ElektroG §4 Enthaltene Batterien

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webstar
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ElektroG §4 Enthaltene Batterien

Hallo,

wir haben jetzt von einigen wenigen Lieferanten die Information bekommen, das wir die Kunden auf der Webseite der jeweiligen Artikel informieren sollen über:

(4) Jeder Hersteller hat Elektro- und Elektronikgeräten, die eine Batterie oder einen Akkumulator enthalten, Angaben beizufügen, welche den Endnutzer informieren über
1. den Typ und das chemische System der Batterie oder des Akkumulators und
2. deren oder dessen sichere Entnahme.

Ist das neu seit dem 1.1.2022?
Oder muss die Information "nur" dem Artikel beiliegen?


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fonprofi
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Re: ElektroG §4 Enthaltene Batterien

Der Hersteller muss das.
Wenn du aber importierst, bist du der Hersteller.
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fonprofi
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Re: ElektroG §4 Enthaltene Batterien

Moin,

Das neue Elektrogesetz, wie setzt ihr es im Shop um?

Fragt ihr beim Kauf ab, ob der Käufer ein Altgerät hat, wie ich es jetzt schon öfters gesehen habe?

Oder ein Link irgendwo?

Hmmm. Die Gesetze geben da nichts vor, reden nur von Gerätegrössen etc.

Wie bieten schon immer eine Rücknahme an, zu finden auf der Elektrogesetzseite seit Jahren, wir haben auch eine angemeldete Rücknahmestelle gemäß EAR, zurückgegeben hat aber in den letzten 15 Jahren noch niemand was, eher hab ich was selber mitgenommen bei Kundenbesuchen.

Ich brings dann immer gratis zum Wertstoffhof im Nachbarort.

ITRK schreibt auch (noch) nichts zur Umsetzung…
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