Zu Beginn des Threads war unklar, ob es einen Vertrag gibt, der die Nutzungsrechte an Logo und Bilder regelt.
Es gibt ihn anscheinend nicht, also hast Du sie stillschweigend unbefristet erhalten. Du hast ja sogar eine Zusicherung in Textform.
Das kann sogar über das Ende der Geschäftsbeziehung hinaus gehen, aber dann wird es juristisch schwierig.
Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH
- Diskussionsforum -
Das E-Commerce Juraforum für einen fairen Handel. Hier helfen sich Händler kostenlos untereinander - ohne teuren Anwalt.
Themen und Hilfe rund um eBay und Amazon Abmahnungen, Muster und Vorlagen für Widerrufsrecht Impressum AGB, Beratung zu DSGVO UWG Preisangabenverordnung, Erstellung und Pflichtangaben im Impressum für eBay Amazon oder Facebook sowie weitere Rechtsthemen z.B. aus dem Wettbewerbsrecht.
Keine Rechtsberatung - Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird von sellerforum.de nicht übernommen.
Das E-Commerce Juraforum für einen fairen Handel. Hier helfen sich Händler kostenlos untereinander - ohne teuren Anwalt.
Themen und Hilfe rund um eBay und Amazon Abmahnungen, Muster und Vorlagen für Widerrufsrecht Impressum AGB, Beratung zu DSGVO UWG Preisangabenverordnung, Erstellung und Pflichtangaben im Impressum für eBay Amazon oder Facebook sowie weitere Rechtsthemen z.B. aus dem Wettbewerbsrecht.
Keine Rechtsberatung - Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird von sellerforum.de nicht übernommen.
Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH
Ok, das ist doch mal eine Aussage.
Angenommen morgen kommt die Untersagung der Verwendung der Bildrechte (irgendwas scheint ja morgen zu passieren). Muss ich umgehend die Bilder entfernen und dafür Sorgen dass die aus dem Google Cache verschwinden? Oder darf ich diese noch verwenden, um das volle Lager abzuverkaufen? Immerhin habe ich die Ware gekauft unter dem Gesichtspunkt die Ware mit den Bildern bewerben zu dürfen. Deswegen habe ich damals extra nachgefragt. Wäre dies verneint worden, hätte ich keine Einkäufe getätigt.
Angenommen morgen kommt die Untersagung der Verwendung der Bildrechte (irgendwas scheint ja morgen zu passieren). Muss ich umgehend die Bilder entfernen und dafür Sorgen dass die aus dem Google Cache verschwinden? Oder darf ich diese noch verwenden, um das volle Lager abzuverkaufen? Immerhin habe ich die Ware gekauft unter dem Gesichtspunkt die Ware mit den Bildern bewerben zu dürfen. Deswegen habe ich damals extra nachgefragt. Wäre dies verneint worden, hätte ich keine Einkäufe getätigt.
Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH
Klartext hat bei mir in der Vergangenheit immer geholfen. Mir wollte bisher noch jeder meiner Hersteller irgendwann an den Karren fahren. Beim erstenmal hab ich klein beigegeben als der Hersteller die Belieferung eingestellt hat, danach hab ich mich ein bisschen im Kartellrecht und Vertriebsrecht eingelesen und dann böse Briefe geschrieben, in denen ich den Herstellern die Rechtslage erklärt habe. Geld für Anwälte hatte ich damals noch keins, daher musste ich das selbst machen. Zum Glück veröffentlicht ja das Kartellamt auf seiner Webseite die Fälle, da hat man viel Munition und Präzendenzfälle.Eigentlich hatte ich noch die latente Hoffnung, dass die Lieferung wieder normal läuft, wenn man mal Klartext mit denen redet. Ich bin mir nicht sicher, ob dem die möglichen Konsequenzen von seinem Handeln so Recht bewusst sind.
Wenn du Interesse hast, kann ich dir ja mal ein Muster per PM schicken, wie so ein Schreiben bei mir in etwa aussieht.
Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH
Sehr gerne.
Kann noch jemand eine Einschätzung zu Bildrechten geben? ich möchte vorbereitet sein.
Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH
Meine Einschätzung ist, daß grundsätzlich Vereinbarungen gelten solange eine Seite diese nicht aufkündigt und Änderungen nur unter Einräumung von angemessenen Fristen möglich sind. Bisher wurden noch keine Vereinbarungen aufgekündigt, insofern sehe ich auch auf deiner Seite keinen Handlungsbedarf.Kann noch jemand eine Einschätzung zu Bildrechten geben? ich möchte vorbereitet sein.
Ich würde mich aber wundern, wenn der Hersteller mehr macht, als die Belieferung einzustellen. Wenn er das überhaupt durchzieht.
Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH
Vielen Dank für dein Schreiben. Das liest sich sehr beeindruckend. Wie ging es dann in den Fällen weiter? Ist man noch mal auf dich zugekommen oder hat man so getan als ob nichts gewesen ist?
Darum ging es mir. Wenn morgen die Aufkündigung kommt, dann ist es mir nicht möglich alles über Nacht spurenlos zu entfernen. Beliefern tun sie mich ja schon nicht mehr....daher muss morgen noch etwas anderes kommen, sofern nicht nur heiße Luft.und Änderungen nur unter Einräumung von angemessenen Fristen möglich sind. Bisher wurden noch keine Vereinbarungen aufgekündigt, insofern sehe ich auch auf deiner Seite keinen Handlungsbedarf.
Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH
Beides. Es wurde immer zurückgerudert. Die Verträge wurden entweder zurückgezogen oder einfach unter den Tisch fallen lassen. Mein Vorteil war aber natürlich, daß ich überhaupt bestehende Verträge hatte.Wie ging es dann in den Fällen weiter? Ist man noch mal auf dich zugekommen oder hat man so getan als ob nichts gewesen ist?
Insbesondere der Hinweis, dass Vertriebsmitarbeiter der Hersteller auch persönlich belangt werden können, führt in der Regel dazu, dass die dann sagen: Wenn ihr das wollt, dann macht das selbst, ich bin raus. Es gab mal einen Fall eines Kosmetikherstellers, da mussten Vertriebsmitarbeiter, die an Preisabsprachen beteiligt waren, 10.000 EUR zahlen.
Wenn ein Hersteller die Belieferung einstellt, dann kann man durchaus mal eine Bestellung machen und wenn keine Ware kommt unter Fristsetzung die Belieferung einfordern, weil man davon ausgeht, dass es um eine unzulässige Durchsetzung von Verkaufspreisen geht und dann mit entsprechenden Rechtsfolgen drohen. Selbst wenns nur ein letzter Bluff ist, man hat ja nix zu verlieren. Der sollte aber gut formuliert sein, so daß die Gegenseite davon ausgeht: Der kennt sich aus und macht Ernst.
Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH
Deswegen habe ich mit dem Gedanken gespielt einmal Klartext zu schreiben. Bislang war ich immer sehr freundlich und möglicherweise leiten die daraus ab es tun zu können. Freundlich ist nicht immer gut.
Wenn jemand nach deinem Schreiben mit der Aufklärung, mit den Beispielen und der Androhung trotzdem noch weitermacht, dann muss dieser schon kriminelle Energie haben und skrupellos sein....meine ich jedenfalls.
Ok, ich bin in der Hinsicht eh ein Schisser, weil ich keinen Bock auf monatelange nervenaufreibende Rechtsstreit habe. Ich bin daher vielleicht kein gutes Beispiel. Aber wenn mir jemand so ein Schreiben senden würde, würde ich mich nicht trauen den jetzt noch irgendwie wegen Bildrechten oder so an Bein pinkeln. Auch eine Beendigung der Zusammenarbeit würde ich erst einmal auf Eis legen. Es könnte ja wirklich eine Retourkutsche kommen, die vielleicht nach hinten los geht. Und dann gibt es ja noch so viele andere Händler bei denen jedes Mal das gleiche passieren kann.
So wie ich das sehe gibt es 3 Möglichkeiten
1. Ich reagiere nicht auf die Email. Ich bekomme auf jeden Fall keine Ware mehr und morgen wird irgend etwas passieren.
2. Ich nehme dein Schreiben (leicht abgeändert) und es besteht eine kleine Chance, dass die einknicken
3. Ich nehme dein Schreiben und bekomme postwendet eine Retourkutsche.
Wenn jemand nach deinem Schreiben mit der Aufklärung, mit den Beispielen und der Androhung trotzdem noch weitermacht, dann muss dieser schon kriminelle Energie haben und skrupellos sein....meine ich jedenfalls.
Ok, ich bin in der Hinsicht eh ein Schisser, weil ich keinen Bock auf monatelange nervenaufreibende Rechtsstreit habe. Ich bin daher vielleicht kein gutes Beispiel. Aber wenn mir jemand so ein Schreiben senden würde, würde ich mich nicht trauen den jetzt noch irgendwie wegen Bildrechten oder so an Bein pinkeln. Auch eine Beendigung der Zusammenarbeit würde ich erst einmal auf Eis legen. Es könnte ja wirklich eine Retourkutsche kommen, die vielleicht nach hinten los geht. Und dann gibt es ja noch so viele andere Händler bei denen jedes Mal das gleiche passieren kann.
So wie ich das sehe gibt es 3 Möglichkeiten
1. Ich reagiere nicht auf die Email. Ich bekomme auf jeden Fall keine Ware mehr und morgen wird irgend etwas passieren.
2. Ich nehme dein Schreiben (leicht abgeändert) und es besteht eine kleine Chance, dass die einknicken
3. Ich nehme dein Schreiben und bekomme postwendet eine Retourkutsche.
Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH
Es zwingt dich niemand tatsächlich Ernst zu machen und dann zu klagen. Aber hätte ich in der Vergangenheit nicht zumindest gegengehalten, würde meine Firma nicht mehr existieren.Ok, ich bin in der Hinsicht eh ein Schisser, weil ich keinen Bock auf monatelange nervenaufreibende Rechtsstreit habe.
Es ist im Prinzip ein einfaches Spiel: Es werden verdeckte Anspielungen und Drohungen gemacht, denn die wissen ja, dass es verboten ist. Das Spiel darf man nicht mitmachen. Wenn der Hersteller schreibt:
Da würde ich halt mit Klartext dagegen halten. D.h.wie ich festgestellt habe, ist die gemeinsam getroffene Vereinbarung Ihrerseits nicht umgesetzt worden.
Es war Zeit genug vorhanden, so dass ich den Eindruck habe, dass Ihnen an einer vernünftigen Zusammenarbeit nichts gelegen ist, was ich bedaure.
Im Grunde ist es recht simpel:
Händler, auf die wir uns verlassen können, können sich auch auf uns verlassen.
Umgekehrt verhält es sich entsprechend.
Sollten die Maßnahmen bis Mittwoch, den 08.03. nicht umgesetzt worden sein, werden wir unsere Schlüsse daraus ziehen.
Sehr geehrter Herr XY,
die von Ihnen vorgeschlagenen Vereinbarungen zielten erkennbar auf eine unzulässige Kontrolle des Preiswettbewerbs ab. Dies stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen geltendes Wettbewerbsrecht dar. Ich bitte um Verständnis, dass wir uns an derartigen ungesetzlichen Absprachen nicht beteiligen können. Es drohen vonseiten der Aufsichtsbehörden ernsthafte Konsequenzen und erhebliche Bußgelder für Unternehmen, die an solchen unzulässigen Vereinbarungen beteiligt sind.
usw...
Ich fordere Sie daher auf, die Belieferung unverzüglich wieder aufzunehmen. Meine Bestellung finden Sie im Anhang.
Die eiern herum und umschreiben das Ganze, du selbst musst Ross und Reiter nennen in der Kommunikation.
Du musst selbst entscheiden was du machst, das ist alles auf eigene Gefahr. Das Leben als Online-Händler ist kein Ponyhof.So wie ich das sehe gibt es 3 Möglichkeiten
1. Ich reagiere nicht auf die Email. Ich bekomme auf jeden Fall keine Ware mehr und morgen wird irgend etwas passieren.
2. Ich nehme dein Schreiben (leicht abgeändert) und es besteht eine kleine Chance, dass die einknicken
3. Ich nehme dein Schreiben und bekomme postwendet eine Retourkutsche.
Hoffe auf das Beste und bereite dich auf den schlimmsten Fall vor.
Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH
Richtig, Firmen welche diese Problematik ernst nehmen lassen auch ihren Vertrieb nicht in dieses Messer laufen. Meine Frau muss dafür sehr oft an Schulungen teilnehmen.Insbesondere der Hinweis, dass Vertriebsmitarbeiter der Hersteller auch persönlich belangt werden können, führt in der Regel dazu, dass die dann sagen: Wenn ihr das wollt, dann macht das selbst, ich bin raus. Es gab mal einen Fall eines Kosmetikherstellers, da mussten Vertriebsmitarbeiter, die an Preisabsprachen beteiligt waren, 10.000 EUR zahlen.
-
- Beiträge: 600
- Registriert: 24. Mai 2012 16:12
Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH
Kurze Zwischenfrage: Ja, ein Hersteller kann - grundsätzlich - keine Preise vorgeben.
Kann er aber nicht einfach im Rahmen seiner Vertragsfreiheit entscheiden, dass XY keine Ware mehr erhält? Schließlich muss ein Händler nicht jeden beliefern.
Insofern, wenn ich der Händler wäre, würde ich einfach sagen, dass ich Dich ab morgen nicht mehr beliefere und gut ist.
Oder sehe ich das falsch?
Kann er aber nicht einfach im Rahmen seiner Vertragsfreiheit entscheiden, dass XY keine Ware mehr erhält? Schließlich muss ein Händler nicht jeden beliefern.
Insofern, wenn ich der Händler wäre, würde ich einfach sagen, dass ich Dich ab morgen nicht mehr beliefere und gut ist.
Oder sehe ich das falsch?
Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH
Ich weiß es nicht genau wie es rechtlich ausschaut, deswegen versuche ich mich hier schlau zu machen. Denn ich habe nicht vor in dem Sumpf mit einzusteigen. Nächste Woche kommt dann der nächste Lieferant und dann der übernächste etc. kann ja nicht sein, das man die Wahl hat zwischen krimineller Laufbahn und keinen Verkäufen.
Aber ein Gedanke, neben der rechtl. Bewertung.....wenn du mir vorher eine Droh Mail sendest und du die Drohung dann war machst und ich dich beim Kartellamt melde. Wie wird das dort wohl aussehen? Würdest du das Risiko eingehen? Ernstgemeinte Frage, ich versuche das gerade auszuloten.
Aber ein Gedanke, neben der rechtl. Bewertung.....wenn du mir vorher eine Droh Mail sendest und du die Drohung dann war machst und ich dich beim Kartellamt melde. Wie wird das dort wohl aussehen? Würdest du das Risiko eingehen? Ernstgemeinte Frage, ich versuche das gerade auszuloten.
Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH
Das hätte er gekonnt, wenn er absolut nichts über Preise gesagt hätte, weder mündlich und schriftlich. So ist aber recht klar, wo der Hase langläuft. Für einen Anfangsverdacht reicht es allemal, und die Behörden lassen sich, wie gesagt, dann einfach eine Liste der Händler vom Lieferanten aushändigen und befragen die dann.Kann er aber nicht einfach im Rahmen seiner Vertragsfreiheit entscheiden, dass XY keine Ware mehr erhält? Schließlich muss ein Händler nicht jeden beliefern.
Insofern, wenn ich der Händler wäre, würde ich einfach sagen, dass ich Dich ab morgen nicht mehr beliefere und gut ist.
Oder sehe ich das falsch?
Die einzige Möglichkeit als Hersteller, was zu machen ist im Prinzip: Absolut keine Kommunikation und dann an Händler, die sich nicht an Preise halten, irgendein BlaBla schreiben, zukünftig beliefern wir sie nicht mehr wegen "vorgeschobener Gründe oder ohne Begründung".
Aber selbst das ist riskant. Wenn ich als Händler so ein Schreiben bekomme und dann am Ende sehe, dass nur noch Shops da sind die oh wunder nur zum UVP, verkaufen dann reicht das fürs Kartellamt / EU Kommission, die sind ja nicht doof.
Ob man dann wieder reinkommt, ist natürlich nicht gesagt. Aber meistens schließen die Firmen recht schnell einen Vergleich mit den Behörden, der dann auch die Wiederaufnahme der Geschäftsbeziehungen zu den betroffenen Händlern beinhaltet.
Das ist auch meine Erfahrung, deshalb hab ich nach dem ersten Mal für mich einen Schlussstrich gezogen und lasse mir nichts mehr gefallen. Sonst steht man irgendwann komplett ohne Ware da.Denn ich habe nicht vor in dem Sumpf mit einzusteigen. Nächste Woche kommt dann der nächste Lieferant und dann der übernächste etc. kann ja nicht sein, das man die Wahl hat zwischen krimineller Laufbahn und keinen Verkäufen.
Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH
Nein geht nicht wg. "selektiver Vertrieb". Du wirst in diesem Fall Deine Händler nicht so einfach los. Aber bei daytrader würde es funktionieren.koshop hat geschrieben: ↑7. Mär 2023 12:35
Die einzige Möglichkeit als Hersteller, was zu machen ist im Prinzip: Absolut keine Kommunikation und dann an Händler, die sich nicht an Preise halten, irgendein BlaBla schreiben, zukünftig beliefern wir sie nicht mehr wegen "vorgeschobener Gründe oder ohne Begründung".
Es gibt eine (langfristig angelegte) Möglichkeit, daß rechtlich sauber hinzubekommen. Das gehört hier aber nicht hin.
Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH
...der nächste ...komplett anderer Fall.
Ich habe Artikel einer Marke regulär bei einem dt. Großhändler erworben, mühevoll eingepflegt etc und bekomme gerade vom Hersteller folgende mail.
Ich habe Artikel einer Marke regulär bei einem dt. Großhändler erworben, mühevoll eingepflegt etc und bekomme gerade vom Hersteller folgende mail.
Dürfen die das?Für Pure Onliner steht Marke xxxx nicht zur Verfügung.
Wir bitten Sie höflichst die Artikel .............– nicht auf Ihrer Homepage anzubieten.
Bitte entfernen Sie diese bis kommenden Freitag, 17.3. 13 Uhr.
Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH
Nö. Du hast einen Vertrag mit deinem GH und nicht mit dem Hersteller.
Kurze Rückmail das Du die Forderung ans Kartellamt gibts, sollte das beheben.
Hastes ja nun schriftlich die Drohung.
Allerdings werden die dem GH die Daumenschrauben ansetzen, dich nicht mehr zu beliefern. Distibutionsvertrag und so.
Kurze Rückmail das Du die Forderung ans Kartellamt gibts, sollte das beheben.
Hastes ja nun schriftlich die Drohung.
Allerdings werden die dem GH die Daumenschrauben ansetzen, dich nicht mehr zu beliefern. Distibutionsvertrag und so.
Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH
Die Bilder darfst Du (wahrscheinlich) nicht nutzen, die Artikel aber verkaufen.
Das solltest Du aber langsam begriffen haben.
Das solltest Du aber langsam begriffen haben.
Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH
Ich verwende keine Bilder von denen.
Ebay soll ich auch rausnehmen. Kein Wort was mit der Lagerware passieren soll. Die machen sich das einfach.Wir schließen unsere Produkte für den Vertrieb über Drittplattformen aus.
Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH
Lass sie doch schimpfen. Juristisch können die erstmal garnix.
-
- Information
-
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 67 Gäste