Datenverlust DSGVO "Datenpanne" melden

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daytrader
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Re: Datenverlust DSGVO "Datenpanne" melden

koshop hat geschrieben: 14. Feb 2020 10:20 Mach dich darauf gefasst das er jetzt noch nach DSGVO Auskunft über seine gespeicherten Daten einfordert oder dein Verfahrenverzeichnis zur Datenverarbeitung als Rache anfordert.
Sag ich ja. Vorbereiten und wenn die Auskunft vorbereiten und innerhalb von 10 Minuten zusenden und sich ärgern, dass man das Gesicht nicht sehen kann.

Darf er als fremde Person mein Verfahrenverzeichnis verlangen? Dachte das dürfen nur Behörden. Das mit der Auskunft ist klar.


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fossi
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Re: Datenverlust DSGVO "Datenpanne" melden

daytrader hat geschrieben: 14. Feb 2020 10:01 Meinung des Anwaltes: Das ist ein Zocker, Ablaufen lassen, nicht melden, da kein Massenproblem, sondern nur 1 oder 2 Betroffene...
:daumenhoch:

Eine Meldung an den Datenschutzbeauftragten kann böse nach hinten losgehen. Es gab schon freiwillge Meldungen von solchen "Kleinigkeiten", die eine ganze Lawine an Prüfungen und letztlich bitterböse Strafen, i.d.R. nichtmal wegen der Ursprungsmeldung, ausgelöst haben.
Schlafende Hunde soll man nich wecken!

Zum Stinkstiefel: Antworte ihm nur lakonisch und insofern überhaupt nötig (z.B. wenn jetzt noch eine Datenauskunft folgt).
Ansonsten einfach völlig auflaufen lassen. Das Risiko auf irgendwelche echten Probleme im Nachhinein sind sehr gering.
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hkhk
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Re: Datenverlust DSGVO "Datenpanne" melden

was meinte denn nun der Anwalt bzgl. der Erwartungshaltung des Motzers, eine Entschädigung zu wollen?
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
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daytrader
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Re: Datenverlust DSGVO "Datenpanne" melden

Er meinte dass sein Zocker. Auf meine Frage, ob man das nicht anzeigen solle oder irgendwie verfolgen, meinte er "Tun Sie ihm nicht, dann tut er Ihnen nichts." Naja ich halte das für realitätsfremd. Natürlich wird er jetzt irgendwas machen und sei es nur die Auskunft zu verlangen.

Ich kann ja theoretisch Anzeige wegen den Verdacht auf Erpressung stellen, wenn er mich nun schikaniert, wegen eines menschlichen Fehlers. Wird halt schlimmstenfalls eingestellt.
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koshop
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Re: Datenverlust DSGVO "Datenpanne" melden

Darf er als fremde Person mein Verfahrenverzeichnis verlangen? Dachte das dürfen nur Behörden. Das mit der Auskunft ist klar.
Sorry, da hab ich mich geeirrt. Das öffentliche Verfahrensverzeichnis gabs im alten Datenschutzrecht. Das neue Ding heißt "Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten" und muss wohl nur den Behörden auf Anforderung vorgelegt werden.

Bezüglich Schikane gibts ja noch den guten alten §226 BGB
§ 226
Schikaneverbot
Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.
https://dejure.org/gesetze/BGB/226.html

Aber die Möglichkeiten dir zu schaden sind eigentlich sehr sehr eingeschränkt. Und vertauschte Paketaufkleber sind Alltag. Ist hier jedem schon passiert. Nur hat man normal nicht mit solchen Flitzpiepen zu tun.
mwp
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Re: Datenverlust DSGVO "Datenpanne" melden

daytrader hat geschrieben: 14. Feb 2020 10:35 Natürlich wird er jetzt irgendwas machen und sei es nur die Auskunft zu verlangen.
Dann druckst du die ihm halt aus und fertig.

Mir ist klar, sowas nimmt einen immer mit, aber mit den Jahren wird man auch gelassener.

Tu ihm nichts, ist der beste Rat. Verschwende keine Zeit. Falls er dann wirklich noch irgendwas anderes in die Wege leitet, kannst du immer noch darüber nachdenken, ob und wie du ihm ans Bein pinkelst. Solange das nicht Eintritt, kümmere dich um deine Arbeit oder gönne dir etwas Freizeit mit etwas, was dir Spaß macht.
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daytrader
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Re: Datenverlust DSGVO "Datenpanne" melden

Mein Plan ist, ihm nachher nochmal höflich mitzuteilen, dass SEINE Daten nicht in fremde Hände gelangt sind, mir das ganze dennoch sehr leid tut und ihn bitte das falsche Paket zurück zu senden und einen Retourenschein sende. Vielleicht weise ich noch darauf hin, dass der Person dessen Daten er hat, davon weiß und es ihr egal ist.

Sollte dann die Schikane kommen ala Auskunftsrecht etc, dann werde ich ihm diese hinknallen und ich mitteilen, dass ich ihn wegen den Verdacht auf Schikane und Erpressung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig.........durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, .........nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten.......Nachteil zufügt, um sich zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Der Versuch ist strafbar.
Er hat einen Artikel für 30 € erworben und damit gerechnet (siehe Mail oben) 250-300 € Entschädigung zu bekommen....also rund das 10-fache. Er nutzt schlicht menschliche Fehler aus die jedem täglich passieren können.
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Eat The Rich
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Re: Datenverlust DSGVO "Datenpanne" melden

Du bittest den entspannten Kunden darum, dass du seine persönlichen Daten an den bösen Kunden weitergeben darfst. Somit liegt eine Einwilligung vor (und als kleines Danke bekommt er dann ein Goodie von dir) und kein Verstoß. Die Daten des Anderen sind NICHT weitergeben worden also ist nichts zu tun. Fall erledigt.
auch 'ne blinde Katze findet mal ne tote Maus!
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daytrader
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Re: Datenverlust DSGVO "Datenpanne" melden

Nachtrag vom Nachtrag zum nachgetragenen :)

Habe im Netz noch eine kostenlose Erstberatung einer DSVG Consulting Gedöns gefunden. Diese haben im groben dem Anwalt von vorherigen Anruf zugestimmt. Also nur eine Datenpanne, 5.000 € total überzogen etc. Sind jedoch der Meinung, dass der Kunde Ärger machen wird, er Anzeige erstatten könnte und ich dann Stellung nehmen muss vor der Datenschutzbehörde und dann eben alles ins Rollen gebracht wird. Man ist dort Meinung das man dies mit einem anwaltlichen Schreiben im Keim ersticken sollte und ich dem Typ garnichts antworten sollte.

Da sich der Typ auf die 5.000 € bezieht, sind die 5.000 € der Streitwert. Dadurch würde dieses Schreiben knapp 500 € kosten. Ich muss jetzt schauen, ob die Rechtsschutz das übernimmt und den Vertrag prüfen.

Dort sieht man das klar als Erpressung was ich anzeigen könnte. Aber das müsste ich tun.
bauti
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Re: Datenverlust DSGVO "Datenpanne" melden

Ob du den Typen anzeigst musst du selbst wissen. Wahrscheinlich wäre mir das zu aufwendig. Ich würde lediglich in einem Nebensatz in einem Mail erwähnen dass du prüfen lässt ob der Tatbestand der Erpressung vorliegt. Wenn dem so ist wirst du Anzeige erstatten. Der soll ruhig selbst auch ein wenig schwitzen...

Auf weitere Dienste von Anwälten würde ich verzichten. Die wollen natürlich auch Geld verdienen. Der erste Anwalt hat dir ja außerdem auch geraten nichts zu unternehmen.
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daytrader
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Re: Datenverlust DSGVO "Datenpanne" melden

Ich sag mal o.....macht er mir unsinnige Arbeit, dann mache ich ihm auch welche.

Die Frage ist, ob ich auf ein DSGVO Auskunftsersuchen überhaupt reagieren müsste, wenn es doch offensichtlich nur der Schikane dient. Wie Koshop schon schrieb:

§ 226
Schikaneverbot
Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.

Aber das ist alles nur Theorie.....wie soll ich beweisen, dass es es nur Schikane ist. Gesetze sind immer so eine Sache. Sie lesen sich gut, die Umsetzung ist schwierig.
mwp
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Re: Datenverlust DSGVO "Datenpanne" melden

bauti hat geschrieben: 14. Feb 2020 12:20 Ich würde lediglich in einem Nebensatz in einem Mail erwähnen dass du prüfen lässt ob der Tatbestand der Erpressung vorliegt. Wenn dem so ist wirst du Anzeige erstatten. Der soll ruhig selbst auch ein wenig schwitzen...
Aus Erfahrung und bisherigem anwaltlichem Rat: Nie mehr kommunizieren als absolut nötig. Also überhaupt nicht erwähnen, dass du nur irgend etwas prüfst.

Mitteilen, dass seine Daten nicht weitergegeben wurden (da Paket Annahme verweigert wurde)
Ihm mitteilen, dass der betroffene (der andere Kunde), über den Vorfall informiert wurde
Ihm mitteilen, dass er das Paket inklusive Zettel zurückschicken soll
Dich noch mal entschuldigen, mit dem Hinweis, dass es ein menschlicher Fehler war, Ihr Prüfungen/Kontrollen habt, um derartiges auf ein Minimum zu reduzieren, aber das es trotz allem eben doch in ganz wenigen Fällen vorkommt.

Fertig aus die Maus.
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daytrader
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Re: Datenverlust DSGVO "Datenpanne" melden

Lt. Anwalt muss ich ihn noch informieren, dass er die Daten der anderen Person weder speichern, noch sich übers Bett hängen darf.
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koshop
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Re: Datenverlust DSGVO "Datenpanne" melden

Schikane kannst du ihn so einem Fall dann nachweisen, wenn er z.B. schreibt: "Da Sie mir keine Entschädigung angeboten haben, mache ich jetzt von meinem Auskunftsrecht Gebrauch, viel Spaß beim Daten raussuchen." - oder so ähnlich. Manche Leute sind so doof. Dann könntest du die Auskunft wohl verweigern.

Aber ansonsten kann er natürlich argumentieren, dass er aufgrund dieses "schockierenden Vorfalls" sein Grundvertrauen in deine rechtskonforme Datenverarbeitung verloren hat und deshalb eine Auskunft wollte.

Schreib ihm wenn überhaupt, das du Auskunft eines Experten eingeholt hast und eine Meldung nicht erforderlich ist und geh ansonsten auf den Datenschutz-Mist gar nicht mehr ein. Insbesondere da seine Daten wohl gar nicht mehr betroffen sind sondern nur die des anderen Kunden. Du hast jetzt ggf. Anwälte an der Hand, die den Vorfall kennen und dir da im Zweifelsfall beistehen, also mach dir deshalb keinen Kopf mehr.

GGf. kannst du dir ja noch ein paar organisatorische Maßnahmen ausdenken wie du vertauschte Aufkleber in Zukunft verhinderst und die dokumentieren, dann kannst du die falls wirklich eine Anfrage einer Behörde kommt vorweisen, dann sind die auch zufrieden.
Roemer
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Re: Datenverlust DSGVO "Datenpanne" melden

Diesen "Datenschutzbeauftragten " - es gibt davon Hundertausende, i.d.R die Deppen im Unternehmen, welche sich nicht wehren können - würde ich etwa so ernst nehmen wie einen Kunden, der mit Betrugsanzeige droht weil die Ware 2 Tage im Verzug ist.
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daytrader
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Re: Datenverlust DSGVO "Datenpanne" melden

Roemer hat geschrieben: 14. Feb 2020 13:04 Diesen "Datenschutzbeauftragten " - es gibt davon Hundertausende, i.d.R die Deppen im Unternehmen, welche sich nicht wehren können - würde ich etwa so ernst nehmen wie einen Kunden, der mit Betrugsanzeige droht weil die Ware 2 Tage im Verzug ist.

Jein. Soweit stimme ich zu...ein seriöser Datenschutzbeauftragter würde wohl nicht versuchen Kapital aus der Sache zu schlagen.

Aber er kann mit wenig Aufwand relativ Ärger/Schaden/Arbeit verursachen. Daher sollte man Ihn vielleicht hinweisen auf die Erpressung.
mwp
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Re: Datenverlust DSGVO "Datenpanne" melden

daytrader hat geschrieben: 14. Feb 2020 13:07 Aber er kann mit wenig Aufwand relativ Ärger/Schaden/Arbeit verursachen. Daher sollte man Ihn vielleicht hinweisen auf die Erpressung.
Ich hab es ja schon geschrieben: Verkneif dir alles, was nicht sein muss. Ich kenne das, es juckt in den Fingern. Hilft dir aber überhaupt nicht.
Roemer
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Re: Datenverlust DSGVO "Datenpanne" melden

Kann er nicht. Jemand, der seinen Namen am Briekasten hat und seine Adresse offen auf Pakete kleben läßt, muß erst einmal erkären, warum seine Adresse noch schutzwürdig ist. Vielleicht findest Du Namen und Adresse von diesem Experten sogar offen im Netz.

Wie auch immer, diskutieren würde ich mit diesen verbitterten Würsten auch nicht.
new100
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Re: Datenverlust DSGVO "Datenpanne" melden

Mal in die Runde geschmissen... Bei der Bundeswehr gibt es ja auch Datenschutzbeauftragte.. wenn er beim Bund sein sollte, bekommt er gleich 2x einen auf den Deckel ! (Erpressung) 1x Zivilrechtlich und 1x beim Bund..
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daytrader
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Re: Datenverlust DSGVO "Datenpanne" melden

Roemer hat geschrieben: 14. Feb 2020 13:28 Jemand, der seinen Namen am Briekasten hat und seine Adresse offen auf Pakete kleben läßt, muß erst einmal erkären, warum seine Adresse noch schutzwürdig ist. Vielleicht findest Du Namen und Adresse von diesem Experten sogar offen im Netz.
Dürfte sich wohl um die Mailadresse drehen. Die darf man ja ohne Einwilligung nicht mal an die Paketdienste weitergeben....Aber wie gesagt, seine Daten würden nicht weitergegeben, da die Zustellung des betroffenen Paketes verhindert wurde.

Er hat halt die Daten des anderen. Aber dem ist es Rille.

So wie ich das sehe läuft es jetzt nur noch auf Rache hinaus. Er kann mir eigentlich nichts. Aber mit einer Anzeige muss ich vor den Behörden stellung nehmen und sie werden wohl prüfen. Alles ziemlich viel unnötiger Mist.
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