Arbeitsvertrag umfasst irgendwelche Klauseln bzgl. Anforderung bei Bedarf, Abrechnung auf Stundenbasis. Du forderst Sie zum Beispiel immer 1 Woche vorher für die nächste Woche an. Wichtig: Teilweise verschiedene Tage! -> Feiertag muss nicht bezahlt werden.
Gefühlsmäßig: Wenn du Sie zu ~80% immer für Mo + Mi anforderst, dann wirst du den Feiertag wohl bezahlen müssen.
Musst mal Googeln ob es dazu Gerichtsentscheide gibt. Liegt sicher im Ermessen des Richters ab welcher %-Zahl dieser von regelmäßigen Arbeitstag Mo+Mi ausgeht.

(Keine Rechtsberatung - meine Meinung!)
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Re: Feiertagsbezahlung Minijobber?

Da hast Du wohl Recht. Macht Ihr das echt so? Ich neige dazu, noch 2 Minijobber einzustellen und das dann jede Woche zu wechseln. Am Ende hat keiner regelmäßge Arbeitszeiten und jeder deutlich weniger als 450 Euro im Monat. Aber ich habe immer massig Backups und motivierte Mitarbeiter, die sich darum reißen, öfter abgerufen zu werden.
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fossi
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Re: Feiertagsbezahlung Minijobber?

Rex hat geschrieben: 7. Nov 2018 12:13 C) Arbeitsvertrag umfasst irgendwelche Klauseln bzgl. Anforderung bei Bedarf, Abrechnung auf Stundenbasis. Du forderst Sie zum Beispiel immer 1 Woche vorher für die nächste Woche an. Wichtig: Teilweise verschiedene Tage! -> Feiertag muss nicht bezahlt werden.
Genau so habe ich es immer gehandhabt.
Keine feste Stundenzahl / Arbeitstage, sondern "Abrechnung auf Stundenbasis / flexibele Arbeitszeit".
Die Abrechnung ist zwar minimal aufwändiger als zum festen Satz, mal sinds 20 Stunden im Monat, dann 40 usw.
Dafür hat man mit Feiertagen nix am Hut und ist wirklich flexibel, denn wenn viel zu tun ist, bleibt die Kraft länger, bei wenig Aufträgen kann sie früher heim und wenn geschlossen, dann geschlossen. :kaffeesmily
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Woody-HH
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Re: Feiertagsbezahlung Minijobber?

rechnungspapier hat geschrieben: 7. Nov 2018 12:19...ich habe immer massig Backups und motivierte Mitarbeiter, die sich darum reißen, öfter abgerufen zu werden.
Echt jetzt - zu den Bedingungen findest Du Mitarbeiter?
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koshop
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Re: Feiertagsbezahlung Minijobber?

Also ich zahl nur Gehälter und keine Stundenlöhne. Ist mir viel zu doof sonst. Die Leute haben feste Tage und feste Stunden an denen sie kommen und fertig. Wer einen Feiertag erwischt, hat halt Glück gehabt. Und das jemand da war und ich keine Arbeit für den gefunden hab, selbst wenn mal nix zu packen war, das gabs noch nie. Im Zweifel werden halt Regale abgestaubt.

Wenn du partout die Feiertage nicht bezahlen willst, dann bleibt dir eigentlich nix anderes übrig als mehr oder weniger nach Zufallsprinzip jede Woche durchzuwechseln damit keine Regelmäßigkeiten auftreten. Fände ich allerdings schon ziemlich unsozial, da musst du dann schon damit rechnen dass dir die Leute bei erster Gelegenheit abhauen.

Musst dich aber an die Rahmenbedingungen halten:
https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__12.html
Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG)
§ 12 Arbeit auf Abruf
(1) Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf). Die Vereinbarung muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von zehn Stunden als vereinbart. Wenn die Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen.
(2) Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.
(...)
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Re: Feiertagsbezahlung Minijobber?

fossi hat geschrieben: 7. Nov 2018 12:24
Rex hat geschrieben: 7. Nov 2018 12:13 C) Arbeitsvertrag umfasst irgendwelche Klauseln bzgl. Anforderung bei Bedarf, Abrechnung auf Stundenbasis. Du forderst Sie zum Beispiel immer 1 Woche vorher für die nächste Woche an. Wichtig: Teilweise verschiedene Tage! -> Feiertag muss nicht bezahlt werden.
Genau so habe ich es immer gehandhabt.
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Die Abrechnung ist zwar minimal aufwändiger als zum festen Satz, mal sinds 20 Stunden im Monat, dann 40 usw.
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Und wie machst Du das dann im Urlaub oder Krankheit? Zahlst Du dann weiter anhand der Durchschnittsarbeitszeit der letzten 12 Monate?
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Re: Feiertagsbezahlung Minijobber?

Woody-HH hat geschrieben: 7. Nov 2018 12:27
rechnungspapier hat geschrieben: 7. Nov 2018 12:19...ich habe immer massig Backups und motivierte Mitarbeiter, die sich darum reißen, öfter abgerufen zu werden.
Echt jetzt - zu den Bedingungen findest Du Mitarbeiter?
Das war ein Gedankenspiel...
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Re: Feiertagsbezahlung Minijobber?

Ich hatte eigentlich vorgehabt, den Stundenlohn aller Mitarbeiter ab nächstes Jahr von 10 auf 11 Euro zu erhöhen.
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knoge
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Re: Feiertagsbezahlung Minijobber?

rechnungspapier hat geschrieben: 7. Nov 2018 12:19 Da hast Du wohl Recht. Macht Ihr das echt so? Ich neige dazu, noch 2 Minijobber einzustellen und das dann jede Woche zu wechseln.
Ja wir machen das so, ehrlich gesagt käme mir was anderes auch nicht in den Sinn.

Wenn du zwei im Wechsel hast, diese aber immer an den gleichen Tagen arbeiten (also z.b. alle zwei Wochen Mo + Mi) ist es aber genauso mit den Feiertagen. Sobald sich aus deinen Stundenaufzeichnungen gewöhnliche Arbeitstage ableiten lassen zahlst du den Feiertag auch wieder. Auch die Berechnung der Urlaubstage wird ja mit einem Abruf Stundenmodell nicht einfacher. Persönlich ist mir das auch zuviel Aufwand. Meine Leute haben feste Tage das macht auch meine Personalplanung viel einfacher.

Solltest du mal mit einem MA im Streit auseinander gehen hast du viel Angriffspotential.
Der Zoll steht heute schneller vor der Haustür als man allgemein annimmt. Meine Putzfrau (20h) hat noch einen zweiten Minijob bei einem Friseur, dort gibt es viel Fluktuation bei den Minijobbern. Der Zoll stand da schon 3x in den Geschäften.
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fossi
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Re: Feiertagsbezahlung Minijobber?

rechnungspapier hat geschrieben: 7. Nov 2018 12:51 Und wie machst Du das dann im Urlaub oder Krankheit? Zahlst Du dann weiter anhand der Durchschnittsarbeitszeit der letzten 12 Monate?
Bei mir sowie befreundeten Betrieben in der Region ist bzw war es völlig normal das nur die geleisteten Stunden oder pauschale x€ im Monat gegen soundsoviel Stunden bezahlt werden.
Stundenzettel, Ende des Monats wird zusammen gezählt, an Minijobzentrale gemeldet, bezahlt - fertig.
Urlaub, Krank? Gibbet nich, was hier in Vorstellungsgesprächen direkt klar gemacht wird.

Jaaa, ich weiß, rechtlich ist es anders vorgesehen (!), aber die Praxis sieht großteils anders aus und da bin/war ich wohl nicht alleine:
https://www.zeit.de/wirtschaft/2017-03/ ... t-anspruch etc.

Am Rande: Bin seit 2 Jahren wieder ohne Aushilfen unterwegs.
Hab die dank organisierter Lagerhaltung und Software irgendwie wegoptimiert. :)
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boden-piloten
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Re: Feiertagsbezahlung Minijobber?

Meine Minijobber bekommen Urlaub und Krankengeld. Wenn nicht, würden diese unter den Mindestlohn fallen. Zudem würde nicht gemachter Urlaub/nicht bezahlter Urlaub bei der nächsten Prüfung auffallen.
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Wolkenspiel
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Re: Feiertagsbezahlung Minijobber?

boden-piloten hat geschrieben: 7. Nov 2018 13:49 Meine Minijobber bekommen Urlaub und Krankengeld. Wenn nicht, würden diese unter den Mindestlohn fallen. Zudem würde nicht gemachter Urlaub/nicht bezahlter Urlaub bei der nächsten Prüfung auffallen.
Genau so siehts aus. Außerdem kann es lustig und teuer werden, wenn ein verärgerter Mitarbeiter nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses solche Forderungen nachträglich anwaltlich vor dem Arbeitsgericht durchsetzt.
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lallekalle
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Re: Feiertagsbezahlung Minijobber?

rechnungspapier hat geschrieben: 7. Nov 2018 12:55 Ich hatte eigentlich vorgehabt, den Stundenlohn aller Mitarbeiter ab nächstes Jahr von 10 auf 11 Euro zu erhöhen.
Ich mache Sachzuwendungen bis 44 EUR im Monat um meinen Mitarbeitern was gutes zu tun. Ich bezahle auch 10 EUR / Stunde. Bei 11 EUR würden die Aushilfen weniger Stunden arbeiten - hier gibts wenig Personal. Somit mache ich eine Sachzuwendung und gleiche damit einen höheren Lohn aus. Vielleicht ist so etwas auch eine Option.
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Re: Feiertagsbezahlung Minijobber?

Ich wundere mich immer wieder. Bei uns findet man für 12 Euro schon keine Lager/Packer mehr, die dauerhaft bleiben. Bei uns gibt es Urlaub und Krankengeld, ganz normal und wie gesetzlich festgeschrieben auch für 450 Euro Jobber.

Wie macht ihr das denn mit den Dokumentationspflichten wenn ihr kein Urlaub eintragt? Ok, ich will das gar nicht wissen ...
rechnungspapier
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Re: Feiertagsbezahlung Minijobber?

Sachzuwendungen mache ich schon lange. Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sind selbstverständlich. Aber Geld für Feiertage? Ok Gesetz ist Gesetz. Vielen Dank an alle!
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