CE-Kennzeichnungspflicht für Figuren...

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Wuehler
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CE-Kennzeichnungspflicht für Figuren...

Hallo zusammen,

Ich hätte eine Frage zur CE Kennzeichnung.

Besteht diese Kennzeichnungspflicht für Sammelfiguren? Sammelfiguren die ziemlich teuer sind, nicht verschluckt werden können, die nicht als Spielzeug geeignet sind und die aus PVC bestehen.

Ich weiß, dass keine Gefahr von den Produkten ausgeht, weil die auch offiziell in der ganzen Welt verkauft werden.

Allerdings werden ein paar besondere Figuren nur für bestimmte Länder hergestellt.

Wie ist denn hier die Lage?
Gibt es Produkte die keiner Kennzeichnungspflicht unterliegen?


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koshop
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Re: CE-Kennzeichnungspflicht für Figuren...

Hier ist ein guter Leitfaden für den Einstieg wie du vorgehen kannst:

https://www.produktentwicklung.ihk.de/p ... er-4712064
Wuehler
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Re: CE-Kennzeichnungspflicht für Figuren...

Also nach erster Recherche wäre das Produkt nicht Kennzeichnungspflichtig.

Stofftiere habe ich schon über den Haufen geworfen, auch wenn ich dafür unfassbar viele Abnehmer hätte 🙈
Aber das wird leider nichts
kreien
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Re: CE-Kennzeichnungspflicht für Figuren...

[Disclaimer: Nachdem mir von einem Forenmitglied vorgeworfen wurde, dass ich mich hier zum Rechtsanwalt aufschwinge, habe ich gezögert, ob ich überhaupt zu solchen Themen was schreiben sollte. Daher vorab: Ich bin kein Anwalt, eine Rechtsberatung findet nicht statt, vielmehr wird dem Threadersteller geraten, das Produkt professionell begleitet beurteilen zu lassen.]

Deine Frage kann nicht so ohne Weiteres beantwortet werden, sondern diese Abgrenzung ist vielmehr Teil einer Gefährdungsbeurteilung. Das geht auch nicht einfach mittels IHK-Fragebogen, sondern bedarf der Expertise eines Sachverständigen oder Prüfinstituts. Denn, bei jedem Artikel, der die Aufmerksamkeit von Kindern weckt, verbunden mit dem Wunsch mit ihnen zu spielen, besteht latent die Gefahr, dass irgendwelche Marktaufsichtsbehörden das Produkt ungewollt in der Spielzeugrichtlinie (also 2009/48/EG, nationales Recht: 2. ProdSV) mit entsprechender CE-Kennzeichnungspflicht verorten.

Wenn du Zugang zu Urteilsdatenbanken (z. B. juris) hast, dann schau dir mal OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.1998 – 11 B 12931/98 und die Geschichte mit der Bärenleuchte an, die nie für Kinder vorgesehen war und plötzlich unter die (zwischenzeitlich novellierte) Spielzeugrichtlinie fallen sollte (vgl. https://dejure.org/dienste/vernetzung/r ... 2012931/98).

Aber es gibt auch gute Nachrichten:

Anders als früher gesteht dir die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG in Anhang I Nr. 2 zu:

Liste von Produkten, die insbesondere im Sinne dieser Richtlinie nicht als Spielzeug gelten
(gemäß Artikel 2 Absatz 1)
1. Dekorative Gegenstände für festliche Anlässe und Feierlichkeiten;
2. Produkte für Sammler, sofern auf dem Produkt oder seiner Verpackung ein sichtbarer und leserlicher Hinweis
angebracht ist, wonach das Produkt für Sammler, die mindestens 14 Jahre alt sind, bestimmt ist.
Zu dieser Kategorie
gehören:
a) original- und maßstabsgetreue Kleinmodelle,
b) Bausätze von original- und maßstabsgetreuen Kleinmodellen,
c) Folklore- und Dekorationspuppen und ähnliche Artikel,
d) Nachbildungen von historischem Spielzeug und
e) Nachahmungen echter Schusswaffen.


Und es gibt auch die Situation, dass auf einem Produkt kein CE-Zeichen sein darf, wenn es nicht der Kennzeichnungspflicht unterliegt.

Buchtipp: "Pitzer, A.: Handbuch der Risikobewertung – praktischer Untersuchungsleitfaden für Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände, Kosmetika, Spielzeuge, Textilien. ZLR-Schriftenreihe. Frankfurt am Main: Fachmedien Recht und Wirtschaft, dfv Mediengruppe, 2016." von Rechtsanwalt Dr. Alexander Pitzer (https://d-nb.info/1081638672)
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