BGH-Urteil: Kundenzufriedenheitsumfrage unzulässig

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movieman
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BGH-Urteil: Kundenzufriedenheitsumfrage unzulässig

Eine Kundenzufriedenheitsbefragung per E-Mail ist auch dann unzulässig, wenn sie mit der Rechnung für ein gekauftes Produkt versendet wird.
Vollständiger Artikel bei Heise unter: https://heise.de/-4166103


Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr merken, dass man Geld nicht essen kann.
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koshop
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Re: BGH-Urteil: Kundenzufriedenheitsumfrage unzulässig

Naja, ist jetzt nix neues. Ich werd das weiterhin ignorieren und die Kunden trotzdem fragen ob alles in Ordnung war. Bis mich einer verklagt und dann mach ich eine Abfrage rein: "Nur Bestellbestätigung", "Bestellbestätigung, Sendungsverfolgung, Kundenzufriedenheit", "Bestellbestätigung, Sendungsverfolgung, Kundenzufriedenheit, Newsletter".
Wer keine Bewertungsaufforderung von mir will, kriegt dann halt auch keine Sendungsverfolgung.

Wo da die Belästigung ist, in einer E-mail die der Kunde sowieso bekommt ist mir ein Rätsel.
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fossi
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Re: BGH-Urteil: Kundenzufriedenheitsumfrage unzulässig

Entweder Risiko und weiter per Mail bitten, oder auf den typischen Bewertungsbettelzettel umsteigen und diesen der Sendung beilegen.

Aus privater Sicht finde ich tatsächlich Beides nervig.
Ich möchte einen Artikel bestellen, bezahlen, geliefert bekommen, dazu evtl ein Trackinglink und eine Rechnung (gerne per Mail).
Wenn ich sehe, wie viele Mails man manchmal für eine simple Bestellung auslöst und was da für Quark drinsteht, ohje...
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