Direkt Inkasso?

Rechtliches im E-Commerce wie AGB, Abmahnungen, DSGVO, Anbieterkennzeichnung, Wettbewerbsrecht
- Diskussionsforum -
Das E-Commerce Juraforum für einen fairen Handel. Hier helfen sich Händler kostenlos untereinander - ohne teuren Anwalt.

Themen und Hilfe rund um eBay und Amazon Abmahnungen, Muster und Vorlagen für Widerrufsrecht Impressum AGB, Beratung zu DSGVO UWG Preisangabenverordnung, Erstellung und Pflichtangaben im Impressum für eBay Amazon oder Facebook sowie weitere Rechtsthemen z.B. aus dem Wettbewerbsrecht.

Keine Rechtsberatung - Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird von sellerforum.de nicht übernommen.
Antworten
welpe
Beiträge: 2407
Registriert: 11. Sep 2016 09:01

Direkt Inkasso?

Darf ich in diesem Fall direkt den Fall ans Inkasso übergeben?`

Kundenrücksendung von einem Amazon-Kunden wo der Kunde auch noch direkt auffordert die Versandkosten zurückzubekommen. Artikel ist gebraucht. Also direkt geschrieben das die Wertminderung 100% ist und ich die Versandkosten nicht übernehmen werde.

Kunde eröffnet A-Z.

A-Z wird für den Kunden entschieden.

Also diesen Betrag kann ich ja direkt ohne Mahnung und weiteres an Inkasso übergeben.

Nun hat der Kunde noch 5,99 Euro Versandkosten zusätzlich erstattet bekommen. Artikelpreis war unter 40 Euro und nicht in einem kostenlosen Rücksendebereich angesiedelt.

Darf ich nun eine Rechnung über die 5,99 Euro erstellen und direkt ans Inkasso übergeben? Weil eig. ist der Kunde ja direkt in Zahlungsverzug da ich ja bereits geschrieben habe das ich diese Kosten nicht übernehmen werde?
Oder muss ich im erst die Möglichkeit geben das er die 5,99 Euro zahlen kann?

Kann ich zudem noch Aufwandsgebühren für den ganzen Mist verlangen? Halt so um die 5 Euro.


3 Monate gratis Händlerbund
pille
Beiträge: 222
Registriert: 9. Jul 2008 08:20
Land: Deutschland

Re: Direkt Inkasso?

Ich glaube diese Versandkosten kannst du nicht Einzeln übers Inkssso geben. Lehnen die ab. Das geht nur in Verbindung der Hauptsumme. Da war irgendsowas.
Mount7
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 291
Registriert: 1. Aug 2017 22:26

Re: Direkt Inkasso?

Und wie kommst du auf Wertminderung 100% da gebraucht?
Ich hab das Mal mit einem Anwalt bei einem en Bike Akku durchgekaut. E-Bike Akku wurde 2 Mal leer gefahren und geladen.
Ca. 500 Ladezyklen hält der. Das heißt nach 500 Ladezyklen Wert = 0.
2/500 macht 0,4x. Das heißt 0,4% hätte ich von Verkaufspreis als Wertminderung einbehalten dürfen.
Dh. Nur weil gebraucht ist die Wertminderung nicht 100%
welpe
Beiträge: 2407
Registriert: 11. Sep 2016 09:01

Re: Direkt Inkasso?

Weil ich es nicht mehr verkauft bekomme?

Es ist nämlich äußerlich sichtbar das es gebraucht ist.

Diese Art von Ware kauft keiner gebraucht.

Man kann es so wie mit einer Flasche Eistee vergleichen. Würdest du wieder 80% zurück bekommen wenn du 20% leer getrunken hast?
regalboy
Beiträge: 10021
Registriert: 23. Feb 2008 18:30

Re: Direkt Inkasso?

welpe hat geschrieben: 29. Mai 2020 10:46 Weil ich es nicht mehr verkauft bekomme?

Es ist nämlich äußerlich sichtbar das es gebraucht ist.

Diese Art von Ware kauft keiner gebraucht.

Man kann es so wie mit einer Flasche Eistee vergleichen. Würdest du wieder 80% zurück bekommen wenn du 20% leer getrunken hast?
Ich bin moralisch auf deiner Seite, aber das Problem beim Eistee ist, dass er wenn die Flasche geöffnet ist verdirbt und Bakterien, etc. vom Kunden dirn sein können.

Der Akku funktioniert weiterhin - kann also auch weiterverkauft werden.
Ein Käufer wird sich je nach Preis und Aritkelbeschreibung auch dafür finden.
welpe
Beiträge: 2407
Registriert: 11. Sep 2016 09:01

Re: Direkt Inkasso?

Klar. Nur ist mein Produkt eher das Eistee.

Das meinte ich eher damit. Wenn es noch weiterverkäufkich wäre würde ich es ja machen. Ist es aber leider nicht mehr.
Benutzeravatar
koshop
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 6591
Registriert: 4. Sep 2012 13:23

Re: Direkt Inkasso?

Gab mal ein Urteil bezüglich Kosmetikprodukte. Das es dafür einen "Gebrauchtmarkt" gäbe und deshalb auch geöffnete Produkte keinen 100%igen Wertersatz rechtfertigen.. Brrr..
https://www.internetrecht-rostock.de/wi ... smetik.htm
Völlig weltfremd. Aber Fakt ist leider: Nur weil man was nicht mehr verkaufen kann heißt es nicht das man mit den 100% Wertersatz durchkommt.
Roemer
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 2699
Registriert: 21. Jan 2009 13:21
Land: Deutschland

Re: Direkt Inkasso?

Falls Du der Auffassung bist, daß der Ansatz von 100% Wertersatz korrekt ist, versendest Du jetzt erst einmal ein ordentliche Rechnung ohne irgendwelchen Bearbeitungsgebühren. Und die kannste dann in 4 Wochen eintreiben - besser gleich mit gerichtl. Mahnbescheid.
bauti
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 1897
Registriert: 21. Dez 2014 15:48

Re: Direkt Inkasso?

BSW hat geschrieben: 28. Mai 2020 23:12 Ca. 500 Ladezyklen hält der. Das heißt nach 500 Ladezyklen Wert = 0.
2/500 macht 0,4x. Das heißt 0,4% hätte ich von Verkaufspreis als Wertminderung einbehalten dürfen.
Dh. Nur weil gebraucht ist die Wertminderung nicht 100%
Dies so zu berechne finde ich schon sehr abwegig. Kein Mensch kauft einen gebrauchten Akku nur weil dieser 0,4% verbilligt ist. Die Wertminderung ist meiner Ansicht nach so zu wählen dass das Produkt noch verkauft werden kann. Also nach Angebot und Nachfrage. Ein Auto verliert auch beim ersten Kilometer bzw. bei der ersten Anmeldung ordentlich an Wert obwohl das keinerlei Auswirkung auf die Lebensdauer hat.
Benutzeravatar
koshop
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 6591
Registriert: 4. Sep 2012 13:23

Re: Direkt Inkasso?

Die Wertminderung ist meiner Ansicht nach so zu wählen dass das Produkt noch verkauft werden kann.
Entspricht aber leider nicht der gängigen Rechtsprechung. Aber solange der Kunde nicht klagt...
Mount7
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 291
Registriert: 1. Aug 2017 22:26

Re: Direkt Inkasso?

bauti hat geschrieben: 29. Mai 2020 15:02
BSW hat geschrieben: 28. Mai 2020 23:12 Ca. 500 Ladezyklen hält der. Das heißt nach 500 Ladezyklen Wert = 0.
2/500 macht 0,4x. Das heißt 0,4% hätte ich von Verkaufspreis als Wertminderung einbehalten dürfen.
Dh. Nur weil gebraucht ist die Wertminderung nicht 100%
Dies so zu berechne finde ich schon sehr abwegig. Kein Mensch kauft einen gebrauchten Akku nur weil dieser 0,4% verbilligt ist. Die Wertminderung ist meiner Ansicht nach so zu wählen dass das Produkt noch verkauft werden kann. Also nach Angebot und Nachfrage. Ein Auto verliert auch beim ersten Kilometer bzw. bei der ersten Anmeldung ordentlich an Wert obwohl das keinerlei Auswirkung auf die Lebensdauer hat.
Und nach was für einem Schlüssel willst du das wählen, der auch vor Gericht standhält? Tagesaktueller Marktpreis?
Das einzige was hilft, ist solche Sachen von vornherein einzukalkulieren und abzuschreiben. Der Ärger ist die Zeit nicht Wert.
Baam
Beiträge: 1515
Registriert: 13. Sep 2012 17:12

Re: Direkt Inkasso?

BSW hat geschrieben: 31. Mai 2020 15:19 Und nach was für einem Schlüssel willst du das wählen, der auch vor Gericht standhält? Tagesaktueller Marktpreis?
Das einzige was hilft, ist solche Sachen von vornherein einzukalkulieren und abzuschreiben. Der Ärger ist die Zeit nicht Wert.
Den legt am Ende eh das Gericht fest. Für die Höhe gibt es auch keine feste Berechnungsformel. Das Gericht wird dann einen Gutachter damit beauftragen, einen Zeitwert zu ermitteln. Aus der Differenz des Zeitwertes zum Verkaufspreis ergibt sich dann die Wertminderung. Und der Zeitwert ist nicht immer Linear. Meistens gibt es einen sehr großen Sprung von Neu- zu Gebrauchtware.

Am Ende wird das Gericht aber eh auf einen Vergleich drängen ;-) Ich persönlich würde erstmal einen hohen Wertersatz anlegen, der für mich realistisch erscheint und zumindest den EK abdeckt. Wenn der andere dann klagen will oder es sich anders ergibt, kann man sich immer noch irgendwo in der Mitte einigen.
bauti
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 1897
Registriert: 21. Dez 2014 15:48

Re: Direkt Inkasso?

Ich sehe dass so wie Baam. Wenn der Richter nicht komplett bescheuert ist wird dieser nicht bloß 0,4% abziehen.

Allerdings muss der Kunde erst mal vor Gericht gehen. Das passiert wohl in den seltesten Fällen wenn man realistisch entscheidet. Jeder vernünftige Anwalt wird dies dem Kunden auch so erklären.

Vielleicht war ja der Anwalt mit welchem du darüber gesprochen hast eher auf Schmerzensgeld wenn jemand wo ausrutscht und es war ein Warnschild aufgestell spezialisiert...
Antworten

Zurück zu „Recht & Gesetz“

  • Information