IT-Recht Kanzlei hat geschrieben:Uns liegt eine Abmahnung einer Rechtsanwaltskanzlei DUVENHOFF, LOMBARDI & CIE. vor.
In dem Abmahnschreiben werden Verstöße gegen die Impressumspflicht und diverse datenschutzrechtliche Vorschriften geltend gemacht.
Sowas kann zwar grds. schon zu berechtigten Abmahnungen führen. So weit also nichts Ungewöhnliches - aber: Wir halten diese Abmahnung für einen Abzockversuch.
Zum einen sind die Vorwürfe in dem konkreten Fall offensichtlich völlig haltlos - denn der Abgemahnte hat unsere rechtssicheren Rechtstexte, insbesondere Datenschutzerklärung und Impressum genutzt.
Zum anderen gehen wir davon aus, dass die abmahnende Kanzlei, die hier in eigenem Namen abgemahnt, gar nicht existent ist.
Zudem wurde ungewöhnlicherweise eine Zahlung auf irgendein ausländisches Konto oder über paypal.me eingefordert.
Alles in allem: Hier will jemand das schnelle Geld machen - nicht zahlen!
Wer also eine Abmahnung durch diese "Kanzlei" DUVENHOFF, LOMBARDI & CIE. bekommen hat, sollte diese sehr genau prüfen.
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