Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

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daytrader
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

Darf das Hersteller Logo zum Vertrieb verwendet werden? Ihr kennt das sicher. In jedem Shop gibt es die Hersteller Kategorie (namentlich) mit dazu gehörigen Logo. Klickt man auf das Logo erscheinen alle Artikel des Herstellers. Ist das noch möglich?


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koshop
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

Ich würde es nicht machen und einfach den Namen des Herstellers als Text in eine Grafik schreiben und dann so hochladen. Gab da mal ein OLG Urteil man würde durch die Verwendung des Logos suggerieren man wäre Vertragshändler. Da wars aber gleich auf dem Gebäude angebracht, könnte man aber auch auf die Webseite übertragen.

https://www.ratgeberrecht.eu/wettbewerb ... logos.html
Roemer
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

Er ist Vertragshändler. :-)

Aufgrund der Fragerei gehe ich jetzt mal davon aus, daß es keinen Vertrag gibt, der das Urhebergedöns regelt (sonst könnte man ja mal reinschauen). :popcorn:

Das wäre ein echter Pfund. Denn so hast Du stillschweigend die Nutzungsrechte (Logo, Bilder etc ...) unbefristet übertragen bekommen. Halt bis die Geschäftsbeziehung endet. Falls jemand das nicht mehr möchte, müßte er eine Entschädigung an Dich zahlen..

Haste jetzt wieder (grundlos) Angst bekommen ? juhu
Verkaufe das Zeugs einfach wie bisher und gut is.
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koshop
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

Ne, Vertragshändler ist er dann ja bald nicht mehr. Darum gehts ja gerade. Der Hersteller will nicht mehr beliefern und er will jetzt die Ware z.B. im EU Ausland beziehen.
Eine unbefristete Rechteübertagung seh ich da eher nicht, das könnte man wohl nur für Produkte gelten lassen die auch vom Hersteller bezogen wurden.

Ich finde die Vorsicht von daytrader auch durchaus angebracht, warum sollte man unnötig Angriffsfläche bieten?
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daytrader
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

Also erst einmal eine Krawatte, dass man mir nach jahrelanger Zusammenarbeit nun offen droht, mir Fristen setzt und man irgendwie glaubt mir vorschreiben zu können, wie ich mein Unternehmen zu führen habe und zu welchen Preise ich mitmachen dürfe. Die 5 Jahre...ich 20 Jahre. Das ist für mich keine Art wie man nach Jahren miteinander umgeht. Ich drohe denen doch auch nicht oder sagen denen wo der Frosch die Locken hat.

Angst / Bedenken aus Unwissenheit über die rechtl. Situation bei der zukünftigen Vorgehensweise, wenn ich die Waren nicht mehr von dort beziehe. Ich möchte mich informieren / absichern. Ich bin ja gezwungen nach Alternativen zu suchen, ich mache das nicht freiwillig.
Denn so hast Du stillschweigend die Nutzungsrechte (Logo, Bilder etc ...) unbefristet übertragen bekommen.
Ist das safe? Kann ich das irgendwo nachlesen? Ich weiß jetzt aus dem Stand von keinem Vertrag, kann mich nicht entsinnen. Zu 99% gibt es nichts. Wiegesagt dt. Großhandel. Ich war dort schon Kunde, als die den Hersteller noch nicht im Boot hatten. Irgendwann später ist der Hersteller auf GB mit 50% eingestiegen. Es gab dann auch eine Namensänderung. Und ich habe jetzt unbefristet die Rechte übertragen bekommen?

Und ich tue mich schwer auf diese Mail gar nicht zu reagieren. Es juckt in den Fingern.
Roemer
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

Das könnte alles ein Vertrag regeln.
Aber da es diesen (anscheinend) nicht gibt, kann er machen was er will. Und es ist legal.

Sollte der deutsche Inverkehrbringer (GH) einfach so (grundlos) kündigen, wären wir wieder beim Thema "Eier". juhu juhu
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daytrader
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

Das einzige was mir einleuchtet ist, dass ohne Vertrag keine Ende der Rechte bestimmt wäre.

Aber....wenn ich irgendwo im Grosshandel Nike Schuhe kaufe....dann habe ich doch nicht automatisch die Bildrechte, Logo Rechte etc für den Weitervertrieb!?
Roemer
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

Du kaufst ja auch nicht bei irgendeinem GH, sondern gem. Deinen Angaben bei der Generalvertretung des Herstellers in Deutschland. Und mittlerweile sogar Inverkehrbringer in die EU (Hersteller ist ja in UK).
Wer soll Dir denn die Nutzungsrechte entziehen ? Der Hersteller in UK während eines bestehenden Vertragsverhältnisses mit seinem Generalvertreter in D ?
Wenn das in keinem Vertrag steht, ist es recht aussichtslos. Wie gesagt, Du handelst ja völlig legal und zahlst Deine Rechnungen etc.....

Die Nummer hatte ich selber ja schon mal.
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daytrader
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

Ich habe nun mal den ersten Mailverkehr zwischen mir und dem GH geprüft aus dem Jahre 2018. Es lief damals alles per Mail.
Ich möchte die Pumpen und Leuchten im Shop einpflegen lassen. Dürfen wir die Bilder und Texte frei verwenden?
Antwort:
Ich würde mich sehr freuen wenn wir unsere Produkte in Ihrem Shop listen würden. Selbstverständlich dürfen Sie alles aus unserem Katalog dazu verwenden.
Mehr kann ich nicht bieten. Aber...damals hießen die noch anders. Nach dem Einstieg des Herstellers haben die sich umbenannt. Damals hatten die auch noch keinen Shop, sondern einen PDF Katalog, worauf sich die Erlaubnis bezieht. Mittlerweile hole ich mir die Bilder aus deren Shop.
Du kaufst ja auch nicht bei irgendeinem GH, sondern gem. Deinen Angaben bei der Generalvertretung des Herstellers in Deutschland. Und mittlerweile sogar Inverkehrbringer in die EU (Hersteller ist ja in UK).
Jein. Ja dt. Alleinvertrieb. Aber der ausländische Shop (Niederlande) kauft direkt in GB (schrieb er mir zumindest)...also alleiniger EU Inverkehrbringer eher nicht.
Zuletzt geändert von daytrader am 6. Mär 2023 20:02, insgesamt 1-mal geändert.
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koshop
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

Für ne Vertragsbeziehung gibts zwei Möglichkeiten. Es gibt einen Vertriebsvertrag. Der gilt dann bis zur Kündigung. Oder es gibt eine Vertragsbeziehung aus dem jeweiligen Kaufvertrag beim Wareneinkauf. Das gilt dann aber meinem Verständnis nach nur für die jeweils gekauften Produkte.

Sow wie ich das sehe kann er alle Rechte zukünftig nur aus dem Grundsatz der Markenerschöpfung ableiten, weil er Produkte verkauft die der Hersteller in der EU in Verkehr gebracht hat. Den Markennamen kann er dafür nutzen. Aber eine Logonutzung würde ich jetzt nicht komplett als Risikolos ansehen. Zumindest nicht wenn der Hersteller auf Krawall gebürstet ist und eigentlich nicht mehr will das er verkauft.
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daytrader
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

Das Logo kann ich ja sicherheitshalber rausnehmen und nur namentlich erwähnen. Fällt mir immer noch schwer zu glauben, dass die wirklich irgendetwas unternehmen. Die Email empfinde ich schon als eindeutig und eine Drohung. Wie sollte man das auch sonst verstehen, da gibt es keinen Interpretationsspielraum.

Es gab wohl Fälle, wo es weniger (nur Anrufe) gab.
Ein Mitarbeiter eines bekannten Herstellers von Schulranzen und Rucksäcken setzte sich mit einem Händler in Verbindung, der diese Produkte unter der UVP vertrieb. Der Online-Händler fühlte sich durch den Anruf und die Aussagen zu seiner Preisgestaltung vom Hersteller unter Druck gesetzt und verklagte ihn auf Unterlassung. Demnach sollte der Hersteller es zukünftig unterlassen ihn wörtlich oder sinngemäß zur Einhaltung der UVP aufzufordern.
https://www.onlinehaendler-news.de/e-re ... 0verkaufen.

Im Prinzip identischer Fall, nur das ich hier noch was schriftliches habe, wenn auch nicht wirklich hervor geht um was es geht. Aber ich denke es ist klar, dass es um nichts anderes gehen kann.
Habe ich auch noch mal die Preise recherchiert...ich liege im Mittelfeld. Unter mir liegen sowohl stationäre Händler, als auch online Händler. Habe mir also nichts vorzuwerfen und werde eine Ablehnung formulieren.
Roemer
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

Du dokumentierst Deine Ablehnung durch Handeln und nicht Briefe schreiben. Die werden es schon selber merken wenn Bestellungen ausbleiben, Du aber weiter verkaufst.
Roemer
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

daytrader hat geschrieben: 7. Mär 2023 07:39 Die Email empfinde ich schon als eindeutig und eine Drohung. Wie sollte man das auch sonst verstehen, da gibt es keinen Interpretationsspielraum.
Welche Mail ? Du hast was Schriftliches ?
NEO123
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

daytrader hat geschrieben: 6. Mär 2023 13:27 Wie würdet ihr reagieren? Ich habe jetzt mehrfach angesetzt zum Schreiben um zu erfragen was das für Schlüsse wären, dass ich bei dem kriminellen Kram nicht mitmachen möchte, es aber erst einmal wieder gelöscht.
wie ich festgestellt habe, ist die gemeinsam getroffene Vereinbarung Ihrerseits nicht umgesetzt worden.
Es war Zeit genug vorhanden, so dass ich den Eindruck habe, dass Ihnen an einer vernünftigen Zusammenarbeit nichts gelegen ist, was ich bedaure.
Im Grunde ist es recht simpel:
Händler, auf die wir uns verlassen können, können sich auch auf uns verlassen.
Umgekehrt verhält es sich entsprechend.
Sollten die Maßnahmen bis Mittwoch, den 08.03. nicht umgesetzt worden sein, werden wir unsere Schlüsse daraus ziehen.
Das hat er als Mail bekommen
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daytrader
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

Roemer hat geschrieben: 7. Mär 2023 08:36
daytrader hat geschrieben: 7. Mär 2023 07:39 Die Email empfinde ich schon als eindeutig und eine Drohung. Wie sollte man das auch sonst verstehen, da gibt es keinen Interpretationsspielraum.
Welche Mail ? Du hast was Schriftliches ?
Na das von der vorherigen Seite kam gestern schriftlich per email vom Vertriebsleiter. Allgemeingehalten. Aber wie soll man das den anders verstehen, außer das mir Konsequenzen drohen, wenn ich die Preise nicht bis morgen umgesetzt habe? Der versteht unter vernünftiger Zusammenarbeit die Umsetzung von unzulässigen Verhalten.
wie ich festgestellt habe, ist die gemeinsam getroffene Vereinbarung Ihrerseits nicht umgesetzt worden.
Es war Zeit genug vorhanden, so dass ich den Eindruck habe, dass Ihnen an einer vernünftigen Zusammenarbeit nichts gelegen ist, was ich bedaure.
Im Grunde ist es recht simpel:
Händler, auf die wir uns verlassen können, können sich auch auf uns verlassen.
Umgekehrt verhält es sich entsprechend.
Sollten die Maßnahmen bis Mittwoch, den 08.03. nicht umgesetzt worden sein, werden wir unsere Schlüsse daraus ziehen.
Ja Taten zählen mehr als Worte. Aber ich würde denen schon gerne klar machen, dass ich zukünftig keine solchen Mails mehr erhalten möchte die mich unter Druck setzen sollen. Ich bekomme ja seit Wochen und Monaten nur derartige Anrufe und Mails von denen. Muss ja auch irgendwann mal gut sein.
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lallekalle
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

koshop hat geschrieben: 6. Mär 2023 19:31 Ich finde die Vorsicht von daytrader auch durchaus angebracht, warum sollte man unnötig Angriffsfläche bieten?
Ich kenne einen ähnlichen Fall von einem Händlerkollege. Händlerkollege hatte die ganze Zeit von einem Hersteller Produkte bezogen, Hersteller hat Geschäftsbeziehung beendet, Produktfotos vom Hersteller waren noch auf der Webseite bzw. im Google Cache. Hersteller hatte Schadenersatz gefordert und Mahnbescheid beantragt. Dann ging das ganze vor Gericht.

Das ganze ist mit einem Vergleich geendet. Die genauen Einzelheiten dazu kenne ich jedoch nicht.
Zuletzt geändert von lallekalle am 7. Mär 2023 09:29, insgesamt 1-mal geändert.
TugAlk

Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

Ich war viele Jahre in einer Branche tätig, in der durchaus (und hochgradig unerwünscht) mit anwaltlichen Informationsschreiben agiert wurde.

Da kommen dann so Worte wie "Vorab per Fax, … weisen wir vorsorglich darauf drin" vor. Mein Mandant hat uns, Großkanzlei xyz [New York · Tokyo · Daun (Eifel)], gebeten, den Sachverhalt zu prüfen, … . Gerne informieren wir Sie, dass wir unsere Mandantschaft dahin gehend beraten werden, … [es folgen locker 20 Seiten].

Wenn du ein Schlusspunkt unter die Geschäftsbeziehung setzen willst, und darauf läuft es ohnehin hinaus, ginge das auch über so ein RA-Schreiben, am besten an das Compliance einer möglichst weit entfernten übergeordneten Muttergesellschaft, das muss einem aber ein vierstelliger Betrag wert sein. Solche Schreiben haben durchaus einen Ansprechpartnerwechsel zur Folge, zumal dein Gesprächskontakt sich so weit aus dem Fenster lehnt, dass ein Sturz nur eine Frage der Zeit ist.
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daytrader
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

lallekalle hat geschrieben: 7. Mär 2023 09:08
Ich kenne einen ähnlichen Fall von einem Händlerkollege. Händlerkollege hatte die ganze Zeit von einem Hersteller Produkte bezogen, Hersteller hat Geschäftsbeziehung beendet, Produktfotos vom Hersteller waren noch auf der Webseite bzw. im Google Cache. Hersteller hatte Schadenersatz gefordert und Mahnbescheid beantragt. Dann ging das ganze vor Gericht.
Ist bekannt mit welcher Begründung die Geschäftsbeziehung eingestellt wurde? So ganz einfach soll man auch nicht rauskommen. In Kombination mit vorherigen Drohungen, kann ich mir das schwer vorstellen.

Und man jemanden wegen Produktfotos Schadenersatz fordern, von denen man bis dahin die Erlaubnis hatte? Klar verschwunden die nicht über Nacht aus dem Cache und man hat ja auch noch die von denen bezogene und bezahlte Ware am Lager.
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

Sorry, hatte ich überlesen oder vergessen. Werde auch nicht mehr jünger.
Auf jeden Fall hast Du dann ab Donnerstag Ruhe. Und antworten lohnt nicht.
Und keinesfalls selber kündigen oder damit drohen. Sonst mußte Bilder selber machen.
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daytrader
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

Eigentlich hatte ich noch die latente Hoffnung, dass die Lieferung wieder normal läuft, wenn man mal Klartext mit denen redet. Ich bin mir nicht sicher, ob dem die möglichen Konsequenzen von seinem Handeln so Recht bewusst sind.

Mit den Bildern habe ich noch nicht verstanden. Weiter vorne schreibst du ich sollte eigene Bilder verwenden, gestern hast du geschrieben ich hätte Bildrechte und Anrecht auf Schadensersatz. Kannst du da noch mal drauf eingehen?
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