BGH: "Ver­sand­kosten Wucher!!" ist keine Sch­mäh­kritik

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MrChad
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BGH: "Ver­sand­kosten Wucher!!" ist keine Sch­mäh­kritik

4,90 Euro für den Versand – das war einem Käufer auf Ebay zu viel, er hinterließ eine Bewertung: "Ware gut, Versandkosten Wucher!!". Das sei keine Schmähkritik und damit zulässig, so der BGH - auch wenn die AGB anderes sagen.
von
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... en-wucher/


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icstore
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Re: BGH: "Ver­sand­kosten Wucher!!" ist keine Sch­mäh­kritik

Lustigerweise steht Wucher auf der schwarzen Liste bei eBay und wird von denen problemlos zensiert...
roman
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Re: BGH: "Ver­sand­kosten Wucher!!" ist keine Sch­mäh­kritik

Ein bisschen würde es mich ja interessieren mit was für einen Versandart versendet wurde.
vbc
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Re: BGH: "Ver­sand­kosten Wucher!!" ist keine Sch­mäh­kritik

Ich rege mich auch gerne auf über solche Bewertungen, aber bis zum BGH deswegen zu ziehen finde ich schon heftig.
Zumal das doch unterm Strich bestimmt mehr als ein Jahr gedauert hat, die Bewertung bei ebay also schon nicht mehr zu sehen ist ?!
Roemer
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Re: BGH: "Ver­sand­kosten Wucher!!" ist keine Sch­mäh­kritik

Tja, wenn zwei Prinzipienreiter aufeinander treffen :-)
Das hat eher 2 Jahre gedauert.
Mächschen
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Re: BGH: "Ver­sand­kosten Wucher!!" ist keine Sch­mäh­kritik

Ja, über den Anspruch in Geld hätte das das Amtsgericht endgültig entschieden, aber die stritten um eine Bewertung, da sieht das anders aus.

Wahrscheinlich hat da jemand 4,90 kassiert und als BüWa verschickt oder so, das gehört sich in meinen Augen auch nicht, passierte hier aber auch manchmal, wenn in der Warenwirtschaft was falsch hinterlegt war.
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fonprofi
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Re: BGH: "Ver­sand­kosten Wucher!!" ist keine Sch­mäh­kritik

Und was kostet BüWa bei dir mit allem drum und dran?
icstore
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Re: BGH: "Ver­sand­kosten Wucher!!" ist keine Sch­mäh­kritik

Das ist eigentlich eine simple Kalkulation, bloss können viele Händler nicht kalkulieren, und viele Käufer nicht logisch denken:

Warensendung kostet laut DE Post Website 2,25 EUR netto. 4,90 EUR brutto = 4,12 EUR netto. Bleiben also abzüglich allein dem Porto 1,87 EUR netto für Verpackung, Paketpolsterung, Benzinkosten zum Postamt bzw. Abholservice, "Selbstversicherung" für verlorene Warensendungen - die sind ja nicht bei der Post versichert.

Kommt schnell was zusammen, wenn man das genau nachrechnet und die "echten" Versandkosten nicht in den Artikelpreis überschwappen sollen ;)

eBay erlaubt das auch ausdrücklich, bloss die Käufer sind dämlich und denken: Ich habe 4,90 EUR bezahlt, aber auf dem Paket steht 2,25 EUR ABZOCKE!!1111
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SchneiderMusik
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Re: BGH: "Ver­sand­kosten Wucher!!" ist keine Sch­mäh­kritik

Vielleicht sollte man "Versand- und Verpackungskosten", oder Versand- und Handlingkosten" hinschreiben?
icstore
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Re: BGH: "Ver­sand­kosten Wucher!!" ist keine Sch­mäh­kritik

Im eigenen Webshop kannst du das - bei eBay geben die vor was da steht, und dort steht eben nur "Versand: XX EUR"
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hissenit
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Re: BGH: "Ver­sand­kosten Wucher!!" ist keine Sch­mäh­kritik

Ihr glaubt wirklich, dass sich in diesen Fällen mit einem Herumdoktern an Begrifflichkeiten etwas ändern würde?
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icstore
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Re: BGH: "Ver­sand­kosten Wucher!!" ist keine Sch­mäh­kritik

Für den Kunden nicht - Eventuell aber vor Gericht, da dann diese Kosten nicht nur allein den Versand abdecken. Wobei ich mir wegen sowas nicht die Mühe machen würde zu klagen - aber jedem das seine...
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fussel
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Re: BGH: "Ver­sand­kosten Wucher!!" ist keine Sch­mäh­kritik

Mächschen hat geschrieben: 9. Okt 2022 22:37
Wahrscheinlich hat da jemand 4,90 kassiert und als BüWa verschickt oder so, das gehört sich in meinen Augen auch nicht,
Was darf denn in deinen Augen eine BüWa kosten?
Mächschen
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Re: BGH: "Ver­sand­kosten Wucher!!" ist keine Sch­mäh­kritik

Porto + Umschlag + X, wobei Umschlag + X <= Porto, so habe ich zumindest kalkuliert, als ich noch BüWa verschickte.

Bei Normalbriefen muss man gucken, bei einem Standardbrief, einem Maxibrief Plus oder auch einer Warenpost passt die Kalkulation nicht.
regalboy
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Re: BGH: "Ver­sand­kosten Wucher!!" ist keine Sch­mäh­kritik

Mächschen hat geschrieben: 10. Okt 2022 12:50 Porto + Umschlag + X, wobei Umschlag + X <= Porto, so habe ich zumindest kalkuliert, als ich noch BüWa verschickte.

Bei Normalbriefen muss man gucken, bei einem Standardbrief, einem Maxibrief Plus oder auch einer Warenpost passt die Kalkulation nicht.
Die MWSt "schenkst" du dabei dem Kunden?
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fussel
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Re: BGH: "Ver­sand­kosten Wucher!!" ist keine Sch­mäh­kritik

Was ist denn "X"? Sag doch mal konkret eine Zahl und drucks nicht so rum.
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fussel
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Re: BGH: "Ver­sand­kosten Wucher!!" ist keine Sch­mäh­kritik

regalboy hat geschrieben: 10. Okt 2022 12:52

Die MWSt "schenkst" du dabei dem Kunden?
Das ist doch ein durchlaufender Posten beim Unternehmer und muss deshalb nicht berücksichtigt werden. :ironie:
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Rex
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Re: BGH: "Ver­sand­kosten Wucher!!" ist keine Sch­mäh­kritik

icstore hat geschrieben: 10. Okt 2022 08:16 Das ist eigentlich eine simple Kalkulation, bloss können viele Händler nicht kalkulieren, und viele Käufer nicht logisch denken:

Warensendung kostet laut DE Post Website 2,25 EUR netto. 4,90 EUR brutto = 4,12 EUR netto. Bleiben also abzüglich allein dem Porto 1,87 EUR netto für Verpackung, Paketpolsterung, Benzinkosten zum Postamt bzw. Abholservice, "Selbstversicherung" für verlorene Warensendungen - die sind ja nicht bei der Post versichert.

Kommt schnell was zusammen, wenn man das genau nachrechnet und die "echten" Versandkosten nicht in den Artikelpreis überschwappen sollen ;)
Ich sehe das anders und dieser zusätzliche Versandaufwand gehört sogar in den Artikelpreis einkalkuliert.

Wenn man etwas offline kauft, dann bezahlt man für Ware A den ausgeschilderten Preis an der Kasse und nicht noch zzgl. Ladenmiete, Lohnkosten, Inventurdifferenzen/Diebstahl, anderweitige Verluste/Beschädigungen, all das wird in den Verkaufspreis eingerechnet.

Warum sollte das online anders sein?
Man verlangt vom Kunden Verkaufspreis für Ware A + die reinen Versandkosten, aber nicht noch zzgl. Verpackung, Benzinkosten, Versicherung/Verluste, dass sind einfach Gemeinkosten die für den Geschäftsbetrieb erforderlich sind und bereits in die Verkaufspreise einkalkuliert werden sollten.
HT2019
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Re: BGH: "Ver­sand­kosten Wucher!!" ist keine Sch­mäh­kritik

Gemeinkosten, Lohnkosten etc. schlagen wir auch nicht auf die Versandkosten drauf.
Aber ich denke die Kalkulation bei BüWa von Porto + Umschlag + MwSt. + eBay Provision ist ist fair und gängig.
Ich würde dann irgendwo bei 3,31 Euro Brutto raus kommen und das vermutlich auf 3,49 Euro aufrunden.
regalboy
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Re: BGH: "Ver­sand­kosten Wucher!!" ist keine Sch­mäh­kritik

Rex hat geschrieben: 10. Okt 2022 13:03 ...
Warum sollte das online anders sein?
Man verlangt vom Kunden Verkaufspreis für Ware A + die reinen Versandkosten, aber nicht noch zzgl. Verpackung, Benzinkosten, Versicherung/Verluste, dass sind einfach Gemeinkosten die für den Geschäftsbetrieb erforderlich sind und bereits in die Verkaufspreise einkalkuliert werden sollten.
Das ist online nicht anders als offline.
Zumindest im Endeffekt für den Kunden.

Online: Kunde bezahlt die Versandkosten
Offline: Kunde bezahlt das Busticket / den PKW / seine Fahrzeit
Und wenn der Kunde sich vom Geschäft die Ware nach Hause bringen lässt dann zahlt er auch dafür in der Regel.
(sogar bei der Pizzaria)


Davon ab: Was soll dann die Büroklammer pro Stück im Onlineshop kosten? 6,- Euro, weil der Kunde ja auch eine einzelne Büroklammer kaufen könnte?

Versandkosten extra ausgewiesen = faire Kosten (einmalig je Bestellung)
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