Bundesadler auf Dokument im Produktbild

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new100
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Bundesadler auf Dokument im Produktbild

Hallo,
wir haben ein Dokument / Prüfbericht, welches für unser Produkt zwingend notwendig ist (TÜV Unterlagen)
Wir haben nun ein Bild, wo wir exakt dieses Dokument abbilden um ein gewisses Vertrauen beim Kunden zu schaffen.
Die Frage ist nun, ist das erlaubt ?

Im Netz lese ich, man müsste sich extra eine Genehmigung einholen.
Nur eben dieser Prüfbericht ist ja eine Genehming vom TÜV und die haben halt eben diesen Adler auf dem Dokument.
Im Netz finde ich einige die damit werben, mit solch einem Prüfbericht. Nur ob es erlaubt ist?!?


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cmayr@descartes.com
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Re: Bundesadler auf Dokument im Produktbild

Warum nicht den TÜV direkt als Aussteller dieser Urkunde fragen, ob ihr dieses Dokument 1:1 ohne Veränderung und inklusive Abbildung unseres staatlichen Hoheitszeichens in eurem Shop als vertrauensbildende Maßnahme einfügen dürft?!
Was andere machen, sollte grundsätzlich niemals eure Entscheidung beeinflussen.
regalboy
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Re: Bundesadler auf Dokument im Produktbild

Welchen Sinn hätte ein Prüfbericht, den man nicht seinen Kunden zur Verfügung stellen darf?
xMerchant
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Re: Bundesadler auf Dokument im Produktbild

Ist die Veröffentlichung eines TÜV-Prüfberichts in einem Onlineshop nicht Werbung mit Selbstverständlichkeiten?
new100
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Re: Bundesadler auf Dokument im Produktbild

xMerchant hat geschrieben: 27. Mai 2020 11:28 Ist die Veröffentlichung eines TÜV-Prüfberichts in einem Onlineshop nicht Werbung mit Selbstverständlichkeiten?
Das glaube ich jetzt nicht..
Es gibt diese Produkte auch ohne Prüfberichte.. ohne Zulassung.
regalboy
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Re: Bundesadler auf Dokument im Produktbild

xMerchant hat geschrieben: 27. Mai 2020 11:28 Ist die Veröffentlichung eines TÜV-Prüfberichts in einem Onlineshop nicht Werbung mit Selbstverständlichkeiten?
Der TÜV prüft ja vieles - vom "gesetzlich notwendigen" bis zum freiwilligen.

Darüber hinaus würde ich nicht davon ausgehen, dass das Hochladen von Prüfdokumenten Werbung mit Selbstverständlichkeiten sei - aber ich bin kein Anwalt.
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koshop
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Re: Bundesadler auf Dokument im Produktbild

Ist die Veröffentlichung eines TÜV-Prüfberichts in einem Onlineshop nicht Werbung mit Selbstverständlichkeiten?
Ne, das verwechselst du jetzt mit der Werbung mit CE Kennzeichnung.
xMerchant
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Re: Bundesadler auf Dokument im Produktbild

Bei Werbung mit "CE konform" bin ich mir sicher, die ist nicht zulässig, da selbstverständlich. Wo ist der Unterschied zur TÜV-Prüfung? Die ist ja Vorbedingung für mich, damit ich nachweisen kann, dass mein Produkt CE-konform ist.
regalboy
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Re: Bundesadler auf Dokument im Produktbild

xMerchant hat geschrieben: 27. Mai 2020 11:41 Bei Werbung mit "CE konform" bin ich mir sicher, die ist nicht zulässig, da selbstverständlich. Wo ist der Unterschied zur TÜV-Prüfung? Die ist ja Vorbedingung für mich, damit ich nachweisen kann, dass mein Produkt CE-konform ist.
Es gibt ja nicht nur CE-Prüfungen, sondern auch z. B.:
- Prüfung auf enthaltene Schadstoffe für Siegel wie Ökotex
- TÜV-GS "geprüfte Sicherheit" als Zusatzprüfung
- und noch 1000 andere über die CE-Prüfung hinausgehende Prüfungen.
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SchneiderMusik
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Re: Bundesadler auf Dokument im Produktbild

new100 hat geschrieben: 27. Mai 2020 10:49 wir haben ein Dokument / Prüfbericht, welches für unser Produkt zwingend notwendig ist
Dann wäre es Werben mit Selbstverständlichkeiten, oder wer schreibt euch die Prüfung vor?
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Re: Bundesadler auf Dokument im Produktbild

Keine Rechtsberatung ;) , aber ich kann bei Elektronikartikeln oft genug die Konformitätserklärung ("CE-Dokument") direkt herunterladen. Warum sollte man nicht andere Prüfberichte dem Kunden zur Verfügung stellen? Sicherdatenblätter müssen ja sogar zum Download angeboten werden.

Man darf halt nicht schreiben "CE konform", weil es das sowieso sein muss. Aber ich kann dennoch einfach die Konformitätserklärung zum Download anbieten.
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