Hallo Seller-Community,
Wollte nachfragen ob folgende Aussage stimmt:
"Angerechnet wird der Gewinn, den man während seines Elterngeldbezuges erwirtschaftet, nicht der Umsatz. Gleichen sich Einnahmen und Ausgaben aus, führt eine Anrechnung von 0 € Gewinn nicht zu einer Minderung des Elterngeldanspruchs."
Hab in Sommer 2016 Nebengewerbe gestartet, dabei noch in Vollzeit gearbeitet, ab 1.1.17 - Oktober 2017 bin dann in Elterngeld (Beitrag würde nur aus Vollzeit-Job errechnet, da ich mit Nebengewerbe kaum Gewinn gemacht habe, wegen Warenbeschaffung, dafür aber Etwas an Umsatz)
Jetzt in diesen Jahr, werde ich auch wenig Gewinn erziehen, dafür aber einiges an Umsatz generiert (wegen Artikelerweiterungen, Fremdleistungen, arbeiten an Onlineshop u.s.w) dafür mich etwas vergrößert
Meine Frage ist jetzt eigentlich, muss ich bereits erhaltende Elterngeld irgendwie an Elterngeldstelle zurück zahlen müssen, da ich den Umsatz generiert habe ?
Hab max. 120 Stunden pro Monat gearbeitet,wenn mal Oma da war, der kleiner nimmt halt auch viel Zeit
Und nein ich hab mir nicht neuen Benz geholt und als Firmen Ausgabe gebucht, meiste ist halt an Warenbeschaffung gegangen.
Vielen Dank Vorras !
Elterngeld, hat der Umsatz Einfluss auf Elterngeld ?
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Re: Elterngeld, hat der Umsatz Einfluss auf Elterngeld ?
Umsatz spielt keine Rolle.
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- collection23
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Re: Elterngeld, hat der Umsatz Einfluss auf Elterngeld ?
Aber wenig Gewinn ist Gewinn und der hat Einfluss auf das Elterngeld.
Re: Elterngeld, hat der Umsatz Einfluss auf Elterngeld ?
Hallo,
nein nur Gewinn also Einnahmen zählen in Deinem Fall.
nein nur Gewinn also Einnahmen zählen in Deinem Fall.
- martin_the_joiner
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Re: Elterngeld, hat der Umsatz Einfluss auf Elterngeld ?
Gewinn zählt (nicht der Umsatz)
aber auch die Arbeitsstunden pro Woche (max. 30 Std.)
https://www.elterngeld.net/selbststaendige.html
aber auch die Arbeitsstunden pro Woche (max. 30 Std.)
https://www.elterngeld.net/selbststaendige.html
Re: Elterngeld, hat der Umsatz Einfluss auf Elterngeld ?
martin_the_joiner hat geschrieben:Gewinn zählt (nicht der Umsatz)
aber auch die Arbeitsstunden pro Woche (max. 30 Std.)
https://www.elterngeld.net/selbststaendige.html
hab mir nur immer gefragt, wie die beim Selbständigen rausfeinden können wie viel Stunden man gearbeitet hat, vor allem beim Online Handeln
- Gardenandmore
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Re: Elterngeld, hat der Umsatz Einfluss auf Elterngeld ?
Naja, man muss, wenn der Laden schon eine Weile läuft, irgendwie begründen, warum man auf einmal von Vollzeit auf unter 30 Stunden kommen kann. Ich konnte das bei uns problemlos, weil wir einen zusätzlichen Mitarbeiter eingestellt haben.
Die Gewinnermittlung für diese Zeit hat bei mir der Steuerberater, bzw. seine Fachangestellte (kostenlos) gemacht. Wurde dann auch anstandslos akzeptiert.
Die Gewinnermittlung für diese Zeit hat bei mir der Steuerberater, bzw. seine Fachangestellte (kostenlos) gemacht. Wurde dann auch anstandslos akzeptiert.
Euer Gärtner Michael
Unser Garten Onlineshop
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