In meinem Fall bin ich privat unterwegs, aber Danke für den Hinweis:
Ich soll tatsächlich für eine jede Geschäftsreise bzw. jeden dienstlichen Termin in der EU, EWR (also Liechtenstein, Norwegen, Island und der Schweiz) in jedem Einzelfall drei bis fünf Tage vorher eine Bescheinigung A1 beantragen?
Und sei es nur für einen Kundentermin oder einen Messebesuch? Selbst wenn man einen Vortrag hält oder über die Grenze zum Tanken fährt?
Dies, weil die EU-Verordnung 883/2004 das so will? Das kommt ja einer Art innereuropäischem Arbeitsvisum gleich, vgl.:
https://www.ihk.de/rhein-neckar/interna ... ng-4634762
https://www.impulse.de/recht-steuern/re ... 42879.html
Habt ihr das gewusst? Ich werde mal bei uns intern die frohe Botschaft verkünden.