bauti hat geschrieben: ↑14. Feb 2020 12:20
Ich würde lediglich in einem Nebensatz in einem Mail erwähnen dass du prüfen lässt ob der Tatbestand der Erpressung vorliegt. Wenn dem so ist wirst du Anzeige erstatten. Der soll ruhig selbst auch ein wenig schwitzen...
Aus Erfahrung und bisherigem anwaltlichem Rat: Nie mehr kommunizieren als absolut nötig. Also überhaupt nicht erwähnen, dass du nur irgend etwas prüfst.
Mitteilen, dass seine Daten nicht weitergegeben wurden (da Paket Annahme verweigert wurde)
Ihm mitteilen, dass der betroffene (der andere Kunde), über den Vorfall informiert wurde
Ihm mitteilen, dass er das Paket inklusive Zettel zurückschicken soll
Dich noch mal entschuldigen, mit dem Hinweis, dass es ein menschlicher Fehler war, Ihr Prüfungen/Kontrollen habt, um derartiges auf ein Minimum zu reduzieren, aber das es trotz allem eben doch in ganz wenigen Fällen vorkommt.
Fertig aus die Maus.