Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

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Roemer
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

fonprofi hat geschrieben: 14. Mär 2023 16:47 Nö. Du hast einen Vertrag mit deinem GH und nicht mit dem Hersteller.
Kurze Rückmail das Du die Forderung ans Kartellamt gibts, sollte das beheben.
Hastes ja nun schriftlich die Drohung.
Das hat nix mit dem Kartellrecht zutun. In D gibt es Vertragsfreiheit. Ein Hersteller muß nicht jeden beliefern, kann aber auch nichts dagegen machen, wenn jemand "Ungebetenes" seine Ware verkauft.


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fonprofi
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

Ich bin der Meinung das das Kartellamt zuständig ist für Wettbewerbbeschränkung. Und nichts anderes ist so eine Bedrohung vom Hersteller an den "Onliner" ohne einen Liefervertrag zu haben.
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daytrader
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

Fühle mich wieder gerade 20 Jahre zurück versetzt. Die Diskriminierung der bösen Online Händler war damals ein großes Thema in der Branche, hat sich dann aber immer mehr aufgelöst und jetzt vertickert fast jeder Hersteller selbst im Online Shop oder hat sogar auf amazon.
TugAlk

Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

Vielleicht ergänzend zu diesem hässlichen Thema:

Existenzen vernichten geht auch andersherum. Markeninhaber, die es zu bunt treiben, können auf Augenhöhe durchaus auch risikoarm eine aufs Maul kriegen und in ernste Schwierigkeiten geraten. Denn auch Dritte können – ohne Anwaltszwang und als Dankeschön – jederzeit gemäß §§ 50, 54 MarkenG einen Löschungsantrag beim DPMA stellen. Gebührennummer 333 300 ruft hierfür 300 € auf. Der Antrag kann, muss aber nicht begründet werden. Eine jede Marke ist per se vielseitig angreifbar.

Von wegen irgendwelche Fristen setzen, bis wann der Verkauf eingestellt wird. Erpressung geht auch andersherum: Es gibt durchaus die strategische Verhandlungsposition pauschal einen Löschantrag beim DPMA zu stellen, sich danach mit dem Markeninhaber ins Benehmen zu setzen und je nach Verhandlungsergebnis den schwebenden Löschantrag durch Gebührenentrichtung die Giftpille zu finalisieren. (Wird die Gebühr nicht innerhalb von drei Monaten nach Einreichung des Antrages gezahlt, gilt der Antrag als zurückgenommen, vgl. § 6 PatKostG.)

Übrigens, Gefahr für verpeilte Organisationen oder Briefkastenfirmen: Wenn gegen ein Löschungsverfahren nicht innerhalb von zwei Monaten gegenüber dem DPMA Widerspruch erhoben wird, dann wird die Marke, ohne sachliche Prüfung des Antrags gelöscht, siehe §§ 53, 54 MarkenG. Am Rande: Wenn ihr Markeninhaber seid, müsst ihr bei sowas dringend handeln.
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koshop
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

@daytrader
Du hast die Ware legal erworben und hast keine Vertragsbeziehung zum Hersteller. Der Großhändler hat ggf. einen Fehler gemacht und könnte vom Hersteller eins auf den Deckel bekommen, gegen dich hat der Hersteller rechtlich keine Handhabe.

Kleiner Tipp wenn du unsicher bist und kompetenten Rechtsrat willst aber kein Geld ausgeben: Wende dich an deine IHK und bitte um ne rechtliche Einschätzung. Du zahlst Beiträge, hohl dir ab und zu dafür ne Gegenleistung ein.
TugAlk

Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

Meine IHK bietet monatlich und nach Termin kostenlos Sprechstunden mit Patentanwälten an zu grundlegenden Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes (Patente, Gebrauchsmuster, Marken etc.). Vielleicht wäre das auch ein gangbarer Weg.
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daytrader
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

Ich werde die IHK morgen anrufen. So langsam geht mir das auf den Sack, wenn einen jede Woche ein anderer ans Bein pinkelt. Vom Artikel Auslisten und Waren entsorgen kann ich nicht leben.

Zur info...hier die Antwort vom Lieferanten, den ich angeschrieben habe.
Hallo Herr xxxx,


ich hatte vor ca. einer Woche auch ein Telefonat mit xxxx, bei dem mir xxx untersagt hat, Ihnen die xxxx Produkte zu verkaufen, da Sie ein reiner Online-Handel sind und xxxx keinen xxx-Vertrag mit Ihnen hat. Den xxx-Vertrag kann ich Ihnen gerne jederzeit zukommen lassen bzw. schicke ich Ihnen gerne morgen zu.
Hauptgrund für das nicht anbieten dürfen war aber "reiner Onlinehandel".

Daraufhin habe ich xxx angeschrieben und um Erklärung geben, warum z. B. xxx.de (reiner Onlinehandel) die xxxx Produkte verkaufen darf (diese sogar als "Bestseller" etc. auszeichnet) und Sie diese nicht verkaufen dürfen. Auf diese eMail habe ich bis heute keine Antwort/Erklärung bekommen.

Vielen Dank und viele Grüße
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fonprofi
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

Das zeigt doch das der Lieferant zu dir steht.
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daytrader
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

Sehe ich auch so. Durch den Hinweis vom Lieferanten, habe ich mir den anderen reinen Online Shop mal angeschaut. Der hat hunderte Artikel von denen mit deren Bildern. Sofern die Artikelbewertungen nicht gefaked sind, drehen sich da auch scheinbar große Mengen. Bei den Dumping Preisen fällt es mir auch schwer zu glauben, dass die Artikel vom Großhandel bezogen werden (dürfte die Marge nicht hergeben). Offensichtlich dürfen einige Online Händler mehr als andere. Für mein Empfinden geht das schon in Richtung Wettbewerbsverzerrung, wenn man nun von mir verlangt den Verkauf einzustellen.

Die Fristsetzung Freitag 13 Uhr nur Bluff?
Navu
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

Ich versteh nicht inwiefern du da am diskutieren und rumlavieren bist.

Du hast doch nur ein paar wenige Möglichkeiten:

1. Du nimmst es widerspruchslos hin und hälst dich an alles. ( evtl. retournierst du die Ware)
2. Du akzeptierst die Bedingungen mit der Information das du lediglich noch den bestehenden Bestand abverkaufst ( das mach ich meistens wenn bei uns mal derartige Probleme auftauchen und Punkt 3 keine großen Erfolgsaussichten hat)
3.Du versuchst die Marke von dir zu überzeugen und nachvollziehbar zu machen das du eben kein typischer "Online Ramschartikel Händler" bist bzw. ihre sonstigen Bedenken ( Schutz der stationären Händler usw) Sorgen nimmst.
4. Du lässt es auf einen Konflikt ankommen und schaust einfach ob du dem GH wichtiger bist als die Beziehung des GH mit der Marke ( In der Regel wirst du hier den kürzeren ziehen, so klingt das auch in der Mail.)

Rechtlich können die nichts machen ( Bildrechte usw. mal ausgenommen), die werden einfach die Belieferung einstellen bzw. dies dem GH nahelegen.
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daytrader
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

Navu hat geschrieben: 14. Mär 2023 19:19
4. Du lässt es auf einen Konflikt ankommen und schaust einfach ob du dem GH wichtiger bist als die Beziehung des GH mit der Marke ( In der Regel wirst du hier den kürzeren ziehen, so klingt das auch in der Mail.)
Natürlich bekomme ich vom GH wohl eher keine Ware mehr. Sonst bekommt er halt keine Ware vom Hersteller mehr. Oder hat noch anderE Konsequenzen zu befürchten, ich weiß ja nicht was er bei denen unterzeichnet hat.

Aber ich werde mit Sicherheit nicht den Herstellervertrag unterzeichnen, indem ich mich als Onlinehändler selbst kastriere und mich verpflichte bestimmte Produktlinien nicht anzubieten. Produktlinien die man aber bei anderen Online Händler kaufen kann. Das ist mir dann zu unseriös.

Ich würde dann abverkaufen.

Ich lese gerade dass die seit vielen Jahren dafür bekannt sind und angeblich vor Gericht schamlos gelogen wird.
Roemer
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

Ob der GH Eier hat, merkst Du bei der nächsten Bestellung.
Prognose: Ich fürchte nicht. Dann sollte er auch die Ware zurück nehmen.

Ja, der Hersteller handelt gegenüber dem GH nicht legal (vermutlich, kenne ja den Vertrag nicht). Das nützt Dir aber nix. Du kannst dagegen mangels Vertrag mit dem Hersteller nichts machen.
Oder willst Du Dich reinklagen, weil andere Onliner beliefert werden ? juhu juhu juhu juhu

Ich wundere mich, daß Du anscheinend noch nie derartige Erfahrungen gemacht hast.
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daytrader
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

Roemer hat geschrieben: 14. Mär 2023 20:01 Oder willst Du Dich reinklagen, weil andere Onliner beliefert werden ? juhu juhu juhu juhu
Abgesehen davon, dass ich nicht so prozeßgeil bin wie andere juhu , wäre es mir das in diesem Fall auch nicht wert glaube ich. A) habe ich bei diesem Hersteller erst angefangen und eine niedrige 2-stellige Artikelanzahl online (aber beachtlich wie schnell die auf der Matte stehen...) und B) streifen die mein Sortiment nur.

Und selbst wenn das "reinklagen" gelingen sollte, dann stelle ich mir die Zusammenarbeit nicht so prickelnd vor.

Aber ja es kotzt mich an, wie mir derzeit jeder erklären will, wie ich nach fast 20 Jahren, mein Unternehmen führen soll.
Ich wundere mich, daß Du anscheinend noch nie derartige Erfahrungen gemacht hast.
Die Branche ist halt klein. Von den meisten Herstellern kenne ich die Inhaber persönlich und bin teils dabei, als diese noch in der Garage gefertigt haben.

Das ist auch der Unterschied zu den beiden hier beschriebenen Fällen...den einen gibt erst ca. 5 Jahre letztes Jahr ausl. Investor eingestiegen und zack Ärger. Der andere dürfte in der 9-stelligen Umsatzliga spielen....erst wenige Artikel online und zack Ärger. Ein Haifisch Becken da draußen.

Mit den 100 anderen Herstellern die auf Augenhöhe spielen seit 2004 keine nennenswerten Probleme.
Andre (KM)
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

Mittlerweile solltest Du nach 5 Seiten aber doch wissen, was Du darfst, was die dürfen, das es ein Haifischbecken ist und man vielleicht auch mal Ellenbogen zeigen muss.
NEO123
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

Kleiner Tip: ab wann ist man kein reiner Onliner mehr?
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

Ich will mal ein Update geben. Die Medizin vom Koshop bzw. seinem Schreiben hat gewirkt. Ich werde erstmal wieder beliefert. Es gab keine weitere Kommunikation, weiß nicht, ob da noch was nachkommt etc.

Dafür habe ich das Problem mit einem anderen Lieferanten. Hier ist die Lage etwas anders. Diesmal ist es ein Hersteller direkt. Ich habe dort jahrelang die Ware zum GH Rabatt bezogen (30% auf EK). Die kamen im Übrigen einfach so auf mich zugeflogen. Ich hatte die Ware zuvor ganz normal beim GH gekauft, als mich eines Tages der Inhaber anrief und mir anbot direkt zu kaufen. Ich würde dafür 30% bekommen. Das lief so jahrelang bis zuletzt Anfang März.

Nun wunderte ich mich, dass die letzten Bestellungen aufgelaufen sind und sich nichts tat. Habe mir aber zuerst nichts bei gedacht, denn es hat dort gerne mal ein paar Wochen gedauert. Bis mich dann neulich ein Großhändler, mit dem ich gut dran bin, anrief und mir sagte, dass sich der Inhaber von XY gemeldet hat und untersagt hätte mir Rabatte zu geben. Dies kam ihm komisch vor, da ich die Artikel der Firma XY ja gar nicht bei ihm kaufe (ja logisch, weil ich ja direkt bei diesem Hersteller gekauft habe) und er wolle mir nur mal bescheid geben. Also der gleiche Inhaber der mich damals abgeworben hat, verbietet nun anderen mir Rabatte zu geben. Da bin ich misstrauisch geworden und habe mal nachgefragt wo meine Bestellungen vom März bleiben.

Erst wusste man angeblich nichts von Bestellungen, auf weiteres Drängen und Belegen, kam jetzt die Antwort man hätte die Vertriebsstruktur geändert. Es liefe nur noch über Großhandel...dies hätte man mir aber so mitgeteilt. Natürlich hat man mir das nicht mitgeteilt, das ist eine billige Ausrede. Auch hätte man ja dann nach jeder Bestellung antworten können "Haben sie unsere Mail mit der neuen Vertriebsstruktur nicht gelesen?" oder sowas in der Art. Aber nichts....einfach geschwiegen und nicht beliefert.

Ich nehme an die Masche mit der veränderten Vertriebsstruktur ist etwas legaler als die Art und Weise des Exclusiv Vertriebes im vorherigen Beispiel oder habe ich ich hier irgend eine realistische Chance?
Roemer
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

Wenn der Hersteller sowohl den Großhandel als auch direkt Händler beliefert, ist es kein selektiver Vertrieb.
Das "Verschieben" von Hersteller zu Großhandel ist dann grundsätzlich legal. Wenn Du überall 30% Rabatt bekommst, ist es ja auch egal wo Du einkaufst.
Nicht legal ist die Einmischung des Herstellers in den Vertrieb des Großhändlers, wird aber in vielen Branchen gerne praktiziert. Ist halt schwer nachzuweisen. Den Anruf wg. der "Rabatte" verstehe ich jetzt nicht wirklich wenn Du "verschoben" worden bist. Oder fehlt da irgendwo eine Info ? Ging es evtl um höhere Rabatte ?
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daytrader
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

Roemer hat geschrieben: 14. Apr 2023 10:20 Den Anruf wg. der "Rabatte" verstehe ich jetzt nicht wirklich wenn Du "verschoben" worden bist. Oder fehlt da irgendwo eine Info ? Ging es evtl um höhere Rabatte ?
Beim GH bekomme ich auf den normalen EK 5%. Die betroffenen Produkte habe ich dort aber nie gekauft, weil ich beim Hersteller eben direkt 30% bekommen habe. Aber ich kaufe dort viel anderes Zeug. Die 30% ist in dem Fall die Spanne von der der Großhandel lebt, ich habe also als Einzelhändler den Großhandel Rabatt erhalten, sprich die höchste Rabattstufe.

Der Hersteller hat nun also beim GH angerufen und untersagt speziell mir jegliche Rabatte auf seine Produkte zu geben. Er darf mir also nur den ganz normalen EK geben. Gleichzeitig beliefert er (also der Hersteller) mich nicht mehr. Er verschiebt mich also von der 30% auf die 0% Rabattstufe. Für mich also eine enorme Verschlechterung. Ich werde nach fast 20 Jahren Vertrieb dieser Produkte nun auf eine Stufe gestellt mit einen Nebenerwerbshändler der noch 0 Euro Umsatz gemacht hat.

Scheinbar ist das legal...bis auf die Forderung nach 0% Nachlass beim GH (was ich aber nicht beweisen kann). Habe ich das so richtig verstanden?
Roemer
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

Sofern der Hersteller seine Vertriebsstruktur bereinigt, scheint mir das grundsätzlich legal zu sein.
Allerdings fehlt es aktuell wohl noch an der fristgerechten Kündigung durch den Hersteller.

Warum will der Hersteller nicht, daß Du die 5% extra vom GH bekommst ? Irgendetwas muß doch vorgefallen sein ? Da ist offensichtlich einer sauer auf Dich.
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daytrader
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

Vorgefallen ist gar nichts. Eine Kündigung gab es nicht, auch wenn die behaupten mich "informiert" zu haben. Das stimmt halt nicht. Ich bin mir sicher, dass die eine Kündigung nie beweisen könnten.

Ich bin halt so dreist und nehme das Recht auf Preiswettbewerb wahr und verkaufe unter UVP. Damit macht man sich unbeliebt. Aber du wirst jeden Artikel woanders billiger finden. Ich schwimme im Mittelfeld und recherchiere die Preise vorm Einstellen der Artikel.
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