Hallo zusammen,
wir haben folgenden Fall in Ebay:
Gewerblicher Kunde (GmbH) kauft für ca. 300 EUR ein paar Duzend Edelstahl Montageteile. Diese sind aus 3 Teilen zusammengebaut.
Nach Erhalt kommt vom Käufer Email und Fotos dass bei allen Montageteilen 1 Teil von 3 fehlt mit der Aufforderung die restlichen umgehend nachzuschicken ... das hatte mich etwas stutzig gemacht, weil wir schon seit Jahren bei dem Hersteller in recht grossen Mengen kaufen und diesen Fall noch nie hatten. Somit die GLS Wiegung angeschaut, wir wiegen vor Versand auch noch mal die Einzelpakete sowie das gesamte Paket, überdies alle baugleichen Teile im Lager angeschaut. Alles okay und zu dem Schluss gekommen, dass es eindeutig vollständig raus ging; Gewicht hat 100% gepasst. Ansonsten wären das Paket um min. 5 kg leichter gewesen. Offensichtlich wollte der Kunde betrügen und hat die Teile abgebaut. Daher mit Begründung und Zusendung der Wiegenachweise abgelehnt.
Käufer hat daraufhin einen Rücksendeantrag in Ebay aufgemacht. Wir haben ihm ein kostenloses Rücksendelabel geschickt. Mit dem Hintergedanken, dass wir somit Zugriff auf die GLS Wiegung für das Rückpaket haben und die Gewichtsdifferenz Hin - zurück belegen können.
Der Käufer hat das Paket allerdings gar nicht erst im GLS Shop eingeliefert. Lediglich in Ebay auf versendet gedrückt. Es stand aber weder in Ebay auf zugestellt. In GLS war es ebenfalls nur auf "Daten erfasst".
Nach 10 Tagen hat der Käufer den Fall an Ebay eskaliert und geschrieben dass er das Paket umgehend zurückgeschickt hat und es auf Ebay auf zugestellt stand .... hatte mich etwas gewundert wie naiv so ein Kunde sein kann und bin von ausgegangen eindeutig, also zurücklehnen und warten bis Ebay den Fall zu unseren Gunsten entscheidet. Allerdings bin ich vom Hocker gefallen dass Ebay gleich eine halbe Stunde später den Fall für den Kunden entschieden hat und die 300 EUR von Paypal zurückgebucht hat.
Bei Ebay angerufen. Ebay hat bestätigt das es ein offensichtlich eine Fehlentscheidung war und der Support sich offensichtlich das Tracking erst gar nicht angeschaut hat. Wir können jedoch Einspruch erheben und werden im Anschluss mit Sicherheit den Betrag von Ebay zurückerhalten. Dennoch hat der Käufer eine ziemliche Dreistigkeit und kriminelle Energie an den Tag gelegt. So hat der Käufer nun Geld und Ware für 300 EUR ... ich überlege ob wir das strafrechtlich weiterverfolgen sollen auch wenn es Arbeit macht.
Wie sind die Meinungen hier? Hat jemand ähnliche Erfahrung gesammelt und was ist der beste Weg? Macht es aus strategischer Sicht Sinn bevor man rechtlich aktiv wird, den Käufer noch mal anzuschreiben mit der Aufforderung innerhalb 3 (?) Tage den Betrag zurückzuzahlen? Wird er zwar eh nicht machen, aber dann kann er nicht sagen er hätte es ja eh noch zurückgezahlt o. ä.
Ebay, Kunde sendet Ware nicht zurück
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Re: Ebay, Kunde sendet Ware nicht zurück
Strafanzeige, kann man bequem Online machen, denn das ist offensichtlicher Betrug
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Re: Ebay, Kunde sendet Ware nicht zurück
Wenn Ebay zurückzahlt, würde die Grundlage für eine Betrugsanzeige entfallen, da Dir kein Schaden entstanden wäre. Ich würde also erst die Entscheidung von Ebay abwarten.
Re: Ebay, Kunde sendet Ware nicht zurück
Auch Versuchter Betrug ist strafbar, Art.263 Par.2 StGB
Re: Ebay, Kunde sendet Ware nicht zurück
Hätte ich auch so gedacht. Er hat sich ja einen wirtschaftlichen Vorteil verschafft "Ware + Geld". Der Schaden hat sich nur von uns auf Ebay verlagert.
Online Anzeige hört sich schon mal gut an ohne zu viel Zeit und Geld zu verpulvern.
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Re: Ebay, Kunde sendet Ware nicht zurück
Einen Versuch ist es wert.
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Re: Ebay, Kunde sendet Ware nicht zurück
ist der selbe Aufwand
Basis einer jeden Anzeige ist Sammeln aller Fakten und abspeichern:
das ist die Hauptarbeit
ob man es dann ausdruckt und per Post versendet oder online versendet ist kein großer Unterschied
ich würde aber ebay abwarten und dort auch regelmässig alle 2 Tage anrufen !
Re: Ebay, Kunde sendet Ware nicht zurück
Das ist völlig unerheblich. Die Frage wäre ja nur, ob der Täter sich ( unter den Voraussetzungen des. 263 StGB ) bereichert hat. Da ist irrelevent wer den Schaden trägt. Das wäre nur bei zivilrechtlichen Ansprüchen interessant.
Es wäre dann auch kein Versuch. Sondern schon vollendet. Der Versuch war es in dem Moment, wo er falsch reklamiert hat. Vollendet war es, als er das Geld von eBay bekommen hat.
Ich würde hier immer zur Strafanzeige raten. Die Fakten hast Du ja schon alle zusammengetragen. Einfach den Sachverhalt genau wie hier im Forum an die zuständige StA schildern und darum bitten die Strafbarkeit zu prüfen. Idealerweise ein Foto vom Artikel, Abliefernachweis und Rechnung/Lieferschein dabei. Die Adressen findest Du hier: http://www.justizadressen.nrw.de/og.php
LG
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