Der Hauch einer Andeutung einer geschützten Marke im Firmennamen

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Der Hauch einer Andeutung einer geschützten Marke im Firmennamen

Vielleicht etwas markenrechtlich Nachdenkliches zum Feiertag.

Ich fahre privat einen VW-Bus T3 (Baujahr 1988), da kennt man sich und seine Händler seit Jahrzehnten. Leider ist es so, dass spezialisierte Autoteilehändler mit Online-Shop es schon seit vielen Jahren nicht leicht haben, genauso wie private Blog- oder Forenbetreiber, die immer fröhlich bei jeder Gelegenheit einen aufs Maul kriegen, nämlich immer dann, wenn bestimmte Automobilmarken im Mittelpunkt der Aktivitäten stehen. Ich kenne Teilehändler, die haben in den letzten Jahren mindestens drei Mal nicht ganz freiwillig ihren Firmennamen geändert. Bei mir ist just dieser Newsletter eingetroffen:

Zitat:
"Wir haben einen neuen Namen. Die 'My Bus Parts Bernd Jäger GmbH' versorgt euch wie gewohnt mit allem, rund um den geliebten Bulli. […]

Warum ein neuer Name?

Wenn ihr euch nun fragt: 'Warum ein neuer Name, der alte war doch gut?', dann möchten wir euch gern über diese Entscheidung aufklären. Seit unserer Gründung sind wir im engen Austausch mit dem Autohersteller aus Wolfsburg, um einer Verwendung der hauseigenen Markennamen zu entsprechen. Eine Verwendung der Marke im Zusammenhang mit der niedlichen Umschreibung der legendären VW-Busreihe wurde uns zum Zeitpunkt der Gründung letztlich nicht untersagt aber eben auch nicht konsequent erlaubt. Zwischen den Zeilen konnten wir herauslesen: Solange es passt, passt's. Zumindest haben wir das so interpretiert. Nun wurde das, was wir vor 3 Jahren zwischen den Zeilen interpretieren durften, einfach konkret auf Papier gebracht und dann doch etwas zielgerichteter formuliert. Man lernt eben dazu... […] Mit einem sachlichen Austausch konnten wir uns aber ohne weitere Probleme einigen. Natürlich zeigten wir uns einsichtig und kooperativ und hoffen nun auch das uns das ebenso entgegengebracht wird."


Also aus der "VW Bulli Parts Bernd Jäger GmbH" wird nun die "My Bus Parts Bernd Jäger GmbH", vgl. https://www.mybusparts.de. Ich kenne von früher einen anderen Fall, aus der Fa. Volksteile (Ersatzteile für VW-Boxermotoren) wurde die Fa. Wagenteile, vgl. https://www.wagenteile.de. Legendär auch der Fall Doppel WOBler, vgl. https://www.vau-max.de/magazin/vau-max- ... ekten.2969, der allerdings nach hinten losging.

Schon traurig, wenn Fans und Händler, die eine Marke geradezu leben und maximal unterstützen als Prozessgegner verstanden werden. Ironie der Geschichte: Offiziell heißt der eckige Bulli "Typ 2", denn "T3" war schon vorbelegt. Im elektronischen Ersatzteilkatalog ETKA findet man die T3-Teile daher nicht unter Transporter, sondern unter "Typ 2 Modell T2". Den seit Jahrzehnten im Volksmund gebräuchlichen Begriff "Bulli" hat VW sich 2006 im Übrigen als Wortmarke schützen lassen, vgl. https://register.dpma.de/DPMAregister/m ... AKZ=890624. Seither wird alles mit "Bulli" im Namen weggeklagt (vgl. https://www.welt.de/motor/article129435 ... Bulli.html). Und dann hat Volkswagen noch nachgelegt, vgl. https://register.dpma.de/DPMAregister/m ... 11044908/D und sich folgende Nizza-Klassen bei der Wortmarke "Bulli" zu eigen gemacht damit auch eine jedwede Merchandising-Aktivität für Produkte, die vor 71 Jahren erdacht wurden, Leute belangen zu können:

Klasse(n) Nizza 08:
Geräte zur Körper- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere; scharfe und stumpfe Hieb- und Stichwaffen; Werkzeuge für die Zubereitung von Lebensmitteln, Küchenmesser und Essbestecke; handbetätigte Geräte und Werkzeuge zur Materialbearbeitung sowie für Bau-, Reparatur und Instandhaltungsarbeiten; Hebewerkzeuge; Handbetätigte Werkzeuge und Geräte für land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke, für den Maschinen-, Apparate- und Fahrzeugbau sowie für die Bautechnik; Handbetätigte Werkzeuge [Multitools]; Taschenmesser mit Mehrzweckfunktionen; Kratzer [Handwerkzeuge]; Werkzeugschlüssel; Werkzeuggriffe aus Metall; Messerschmiedewaren; Essbesteck; Gabeln; Löffel; Messer; Gabeln [Handwerkzeuge]; Scheren; Hieb- und Stichwaffen; Schwerter; Rasierer; Rasierapparate; Etuis für Rasierapparate; Manikürenecessaires; Schleifsteine; handbetätigte Werkzeuge; handbetätigte Wagenheber; Teile und Zubehör für alle vorgenannten Waren, soweit in dieser Klasse enthalten
Klasse(n) Nizza 11:
Geräte und Anlagen zu Beleuchtungs-, Heizungs-, Kühlungs-, Dampferzeugungs-, Koch-, Trocknungs-, Lüftungs- und Wasserversorgungszwecken sowie zu sanitären Zwecken; Brenner; Boiler; Koch-, Erhitzungs-, Kühlungs- und sonstige Behandlungsgeräte und -ausrüstung für Nahrungsmittel und Getränke; Kamine; Feuerfeste Öfen; Öfen mit Grills; Campingkocher; Grills; elektrische Kaffeemaschinen; Kühl- und Gefrierausrüstung; Heizungs-, Ventilations-, Klima- und Luftreinigungsgeräte und -anlagen; Beleuchtungsgeräte; Beleuchtungsapparate und -anlagen; Beleuchtungslampen; Beleuchtungsgeräte mit Leuchtdioden [LEDs]; Beleuchtungsgeräte für Fahrzeuge; Lampen für Fahrtrichtungsanzeiger von Fahrzeugen; Beleuchtungsgeräte mit Leuchtdioden [LEDs] für Fahrzeuge; Blendschutzvorrichtungen für Fahrzeuge [Lampenzubehör]; Blendschutzvorrichtungen für Kraftfahrzeuge [Lampenzubehör]; Blitzlichte [Taschenlampen]; Bogenlampen; Campinglaternen; Taschenlampen; Fahrradleuchten; Fahrzeugleuchten und deren jeweiligen Teile; Fahrzeugrückstrahler und deren jeweiligen Teile; Fahrzeugscheinwerfer und deren jeweiligen Teile; Fassungen für elektrische Lampen; Glühbirnen für Beleuchtungszwecke; Glühbirnen [elektrisch]; Glühbrenner; Glühfäden für elektrische Lampen; Grubenlampen; Entladungsröhren [elektrisch] für Beleuchtungszwecke; Lampen [elektrisch]; Gaslampen; Lampengläser; Lampenglühstrümpfe; Lampenkugeln; Lampenröhren, -zylinder; Lampenschirme; Lampenschirmhalter; Leuchtröhren für Beleuchtungszwecke; Leuchtröhren mit elektrischer Entladung; Lichtverteiler; Lichtreflektoren; Reflektoren für Lampen; Sicherheitslampen; elektrische Lüfter für den persönlichen Gebrauch; Gasanzünder [Feuerzeuge]; Anzünder [Zündgeräte]; Heizgeräte für feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe; Heizgeräte [elektrisch]; Heizungsanlagen; Heizungsanlagen für Fahrzeuge; Solarkollektoren [Heizung]; Klimaanlagen; Klimaapparate; Kühlanlagen und -maschinen; Kühlapparate; Klimaanlagen für Fahrzeuge; Lufterhitzer; Luftfilter [Klimatisierung]; Luftfilteranlagen; Filter [Teile von häuslichen oder gewerblichen Anlagen]; Entfroster für Fahrzeuge; Lüftungsanlagen [Klimatisierung] für Fahrzeuge; Scheibenheizungen für Fahrzeuge; Luftkühlgeräte; Luftreinigungsapparate und -maschinen; Luftreinigungslampen mit keimtötender Wirkung; Luftsprudelbäder; Luftsterilisatoren; Lufttrockner; Lüftungsgeräte [Klimatisierung]; Elektrische Schokoladenbrunnen; Elektrische Lichterketten; Elektrisch beheizte Kleidung; Speiseeismaschinen; Fahrradblinker; Heiz- und Kühlgeräte zur Ausgabe von heißen und kalten Getränken; USB-powered hand warmers; USB-betriebene Tassenwärmer; Teile und Zubehör für alle vorgenannten Waren, soweit in dieser Klasse enthalten
Klasse(n) Nizza 20:
Möbel und Einrichtungsgegenstände; Spiegel; Bilderrahmen; Betten; Regale; Schränke; Tische; Schreibtische; Stühle; Polstersessel; Sofas; Kinderhochstühle und -lauflerngeräte; Kleiderbügel; Kopfpolster; Campingmöbel; Campingtische; Campingstühle; Campingbetten; Campingmatratzen; Schlafmatten für Campingzwecke; Aufblasbare Matratzen für Campingzwecke; Picknickmöbel; Picknickkörbe; Holzkästen; Kisten aus Kunststoff; Ankerbojen, nicht aus Metall; Schlösser und Schlüssel, nicht aus Metall; Tür-, Tor- und Fensterbeschläge, nicht aus Metall; Ventile; Befestigungsmaterial; Klöppel; Klemmen; Haltegriffe; Haken; Identifikationsarmbänder; Wimpelhalter; Ringe, Stangen, nicht aus Metall; Saugnäpfe aus Kunststoff; Spender für Papierhandtücher [ortsfest, nicht aus Metall]; Tabletts, nicht aus Metall; Etiketten aus Kunststoff; Tonnen, Fässer nicht aus Metall; Verpackungsbehälter aus Kunststoff; Tanks für flüssige Brennstoffe, nicht aus Metall; aufblasbare Werbeartikel, soweit in Klasse 20 enthalten; Kisten, nicht aus Metall; Kanister, nicht aus Metall; Leitern aus Holz oder Kunststoff; Bambus; Kunstgegenstände aus Holz, Wachs, Gips oder aus Kunststoff; Anschlagtafeln; Dekorationsartikel aus Kunststoff für Nahrungsmittel; Behausungen und Betten für Tiere; Garderobenhaken; Vorhangringe; Statuen, Figuren, Kunstwerke sowie Verzierungen und Dekorationen aus Materialien wie Holz, Wachs, Gips oder Kunststoff, soweit in dieser Klasse enthalten; Behälter sowie Verschlüsse und Halter hierfür; Kunststofframpen für Fahrzeuge; Displays, Ständer und Beschilderungen; Teile und Zubehör für alle vorgenannten Waren, soweit in dieser Klasse enthalten
Klasse(n) Nizza 21:
Statuen, Figuren, Schilder und Kunstwerke aus Materialien wie Porzellan, Keramik, Steingut und Glas, soweit in dieser Klasse enthalten; Haushaltsgegenstände für Bekleidung und Schuhwaren, nämlich Stiefelknechte und Schuhlöffel, Stiefelknöpfer, Kleiderständer, Kleiderspanner, Bügel- und Kleidermangelartikel, Schuhpoliergeräte, Schuhspanner und -former; Geräte und Behälter für Haushalt und Küche; Eiszangen; Salatzangen; Servierkellen; Stößel für die Küche; Mörser für die Küche; Eisportionierer; Spatel für die Küche; Schaufeln für Haushaltszwecke; Ausgießer; Schöpfkellen für Wein; Nussknacker; Zuckerzangen; tragbare, nicht elektrische Kühltaschen; Kühlboxen; Picknickkoffer mit Geschirr; Picknickgeschirr; Picknickbehälter; Isolierflaschen; Isoliergefäße für Getränke; Isoliergefäße für Nahrungsmittel; Teeservice; Grillzangen; Grillgabeln; Grillwender; Ofen- und Grillhandschuhe; Tragbare Campingtöpfe und -pfannen; Grillroste [Küchengeräte] für Campingzwecke; Toilettenecessaires; Papierhandtuchspender aus Metall; Kämme; Schwämme; Bürsten; Bürstenmachermaterial; Bürstenwaren; Zahnbürsten; Zahnstocher; Putzzeug; Papierkörbe; Sparbüchsen; Trinkhalme; Chamoisleder für Reinigungszwecke; Tücher, Kissen und Pads zur Reinigung von Displays; Glaswaren, Porzellan- und Steingut, soweit in Klasse 21 enthalten; Schilder aus Porzellan und Glas; Vasen; Blumenvasen; Glaswaren zum täglichen Gebrauch, einschließlich Becher, Teller, Kessel und Krüge; Kunstgegenstände aus Porzellan, Ton oder Glas
Klasse(n) Nizza 22:
Netze; Zelte; Planen; Seile; Bindfäden; Segel; Säcke; Polsterfüllstoffe und Polstermaterial, ausgenommen aus Papier, Pappe [Karton], Kautschuk oder Kunststoff; Hängematten; Verpackungsbeutel, -hüllen, und -taschen aus textilem Material; Abschleppseile für Fahrzeuge; Fahrzeugplanen; Campingzelte
Klasse(n) Nizza 24:
Stoffe; Textilwaren und Textilersatzstoffe; Filtermaterialien aus Textilien; Bett- und Tischdecken; Tischwäsche, nicht aus Papier; Bettwäsche; Handtücher; Wandbekleidungen aus textilem Material; Bordüren aus Textil; Steppdecken; Tagesdecken für Betten; Schlafsäcke; Schlafsäcke für Camping; Servietten aus Textil; Moskitonetze; Wimpel und Fahnen nicht aus Papier; Flaggen aus Kunststoff; Vliesstoffe [Textilien]; Filz; Waschhandschuhe; Picknickdecken
Klasse(n) Nizza 43:
Verpflegung von Gästen; Beherbergung von Gästen

Nur Autos bauen können sie aufgrund von Managementfehlern beim Einkauf nicht, der Steuerzahler zahlt nun die Kurzarbeit. Dann können die ja mit Toilettenartikeln und Grillzangen weitermachen. Andere sind allerdings auch nicht besser, Fußballclubs können z. B. den Hals auch nicht vollkriegen. Wer dummdreist irgendwelche Nizza-Klassen blockiert, ohne diese zu benutzen, sollte die komplette Marke verlieren oder so eine Art Missbrauchsgebühr bezahlen.


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roman
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Re: Der Hauch einer Andeutung einer geschützten Marke im Firmennamen

Was die Bekämpfung der Nutzung deren Marke, deren Logos und diversem Firlefanz betrifft, ist VW sehr Jahren sehr aktiv, auch im Internet.
Gibt haufenweise öffentlich gemachte Abmahnungen zu dieser Thematik, z.B. die Retro-Blechschilder und so Zeugs.

Von daher nicht wirklich überraschend das ganze ...
bcksbx
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Re: Der Hauch einer Andeutung einer geschützten Marke im Firmennamen

Zudem "VW Bulli Parts ..." ist mehr als ein Hauch einer Andeutung.
roman
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Re: Der Hauch einer Andeutung einer geschützten Marke im Firmennamen

Ich denke der Verfasser hat die "gefühlte" Ungerechtigkeit im Auge. Da der Begriff Bulli ja gar nicht von VW stammt, sondern aus dem Volksmund.

Genauso wie "Käfer" ja keine offzielle VW-Bezeichnung ist (die Kiste hatte offiziell den klingenden Name "TYP 1", bzw. die Untertypen dann "1200", "1300", "1302"...).
Sondern VW hat den Begriff zuerst gar nicht gemocht, erst als man draufkam dass der marketingtechnisch cool wirkt, hat man Jahrzehnte später begonnen ihn zu verwenden.
kreien
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Re: Der Hauch einer Andeutung einer geschützten Marke im Firmennamen

Genau, ich finde es unangenehm, einen von den eigenen Kunden, Händlern und Fangemeinde über Jahrzehnte eingeführten Gattungsbegriff "Bulli" zunächst intern abzulehnen und diesen dann Dekaden später markenrechtlich schützen zu lassen, um sodann gegen vorgenannte Zielgruppe juristisch vorzugehen und sich den Weg freizuschießen. Die vernichteten Marken in der Markenrolle des DPMA mit "Bulli" als Namensbestandteil sprechen Bände. Das können nur Leute/Firmen veranstalten, die völlig weltfremd unterwegs sind. Dabei sei durchaus angemerkt, dass es seitens der Volkswagen Service Factory offiziell VW Bulli Pasta gibt, vgl. https://www.myfoodshop.eu/shop/Volkswag ... g-362.html. Die Marke wird also durchaus außerhalb von Automotive benutzt.

Bei Volksteile fand ich die Auseinandersetzung damals noch grenzwertiger. Die Problematik betrifft auch diverse URLs, denn im beschriebenen Fall My Bus Parts wurde – wenn ich die letzten 20 Jahre inkl. Nachfolgeregelung richtig rekapituliere – aus www.syncro-bernd-jaeger.de -> www.vw-bus-syncro.de -> www.vw-t3-bus.de -> www.vw-t3-bus-shop.de -> www.vwbulliparts.de -> www.mybusparts.de. Alles nicht so einfach und auch nicht neu, vgl. recht-gesetz-f3/domain-und-namensfindung-t40696.html. Bei Volkswagen überrascht mich in der Tat nichts.

Aber der Mittelstand kann das natürlich auch, unvergessen, der damalige PR-Stunt des Fahrradreifenherstellers Schwalbe:
https://www.mtb-news.de/news/2984-abmah ... rsuchquot/

Ist ein bisschen schlecht gelaufen:
https://www.mtb-news.de/news/2990-abmah ... digt-sich/

applaus
vbc
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Re: Der Hauch einer Andeutung einer geschützten Marke im Firmennamen

Hat sich Bernd nicht zurück gezogen und ist gar nicht mehr Teil des ganzen ?
Und Bulli hat VW ja erst seit 2007, seit sie die Marke von Kässbohrer gekauft haben.

Ich hatte vor Jahren, als damals VW sogar Foren wegen der Namensrechte abgemahnt hat, einen netten Austausch mit der Rechtsabteilung von VW,
die dann auf eine Duldung der Nutzung hinauslief. Und eigentlich war der komplette Domainname eine Bezeichnung eines VW Fahrzeuges.

Die Domain habe ich dann damals übergeben an den eigentlichen Firmeninhaber, dessen Nachfolger das Ding zwar komplett gegen die Wand gefahren hat,
aber der Name immer noch bei ihm ist.

Also in Einzelfällen kann VW auch nett sein, auch wenn ich bezweifle, dass das heute nochmal so klappen würde.
kreien
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Re: Der Hauch einer Andeutung einer geschützten Marke im Firmennamen

vbc hat geschrieben: 3. Okt 2021 14:13 Hat sich Bernd nicht zurück gezogen und ist gar nicht mehr Teil des ganzen?
Ja, siehe hier: https://www.pressreader.com/germany/thu ... 2048084164

Der Name des Gründers ist weiterhin in der Neufirmierung enthalten, der Werkstattbetrieb in Liebenau dürfte dauerhaft geschlossen sein, die Nachfolger haben einen reinen Online-Shop draus gemacht und denken über eine spezialisierte VW-Bus-Werkstatt für T3 und T4 nach. Eine spezialisierte Werkstatt ist nur zu begrüßen, ich werde da gerne mal hinfahren, wenn es soweit ist – muss allerdings zugeben, dass die spezielle Art des Bulli-Papstes "Bernd" damals am Telefon – wiederholt im Abstand von mehreren Jahren – dazu geführt hat, dass nie ein Werkstatt-Termin zustande gekommen ist. Er hätte ja so viel zu tun … ja mein Gott, dann stelle dir meine Karre auf den Hof und melde dich in sechs Monaten wieder, das wollte er dann auch nicht. Er hatte sich mehr auf teure Motorenumbauten spezialisiert, weniger auf Achsschenkel- und Radlager-Kleinscheiß. Er hat mich mächtig enttäuscht. Das Phänomen gibt es bei freien Werkstätten allerdings leider häufiger, vielleicht kopiert manch Inhaber auch irgendeine dieser Doku-Trash-Soaps, vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Die_PS-Profis.
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Re: Der Hauch einer Andeutung einer geschützten Marke im Firmennamen

Die Kisten und Drumherum scheinen ein guter Markt zu sein.
Ein Bekannter von mir baut in seiner Werkstatt regelmäßig Bullis auf Subarumotor um usw, ein anderer Bekannter importiert T1 aus Brasilien und verkauft sie (neben Porsche und Ferrari) in seinem Autohaus.

Ich kenne eher die Ossimobil-Szene. Da gibt es ebenfalls eine Menge Spezialisten, aber selbst die müssen höllisch aufpassen. Ein Verein hat die alten "Trabant" - Logos als Marke angemeldet und mahnt alle gewerblichen Verwender ohne Genehmigung ab. Diese Genehmigung zu bekommen ist aber fast ein Ding der Unmöglichkeit.
So wird dann selbst 30 Jahre nach Pleite eines Herstellers noch mit dem Namen Kasse gemacht...
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kreien
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Re: Der Hauch einer Andeutung einer geschützten Marke im Firmennamen

Ja, dann hoffen wir mal, dass die ehemals stolze Bremer Automobilmarke Borgward nicht ähnlich elendig endet, ich habe da leider wenig Hoffnung, siehe hier:
https://www.weser-kurier.de/bremen/zwei ... 75cdqrtd67

und hier:
https://www.auto-motor-und-sport.de/ver ... land-ende/.
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