Die schlichte oder kommentarlose Rücksendung von Waren

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jabama
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Re: Die schlichte oder kommentarlose Rücksendung von Waren

JohnGalt hat geschrieben:
jabama hat geschrieben:Diese Gutschrift verstehen wir jedoch als "Bringschuld", d.h. eine erneute Bestellung mit sofortiger Rücksendung würden wir nicht akzeptieren.
Das hab ich jetzt nicht verstanden: Ein Kunde hat Guthaben bei euch, bestellt was und dann akzeptiert ihr keinen Widerruf?
Anders:
Wenn ich die Ware des Kunden auf Kulanz zurücknehme dann ist das nichts anderes als wenn ich ihm einen Gutschein austelle.
Natürlich kann er Ware aus einer neuen Bestellung zurück schicken, der Gutscheinwert würde sich dann aber nicht oder nur teilweise vermindern.
Wie im Laden ist eine Barauszahlung eines Gutscheins nicht möglich.
Der Kunde müsste also soviel Ware bei uns einkaufen und behalten bis das Guthaben irgendwann aufgebraucht ist.


Der Weisswurstaequator verlaeuft exakt entlang der Donau. Suedlich
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jabama
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Re: Die schlichte oder kommentarlose Rücksendung von Waren

fussel hat geschrieben:Dann bist du nicht mehr richtig informiert . Die Zeiten sind seit letztem Jahr vorbei. Du solltest denn Thread nochmal von vorn inkl. der Links aufmerksam lesen.

Der Kunde muss seine Widerruf aktiv erklären. Einfaches zurück senden genügt nicht mehr.
Da stellst sich mir jetzt die Frage:

Ist ein ausgefüllter Retourenschein, auf dem die Artikel die in der Rücksendung liegen, vermerkt sind, ein aktiver Widerruf ?
Ja ne bitte jetzt nicht eine Antwort ala "Kundenfreundlichkeit", das ist mir schon klar.
Was aber wenn ich zu einem Kunden NICHT freundlich sein will ?
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fussel
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Re: Die schlichte oder kommentarlose Rücksendung von Waren

Normalerweise steht auf einem vernünftigen Retourenschein der Grund der Rücksendung.
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jabama
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Re: Die schlichte oder kommentarlose Rücksendung von Waren

Den kann der Kunde angeben, das tun aber viele nicht.
Auf dem Rücksendeschein steht aber auch nicht "Hiermit widerrufe ich..." oder ähnliches
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Ralf
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Re: Die schlichte oder kommentarlose Rücksendung von Waren

Reicht m.E. nicht.
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Vegas
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Re: Die schlichte oder kommentarlose Rücksendung von Waren

Ich sehe noch ein weiteres Problem: Was, wenn der Kunde im Nachinein behauptet, er hätte telefonisch widerrufen? Der Nachweis, daß dem nicht so ist, ist kaum zu führen.
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degraf
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Re: Die schlichte oder kommentarlose Rücksendung von Waren

Der Nachweis, dass dem so ist, genau so wenig.
Ralf
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Re: Die schlichte oder kommentarlose Rücksendung von Waren

Das müsste der Kunde irgendwie belegen können. Zumindest eine Angabe, welche Nummer er mit welcher abgehenden Nummer an welchem Tag angerufen haben will. Dann kann man nachsehen, ob es diesen Anruf gegeben hat.
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foot

Re: Die schlichte oder kommentarlose Rücksendung von Waren

jabama hat geschrieben:
fussel hat geschrieben:Dann bist du nicht mehr richtig informiert . Die Zeiten sind seit letztem Jahr vorbei. Du solltest denn Thread nochmal von vorn inkl. der Links aufmerksam lesen.

Der Kunde muss seine Widerruf aktiv erklären. Einfaches zurück senden genügt nicht mehr.
Da stellst sich mir jetzt die Frage:

Ist ein ausgefüllter Retourenschein, auf dem die Artikel die in der Rücksendung liegen, vermerkt sind, ein aktiver Widerruf ?
Ja ne bitte jetzt nicht eine Antwort ala "Kundenfreundlichkeit", das ist mir schon klar.
Was aber wenn ich zu einem Kunden NICHT freundlich sein will ?
Wenn man auf den ordentlichen Widerruf ala Gesetz besteht, dann sollte man die Rücksendescheine aber nicht beilegen. Suggeriert man doch hier, das eine Rücksendung einfach, schnell und mit ein paar Zeilen ermöglicht wird und dann entsprechend auch zu bearbeiten ist. Ansonsten macht der Retourenschein wenig Sinn. Könnte man ja dann auch auf die beigelegte Rechnung kritzeln oder auf den Packschein.
So sehe ich das als Kunde.
Wird mir ein Schein angeboten kreuze ich die Dinger an, die ich zurücksende und warum, stecke es mit in das Paket und fertig.
Hatte bisher noch keine Firma, die dann sagt: nee ist nicht.
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Pflanzenshop
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Re: Die schlichte oder kommentarlose Rücksendung von Waren

Ich muss das aus aktuellem Anlass noch einmal ausgraben.

Wenn ich die Annahme verweigere, dann dürfte die Widerrufsfrist ja noch gar nicht laufen oder?

Denn es heißt ja:
... ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Habe ich die Ware in Besitz genommen, wenn ich sie nicht annehme?
Lesenswertes zu Aquarienpflanzen und anderen Themen rund um die Aquaristik Aquarienpflanzen-News
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Ralf
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Re: Die schlichte oder kommentarlose Rücksendung von Waren

Natürlich läuft die Frist bei Annahmeverweigerung nicht.
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Kaluna
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Re: Die schlichte oder kommentarlose Rücksendung von Waren

würde das denn helfen? Der Paketdienst dokumentiert ja sicherlich die Annahmeverweigerung und der Kunde würde - nicht zu Unrecht - argumentieren, dass die Ware ja innerhalb der Frist zurückgesandt wurde und angekommen wäre, sofern die Annahme nicht verweigert würde..

Oder denk ich da falsch? Allerdings muss ich gestehen, dass ich den Sinn dieses Thread eh irgendwie nicht verstehe...
Ralf
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Re: Die schlichte oder kommentarlose Rücksendung von Waren

Im Gegensatz zu früher muss der Kunde einen Widerruf "eindeutig erklären". Ich würde eine Annahmeverweigerung nicht als solche ansehen, zumal Paketzusteller gern auch mal eine solche dokumentieren, obwohl überhaupt kein Zustellversuch stattgefunden hat.

Bis sich der Kunde erklärt, würde ich so eine Sendung einfach liegen lassen.

Wir haben hier immer mal wieder Sendungen, die nicht zugestellt werden konnten. Manche Kunden melden sich nie ...

Wer online bestellt, ist vor dem Gesetz geschäftsfähig. Dann kann ich auch erwarten, dass eine Nachfrage erfolgt, wenn die Sendung nicht angekommen ist.
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drich
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Re: Die schlichte oder kommentarlose Rücksendung von Waren

Ich finde dies ist doch sehr haarspalterei.
Die Ware ist wieder da, Gutschrift fertig.

Amazon, Zalando & Co machen es unproblematisch vor. Warum sollte ich meinen Kunden auch noch extra vertreiben....?
Ironie-Schilder sind selbständig im Text anzubringen
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Scienceticker
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Re: Die schlichte oder kommentarlose Rücksendung von Waren

"Das AG Dieburg (Urt. v. 4.11.2015, 20 C 218/15 (21)) musste sich gleich mit mehreren interessanten Fragen zum neuen Widerrufsrecht auseinandersetzen."

Lesenswert!

http://www.shopbetreiber-blog.de/2016/0 ... erweigern/
Ralf
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Re: Die schlichte oder kommentarlose Rücksendung von Waren

Interessant, weil das Gericht der Ansicht ist, dass bei einer Annahmeverweigerung die Widerrufsfrist zu laufen beginnt:
“Eine Inbesitznahme durch den Kläger lag auch hinsichtlich der beiden abgelehnten Pakete vor, da dieser mit der Anweisung an den Paketboten, die Pakete zurückzuschicken, von seiner Sachherrschaft i. S. d. § 854 Abs. 1 BGB Gebrauch gemacht hat.
Das dürfte auch bei einem einzelnen Paket nicht anders sein, für das aktiv (!) die Annahme verweigert wird (im Gegensatz zu einer Nichtabholung bei Einlagerung).
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Cornflake
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Re: Die schlichte oder kommentarlose Rücksendung von Waren

Scienceticker hat geschrieben:"Das AG Dieburg (Urt. v. 4.11.2015, 20 C 218/15 (21)) musste sich gleich mit mehreren interessanten Fragen zum neuen Widerrufsrecht auseinandersetzen."
Ja meiner Meinung nach hat da auch der Kunde mist gebaut, hätte ja gleich nach
Annahmeverweigerung ne Mail schreiben können, dann wäre die Sache erledigt gewesen.
Aber nein, man lässt lieber den Händler die ganze Arbeit machen und meckert dann noch
wenn nicht automatisch Geld ins Haus flattert /-(x)
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Markovka
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Re: Die schlichte oder kommentarlose Rücksendung von Waren

Hat jemand einen Vorschlag, wie in einem solchen Fall mit den Rücksendekosten zu verfahren ist?
DHL nimmt ja nun Gebühr für veweigerte Pakete und das sind ja "Rücksendekosten" die eigentlich vom Kunden zu bezahlen sind. Wenn's jetzt aber gar kein Widerruf ist, wer zahlt dann die Rücksendung? :gruebel:
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fussel
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Re: Die schlichte oder kommentarlose Rücksendung von Waren

Na der Kunde. Ob Widerruf oder nicht spielt doch keine Rolle. Zumindest wenn der Widerruf entsprechend formuliert ist.
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